Tobias Moretti sagte über die Euthanasie: „Wie soll man heute der Zukunftsgeneration, die selber um ihre Existenzberechtigung kämpft, weil sie nur kostet, erklären, dass es eine Gesellschaft reicher macht, Platz zu haben für das nicht Normale, für das Welke, für das Sterben; es gehört einfach dazu, das ist ja, als würde man eine Jahreszeit wegkürzen, als würde man den Herbst abschaffen." (Hartheim, 2007)
Als Erstunterzeichnerin der parlamentarischen Bürgerinitiative „An der Hand, nicht durch die Hand eines Menschen sterben“ plädiere ich dafür, den österreichischen Status Quo in den Verfassungsrang zu heben und damit vor vorschnellen Änderungen zu schützen. (Unterzeichnen Sie die Bürgerinitiative hier)
Denn manchmal werden recht schnell parlamentarische Mehrheiten für Dinge gefunden, die negative Auswirkungen haben. In der Frage der Tötung auf Verlangen sind die große Missbrauchsanfälligkeit und der immense Druck, den eine Liberalisierung auf sterbende Menschen erzeugt, durch Erfahrungen in der EU belegt. 2001 wurden in den Niederlanden 3.100 Menschen auf Verlangen getötet, davon waren 45 Prozent einwilligungsfähige Patienten.
In 13 Prozent der Tötungen auf Verlangen in den Niederlanden liegt zwischen Wunsch und Todeseintritt weniger als ein Tag, in 35 Prozent erfolgt der Tod zwischen dem zweiten Tag und einer Woche. Der häufigste Grund für den Todeswunsch ist Sinnlosigkeit (29 Prozent), der zweithäufigste Angst vor Entwürdigung (24 Prozent). Muss der Wille des Menschen also Vorrang haben? Der Wille des Menschen ist nie autonom. Er ist immer kontext-abhängig. „In der überwiegenden Mehrheit der Fälle heißt Ich will nicht mehr leben nur Ich will so nicht mehr leben. Mit guter Palliativbetreuung schwindet der Wunsch nicht mehr leben zu wollen." (Grafinger, Die Presse, 26.5.)
Was ist aber mit dramatischen Extremfällen? Gesetze macht man nicht für Ausnahmefälle. Für Verzweiflungstaten sieht das Strafrecht die Regelung des Notstands vor. Öffnet man die Tür nur einen kleinen Spaltbreit, bricht der Damm ein bis zur Euthanasie von Kindern, die kürzlich in Belgien erlaubt worden ist.
Soll jede Generation selbst entscheiden? Wer diese Entscheidung trifft, entscheidet nicht über sich selbst, sondern über die jeweils ältere Generation. Die nächste Generation würde also über uns bestimmen.
Weckt die Diskussion über ein Verfassungsverbot nur schlafende Hunde? Anscheinend nicht: Die Zustimmung zur aktiven Sterbehilfe im Sinne der Euthanasie oder Beihilfe zum Suizid ist in Österreich seit dem Jahr 2010 um 14,5 Prozent auf 47,5 Prozent stark zurück gegangen. Der Grazer Sozialmediziner und Studienautor Wolfgang Freidl erklärt dies durch die jüngst geführte politische und mediale Diskussion rund um die Verankerung eines Euthanasie-Verbotes in der Verfassung.
Würde ein verfassungsrechtliches Verbot die Patientenverfügung aushebeln oder eine Behandlungspflicht schaffen? Natürlich nicht: Jemanden an seinem Gebrechen sterben zu lassen ist mit einer aktiven Tötungshandlung nicht vergleichbar.
Andreas Khol sagte: „Wer gegen die Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen in der Verfassung ist, ist gegen den derzeitigen Status Quo.“ In Österreich gibt es einen breiten Konsens, der rechtlich noch besser verankert werden muss: Ja zu bestmöglicher Palliativmedizin. Ja zu bestmöglicher Sterbebegleitung. Nein zur Tötung auf Verlangen.
Unterzeichnen Sie die Bürgerinitiative „An der Hand, nicht durch die Hand eines Menschen sterben“ hier: https://www.parlament.gv.at/SEC/Zustimmen.shtml?gpCode=XXV&ityp=BI&inr=48)
Weitere Informationen auf: www.keineEuthanasie.at
Dr. iur. Gudrun Kugler, promovierte im internationalen Strafrecht und absolvierte einen Master in Theologischen Studien zu Ehe und Familie. Die für christliche Werte engagierte Mutter von vier Kindern zwischen 0 und 8 Jahren wurde bei der Nationalratswahl 2013 in Vorzugsstimmen sowohl auf der ÖVP–Bundesliste als auch auf der Wiener Landesliste Drittplazierte.
Fr. Dr. Kugler führt hervorragende Gründe an, warum Euthanasie keinesfalls wünschenswert ist. Ihre Gründe, warum Euthanasie gesetzlich verboten sein soll, überzeugen mich jedoch nicht, und ich werde die Petition auch nicht unterschreiben.
Die Kernfrage scheint mir zu sein, ob der Mensch sich selbst gehört, oder seinen Mitmenschen. Gehört er sich selbst, so dürfen ihn Außenstehende - Staat, Gesellschaft oder wer auch immer - nur an solchen Handlungen gewaltsam hindern, welche in die Interessen Dritter eingreifen. Das ist aber bei Tötung auf Verlangen keineswegs der Fall. Gehört der Menschen jedoch ganz oder teilweise der Allgemeinheit, so muß er für seine Handlungen um Erlaubnis bitten, und die Allgemeinheit kann ihm diese nach Gutdünken verweigern. Aber warum sollte der Mensch Eigentum seiner Mitmenschen sein? Wenn ich nicht einmal das volle Eigentumsrecht über meine Person haben sollte, welche Berechtigung hätte ich dann, Eigentumsrechte über fremde Personen zu beanspruchen? Die Annahme, daß jeder teilweise der Gesellschaft gehört, ist somit in sich widersprüchlich und daher falsch.
Die dritte Möglichkeit, daß nämlich der Mensch Gott gehört, kann man hier vernachlässigen. Da es nicht möglich ist, Einigkeit auch nur über die Existenz Gottes herzustellen, von seinem Willen ganz zu schweigen, kann Gott schlecht als Grundlage der Gesetzgebung in einer Demokratie sein. Also bleibt als Schlussfolgerung nur, daß jeder das natürlich Recht hat, alles zu tun, was ihm beliebt, solange er Dritte nicht beeinträchtigt.
Offenbar ist Fr. Dr. Kugler trotz ihres Engagements "für christliche Werte" der Ansicht, daß Recht und Aufgabe der Allgemeinheit wäre, den Einzelnen gegebenenfalls zu einem Leben zu zwingen, das die Mehrheit der Mitmenschen für lebenswert hält. Es ist ihr gewiß keinerlei böse Absicht zu unterstellen, aber die dahinterstehende Logik weist nur geringe Unterschiede zu jener der linken Gesellschaftsingenieure auf. Einem freien ebenso wie einem christlichen Menschen scheint es mir eher angemessen zu sein, durch Vorbild, Appell und Argument auf seine Mitmenschen einzuwirken, nicht aber durch direkten oder legislativen Zwang - also sich auf genau jene Methoden zu beschränken, die auch unser Religionsstifter gewählt hat.
Eine sehr heikle Gratwanderung, auf die man sich bei diesem Thema begibt.
Auf Grund der moderenen, medizinischen Errungenschaften ist es in vielen Fällen möglich, Leben weit über die oftmals natürlichen Grenzen hinaus zu verlängern.
Ob das immer im Sinne des Betroffenen ist, muß jedoch unbedingt berücksichtigt werden. Man sollte diese Menschen in entsprechenden Einrichtungen auf ihrem schweren Weg fürsorglich begleiten, aber man darf niemanden ein würdiges, selbstbestimmtes Beenden vorenthalten, auch wenn es vorzeitig verlangt wird.
Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen muß auch beim Sterben ermöglich sein!
Ich sehe wenig Grund einem durch Krankheit zum baldigen Tod verurteilten, furchtbar leidenden Menschen eine Tötung auf eigenes Verlangen zu verweigern. Man kann ihm auch, so er bewegungsfähig ist, die Tötung/Selbstmord selber durchführen lassen.
Nach sorgfältiger Prüfung und unter Beiziehung von (auch unabhängigen) Zeugen.
Abtreibung ist jedoch ungefragte Tötung, man kann es auch Mord nennen.
Problematisch bei einer Verankerung in der Verfassung scheint mir lediglich die dann nur raschere Strafbarkeit der Beihilfe. Wer seine Frau in die Schweiz begleitet, hat für seine "Beihilfe" dennoch einen Tatort Österreich gesetzt und unterliegt dem heimischen StGB. Hier sollte Augenmaß weiterhin sichergestellt sein. Man stelle sich einmal die Situation eines Menschen vor, dessen Partner/in unheilbar krank ist, vielleicht schon schwerst beeinträchtigt ist und nicht mehr leben will.
Die Tötung lebensunwerten Lebens wird im Neusprech Fristenlösung genannt. Unterm Strich ist es aber belanglos ob die eigentliche Todeshandlung eine Funktion ist von Juda verrecke oder von mein Bauch gehört mir oder sonst irgendeiner Ansage. Davon abgesehen gibt es oft Personen in der Umgebung des Kranken, die am raschen Ableben interessiert sind und daher an aktiver Nachhilfe mindest nichts auszusetzen haben/hätten.
Die Zulässigkeit der Sterbehilfe in Europa wird kommen. In einer extrem alternden Gesellschaft mit all ihren Problemen ist ein Verbot der Sterbehilfe nicht mehr aufrecht zu erhalten. Das Argumente mit einer guten Palliativbetreuung fällt auch der Wunsch zu sterben weg, ist religiös nachvollziehbar, nur es wird schlicht und einfach nicht finanzierbar sein.
Ich stell mir vor: Ein ältere Mensch, der gesundheitlich bereits schwer bedient ist und sterben will. Und da stellt man dem eine Person zur Seite, die ihm einredet, dass es eh nicht so schlimm ist, er solle doch noch weiter durchhalten ... Das zieht sich Jahre hin und dann sind wir alle zufrieden?
Da gibt es wieder ein Gutmenschentum, das sich moralisch überlegen fühlt (so wie in der Integrationsindustrie), ... wo es Leute gibt, die eine Menge Geld an der Pflege von Leuten verdient und alles daran setzt will, ihre Klienten so lange wie möglich betreuen zu können, unabhängig davon, ob die Klienten das überhaupt wollen.
Nein ich werde die Petition nicht unterschreiben, im Gegenteil ich würde eher eine Petition unterschreiben, die sich für Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzung einsetzt.
Warum haben Ungeborene kein verfassungrechtlich geschütztes Recht auf Leben.