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Das Krankenversicherungssystem wird noch ungerechter

Ein toller Erfolg für Fritz Neugebauer, Österreichs obersten Beamtengewerkschafter: Die Beamten müssen beim Arztbesuch ab 1. April statt bisher zwanzig nur noch zehn Prozent Selbstbehalt zahlen. Dies hat die Generalversammlung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA), deren Obmann ebenfalls Neugebauer ist, jüngst beschlossen. Durch die Halbierung des Selbstbehaltes entstehen zwar Mehrkosten von 35 Millionen Euro pro Jahr, doch die BVA sei wirtschaftlich solide aufgestellt, sodass diese Maßnahme gleich auf Dauer beschlossen wurde.

Nach der Pensions-„Reform“, die ASVG-Versicherte hinkünftig auch nach(!) Erreichen des Regelpensionsalters für Zuverdienst bestraft, wogegen Beamte auch als Frühpensionisten unbeschränkt dazuverdienen dürfen, werden öffentlich Bedienstete neuerlich bessergestellt. Selbstständige etwa zahlen nach wie vor zwanzig Prozent Selbstbehalt beim Arztbesuch. Nur beim Erreichen vereinbarter „Gesundheitsziele“ sind es ebenfalls zehn Prozent.

ASVG-Versicherte zahlen zwar weiterhin keinen Selbstbehalt, doch das Leistungsspektrum der BVA ist gegenüber den Gebietskrankenkassen signifikant höher. So werden Heilbehelfe von der BVA rasch und in vollem Umfang bewilligt, wogegen die Gebietskrankenkasse (nach meist wochenlangem Warten und mehrfacher Urgenz) vieles ablehnt und wenn, dann nur einen Bruchteil zahlt.

Ein Beispiel aus dem Bekanntenkreis: Ein Kind benötigt eine Unterarm- sowie eine Beinorthese. Hatte die BVA alle Heilbehelfe unbürokratisch bewilligt, sieht die Sache nach einem Wechsel zur niederösterreichischen Gebietskrankenkasse ganz anders aus. Unterarm-Orthese: Abgelehnt. Auch ein begründendes Schreiben eines international renommierten Kinderorthopäden nützt nichts – die Ärztin der Krankenkasse weiß es besser, dass man mit Ergotherapie zum gleichen Resultat gelange. Bein-Orthese: Von 2.754 Euro zahlt die Krankenkasse einen Höchstbeitrag von sage und schreibe 387,50 Euro. Der Rest kann – abhängig vom Familieneinkommen – bei diversen Stellen und mit viel bürokratischem Aufwand „erbettelt“ werden.

Die BVA hätte bei zu erwartender Bewilligung einkommensunabhängig 2.754 Euro gezahlt. Man kann sich ausrechnen, auf welchen Unterschied an Belastung man bei einem Kind in der Wachstumsphase, das regelmäßig neue Orthesen benötigt, nach einigen Jahren kommt. Als Argument für dennoch bestehende Gerechtigkeit wurden immer die Selbstbehalte der Beamten angeführt. Diese waren ohnehin stets gedeckelt und galten nicht für (teure) Operationen. Nun reduzieren sie sich auch noch um die Hälfte.

Man sieht, für welche Klientel und auf wessen Kosten SPÖ und ÖVP Politik machen. Die Zweiklassenmedizin gibt es bereits innerhalb der gesetzlichen Sozialversicherung. Doch ändern wird sich daran wenig. Die verantwortliche Politik verweist regelmäßig auf die „Selbstverwaltung“ der Sozialversicherungsträger, hat also mit nicht geringer, sondern größer werdenden Unterschieden im Leistungsspektrum nichts, aber rein gar nichts zu tun. Und die FPÖ, die unter Jörg Haider gerade mit dem Privilegienthema punkten konnte, kreist monothematisch um Islam und Migration.

 

Wilfried Grießer, geboren 1973 in Wien, ist Philosoph und Buchautor.

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