Dass die Einnahmen der beruflichen Zwangsvertretungen von Rekord zu Rekord eilen, darf als bekannt vorausgesetzt werden (https://www.agenda-austria.at/grafik-steuern-abgaben/). Besonders die Arbeiterkammern schwimmen in Geld, das sie ihren zwangsbeglückten Mitgliedern Monat für Monat abpressen. Die Aussicht auf eine Regierung ohne Beteiligung der SPÖ weckte zunächst zarte Hoffnungen, dass ein Zweckbündnis der bürgerlichen Parteien das verfassungsgesetzlich garantierte Monopol der Kammern beenden könnte.
Nach der Kür des amtierenden Wirtschaftsministers, Harald Mahrer, zum Nachfolger von Christoph Leitl in dessen Funktion als Präsident der Bundeswirtschaftskammer, ist damit auch schon wieder Schluss: Noch nicht einmal im Amt, spricht er sich bereits für die Beibehaltung der Pflichtmitgliedschaft – und damit gegen das Selbstbestimmungsrecht der Wirtschaftstreibenden – aus. Apparatschik bleibt eben Apparatschik – gleich ob er aus den Reihen der Neobolschewiken in der Arbeiterkammern stammt, oder von den hauptamtlichen Leistungs- und Wettbewerbsbehinderern in den Wirtschaftskammern kommt. Ehe ein österreichischer Kämmerer eine Wettbewerbshürde beseitigt, eröffnet der Papst ein Bordell.
Im Zuge der Debatte um die Kammerpflichtmitgliedschaft, ließ indes der Chef des Gewerkschaftsbundes, Erich Foglar, aufhorchen. Zur Frage einer Abstimmung über die Zwangsmitgliedschaft bei den Kammern befragt, meinte er, dass man in diesem Fall natürlich nur die jeweiligen Mitglieder befragen sollte, weil alle anderen davon ja nicht betroffen wären und daher auch nichts mitzureden hätten. Damit hat er fraglos recht. Man lässt ja auch nicht Bahnfahrer über die Konditionen einer Mitgliedschaft bei einem Autofahrerclub abstimmen!
Das Beispiel der Autofahrerclubs verdeutlicht übrigens die Fadenscheinigkeit des bei den Apologeten der gesetzlichen Zwangsbeglückung so beliebten Trittbrettfahrerarguments. In den Direktionsetagen von ÖAMTC und ARBÖ ist man jedenfalls noch nicht auf die glorreiche Idee gekommen, sich eine obligate Vertretungsbefugnis im Verfassungsrang ausstellen zu lassen. Und das, obwohl die Leistungen dieser Vereine erheblich nützlicher sind, als die der beruflichen Standesvertretungen. Grundregel: Wer gute Leistungen zu fairen Konditionen anbietet, braucht seine Kunden nicht mit der Knute des Leviathans zum Kauf zu zwingen, sondern findet jederzeit Zuspruch, der auf Freiwilligkeit beruht.
Wie dem auch sei: der brillante Gedanke des Genossen Foglar, hinsichtlich Autonomie und Selbstbestimmung von Betroffenen, verdient jedenfalls Beachtung. Da bekanntlich Selbstbestimmung (und nicht etwa Mitbestimmung!) die Essenz der Freiheit bildet, sollte man aber keinesfalls auf halbem Wege stehenbleiben, sondern diesen Gedanken vielmehr noch weit über den Rahmen des Kammerunwesens hinaus weiterspinnen.
Zum Beispiel auf das Steuersystem bezogen. Hier pflegen ja Krethi und Plethi – besonders die Wähler der Linksparteien – unentwegt Belastungen für Einkommen und Vermögen zu fordern, die sie selbst, mangels Masse, niemals treffen werden. Mit geradezu alttestamentarischen Unerbittlichkeit wird von Nichtsteuerzahlern gegen Steuerzahler polemisiert. Legale Steuervermeidung und Steuerflucht ins Ausland sowie illegale Abgabenhinterziehung: Skandal! Hochaktuelles Stichwort: "Paradise Papers". Eine in mehr als einer Hinsicht minderbemittelte Neidgenossenschaft bricht wieder einmal in Veitstänze aus. Angesichts der Foglarschen Überlegungen mutet das seltsam an! Denn wer weder über ein nennenswertes Einkommen, noch über ein Vermögen verfügt und daher keinen Cent an direkten Steuern zahlt, hat doch nicht über Enteignungsaktionen zu befinden, die ausschließlich die Leistungsträger – und damit die alleinigen Financiers des wohlfahrtsstaatlichen Gemeinwohls – treffen.
Wenn man Herrn Foglars Gedanken logisch weiterdenkt, landet man unweigerlich bei folgender Frage: Ist es logisch und sinnvoll, Transferempfänger über die Steuerlasten ihrer hart arbeitenden Mitbürger mitbestimmen zu lassen? Oder noch deutlicher: Wäre es angesichts der katastrophalen Lage der Staatsfinanzen nicht hoch an der Zeit, das Wahlrecht mit den geldwerten Beiträgen der Bürger zum Gemeinwohl zu verknüpfen? Wie sagt das Sprichwort: "Wenn der Bettler aufs Pferd kommt, reitet er es zuschanden."
Andreas Tögel, Jahrgang 1957, ist Kaufmann in Wien.
Danke, Herr Tögel, dass Sie sich getrauen, diesen Gedanken auszusprechen bzw. niederzuschreiben. Natürlich wäre (schon geraume Zeit) ein klug gestaltetes Zensuswahlrecht der gegenwärtigen Situation nicht nur unseres Staates, sondern auch anderer, vor allem der durch massive Zuwanderung geschädigten Länder, wesentlich angemessener und letztendlich auch wesentlich gerechter als das "allgemeine, freie....usw." Wahlrecht der sozialistischen Utopisten von vor hundert Jahren. Der Stimme des dummen und/oder faulen Minderleisters, der keine Abgaben zahlt, sondern sogar noch "Negativsteuern" geschenkt bekommt, das selbe Gewicht zu geben wie der eines international anerkannten Gelehrten, eines verantwortungsvollen Unternehmers oder schlicht eines fleissigen Bürgers, der gut verdient und daher auch viel Steuer(n) bezahlen muss, ist ungerecht und unzeitgemäss. Leider fürchte ich, dass dieser Vorschlag eine gute Idee bleibt, aber in der Realität keine Chance hat, weil sich keine relevante politische Kraft traut, das auch ganz offiziell zu vertreten. Schade!
Ein Wahlrecht jener, die dann die beschlossenen Maßnahmen auch zahlen müssen, ist sinnvoll. Wir sollten uns dabei auf viele erfolgreiche historische Beispiele berufen können.
Ob man nun den Bürgermeister von allen wählen lässt, den Stadtrat, welche die Budgethoheit hat, aber nur von den Zahlern, oder eine Variante davon umsetzt ist egal, aber am Ende müssen die Zahler über die Verwendung der Mittel bestimmen.
Dazu dann noch Ämterfolge! Nur wer mindestens einmal (oder öfter) wiedergewählt worden ist, darf sich für ein höheres Amt wählen lassen. Also nur wer mehrmals gewählter Gemeinderat war, kann Landtags- und später Nationalratsabgeordneter werden.
Und natürlich, die Repräsentanten bekommen die Spesen ersetzt, aber Bezahlung gibt es keine!
Herr Tögel hervorragender Artikel, Sie begehen nur einen Gedankenfehler, und beklagen die fehlende Logik der roten Brut. Ohne Gehirn und Moral ist es nicht möglich folgerichtig zu denken.
Fünf Gulden Männer
Ab 1882 durften alle wählen, die mindestens 5 Gulden Steuern zahlten.
Erinnert mich an die Abstimmungen "nach Köpfen oder Kurien?".
Das derzeitige Wahlsystem gibt dem hundertausende an Steuern zahlendem Unternehmer genauso das gleiche Stimmrecht wie dem dauerbesoffenen Sozialhilfeempfänger - soweit letzterer überhaupt von seinem Wahlrecht Gebrauch macht. Und die sog. Negativsteuern sind überhaupt ein Witz, denn damit werden sogar die Sozialversicherungsbeiträge teilweise wieder gutgeschrieben.