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Spendenabsetzbarkeit– ein Bürokratiemonster, das niemandem etwas bringt

Im Taumel der Errungenschaften der Digitalisierung haben der Gesetzesgeber, das Finanzministerium und auch das Innenministerium die Spendenabsetzbarkeit ab 1.1.2017 neu geregelt. Herausgekommen ist ein Bürokratiemonster, das niemandem etwas bringt: nicht den Ministerien selbst, die jetzt völlig überfordert sind und nicht weiterkommen, nicht dem Bürger und Spender, der eigentlich der Nutznießer sein hätte sollen, und nicht den Spendenempfängern, die jetzt viel Arbeit und Bürokratie am Hals haben, ohne eine Abgeltung oder irgend einen anderen Nutzen zu haben. Einer freut sich allerdings: die SPÖ kann sich aus ideologischen Motiven rühmen, etwas für den "kleinen Mann" getan zu haben, der aber nichts davon haben wird.

Die Ausgangslage ist, dass Spenden an spendenbegünstigte Organisationen als Sonderausgabe geltend gemacht werden können. Sie können somit vor der Besteuerung von den Einnahmen abgezogen werden. Wie schon bisher begrenzt mit 10 Prozent des Einkommens.

Begünstigt sind Organisationen durch Gesetz oder eine Liste im Finanzministerium, wie z.B: Universitäten, Forschungseinrichtungen und Museen von Privatpersonen.

Seit 1.1.2017 können nicht mehr die Spender die getätigten Spenden bei der Steuererklärung geltend machen. Dies muss vielmehr durch die spendenempfangende Organisation mittels Meldung an das Finanzamt erfolgen. Dies gilt allerdings nur für Spenden an inländische Organisationen. Das heißt: in der Einkommenssteuererklärungen müssen begünstigte Spenden ins Ausland immer noch "von Hand" eingegeben werden. Dies wird im EU-Raum immer weiter zunehmen,

Wenn also der Spender bisher bei seiner Steuererklärung für das Vorjahr die Spendenbelege zusammengerechnet und die Summe, die er geltend machen wollte, selbst bestimmt hat, so ist er in Zukunft verpflichtet, den Spendenempfängern mitzuteilen, ob die Spende abgesetzt werden soll, und seinen im Zentralen Melderegister des Innenministeriums gespeicherten Namen – z.B. Günter ist nicht gleich Günther – und sein Geburtsdatum mitteilen.

Die Empfängerorganisationen müssen den Wunsch nach Spendenberücksichtigung beim Spender abfragen, damit nicht unerwünschte Meldungen erfolgen. Der Spender muss die Daten noch im laufenden Jahr bekanntgeben, ansonsten könnte höchstens im Kulanzwege noch eine Berücksichtigung der Spende aus dem Vorjahr erfolgen.

Hat nun die Spendenorganisation die genauen Daten und auch die Erlaubnis zum Melden der Spende, dann sendet sie die Daten in einer elektronischen Abfrage an das Finanzministerium und erhält einen 172-stelligen Verschlüsselungscode, den sogenannte vbPK SA, für den Spender. Mit jeder Abfrage im Übrigen einen neuen Schlüsselcode. Sollte das Zentrale Melderegister den Namen nicht kennen, es genügen ja bereits zusätzliche Vornamen oder verschiedene Schreibweisen, dann beginnt eine mühsame Recherche mit und über den Spender.

vbPK SA steht übrigens für "verschlüsseltes bereichsspezifisches Personen Kennzeichen für Steuern und Abgaben". Bereichsspezifisch deshalb, weil kurioserweise das Innenministerium und das Finanzministerium für die selben Personen verschiedene Schlüssel verwenden, um gegenseitig anonymisiert zu bleiben.

Die Spendenorganisation erhält also einen zu dem Zeitpunkt das dritte Mal verschlüsselten Code, der dann eben 172 Stellen hat, zugesandt. Mit diesem Code wird die im Jahr angefallene Spendensumme gemeldet. Das Finanzministerium entschlüsselt und ordnet die Steuerabzüge den Steuerzahlern zu. Diese sind dann gleich in der FinanzOnline Steuererklärung angeführt. Sollte der Spender keine weiteren Sonderausgaben oder Außergewöhnlichen Belastungen in dem Steuerjahr haben, dann braucht er nichts weiter zu tun, die Spenden werden bei der Steuerhöhe berücksichtigt.

Das ist das Vorzeigeprojekt der SPÖ: die AAVN – die Antragslose ArbeitNehmerVeranlagung. Allerdings wird in den meisten Fällen eben doch ein Antrag gestellt werden müssen. Außerdem bedeutet "Antragslos" noch nicht, dass das Geld automatisch vom Finanzamt zurückgezahlt wird. Es muss nicht zuletzt ja auch ein Bankkonto für die Rückzahlung angegeben werden.

Jetzt aber zu den Feinheiten: erstens ist der Spender gut beraten, die der Steuererklärung beiliegende Liste der Spendenorganisationen und Beträge, die ja vom Finanzministerium erstellte wurde, genau zu kontrollieren. Es könnte ja eine Spendenempfängerorganisation die Meldung unterlassen haben, oder sonst ein Fehler im komplizierten Ablauf erfolgt sein.

Im Falle eines Fehlers beginnt ein dornenreicher Aufklärungsweg. Schreiben an die Spenden-Organisation mit der Bitte um Meldung; Nachmeldunge, falls tatsächlich keine Meldung erfolgt ist. Das Finanzamt gibt eine Referenznummer pro Korrekturfall heraus, die bei der Nachmeldung beizufügen ist.

Die Fristen sind knapp bemessen. Die Organisationen müssen bis jeweils Ende Februar melden. Spenden bis zum 3.1. sind dem Vorjahr zuzurechnen und daher auch zu melden. Ab Entdecken eines Fehlers haben die Spendenempfängerorganisationen drei Monate Zeit, neu zu melden. Der Spender macht eine Bescheidbeschwerde gegen den fehlerhaften Bescheid nach §299 BAO. Das Finanzamt schickt dann einen neuen Einkommensbescheid. Druckmittel auf die Organisation gibt es im Übrigen keine. Und der Spender kann unter keinen Umständen selbst melden.

Es können künftig nur Geldspenden, aber keine Sachspenden geltend gemacht werden. Zum Schaden für die Geber von Tombolas und für Geber von Kaffee und Kuchen und dgl.

Für die für Spenden vorbereiteten Zahlscheine gibt es erste Entwürfe aber nicht für alle Banken einheitlich. Das gilt auch für die elektronischen Bankenportale. Dort kann auch das Geburtsdatum eingesetzt werden als Zeichen, dass die Spende abgesetzt werden soll.

Sollte z.B. der Enkel für die Großmutter die Spende bar übernommen und dann von seinem Konto aus eingezahlt haben, so kann die Großmutter die Spende geltend machen, allerdings ist die Abklärung des eigentlichen Spenders wiederum komplizierter geworden.

Einzelunternehmer müssen sich überlegen und dies auch den Spendenorganisationen mitteilen, ob die Spende aus dem Betriebsvermögen erfolgt als Betriebsausgabe, dann ist keine Meldung als Sonderausgabe durch den Empfänger erlaubt oder ob es als Sonderausgabe gebucht werden soll.

"Alte" das heißt immer wieder spendende Personen müssen informiert werden, dass die Spende gemeldet wird, und zwar innerhalb von vier Wochen ab der neuerlichen Spende.

Der hohe Aufwand für die Erfassung der Spenderdaten, die Verwaltung der Absetzkriterien und die ganze Online-Anbindung an das Finanzamt wird vom Staat in keinster Weise honoriert, obwohl alle Organisationen ja für das Gemeinwohl arbeiten. Die Wirtschaft ist es gewohnt, immer neue Tätigkeiten für den Staat verrichten zu dürfen, aber diese Organisationen arbeiten mit minimalen Budgets und Personal und können das nicht unterbringen außer eben zu Lasten der Spendenwirksamkeit.

Ein weiteres gesetzliches Gustostück ist folgendes: Spendet ein Spender laufend z.B. monatlich und erklärt erst im Oktober, dass nicht gemeldet werden soll, so ist die Empfängerorganisation verpflichtet, alle Spenden bis Oktober trotzdem zu melden, was sie ungesetzlicherweise aber wahrscheinlich nicht tun wird.

Nur so am Rande soll vermerkt werden, dass all die elektronischen Verfahren noch nicht funktionsfähig sind, also auch noch nicht ausprobiert werden können. Das Ministerium plant "zur Freude" der Empfängerorganisationen, erst in der Hauptspendenzeit, also im Spätherbst, die Verfahren fertig zu haben. Dann erst können die Organisationen testen.

Eine weitere Unsicherheit ist die für 2018 erwartete Datenschutzgrundverordnung, die auch noch Verfahrensänderungen mit sich bringen kann.

Wer bis hierher gelesen hat, wird entweder kopfschüttelnd über diese Superbürokratie zur Tagesordnung übergehen oder seinen Protest der Regierung zu Gehör bringen.

Alexander Pachta-Reyhofen ist Diplomingenieur der Elektrotechnik, war beruflich größtenteils in der Industrie und im Management tätig und ist seit 2009 für das Internationale Theologische Institut in Trumau tätig und Direktor Europa für Philanthropie. Er ist verheiratet und hat einen Sohn, der im Juni 2017 zum Priester geweiht worden ist.

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