Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Illegale: einige juristische Klarstellungen... Wer wegen seiner Abstammung, Religion oder politischen Überzeugung von Hass und Rachsucht der Heimatbehörden verfolgt wird oder Verfolgung konkret befürchten muss, als Gruppenangehöriger oder konkret und individuell als Einzelperson: Der allein hat einen Schutzgrund und Berechtigung auf Asyl und Schutz. Dann, und nur dann schützt ihn die Flüchtlingskonvention (Artikel 1) und/oder die Europäische Grundrechtecharta (Artikel 19/2). Man hat da das schreckliche Vorbild des Holocaust vor Augen.
Wo das nicht der Fall ist, dort besteht kein Anspruch auf Asylgewährung und auch nicht auf Daueraufenthalt als "subsidiär Schutzberechtigter".
Der Betreffende ist, wenn er keine Einreisepapiere und keinen Anspruch auf Aufenthalt wie etwa ein Tourist hat, ein illegaler Migrant, der abgeschoben oder ausgewiesen werden müsste. In jedem Fall hat er als "Illegaler" keinen Anspruch auf Versorgung von Staats wegen, die über das Lebensnotwendige hinausgeht.
Es ist vor allem die Aufgabe des zuständigen Innenministers, dafür Sorge zu tragen und entsprechende Kontrolle auszuüben, dass dieser Rechtslage entsprochen wird.
Festzuhalten ist zur Klarstellung auch, dass Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich nicht vorgesehen sind. Krieg alleine ist ebenfalls kein Grund, um Asyl in einem sicheren Land, wie z.B. in Österreich, zu erhalten.
Eine Ausnahme gilt für Ukrainer nach EU-Bestimmungen. Für die gilt für die Dauer des bewaffneten Konfliktes ein vorübergehender Schutz als Vertriebene, allerdings ohne langfristige Bleibeperspektive. Der Schutz wird zunächst für ein Jahr gewährt und ist insgesamt auf bis zu drei Jahre verlängerbar. Zutreffendenfalls kann jedoch ein Antrag auf Asyl nach der Flüchtlingskonvention gestellt werden.
Als Rechtsstaat sollte sich Österreich streng an diese rechtlichen Vorgaben halten. Ein Darüberhinausgehen mit weitreichenden Leistungen vor allem finanzieller Natur kann sich Österreich aber als schwer verschuldeter und mit überbordenden Defiziten kämpfender Staat in Zukunft nicht mehr leisten. Hier ist Umdenken und Umschwenken unverzichtbar!
Dr. jur. Peter F. Lang, Wien, Ministerialrat i.R. bzw. Gesandter i.R. (pensionierter Beamter des Außenministeriums).










