Aufgaben, die eigentlich Staatsaufgaben sind, die eigentlich Teil der staatlichen Hoheitsverwaltung sein und von Staatsbehörden nach strengen Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit unter Befolgung der staatlichen Verwaltungsverfahrensgesetze verrichtet werden müssten, die der Kontrolle durch die gewählten Vertretungskörper und die behördlichen Kontrollorgane unterliegen sollten, für die grundsätzlich die Steuern ja eingehoben und zur Verfügung gestellt werden, sind in Österreich zu einem guten Teil an privatrechtliche Organisationen, also an praktisch weitgehend selbstständige Vereine und Stiftungen, übertragen worden. Vom Bund und von den Ländern, voran von der Stadt Wien.