Das Problematische am „Aula-Urteil“ nach dem Verbotsgesetz

Anfang Dezember wurde der langjährige Herausgeber der "Aula", Martin Pfeiffer, sieben Jahre nach Einstellung der "Aula" in ebendieser Funktion nach einem großangelegten Strafprozess zu vier Jahren unbedingter Haft wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt. Prompt wird die gesamte "Aula" nicht mehr bloß als "rechtsextrem", sondern als "neonazistisch" tituliert, obwohl selbst das DÖW erklärt, dass Autoren der "Aula" keineswegs allesamt rechtsextrem, geschweige denn Neonazis sind. Im folgenden interessiert jedoch die Architektonik des juristischen Vorgehens in diesem Verfahren. 







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