Causa Eurofighter anno 2017: Erpressungsversuch von Staats wegen?

Wenn exakt zum Auftakt der Verhandlungen des parlamentarischen „Eurofighter-Untersuchungsausschusses“ ein Buch voller Hintergrundinformationen zum Thema Eurofighter erscheint, sind ihm Aufmerksamkeit und Verkaufserfolg sicher. Noch dazu, wenn es sich beim Autor um einen Rechtskundigen handelt, der über langjährige Erfahrungen als Wirtschaftsanwalt verfügt und zudem selbst Mitglied des Untersuchungsausschusses ist.

Hintergrund der Angelegenheit bildet die im Jahr 2002 eingeleitete Beschaffung von Kampfflugzeugen, welche die zu diesem Zeitpunkt veralteten Muster vom Typ Saab Draken ablösen sollten. Zur Wahl standen damals Maschinen russischer Provenienz (MIG-29), amerikanische F-16 des Herstellers General Dynamics, die schwedische Saab Gripen und der vom europäischen EADS-Konsortium hergestellte „Eurofighter“ Typhoon. Die schon damals heftig umstrittene Entscheidung fiel schließlich zugunsten einer abgespeckten Version des Eurofighters. Gerüchte um im Zusammenhang mit dieser Beschaffung stehende Flüsse von Bestechungsgeldern und eine illegale Parteienfinanzierung im Zuge von „Kick-backs“ wollten nie ganz verstummen.

Gleich in der Einleitung seines Buches erhellt sich der Hauptgrund für die laut Georg Vetter völlige Aussichtslosigkeit der Klage, die von der Republik unter Federführung des amtierenden Verteidigungsministers gegen den Hersteller der Flugzeuge angestrengt wird: Der Autor vergleicht die Vorgangsweise mit dem Kauf eines Geländewagens, bei dem auf wesentliche Ausstattungselemente verzichtet wird. Knapp vor der Lieferung wird mit dem Hersteller zudem vereinbart, ein billigeres, nicht ganz neuwertiges Exemplar zu liefern, weil man sparen möchte. Während des Betriebes stellt sich dann heraus, dass die ursprünglichen Erwartungen des Käufers nicht erfüllt werden, was kein Wunder ist, da seitens des Käufers nicht nur auf luxuriöse Extras, sondern sogar auf wesentliche Bauteile verzichtet wurde. Zehn Jahre später wird vom Käufer eine Betrugsklage gegen den Lieferanten eingebracht.

Der Autor dazu lakonisch: Wenn Sie sich mit dieser Story an die Staatsanwaltschaft wenden, werden Sie in Rekordzeit eine Nachricht über die Zurücklegung der Anzeige erhalten.“ Das gilt natürlich nicht, wenn die Klage von einem roten Minister bei einer stramm auf Parteilinie befindlichen Staatsanwaltschaft platziert wird. Dann nehmen die Dinge – am Ende wohl zum Schaden der Republik – ihren Lauf.

Dass durch die Einschaltung einer US-Anwaltskanzlei (die rein zufällig den US-Konzern General Electric rechtsfreundlich berät, der als Produzent der Triebwerke des Flugzeugmusters F-16 als Konkurrent des Eurofighter-Konsortiums auftritt!) der Versuch unternommen wird, die wirtschaftlichen Interessen des Beklagten in den USA zu schädigen, da sich ein gegen ihn laufender Strafprozess bei allfälligen Ausschreibungen nicht eben günstig auswirken wird, liegt auf der Hand. Dieser Umstand verströmt – angesichts der Substanzlosigkeit der Klage – den widerlichen Hautgout eines Erpressungsversuchs von Staats wegen.

Dass es hierzulande erst seit 2006 ein Unternehmensstrafrecht gibt, das betroffene Rechtsgeschäft aber bereits Jahre zuvor abgeschlossen wurde, eine rückwirkende Anwendung von Gesetzen in zivilisierten Ländern eher unüblich ist (sollte Österreich da eine Ausnahme bilden?) und daher schon allein aus diesem Grund die Klage hanebüchen erscheint, nimmt sich da schon fast als Petitesse aus. Wenn in der Klagschrift schließlich mit unhaltbaren Forderungssummen hantiert wird, rundet sich das surrealistische Bild harmonisch ab.

Fazit: Es handelt sich offensichtlich um einen Versuch, aus einer längst gegessenen Sache politisches Kleingeld zu machen, wobei nicht feststeht, ob sich die handelnden Akteure der Tragweite ihrer Handlungen bewusst sind. Sicher ist, dass der US-Rüstungsindustrie ein nützlicher Dienst erwiesen wird – und zwar zum Nachteil eines europäischen Wettbewerbers. Während man in den USA traditionell keinerlei Scheu kennt, die Justiz zum Vorteil der eigenen Industrie in Stellung zu bringen, geht man in Felix Austria den umgekehrten Weg. Minister Doskozil und Peter Pilz (Grüne) ist dafür Lob und Dank gewiss – zumindest der von General Electric & Co.

Noch eines ist sicher: Wenn die Sache (wie zu erwarten steht) mit einer Blamage für die Republik endet, dann wird das Buch Georg Vetters daran schuld gewesen sein. Schließlich wurden damit die wirtschaftlichen Interessen der Republik „verraten“. Ist es nicht?

Eurofighter 2017: Die Täuschung der Republik
Georg Vetter
Ibera-Verlag, 2017
171 Seiten
ISBN 978-3-85052-367-7

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Andreas Tögel, Jahrgang 1957, ist Kaufmann in Wien.

 

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