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Gewaltenteilung im Rechtsstaat

Wenn die Abgeordneten der Legislative den Mut zu unangenehmen Entscheidungen verlieren, dann werden immer mehr politische Entscheidungen von nationalen und von supranationalen Gerichtshöfen getroffen. Parteipolitisch bestellte Richter können Politik machen. Zahlreiche Journalisten betonen den "Mythos der Unabhängigkeit" und erklären die Entscheidungen von Richtern für unangreifbar.

Die reale Gewaltenteilung (im Rechtsstaat und in der Europäischen Union) verändert sich. Gerichtshöfe treffen (immer mehr) Entscheidungen, die von den Abgeordneten der Legislative getroffen werden sollten. Die Richter des Europäischen Gerichtshofes sowie des Gerichtshofes des Europarates (und die Verfassungsrichter) sind aber nicht die Gesetzgeber. Eine Politik durch die Richter widerspricht der Gewaltenteilung. Mit der Rechtssprechung der Gerichte sollte keine politische Gestaltung verbunden sein.

Entwicklungen zu einer Richterrechtsunion und zu einem Richterrechtsstaat gefährden die Freiheit sowie die rechtsstaatliche und repräsentative Demokratie mit ihrer Gewaltenteilung. Supranationales und nationales Richterrecht darf nicht der Schaffung einer neuen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung dienen. Sonderinteressensgruppen sollten sich nicht der Rechtssprechung von Gerichtshöfen bedienen können!

Recht soll Freiheit ermöglichen, aber keinen Verzicht auf Nonkonformismus bewirken. Eine Freiheit unter dem Recht soll vor der Macht (der Gleichschaltung) schützen.

Unabhängige Richter sollten weder abgehoben noch überheblich agieren, sondern ihre (politischen) Entscheidungen auch rechtfertigen. Wir brauchen keine politisch aktive "Priesterkaste von Richtern" – weder supranational noch national.

Es ist erlaubt, über eine Verringerung des politischen Einflusses von Richtern der Gerichtshöfe zu diskutieren. Von den Mitgliedern der Legislative und vom Justizministerium ist zu erwarten, dass sie über das Problem des Wandels der Realverfassung durch politische Entscheidungen in (supranationalen) Gerichtshöfen engagiert in der Öffentlichkeit diskutieren und im Interesse der Gewaltenteilung und des Rechtsstaates auch mögliche Lösungen aufzeigen.

Es geht um den Schutz der Freiheit unter dem Recht vor der Macht und um die Verhinderung einer Politik durch die Richter von Gerichtshöfen. Vielleicht können die Politiker den Bürgern auch den Unterschied zwischen Gesetzgebung und Recht erklären.

Josef Stargl ist AHS-Lehrer in Ruhe und ein Freund der Freiheit.

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