Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Illegale: einige juristische Klarstellungen... Wer wegen seiner Abstammung, Religion oder politischen Überzeugung von Hass und Rachsucht der Heimatbehörden verfolgt wird oder Verfolgung konkret befürchten muss, als Gruppenangehöriger oder konkret und individuell als Einzelperson: Der allein hat einen Schutzgrund und Berechtigung auf Asyl und Schutz. Dann, und nur dann schützt ihn die Flüchtlingskonvention (Artikel 1) und/oder die Europäische Grundrechtecharta (Artikel 19/2). Man hat da das schreckliche Vorbild des Holocaust vor Augen.