Die bundesweite Vereinheitlichung der finanziellen Unterstützung für Asylwerber, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte - also für Leute, die nach Österreich gekommen sind und hier einen Asylantrag gestellt haben - ist allgemeine Wunschvorstellung. Darüber sind sich - zumindest nach außen - alle Parlamentsparteien einig. Logisch ist dann natürlich, dass diese Gesetzesmaterie einheitlich geregelt wird. Und ein solches Bundesgesetz mit einer einheitlichen Regelung gibt es ja schon: das Bundesbetreuungsgesetz.










