Wie die Kontaktverfolgung (nicht) funktioniert

 

Hier wird aus persönlichem Erleben der Zeitablauf in der Kontaktverfolgung einer Hoch-Risiko-Kontaktperson bezüglich COVID-19 geschildert.

Montag, 9. November, vormittags. Mein Physiotherapeut behandelt eine halbe Stunde lang mein linkes Knie. Er trägt die ganze Zeit hindurch eine FFP2-Atemschutzmaske. 

Dienstag, 10. November, nachmittags. Mein Physiotherapeut informiert mich telephonisch, dass er positiv auf COVID-19 getestet worden sei und milde Krankheitssymptome verspüre.

Mittwoch, 11. November, nachmittags. Meine Frau und ich werden auf unsere Initiative hin von unserem Arzt mittels Schnelltests auf COVID-19 getestet. Das Testergebnis für beide ist negativ.

Samstag, 14. November, nachmittags. Ein Beamter der Bezirkshauptmannschaft Mödling informiert mich telephonisch über die Erkrankung meines Physiotherapeuten. Ich teile ihm mit, dass ich bereits mittels Schnelltests auf COVID-19 negativ getestet worden sei. Das sei nicht genug, die Amtsärztin bestehe auf einen PCR-Test. Ich lehne eine weitere Testung ab. Über eine Absonderung (das ist der juristische Ausdruck für eine Quarantäne) wird nicht gesprochen.

Sonntag, 15. November, vormittags. Ich versäume einen Anruf der Bezirkshauptmannschaft, rufe eine Stunde später zurück und werde durch Tonband informiert, dass ich zurückgerufen werde.

Mittwoch, 18. November, nachmittags. Ich absolviere meinen Nachmittagsschlaf. Die Türglocke läutet, ich ziehe meinen Schlafrock an und will nachsehen. Da bemerke ich, dass meine Frau von einem am Zaun anklingelnden Beamten der Bezirkshauptmannschaft angerufen worden ist. Sie sagt, dass ich schliefe, worauf sie zur Antwort bekommt: "Dann können wir abhaken". Über eine Absonderung wird nicht gesprochen. Der Beamte sucht keinen persönlichen Kontakt (die Eingangstür zu meinem Grundstück ist von der Haustür etwa 50 m entfernt).

Donnerstag, 19. November, vormittags. Ich finde im Briefkasten die Verständigung, dass ein behördliches Dokument (RSb-Brief) im Postamt abzuholen sei.

Der RSb-Brief ist mit 16. November datiert (das Kuvert ist mit 17. November abgestempelt) und enthält einen Bescheid. Dieser ordnet mir als Hoch-Risiko-Kontaktperson eine Absonderung von 14. bis 19. November an. In der Begründung wird angeführt: "Über den Zeitpunkt des Beginns der Absonderung wurden Sie bereits telefonisch informiert." Wie oben berichtet, wurde ich telephonisch nie zur Absonderung aufgefordert.

Werner Kuich, Jahrgang 1941, ist emeritierter Univ. Prof. Von 1971 bis 2009 war er Ordinarius für "Mathematische Logik und Formale Sprachen" an der Technischen Universität Wien. Er ist Alter Herr der Wiener akad. Burschenschaft Libertas. 

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