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Unabhängigkeit und Wissensfreiheit in der Justiz

Im Zuge der BVT-Affäre ist die Unabhängigkeit der Justiz ordentlich unter die Räder gekommen. Folgt man den meisten Medien sowie den Oppositionsparteien, wurden die Hausdurchsuchungen nicht von der Justiz, sondern vom Innenministerium initiiert. Selbst der Justizminister scheint diese These zu unterstützen, wenn er von einem "Ermittlungsdruck" spricht.

Wenn in der Öffentlichkeit die Geschichte konstruiert wird, dass sich die Justiz von einem fachfremden Ministerium beeinflussen lässt, ist Feuer am Dach. Sie muss um ihre Unabhängigkeit, ja um ihren Ruf fürchten. Derzeit herrscht nämlich der Eindruck vor, dass die Justiz in ihrer Angst, vom eigenen Minister mit einer politischen Weisung bedacht zu werden, die mögliche Einflussnahme aus einem anderen Ministerium gänzlich übersehen hat. Auch und gerade wenn das Oberlandesgericht die Hausdurchsuchung Großteils für rechtswidrig erkannte, muss die Justiz – und dazu zählen sowohl die Gerichte als auch die Staatsanwaltschaften – den Befehl für die Hausdurchsuchung auf die eigene Kappe nehmen. Andernfalls verkommt das Ideal der Unabhängigkeit der Justiz zu einer abgedroschenen Worthülse.

Der Justizminister hat, als er vom Ermittlungsdruck sprach, nicht nur die Abhängigkeit der Justiz in den Raum gestellt. Er bleibt auch dabei, dass er selbst mit solchen Fällen nichts zu tun haben will. Eine allfällige Berichtspflicht eines Staatsanwalts soll es zwar geben, diese möge aber bei der Oberstaatsanwaltschaft enden. Motto: Der Minister weiß von nichts und kann nichts dafür.

Wie die Öffentlichkeit nämlich im Zuge der Vorgänge um das BVT erfahren hat, ist die Staatsanwaltschaft gar nicht mehr verpflichtet, a priori dem eigenen Minister von geplanten Maßnahmen wie einer sensiblen Hausdurchsuchung zu berichten. Diese Wissensfreistellung des Ministers soll unsachliche Weisungen verhindern. Damit ist die staatspolitische Verantwortung des höchsten politischen Organs ausgeschaltet und wir haben eine kuriose Situation: Der Justizminister ist zwar weisungsbefugt, nicht aber wissensbefugt – also entmachtet. Ob eine derartige Gesetzeslage verfassungskonform ist, darf bezweifelt werden.

Georg Vetter ist Rechtsanwalt, Vorstandsmitglied des Hayek-Instituts und Präsident des Clubs unabhängiger Liberaler. Bis November 2017 ist er Abgeordneter im Nationalrat gewesen.

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