Mit Vollgas vorbei an der Realität

Keine Angst, hier geht es nicht wieder um eine Kritik an den diversen Corona-Hilfspaketen unserer Regierung für notleidende österreichische Betriebe. Es geht auch ebensowenig um die Ausgestaltung oder die Bedingungen, die von den Unternehmern erfüllt werden müssen, um ein paar tausend Euro an Hilfsgeldern zu erhalten. Als aufmerksamer Internet-Medienkonsument finden Sie dazu bereits viele interessante und fundierte Beiträge im Netz. In diesem Beitrag geht es um die Mindest-Köst.

Wenn Sie jetzt mit dieser Abkürzung sozusagen weniger als gar nichts verbinden, nehme ich Ihnen das nicht übel. Wenn Sie nicht gerade als Buchhalter oder Steuerberater Ihre "Brötchen" verdienen, ist diese Abkürzung eine vernachlässigbare Wissenslücke.

Köst ist die Abkürzung für Körperschaftsteuer und davon sind alle Kapitalgesellschaften betroffen. Bei Kapitalgesellschaften denken Sie jetzt wahrscheinlich an große Unternehmen und im nächsten Gedankengang vielleicht auch gleich an die bekannten "bösen" Konzerne wie Amazon, Apple, Starbucks und Konsorten, die es schaffen, trotz Milliarden-Umsätzen in Österreich bzw. Europa minimale bis gar keine Steuern zu bezahlen.

Auch das kann ich Ihnen nicht verübeln, denn Sie befinden sich damit anscheinend in bester Gesellschaft mit der Führungsspitze unseres Landes.

Leider wird dabei übersehen, dass auch GmbHs (Gesellschaften mit beschränkter Haftung) zu den Kapitalgesellschaften zählen. 102.214 GmbHs gibt es laut Eurostat in Österreich und mehr als 93 Prozent dieser Unternehmen sind Klein- und Kleinstbetriebe. In absoluten Zahlen betrachtet reden wir also von 95.284 GmbHs, wobei 15.384 in die Kategorie Kleinbetrieb (10-49 Beschäftigte) fallen und 79.921 Kleinstbetriebe sind, also 1-9 Mitarbeiter beschäftigen.

Also keine Rede von "Kapitalgesellschaft = großes Unternehmen". Die überwältigende Mehrzahl der österreichischen GmbHs sind kleine Gewerbetriebe, egal ob im Handel, Handwerk oder der Gastronomie und Hotellerie. Der Installateur ums Eck gehört genauso dazu wie Ihr Stammlokal oder Ihr bevorzugter EDV-Dienstleister.

Das bedeutet, dass sich in der Regel zwei oder drei risikofreudige Österreicher zusammengetan haben, um mit Ihren Ersparnissen (=Eigenkapital) eine GmbH zu gründen. Das sind dann sogenannte Eigentümer-geführte Unternehmen, wo also die Eigentümer (Gesellschafter) selbst die wertvollsten Mitarbeiter des Betriebes sind und mit ein paar Angestellten ihre Geschäftsideen verwirklichen und damit versuchen, am Markt zu bestehen.

Wie jede andere Kapitalgesellschaft sind auch die vielen tausend Klein- und Kleinst-GmbHs körperschaftssteuerpflichtig. Die Körperschaftssteuer beträgt seit vielen Jahren 25 Prozent vom Betriebsgewinn. Das wird einmal grundsätzlich von der Mehrzahl der Unternehmer auch nicht als Problem empfunden, wenn es da nicht die Mindestkörperschaftssteuer, kurz Mindest-Köst gäbe.

Bei der Mindest-Köst handelt es sich um die mehr oder weniger willkürliche Festsetzung eines Betriebsgewinns in der Höhe von 7.000 Euro pro Jahr und eine damit verbundene Steuerleistung in der Höhe von 1.750 Euro, was auch 5 Prozent des Eigenkapitals von 35.000 Euro einer GmbH entspricht. Das Wörtchen "Mindest" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass diese 1.750 Euro in jedem Fall zu bezahlen sind, ganz egal ob das Unternehmen im jeweiligen Jahr "nur" ein ausgeglichenes Betriebsergebnis erreicht (schwarze Null) oder vielleicht das Jahr mit Verlust abschließen muss.

Somit werden mit der Mindest-Köst NICHT ERZIELTE GEWINNE besteuert. Das sollte allen Menschen mit einem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden bereits fragwürdig erscheinen, im Corona Jahr 2020 ff erhält diese Steuerpraxis aber eine bereits absurde Dimension.

Erhält eine dieser kleinen GmbHs mit viel Administrationsaufwand beispielsweise 4.000 Euro an nicht rückzahlbarer Unterstützung aus einem Corona-Nothilfe-Fond, bleiben aufgrund der Mindest-Köst dann gerade mal €2.250 übrig, weil die Mindest-Köst auf jeden Fall zu bezahlen ist, egal ob das Betriebsergebnis Null oder negativ ist.

Bei Mittel- und Großbetrieben wird die Mindestkörperschaftsteuer von 1.750 Euro pro Jahr wahrscheinlich überhaupt nicht wahrgenommen und aus der sprichwörtlichen "Porto-Kassa" bezahlt. Die aktuellen Diskussionen um Corona-Hilfsfonds beweisen leider, dass die verantwortlichen Politiker sich in der gleichen Echo-Blase befinden und einmal mehr beweisen, dass sie von der wirtschaftlichen Realität in Österreich keine Ahnung haben.

Harte Fakten dazu gefällig?

in Österreich gibt es 549.242 Betriebe bzw. Gewerbetreibende. 0,22 Prozent davon, sprich 1.216 Unternehmen, verdienen die Bezeichnung Großbetrieb (mehr als 250 Beschäftigte) und 1,04 Prozent, sprich 5.714 Betriebe, fallen in die Kategorie "Mittlere Unternehmen" mit 50-249 Beschäftigten. Damit verteilt sich der große Rest von 542.312 Betrieben und Gewerbetreibenden, also 98,74 Prozent, auf Klein- und Kleinstbetriebe und Ein-Personen-Unternehmen.

Es ist natürlich klar, dass sich ein politisches Engagement für die 98,74 Prozent der österreichischen Privatwirtschaft nicht medial in Szene setzen lässt. Wer möchte sich denn tatsächliche 542.312 Probleme aufhalsen, wenn man sich beispielsweise mit dem Tauziehen um die Staatshilfe für die AUA wesentlich besser in Szene setzen kann, genauso wie die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, die sich nach den bereits obligatorisch nächtelangen Verhandlungsmarathons mit stolz geschwellter Brust den Medien­vertretern stellen.

Die relativ kleine Anzahl an Groß- und Mittelbetrieben hat ihre Lobbyisten im Wolkenkuckucksheim der politischen Elite etabliert und unsere Politiker halten diesen stark eingegrenzten Blick auf unsere Wirtschaft für die Realität.

Wenn Sie jetzt glauben, dass sich das ganze Ausmaß an Absurdität der Mindestkörperschaftsteuer für Klein- und Kleinst-GmbHs damit bereits erschöpft hat, muss ich Sie leider enttäuschen, denn der negative Langzeit-Effekt dieser Steuerpolitik wird mit einer Unverfrorenheit kaschiert, der sogar hartgesottenen Marketing-Profis die Schamesröte ins Gesicht treiben würde.

Die Mindest-Köst tituliert sich seitens des Gesetzgebers als Vorauszahlung für einen Jahresgewinn von 7.000 Euro als festgesetzte Untergrenze, ganz egal, wie das Betriebsergebnis tatsächlich aussieht. Erwirtschaftet ein Betrieb also in einem Jahr keinen Gewinn, erzeugt das nominell ein Steuerguthaben für das darauffolgende Jahr in der Höhe von 1.750 Euro. Um im nächsten Jahr dieses Steuerguthaben zu "verbrauchen" benötigen man allerdings bereits einen Betriebsgewinn von 14.000 Euro, da das Unternehmen ja auch für dieses Jahr die Mindest-Köst zu entrichten hat. Gelingt das blöder Weise wieder nicht, weil das Unternehmen froh ist, erst mal ein ausgeglichenes Betriebsergebnis erreicht zu haben, liegt die Latte für das dritten Jahr, dann bereits bei 21.000 Euro Gewinn und es bleibt bei einer Steuerleistungen für nicht erzielte Gewinne. Wenn es nun weiterhin schlecht läuft und im darauffolgenden Jahr ein Verlust verkraftet werden muss, sind wie gewohnt und trotzdem die 1.750 Euro Mindest-Köst zu bezahlen und der zu erzielende Gewinn für das Jahr danach steigt auf 28.000, usw. usw.

Wenn wir uns die Wachstumszahlen 2008 - 2019 ansehen, sehen wir, dass den wenigen Boom-Jahren (2011, 2016-2018) ebenso viele Jahr mit wenig bis keinem Wachstum gegenüberstanden. Es ist daher nicht verwunderlich, dass viele Kleinst- und Kleinbetriebe ihre Ertragslage seit der letzten Finanzkrise nicht mehr nachhaltig verbessern konnten. Viele dieser Unternehmen haben durch die jährliche Zahlung der Mindest-Körperschaftsteuer (Mindest-Köst) erhebliche Vorauszahlungen geleistet und haben nun, zumindest am Papier ein Steuerguthaben von 6.000, 8.000, 12.000 Euro oder noch mehr.

Leider nur am Papier, da dem ganzen Steuerkonstrukt ein perfides Detail innewohnt. Nehmen wir mal an, Sie erhalten per Post einen Gutschein von einer bekannten Handelskette. Auf der Vorderseite steht

Gratuliere - Sie haben 10.000 Euro gewonnen!!

(* Details siehe Rückseite)

Nachdem Sie sich über Ihren Gewinn gefreut haben, werfen Sie dann doch noch einen Blick auf die Rückseite, wo Sie erfahren.

Ihr Gewinn kann ab einem Einkaufsumsatz von 40.000 Euro eingelöst werden.

Ihr Gewinn verfällt, wenn Sie diesen Einkaufsumsatz nicht erreichen.

Über so eine Marketingaktion wären Sie verständlicherweise verärgert und man kann wohl annehmen, dass über diese Handelskette ein wahrer Shitstorm im Internet losbrechen würde.

Interessanter Weise werden zigtausend Klein- und Kleinst-GmbHs jährlich in gleicher Weise vom Finanzamt vorgeführt und es scheint keinen zu interessieren. Auch das Finanzamt informiert mit einem Ein-Zeiler auf dem Körperschaftsteuerbescheid über das aktuelle Guthaben. Anscheinend, um den falsch-freundlichen Charakter dieser Information nicht zu trüben, verzichtet man dabei wohlweislich auf den Hinweis, welcher Gewinn im Folgejahr zu erreichen ist, um dieses Guthaben zu "verbrauchen". Bei 25 Prozent Köst schaffen Sie das allerdings auch mit einer kleinen Kopfrechnung, indem Sie das ausgewiesene Guthaben einfach mit vier multiplizieren.

Eine Frage an alle selbständigen Gesellschafter/Geschäftsführer eine GmbH: Wann haben Sie zuletzt den Körperschaftsteuerbescheid für Ihre GmbH gelesen?

Möglicherweise haben auch Sie so ein Guthaben, von dem Sie eigentlich wissen sollten.

Dieses angehäufte Köst-Guthaben, das mit den so titulierten Vorauszahlungen angehäuft wurde, löst sich schließlich ganz in Luft auf, wenn die GmbH den Betrieb einstellt oder in Konkurs geht.

Wirklich? Echt jetzt?

Ja. Kein Schmäh.

Wenn Sie jetzt der Meinung sind, das ist eine Schweinerei und gehört abgestellt und die Guthaben gehören zurückbezahlt, gerade jetzt, wo tausende Betriebe nicht wissen, ob Sie das Jahr überstehen, dann unterstützen Sie bitte meine Petition auf

https://www.gerechtesteuern.at

Mit der Mindestkörperschaftsteuer wird vielen Klein- und Kleinst-GmbHs jährlich bis zu 50 Millionen an Eigenkapital entzogen, eine ausführliche Beschreibung dazu finden Sie ebenfalls auf dieser Adresse.

Unabhängig davon, ob Sie selbst betroffen sind, freue ich mich über jede Unterstützung, das heißt auch von allen Einzel-Unternehmern und Privatpersonen, die sich ebenso in die Petitionsliste eintragen können.

Erwin Zawadil ist seit 30 Jahren selbständiger Unternehmer in Österreich. Er ist Initiator der unabhängigen Initiative "Steuerrückzahlung für KMUs statt Corona Nothilfe-Pakete – Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer".

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