Die Rassismusresolution des Nationalrats

Da wird oft bewusst, um des gewollten politischen Zwecks willen, manches durcheinander gebracht und bewusst verwechselt. So auch offensichtlich in der zuletzt von linker und grüner Initiative ausgehenden Resolution des Nationalrats zu Rassismus und den Vorfällen in den USA, wo es zu Polizeieinsätzen mit tödlichen Folgen gekommen ist.

Rassismus im Polizeieinsatz ist gegeben, wenn gegenüber einem farbigen (Gewalt-)Täter anders vorgegangen wird bzw. wurde, als dies bei einem weißen Täter gewesen wäre. Das war aber objektiv gesehen in den beiden Vorfällen, die Anlass für die (zum guten Teil anarchistischen) Demonstrationen weltweit und zur Resolution unseres Parlaments gegeben haben, nicht der Fall.

Wer die Vorgangsweisen der amerikanischen Polizei kennt, weiß, dass da nicht zart vorgegangen wird. Und dies auch deshalb, weil bei Straftätern oftmals unglaubliche Brutalität und gewalttätige Widersetzlichkeit gegenüber dem Einschreiten der Polizei vorhanden ist. Also Brutalität auf beiden Seiten! Und nicht nur Straftäter verlieren bei solchen Einsätzen immer wieder das Leben, auch Polizisten müssen immer wieder ihre Pflichterfüllung mit dem Leben oder schweren körperlichen Dauerfolgen büßen. Wenn auch unbestritten sei, dass oft über das Ziel hinausgegangen wird.

Es geht also oft bei solchen Polizeieinsätzen nicht um Rassismus, sondern um das brutale Vorgehen der Polizei, der amerikanischen in den jetzt in Diskussion stehenden beiden Fällen. Aber ist das ein Thema, das das österreichische Parlament beschäftigen sollte? Freilich dann, wenn man es verdreht und daraus eine Rassismusdebatte macht.

Wenn man die dann weiters ausarten lässt in generelle Kritik an der Polizei, bekommt die Sache ein anderes Gesicht. Denn dann muss der normale Staatsbürger sich fragen, ob bei den abgehobenen Herren der linken und grünen Fraktionen im Hohen Haus die im wahren Leben vor sich gehende Realität vorübergeht, nämlich, wie groß die alltägliche Brutalität ist, die bei einer gewisser Gesellschaftsschicht vorhanden ist. Und wie die auch nicht vor Gewalttätigkeiten gegenüber einschreitenden Organen der öffentlichen Ordnung, also vor Polizisten, Halt macht.

Ja, die feinen Damen und Herren im Parlament ignorieren ganz offensichtlich den Umstand, dass wir heute in einer Gesellschaft leben müssen, wo brutale Gewalt allgegenwärtig ist. Von Respektlosigkeiten gegenüber Ordnungsorganen, wie in letzter Zeit in Wien bei jungen Leuten gezeigt, gar nicht zu reden. Ebenso nicht von der Missachtung der Corona-Schutzvorschriften durch vorwiegend aus öffentlichen Geldern alimentierte junge Leute.

Können wir, die gesetzestreuen Staatsbürger, vorweg der älteren Generation, unter den gegebenen Verhältnissen noch erwarten, dass die Polizei uns bei einem Angriff auf unser Hab und Gut – etwa auf unser Handy, wenn wir alleine unterwegs sind – oder auf unsere körperliche Unversehrtheit, wenn wir uns gegenüber Raubüberfällen zu wehren versuchen, zu Hilfe kommt? Können wir da noch mit dem Schutz durch Polizei und Ordnungskräfte rechnen? Oder wird die Polizei eher jedem Einsatz gegen Gewalttäter ausweichen? 

Wie weit also sind wir schon gekommen, was Sicherheit anlangt? Und unsere von uns gut bezahlten Volksvertreter, was tun die? Stellen die sich auf die Seite der gefährdeten Staatsbürger oder stehen die eher auf der Seite der potentiellen Täter und gegen uns, die friedlichen Staatsbürger, gegen unsere Sicherheit und gegen Polizeieinsätze?

All das sollte zu denken geben. Jedenfalls bei jenen, die noch für Recht und Ordnung im Staat und für die Geltung und Durchsetzung der Gesetze eintreten.

Dr. jur. Peter F. Lang ist Richter und Diplomat gewesen.

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