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Flüchtlingslager anderswo, Gemeindewohnung in Wien

Vom Flüchtlingslager in der Türkei und Griechenland in die Gemeindewohnung in Wien: Was für eine Verbesserung der Lebenslage! Von kargen Sachleistungen im Lager zur Rundumversorgung im Sozialnetz des Roten Wien mit großzügigem arbeitslosen Geldeinkommen, Grundversorgung vom ersten Tag an und nach großzügiger Anerkennung eines Flüchtlingsstatus mit "Mindestsicherung", weiters mit voller ärztlicher Versorgung vom ersten Tag an und weiterer fürsorglicher Flüchtlingsbetreuung durch Hilfsorganisationen einschließlich kostenloser Beistellung von Rechtsberatern, Übersetzern, Anwälten bis zu Psychotherapeuten sowie von Schulungen und Kursen.

Anderswo wird die Aufnahme von Flüchtlingen als nur vorübergehend

angesehen, und davon ausgegangen, dass diese bei geänderten Verhältnissen wieder in ihre Heimat zurückkehren. Und dementsprechend erfolgt weltweit die Unterbringung der Flüchtlinge nur provisorisch in Flüchtlingslagern oder Flüchtlingsheimen. Die Flüchtlingskonvention verlangt ja auch nicht mehr. 

Hier in Wien aber werden Flüchtlinge in normale Wohnungen eingewiesen – obwohl sowieso Wohnungsmangel besteht –, weil man hier ein falsches Verständnis von Flüchtlingswesen und Flüchtlingen hat. Da wird negiert, dass Asyl nur provisorischer Schutz auf Zeit ist. Dass der Aufenthalt von Flüchtlingen grundsätzlich nur ein vorübergehender ist und dass diese bei geänderten Verhältnissen wieder in ihre Heimat zurückkehren sollen wie z.B. Syrer, die das neue Regime gefeiert haben, nach Syrien.

Der Bürgermeister muss doch wissen, dass der, der hier eine schöne Wohnung hat, nie mehr wieder in sein Heimatland zurückkehrt. Es ist unglaublich, was sich da auf dem Rücken der steuerzahlenden Österreicher abspielt.

PS:  Die Zuweisungsbestimmungen für Gemeindewohnungen wurden extra geändert, um zu ermöglichen, dass Flüchtlinge – sowohl Asylberechtigte als auch subsidiär Schutzberechtigte (= Leute ohne Asylgrund) – kostenlos eine Gemeindewohnung erhalten können. Eine zweijährige Wartefrist genügt.

 

Dr. jur. Peter F. Lang, Ex-Richter, Ex-Diplomat (Gesandter i.R. des österr. Auswärtigen Dienstes).

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