Terror, Ausflüchte und das gute Klima – Forderungen an das neue Islamgesetz

Ein Medienbericht: „Das gute interreligiöse Klima in Österreich ist keine Selbstverständlichkeit. Das betonen Kardinal Schönborn und Bundeskanzler Faymann nach dem „Religionsdialog" im Bundeskanzleramt am 25. August 2014. Als Ergebnis intensiver Dialogbemühungen und eines positiv-wohlwollenden Verhältnisses des Staates zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften: So sehen sowohl Bundeskanzler als auch Kardinal das gute interreligiöse Klima in Österreich. Dies betonten beide am Montagabend im Bundeskanzleramt.“

Es entzieht sich unserer Kenntnis, was die beiden Herren mit dem „guten interreligiösen Klima in Österreich“ meinen. Angesichts eines unkontrollierten Wucherns von Moscheevereinen mit ihrem undurchschaubaren Innenleben, angesichts amtsbekannter Involvierung von in Österreich lebenden Jihadisten in Gräueltaten in Syrien und angesichts der zunehmenden Übergriffe auf Christen und Kirchen, zuletzt besonders spektakulär von einem als unzurechnungsfähig diagnostizierten Moslem aus Afrika („Flüchtling“), klingt diese Wortwahl wie eine leere Phrase und reine Selbstbeschwichtigung.

Denn das Klima ist alles andere als gut. Es ist von Misstrauen, Drohungen und Gewalt geprägt. Seine Eminenz und der Herr Bundeskanzler haben offensichtlich zu wenig Kontakt zur alltäglichen Realität. Gelegentliche Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln würden helfen.

Wir können uns von den politischen und geistlichen Führungspersonen aber auch mehr Gestaltungswillen erwarten. Dieser kann in den nächsten Tagen und Wochen auf legislativer Ebene demonstriert werden.

Novellierung des Islamgesetzes

Derzeit steht die Novellierung des Islamgesetzes an. Vielleicht ist das eine gewisse Chance, den genannten Wildwuchs und die kompromittierenden Verbindungen des österreichischen Islam zu Terrororganisationen in den Griff zu bekommen. Denn der Vorsitzende der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) Fuat Sanaç hat selbst zugegeben, keinerlei Einfluss auf das Treiben in den einzelnen Moscheevereinen zu haben. Dennoch gehören viele dieser Vereine zur IGGiÖ. Wie kann das sein?

Andererseits: Wissen wir überhaupt, welche Agenda die IGGiÖ selbst betreibt? Sind die Aussagen von Sanaç vielleicht eine Schutzbehauptung?

Angesichts der massiven Ausweitung des Terrors durch den „Islamischen Staat“ im Irak und Syrien und der heimischen Sympathisantenszene ist es höchste Zeit, dass sich die offiziellen Islam-Repräsentanten hierzulande unzweideutig erklären.

In die anstehende Novelle des Islamgesetzes soll daher zumindest folgende Forderung hinein genommen werden: Offenlegung der Glaubensquellen, besonders ihrer praktischen Konsequenzen (Sharia), in verbindlicher deutscher Übersetzung!

Seit Jahrzehnten werden wir von den Islamrepräsentanten mit der Behauptung an der Nase herumgeführt, dass der Koran unübersetzbar sei und dass die Deutungshoheit der Texte selbstverständlich bei den islamischen Autoritäten liege (die allerdings ihrerseits alles andere als einig sind).

Demgegenüber ist festzuhalten, dass ein Text aus dem siebten (oder achten) Jahrhundert, der enorme Auswirkungen auf den Verlauf der Geschichte zeitigte, selbstverständlich in einer anderen Sprache wiedergegeben werden kann, vorausgesetzt, diese Sprache ist ihrerseits entwickelt, differenziert und verständlich. Das würde für das Deutsche zutreffen.

Unabhängig vom philologischen und sprachphilosophischen Problem der Übersetzungen an sich, das wir hier nicht erörtern können, ist eine Übersetzung der Bedeutung grundsätzlich möglich. Der Text wird dadurch zwar etwas von seinem ursprünglichen Kolorit verlieren, aber der Substanz nach verständlich sein.

Er wird aber auch einen Teil seiner suggestiven, quasi hypnotischen Wirkung verlieren. Was die islamische Seite natürlich fürchtet.

Aber genau darum geht es: Sich unvoreingenommen und ohne Einschüchterung einem Text zuzuwenden und zu fragen: Ist er verständlich? Ist er stringent? Versteht er sich von selbst oder benötigt man umfangreiche Kommentare, um den Literalsinn überhaupt richtig zu verstehen?

Und: Ist er wahr? Stellt er die Dinge richtig dar? Ist er widerspruchsfrei?

Wie auch immer: Es muss möglich sein, nüchtern zu analysieren, was die Glaubensgrundlage der Muslime lehrt und vorschreibt, auch aus kritischer Sicht. Die islamische Selbstimmunisierung („dies und jenes kann man nicht übersetzen“, „muss man im Zusammenhang verstehen“, „Rechtsschule XY sagt etwas anderes“, „diese Übersetzung ist falsch“, „hat mit dem Islam nichts zu tun“ usw.) muss endlich ein Ende haben.

Aus islamischer Sicht ist übrigens die Darstellung des Glaubensgutes in deutscher Sprache ja auch möglich. Dort ist es sogar möglich, den Korantext an sich zu übersetzen. Ein Beispiel dafür ist das im islamischen Religionsunterricht in Österreich für einige Jahre gebrauchte Buch „Erlaubtes und Verbotenes im Islam“ des maßgeblichen sunnitischen Predigers Yusuf al-Qaradawi (ansässig in Katar) im SKD Bavaria Verlag, München, 4. Auflage 2003.

Nachdem es sich bei dem besagten Autor nicht um eine unbedeutende Person handelt, kommt seinen Aussagen aber so und anders großes Gewicht zu, besonders von islamischer Seite selbst.

In diesem Buch schreibt er z. B. zum Thema Jihad:
„Die Eltern zufrieden zu stellen, ist im Islam so wichtig, dass der Sohn sich nicht freiwillig, ohne die Erlaubnis der Eltern, zum Dschihad melden darf, obwohl der Kampf für Allahs Sache (Dschihad fi-Sabili-llah) so großen Verdienst im Islam bewirkt, dass der Verdienst dessen, der die ganze Nacht betet und den Tage [sic] lang fastet, nicht daran heranreicht“ (Qaradawi, 326).

Wenn es aber wirklich so wäre, wie man uns immer wieder weismachen will, dass Jihad hauptsächlich „inneren Kampf“ bedeuten würde, dann würde man ja nicht die Eltern um Erlaubnis fragen müssen.

Unzweideutig ist die Haltung zum Austritt aus dem Islam:
„Bei Abkehr vom Islam, nachdem man ihn freiwillig angenommen hat und später auf solche Art offene Auflehnung kundtut, die die Zusammengehörigkeit der muslimischen Gemeinschaft bedroht, ist ein Verbrechen, das mit dem Tod bestraft wird“ (453).

Es wird also in einem Buch, das für einige Zeit zum islamischen Religionsunterricht zugelassen war, ganz klar die Todesstrafe für Menschen, die den Islam verlassen als vom islamischen Selbstverständnis vorgeschrieben deklariert.

Dazu zitiert Qaradawi über das ganze Buch verteilt etliche Passagen aus dem Koran, die selbstverständlich in deutscher Sprache wiedergegeben werden.

Es ist also möglich, das Glaubenssystem präzise darzustellen – bzw. eben so präzise, wie es die ganze systeminhärente Widersprüchlichkeit eben zulässt. Es ist ja kein Zufall, dass es so viel Dissens in der islamischen Welt gibt.

Religion und Staat, bzw. Islam ist Politik

Das ist der notwendig zu verstehende Hintergrund der Diskussion. Dass im Islam Religion und Politik – durchaus auch konkrete Parteipolitik – niemals getrennt sind, wurde durch den Islam-Repräsentanten, Omar al-Rawi, bei dem „Religionsdialog“-Treffen mit dem Bundeskanzler und den anderen Religionsvertretern am 25. August selbst versinnbildlicht: Er trat als Vertreter des (auf irgendeine Weise verhinderten, vielleicht aus verschiedenen Gründen unerwünschten) Präsidenten der IGGiÖ, Fuat Sanaç, auf und ist gleichzeitig(!) Landtagsabgeordneter der SPÖ zum Wiener Landtag. Das schien niemanden zu stören, auch nicht die sonst so auf Trennung von Staat und Religion erpichten Säkularisten.

Man stelle sich nur einen katholischen Geistlichen z.B. als ÖVP-Vertreter vor: Was das für ein Geschrei gäbe, von wegen „Trennung von Kirche und Staat“ und „Austrofaschismus“ und „Klerikalfaschismus“ und was weiß ich noch alles.

Al-Rawi macht es aber ganz richtig: die politischen Strukturen zu infiltrieren, und damit Islamisierung zu betreiben. Auch als Politiker kann er somit als Religionsführer auftreten, oder zumindest als dessen Stellvertreter.

Die Frage ist jetzt nur, wem seine Loyalität gehört – und die der anderen Islamfunktionäre. Man kann sich ja des Eindrucks nicht erwehren, dass über die Islamverbände Einflussnahmen ausländischer Mächte inklusive ihrer diskreten Dienste stattfinden, die der Sicherheit Österreichs massiv schaden.

Eine politisch-juristische Forderung für das neue Islamgesetz muss also folgerichtig sein: Einflussnahme diktatorisch regierter Staaten in Österreich unterbinden!

Wenn wir jetzt einmal die Frage unberücksichtigt lassen, wie sehr oder wie wenig die EU-Kommission demokratisch legitimiert ist, sollten wir uns der Frage zuwenden, welche Staaten über die islamischen Gemeinschaften in Österreich Einfluss nehmen. Es ist wohl kein Zufall, dass keiner dieser Staaten auch nur annähernd die Menschenrechtsstandards erfüllt, die hierzulande (immer noch) üblich sind. Da Islam immer politisch ist, wie schon oben gesagt, sind die Einflussnahmen natürlich auch politisch.

Eine Novellierung des Islamgesetzes muss solche Einflussnahmen unterbinden. Es kann nicht sein, dass den islamischen Staaten andere Standards konzediert werden als diejenigen, an die sich menschenrechtsorientierte Staaten halten, wobei Rechtsunsicherheit und Folter als besonders beklagenswerte Fakten zu nennen sind.

Dass sich reiche arabische Staaten ihre Brückenköpfe in Europa kaufen können, ist kein Geheimnis. Die Krämermentalität lässt so machen Geschäftsmann moralische Vorbehalte vergessen.

In diesem Zusammenhang ist das saudi-arabische „Dialogzentrum“ in Wien ein besonders beklagenswertes Beispiel. Ein Propagandazentrum einer Diktatur, die private christliche Religionsausübung unter Strafe stellt und keinerlei Menschenrechte kennt, hat in einem freiheitsliebenden Staat nichts zu suchen.

Fazit

Es kann nicht angehen, dass unter dem Deckmantel der „Religionsfreiheit“ Agitation für Maßnahmen gemacht wird, die auf längere Sicht diese „Religionsfreiheit“ und sonstige Freiheiten aufheben.

Die österreichische Gesetzgebung muss das Problem der islamischen Einflussnahme auf Politik und Gesellschaft, ob sie nun von staatlichen Autoritäten ausgeübt wird oder von privaten Terrorgruppen wie IS, offensiv angehen.

Auch die Kirche hätte dazu etwas zu sagen. Kardinal Schönborn hätte z.B. beim Religionsdialog die Gelegenheit im Bundeskanzleramt nützen können, die Christenverfolgung im islamischen Einflussbereich anzuprangern.

Aber das ist ein anderes Thema.

MMag. Wolfram Schrems, Linz und Wien, katholischer Theologe und Philosoph, kirchlich gesendeter Katechist

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