Anfang dieses Jahres wies das Wiener Handelsgericht eine Unterlassungsklage des linkslastigen "Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW)" gegen die FPÖ mit der Begründung ab, als politischer Akteur müsse es sich Kritik gefallen lassen. Es ist seither erlaubt, das DÖW als "pseudowissenschaftliche Institution" zu bezeichnen, ohne Klagen fürchten zu müssen. Die Kritik ist aber auch sachlich richtig. Die Tätigkeit des DÖW ist, gelinde gesagt, verzichtbar.











