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Die roten Meinungsmacher (20): Der Bock als Gärtner: Teddy Podgorskis Privatradiopläne

Nachdem der ORF seit  dem Abgang Gerd Bachers wieder fest in roter Hand ist, bläst die ÖVP erneut zum Sturm auf das staatliche Rundfunk-Monopol. Nur wenige Tage nach der Wahl von Teddy Podgorski zum Generalintendanten, der laut Mediensprecher Heribert Steinbauer der Vertrauensmann der SPÖ-Zentrale ist[i], präsentiert ÖVP-Generalsekretär Michael Graff neue Pläne zur Liberalisierung des heimischen Rundfunkmarktes.

„Österreich bilde in Europa bereits eine anachronistische monopolistische Rundfunkinsel, für die es nunmehr gelte, vernünftige und innovative Lösungen zu finden.“[ii], so Mediensprecher Steinbauer.

Den Hütern des Rundfunkmonopols bläst ein immer schärferer Wind ins Gesicht. Angesichts der Entwicklungen in Europa und des damals bereits angestrebten Beitritts zur Europäischen Gemeinschaft ist den medienpolitischen Akteuren bewusst, dass das Rundfunkmonopol fallen wird, fallen muss. Es bestand also dringender Handlungsbedarf.

SPÖ und ORF müssen deshalb möglichst rasch Strategien entwickeln, das ORF-Monopol aufzuweichen, ohne dabei die mediale Vormachtstellung des ORF in irgendeiner Weise zu gefährden, also eine echte Liberalisierung des Rundfunkmarktes zu verhindern oder zumindest so lange wie möglich hinauszuzögern.

Allianz VÖZ-ORF: Der "elektronische Grundkonsens"

Da trifft es sich gut, dass sich die Interessenslage der heimischen Zeitungsherausgeber in einigen Bereichen mit jener des ORF und der SPÖ deckt. Auch die regionalen Verlagshäuser wollen Privat-TV verhindern, also das ORF-Fernsehmonopol nicht antasten. Selbst können oder wollen sie nicht ins Fernsehgeschäft einsteigen, die Kosten hätten ihre finanziellen Möglichkeiten bei weitem gesprengt.

Und auf neue Konkurrenten am heimischen Werbemarkt können die Verleger gerne verzichten. ORF und Zeitungen wollen lieber unter sich bleiben und den Werbekuchen brüderlich teilen. Daraus entwickelt sich eine unheilige Allianz aus VÖZ, ORF und SPÖ. Ziel dieser „seltsamen Medien-Sozialpartner“[iii] ist die Konservierung des ORF-Fernsehmonopols.

Bereits am 19. November 1985 beschließen die Chefs von ORF und VÖZ den sogenannten ersten „elektronischen Grundkonsens“. Dieser Pakt wird bei SPÖ-Chef und Bundeskanzler Fred Sinowatz aus der Taufe gehoben.

Die Vereinbarung sieht vor, dass der ORF künftig auch an Sonn- und Feiertagen werben darf, was ihm pro Jahr rund 400 Millionen Schilling an Mehreinnahmen beschert[iv], dafür verzichtet er auf regionale TV-Werbung. Beide Seiten kommen überein, in den kommenden drei Jahren „nicht an der Machtbalance zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk einerseits und privaten Zeitungen andererseits zu rütteln.“[v]

Der ORF verspricht zudem, die freien UKW-Hörfunk-Frequenzen von 100 MHz bis 108 MHz nicht anzurühren, damit, sollte Privatradio doch irgendwann eingeführt werden, auch genügend freie Frequenzen für die Verlagshäuser zur Verfügung stehen. Denn im Gegensatz zum teuren Fernsehen sind die Zeitungen durchaus gewillt, sich als Radiobetreiber zu versuchen.

ÖVP-Regierungseintritt sorgt für neue Töne

Rundfunkpolitische Fragen treten aber vorerst in den Hintergrund, denn am 13. September 1986 beginnt in Österreich eine neue politische Ära. Am FPÖ-Parteitag in Innsbruck löst Jörg Haider Norbert Steger als Parteichef ab. Bundeskanzler Franz Vranitzky beendet daraufhin die Koalition mit den Freiheitlichen. Bei der darauffolgenden Nationalratswahl am 17. November verlieren SPÖ (43,1%) und ÖVP (41,3%) Stimmen und Mandate, die FPÖ verdoppelt mit ihrem neuen starken Mann ihren Stimmenanteil und kommt auf 9,7%. Die Grünen schaffen mit 4,8% den Einzug ins Parlament.

SPÖ und ÖVP schließen sich zur großen Koalition zusammen, die Sozialdemokraten stellen mit Franz Vranitzky auch weiterhin den Bundeskanzler. Doch mit Haiders Aufstieg gerät auch die bisherige politische Ordnung in Österreich ins Wanken. Das seit Jahrzehnten alle Bereiche durchdringende rot-schwarze Proporzsystem bekommt erste Risse, SPÖ und ÖVP haben erstmals einen ernstzunehmenden politischen Gegenspieler.

Dass nun die ÖVP nach langen Jahren auf der Oppositionsbank wieder in der Regierung sitzt, macht sich auch medienpolitisch bemerkbar. In seiner Regierungserklärung betont Kanzler Vranitzky: „Unter Hinweis auf die "zentrale Stellung des ORF" sollen Gespräche hinsichtlich einer weiteren Liberalisierung des Rundfunks geführt werden.“[vi]

Das klingt so, als wäre dieser Prozess längst eingeleitet worden. Ein liberaler Rundfunkmarkt ist damals aber noch weit und breit nicht in Sicht. Von solchen Feinheiten einmal abgesehen, ist es für einen SPÖ Bundeskanzler aber ein gewaltiger Schritt, öffentlich eine Liberalisierung des Rundfunkmarktes anzudenken, wenn auch wenig konkret, nicht wirklich ernsthaft und selbstredend mit dem unvermeidlichen Zusatz, dass der ORF weiterhin eine zentrale Rolle spielen müsse.

Im Koalitionspakt von SPÖ und ÖVP heißt es: „Im Zuge einer weiteren Liberalisierung des Rundfunks sollen Gespräche über die Einräumung von Sendezeit im lokalen Hörfunk und über die Nutzung von Frequenzen für private österreichische Programmgestalter geführt werden".[vii]

Doch Papier ist geduldig und die SPÖ sieht vorerst keinen „akuten medienpolitischen Handlungsbedarf.“[viii] Schließlich sei es, wie SPÖ-Zentralsekretär Heinrich Keller frei von jeder Ironie betont „auch immer falsch gewesen, den ORF als "Regierungsfunk zu vernadern".[ix]

Und weil, wie ohnehin alle Beteiligten wissen, der ORF eben doch ein Regierungssender oder besser eine SPÖ-nahe Rundfunkanstalt ist, hält Keller es auch „nicht für zweckmäßig, wenn politische Parteien in die gewachsene Medienlandschaft eingreifen“.[x]Sprich, alles soll so bleiben, wie es ist. Für den Privatrundfunk heißt es einmal mehr: Bitte warten!

Während die große Koalition ihre Liberalisierungspläne in der Schublade verschwinden lässt, setzen sich der ORF und die Zeitungen erneut zusammen, um die Medienpolitik selbst in die Hand zu nehmen. Monatelang verhandeln ORF und VÖZ. Am 24. November 1987 ist alles unter Dach und Fach, der zweite elektronische Grundkonsens wird beschlossen. Er ist, „noch deutlicher als der erste, eine Art Tiefkühltruhe zur Erhaltung des rundfunkpolitischen Status quo.“[xi]

Da sich beim Privat-TV die Interessenlage der beiden Vertragspartner seit dem ersten Grundkonsens nicht wesentlich verändert hat, wird vereinbart, dass es in den kommenden Jahren keinen weiteren Fernsehkanal in Österreich geben soll, weder einen privaten, noch einen öffentlich-rechtlichen. 1987 wohlgemerkt, als Privat-TV in fast ganz Westeuropa bereits Standard ist.

Das „Radio Print“-Abkommen

Im Radio geht man einen kleinen Schritt weiter. ORF und VÖZ wollen ein Pilotprojekt starten. Auch hier geht es aber nicht um eine echte Liberalsierung, sondern erneut um die Aufteilung des Rundfunkmarktes und der Einflusssphären zwischen den beiden „Medialpartnern“.

Die Hauptpunkte des neuen Abkommens, das unter dem Namen „Radio Print“ bekannt wird:

  • „Der ORF nimmt auf Konsensdauer davon Abstand, die Anzahl seiner Programme zu erweitern – umgekehrt nimmt der VÖZ zur Kenntnis, daß Fernsehen in Österreich auf Konsensdauer – so wie bisher – öffentlich-rechtlich organisiert bleibt.
  • ORF und VÖZ richten eine gemeinsame Projektgruppe ein, die klären soll, ob Radio unter privater Trägerschaft in regional begrenzten Räumen wirtschaftlich möglich ist, ohne die Vielfalt an Tageszeitungen und deren Ressourcen einerseits und ohne den gesetzlichen Auftrag des ORF andererseits zu gefährden. ORF und VÖZ beziehen sich dabei auf das Regierungsübereinkommen vom 16. Jänner 1987, in dem von "einer weiteren Liberalisierung des Rundfunks" in Richtung Lokal-Radio durch "private österreichische Programmveranstalter" die Rede ist. VÖZ und ORF sind sich darin einig, daß im Falle der Realisierung von Pilot-Projekten alle in ihrem Verbreitungsgebiet betroffenen Tageszeitungen und regionalen Wochenzeitungen mit bundeslandweiter Verbreitung auf Vorschlag des VÖZ zur Mitarbeit eingeladen werden sollen – für allfällige Pilot-Projekte gilt eine Mindestversuchsdauer von 5 Jahren.
  • Derartige Projekte sollen innerhalb des geltenden Rundfunkgesetzes erstellt werden. Sollte sich herausstellen, daß gemeinsame Projekte nur durch eine Versuchsgesetzgebung außerhalb des Rundfunkgesetzes möglich sein sollten, werden die Vertragspartner entsprechend gemeinsame Initiativen setzen. Kommt es zu keinem Einvernehmen, steht es dem VÖZ frei, auch allein Gesetzesinitiativen zu ergreifen – es sei denn, der ORF erklärt, daß dadurch seine vitalen Interessen verletzt werden.
  • Die dem ORF gesetzlich eingeräumten Werbelimits bleiben aufrecht, der ORF soll sich auch künftighin in erster Linie aus dem Gebührenaufkommen finanzieren.“[xii]

Völlig ungeniert versuchen ORF und Verleger den Rundfunkmarkt unter sich aufzuteilen, für branchenfremde potentielle Markteilnehmer heißt es hingegen: Wir müssen draußen bleiben! Was im Übrigen eindeutig verfassungswidrig ist. Man versucht nicht einmal, sich das Mäntelchen der Rundfunkliberalsierung umzuhängen. Diese Unverfrorenheit und Selbstbedienungsmentalität überrascht sogar Kenner der heimischen Rundfunkbranche.

SPÖ-Monopolhardlinern wie Heinrich Keller geht aber selbst dieses Papier zu weit. Zu einer Zeit, als sich die dualen Rundfunksysteme bereits in fast ganz Europa durchgesetzt haben, meint der SPÖ-Zentralsekretär: „Es habe keinen Sinn, überstürzt einer Reform das Wort zu reden“[xiii].

Bundeskanzler Franz Vranitzky hingegen ist mit dem Pakt zufrieden, der das Rundfunkmonopol lediglich modifiziert, aber nicht beendet. Er bezeichnet das Abkommen als „sehr positiv“[xiv] als ihm ORF-Generalintendant Thaddäus Podgorski und der ehemalige VÖZ-Präsident Julius Kainz den Pakt am 21. Jänner im Parlament feierlich überreichen. Der Ort ist nicht zufällig gewählt, sondern ein Wink mit dem Zaunpfahl. „Damit auch gleich das Hohe Haus weiß, was es demnächst zu beschließen hat.“[xv]

Der Bundeskanzler ist voll des Lobes. „Vranitzky unterstrich den positiven Charakter der Lösung, auf diesem Weg mehr Liberalität herzustellen, das Monopol aufzulockern, aber auch, daß es österreichische Teilnehmer seien, Druck- und elektronische Medien, die zu diesem Konsens gefunden hätten. Vranitzky wünschte "gutes Gelingen des in vieler Hinsicht zukunftsweisenden Vorhabens."[xvi]

Auch die ÖVP ist nicht mehr ganz so Feuer und Flamme für eine Rundfunkliberalsierung, die diesen Namen auch verdient. Vizekanzler und ÖVP-Chef Alois Mock gibt jedenfalls zu Protokoll: „Mit dieser Lösung sei die "Tür zur Vielfalt aufgemacht" worden.“[xvii]

Weniger euphorisch reagiert die Opposition: „Der Inhalt des Vertrages verfestige das ORF-Monopol, anstatt mehr Vielfalt und Pluralismus zu ermöglichen“[xviii], so etwa FPÖ-Generalsekretär Norbert Gugerbauer.

Der Pakt von ORF und VÖZ bildet jedenfalls die Grundlage für weitere Verhandlungen. Und es zeigt sich schnell, dass noch viele Punkte offen sind. Es dauert bis zum Sommer 1989, bis beide Verhandlungspartner ein neues Abkommen beschließen. Am 7. September stimmen die Zeitungsverleger für den neuen Pakt. Diesmal geht man noch offensiver an die Sache und nennt seine Vorstellungen zur Scheinliberalisierung gleich „Hörfunkversuchsgesetz“.

Die Medienbrüder im Geiste drängen, ohne lange um den hießen Brei herumzureden, auf die Verabschiedung dieses Gesetzesentwurfs durch den Nationalrat. ORF und Verleger machen Medienpolitik und die SPÖ gute Miene zum bösen Spiel. Medienrechtler Michael Holoubeck spricht von einem „demokratiepolitisch bedenklichen Höhepunkt“ und von „der Gestaltung staatlicher Medienpolitik durch die beteiligten Akteure.“[xix]

Solche Bedenken quälen die Gewerkschaft freilich nicht, der ÖGB findet den Gesetzesvorschlag zukunftsweisend: „Schließlich sei er die am besten geeignete Form, um auch weiterhin die Organisation des Rundfunks nach dem öffentlich-rechtlichen Prinzip zu sichern (…) und Wildwuchs und Chaos (…) auszuschließen.“[xx]

Rundfunkliberalisierung auf österreichisch

Es ist aber kein Wunder, dass die Gewerkschaften den ORF-VÖZ-Pakt in ihr Herz geschlossen haben, denn mit einer Liberalisierung des österreichischen Rundfunkmarktes hat dieser Gesetzesentwurf recht wenig, eigentlich gar nichts, zu tun. Für die neuen „Privatradios“ sollen folgende Regelungen gelten:

„Die Versuchsprogramme werden über ORF-Sender ausgestrahlt, die Lizenzen vergibt das ORF-Kuratorium, die Programmveranstalter haben eine diesbezügliche Vereinbarung mit dem ORF zu schließen, die der Genehmigung durch das ORF-Kuratorium bedarf. die Anhörung des jeweiligen Bundeslandes ist vorgesehen. Über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wacht die Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes.“[xxi]

Der ORF darf sich also seine Mitbewerber selbst aussuchen. Das hat nicht nur nichts mit Liberalisierung zu tun, ganz im Gegenteil, dies würde sogar eine massive Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in Österreich bedeuten: „Zeitungen, die durch strategische Unternehmensinteressen an den ORF gebunden sind, werden über kurz oder lang ihre kritisch-kontrollierende Distanz zu eben diesem aufgeben“[xxii].

Unbeeindruckt von solch kritischen Tönen sprechen ORF-General Teddy Podgorski und VÖZ-Vorsitzender Herbert Binder von einem „den Möglichkeiten des österreichischen Marktes entsprechenden realistischen Vorschlag.“[xxiii]

ORF und VÖZ haben offenbar die Zeichen der Zeit nicht erkannt und sind mit ihren Vorschlägen weit über das Ziel hinausgeschossen. Während aufgrund der technologischen und internationalen Entwicklungen eine Liberalisierung des österreichischen Medienmarktes immer dringlicher wird, versuchen die beiden Big Player am heimischen Medienmarkt in die Gegenrichtung zu steuern.

Wenige Freunde für Hörfunkversuchsgesetz

Außer der SPÖ und dem ÖGB sind deshalb alle relevanten politischen Kräfte strikt gegen das Hörfunkversuchsgesetz, zu unverschämt und zu unverblümt wollten ORF und Verleger den Rundfunkmarkt unter ihre alleinige Kontrolle bringen.

Entsprechend scharf die Reaktion von Standard-Herausgeber Oscar Bronner: „Daß man das als Liberalsierung verkauft, ist eine Unverfrorenheit.“[xxiv] Gerd Bacher, der mittlerweile als Presse-Herausgeber fungiert und der seine Meinung und Haltung stets den Erfordernissen seines jeweiligen Jobs anpasst, poltert: „Er hoffe auf ein neues Rundfunkgesetz, das einen Konkurrenzrundfunk ermögliche.“[xxv]

Die Salzburger Nachrichten bringen die Kritik am ORF-VÖZ Pakt auf den Punkt: „Demnach hätte praktisch der ORF-Generalintendant die Lizenzvergabe von Radio-Print in Händen (…). In letzter Konsequenz würde dies keine Beschränkung des ORF-Monopols, sondern sogar dessen De-facto Ausweitung bedeuten.“[xxvi]

Auch die ÖVP geht sofort auf Distanz zu dem kuriosen Gesetzesentwurf. Mediensprecher Heribert Steinbauer spricht von einem „Verteilungskartell für Lizenzen“[xxvii]. Und ÖVP Generalsekretär Helmut Kukacka erklärt das Hörfunkversuchsgesetz für tot: „Jedenfalls sei für die ÖVP das Radio-Print-Projekt kein Verhandlungsgegenstand mehr. Es bringe nicht die erwünschte Liberalisierung im Hörfunkbereich und sei eine Art medienpolitisches „Monopol-Feigenblatt“ [xxviii].

Damit ist der Versuch von ORF und VÖZ, den Rundfunkmarkt unter sich aufzuteilen, vorerst gescheitert. SPÖ und ÖVP wollen nun erstmals selbst Medienpolitik machen und lassen „Experten“ aus ihren Reihen an entsprechenden Gesetzesentwürfen basteln.

(Die „Roten Meinungsmacher“ erscheint – wie am 6. November erläutert – im wöchentlichen Abstand als Serie im Gastkommentarbereich des Tagebuchs. Nächste Folge: Blaues Auge: Das FPÖ-Volksbegehren gegen das ORF-Monopol)

Literatur

Fidler, Harald; Merkle, Andreas: Sendepause – Medien und Medienpolitik in Österreich; Oberwart 1999

Fidler, Harald: Österreichs Medienwelt von A bis Z. Wien 2008

Kriechbaumer, Robert: Zeitenwende – Die SPÖ-FPÖ Koalition 1983-1987. Wien 2008

Kukacka, Helmut; Neisser Heinrich (Hg.): Privatrundfunk – Realität und Zukunft. Schriftenreihe des ÖVP-Parlamentsklubs Band 2. Wien 1991.

Endnoten

[i] Kriechbaumer 2008. Seite 435.

[ii] Kriechbaumer 2008. Seite 435.

[iii] Fidler/Merkle. 1999. Seite 95.

[iv] Ebenda.

[v] Ebenda.

[vi] Austria Presse Agentur 28.1.1987.

[vii] Austria Presse Agentur 16.1.1987.

[viii] Fidler/Merkle. 1999. Seite 95.

[ix] Austria Presse Agentur 11.2.1987.

[x] Fidler/Merkle. 1999. Seite 96.

[xi] Ebenda.

[xii] Austria Presse Agentur 24.11.1987.

[xiii] Austria Presse Agentur 2.12.1987.

[xiv] Austria Presse Agentur 21.1.1988.

[xv] Fidler Merkle. 1999. Seite 97.

[xvi] Austria Presse Agentur 21.1.1988.

[xvii] Austria Presse Agentur 21.1.1988..

[xviii] Austria Presse Agentur 21.1.1988.

[xix] Fidler/Merkle. 1999. Seite 100.

[xx] Austria Presse Agentur 18.9.1989.

[xxi] Auszug aus dem Hörfunkversuchsgesetz, der komplette Text siehe Anhang

[xxii] Fidler/Merkle. 1999. Seite 99.

[xxiii] Austria Presse Agentur 28.9.1989.

[xxiv] Austria Presse Agentur  6.10.1989.

[xxv] Austria Presse Agentur 6.10.1989.

[xxvi] Austria Presse Agentur 6.101989.

[xxvii] Fidler/Merkle. 1999. Seite 99.

[xxviii] ÖVP Presseausendung  (OTS) 10.11.1989.

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