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Darf man Homosexualität mit einem KZ vergleichen?

Nicht nur die FPÖ wird vom Establishment des Landes (angeführt vom ORF) beinahe täglich mit NS-Bezügen angepatzt: Auch der emeritierte Weihbischof Andreas Laun musste eine "Kopfwäsche" des Wiener Kardinals über sich ergehen lassen, weil er Homosexualität mit Konzentrationslagern verglichen habe. Was anstelle einer hysterischen Empörung über den Bruch suggerierter Vergleichstabus Not täte, wäre eine Reflexion auf die logische Natur des Vergleichens eines A mit einem B.
Zu einem Vergleich gehören nicht nur zwei Vergleichsglieder, sondern ebenso eine Hinsicht des Vergleichs, ein tertium comparationis. Ein Auto und eine Erdbeere etwa können hinsichtlich der Form, der Farbe, der Größe, des Preises usw. verglichen werden. So äußerlich die Glieder eines Vergleichs sind, indem das A auf die eine und das B auf die andere "Seite" gestellt wird, so mannigfach sind die möglichen Hinsichten, ein A und ein B miteinander zu vergleichen oder auch zu einem A ein Vergleichsglied B zu finden.

Erst die Hinsicht des Vergleichs macht es aus, ob der Vergleich eines A mit einem B stimmig ist oder nicht. So ergibt es (außer in der Kleinkindpädagogik) wenig Sinn, ein Auto hinsichtlich der Größe oder der Masse mit einer Erdbeere zu vergleichen. Hinsichtlich des Aggregatszustands kommen Auto und Erdbeere jedoch überein: Beide sind Festkörper. Handelt es sich um ein rotes Auto, so kommen Auto und Erdbeere auch hinsichtlich der Farbe überein.

Wenden wir diese einfachen Überlegungen auf Launs Äußerung an: Den Segen Gottes könne man für Sünder, aber nicht für die Sünde erbitten. Eine homosexuelle Verbindung könne man demnach so wenig segnen wie ein Bordell, ein KZ oder Waffen, die nicht ausschließlich zur Jagd oder zur legitimen Verteidigung bestimmt sind. Lässt man alle Anflüge von Hyperventilation beiseite und schaltet das Gehirn ein, so ist völlig klar, was hier als tertium comparationis fungiert: Die Sündhaftigkeit aller dargebotenen Vergleichsglieder.

Natürlich wird in einer homosexuellen Verbindung nicht geraubt, entrechtet, getötet, und dies schon gar nicht millionenfach (was übrigens auch in einem Bordell nicht geschieht, ohne dass es auch von dieser Seite Aufregung gegeben hätte). Praktizierte Homosexualität stellt allerdings nach katholischer Lehre eine Sünde dar. Davon kann man halten, was man will. Doch wird man einem katholischen Bischof nicht vorhalten können, dass er an die katholische Lehre erinnert. Zumal Laun im Gegensatz zu manch hyperventilierendem Kritiker sehr wohl differenziert argumentiert, wenn er Sünde und Sünder unterscheidet.

Aber ist der Holocaust nicht doch ein singulare schlechthin? Selbst wenn man davon absieht, dass dessen "Ingredienzien" (wie etwa auch die Tötung von Menschen durch Giftgas) schon zuvor in die Welt getreten waren und erst deren "Mix" für den Nationalsozialismus spezifisch wurde, ist zu bedenken: Auch das in jeder Hinsicht Unvergleichbare wird mit Anderem verglichen, nämlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit. Ein A muss vorab mit jedem potentiellen B verglichen worden sein, um als unvergleichbar behauptet zu werden. Wer dem Anderen einen Vergleich vorwirft, hat ihn vielmehr selbst schon getätigt.

Ohnedies ist der Holocaust ein bestimmtes Verbrechen und hierdurch von anderen Verbrechen unterschieden. Erst recht liegt in der Bestimmung der Zahl der Vergleich mit anderen Zahlen der Zahlenreihe: Sechs Millionen Ermordete sind nicht fünf und nicht sieben Millionen Ermordete.

Dass dem Vergleich die Hinsicht äußerlich ist und erst dazugesagt werden muss, in welcher Hinsicht ein A einem B gleich oder ungleich sei, ergibt allerdings, dass dem Vergleichenden eine andere Hinsicht unterstellt werden kann als jene, die dieser intendiert oder sogar als maßgeblich ausgesprochen hatte. Die Hyperventilation hat selbst schon logische und nicht bloß "moralische" Gründe.

So illustrativ ein Vergleich sein kann (gerade die Bibel macht bekanntlich reichlich von Gleichnissen Gebrauch), so sehr ist die Form des Vergleichs per se eine defizitäre, wenn es darum geht, das zur Darstellung zu bringen, was gesagt werden soll. Dies alles wäre jedoch kein Problem und könnte im freien Diskurs jederzeit aufgeklärt werden, gäbe es nicht Strafgesetze, die beinahe so unbestimmt sind, wie der zum Bösen schlechthin verklärte Holocaust unhistorisch zu werden droht (was am Ende sogar der Zweck der Übung sein mag).

Man braucht die Sache nur umzudrehen und zu sagen, wenn B so schlimm wie der Holocaust sei, sei dieser ja gar nicht so schlimm gewesen, und schon werde ein NS-Verbrechen gröblich verharmlost. Jeder Versuch, die Sache zurechtzulegen, kratzt erst recht wieder am absolut Bösen bzw. sei ohnehin nur rechtlichen Gründen geschuldet und demnach nicht glaubhaft.

Man müsste der Linken nicht nur den ORF aus der Hand nehmen, sondern im Zuge der aktuellen Strafrechtsdebatte dringend auch das Nebenstrafrecht thematisieren. Solange dies nicht passiert, kann auch die FPÖ nur zusehen, wie ihr geschieht. 

(Wilfried Grießer, geboren 1973 in Wien, evangelisch A.B., ist Philosoph und Buchautor)

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