Gleichheit statt Ethik, Selbstverwirklichung statt Kindeswohl, Fortschrittsglaube statt Menschenwürde? Seit wenigen Tagen wissen wir also, was der Verfassungsgerichtshof über In-Vitro-Fertilisation, Samenspende und lesbische Paare denkt.
Verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften dürfen laut dem Gerichtshof nur dann verschieden behandelt werden, wenn überzeugende und schwerwiegende Gründe vorliegen. Der Verfassungsgerichtshof konnte solche Gründe für ein Verbot der Samenspende und der IVF für lesbische Paare nicht erkennen. Die entsprechenden Stellen des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMG) wurden einfach aufgehoben, die Samenspende und die IVF damit für lesbische Paare geöffnet. Ein bioethischer Dammbruch.
Das FMG sah bisher – aus gutem Grund und nach langer und intensiver Auseinandersetzung – Folgendes vor: Wenn eine natürliche Zeugung durch ein Ehepaar (der Rahmen wurde auf zusammenlebende Lebensgefährten ausgedehnt) nicht möglich ist, darf durch medizinische Unterstützung eine Zeugung künstlich erfolgen. Grundprinzip des FMG war daher immer die „natürliche Zeugungskonstellation von Mann und Frau“. Nun hat der VfGH aber - als Collateralschaden seines jüngsten Urteils - diese Unfruchtbarkeit als Voraussetzung einfach weggewischt. Das ist eine politische Entscheidung, denn rechtlich stand diese Frage gar nicht zur Debatte.
Der VfGH hat in dieser Entscheidung nicht thematisiert, dass jedes Kind genetisch einen Vater und eine Mutter hat. Nun weiß man zwar, dass das Leben nicht immer so läuft, wie man sich das anfangs wünscht. Es werden auch ohne Fortpflanzungsmedizin Kinder gezeugt, die nicht bei ihren genetischen Eltern aufwachsen. Mit Hochachtung sei all der Alleinerziehenden, Stief- und Ersatzeltern gedacht, die mit unvergleichbarer Hingabe Großartiges für die betroffenen Kinder leisten. Aber nun werden ähnliche oder jedenfalls vergleichbare Situationen mit dem Sanctus des Gerichts von Vornherein geschaffen. Ein Vater ist einfach nicht vorgesehen, ob genetisch existent oder nicht.
Der VfGH bezieht sich in der sensiblen Materie des Kinderwunsches lediglich auf die Sicht derer, die Eltern werden wollen. Aber auch dem Wunsch des Kindes muss Platz – ja sogar Vorrang(!) – eingeräumt werden. Einen Samenspender zum Vater zu haben, ist für ein Kind immer problematisch. Die vielen Geschichten von Kindern, die ihre Väter suchen, singen davon ein Lied.
Der Samenspender hat meist nicht vor, sich mit seinem Kind auseinanderzusetzen.
Medizinisch unterstützte Fortpflanzungstechniken waren wie der Name schon sagt als Unterstützung zur Fortpflanzung vorgesehen, um medizinische Probleme zu beheben.
Nun sollen biologische Grundtatsachen aufgehoben werden. Was hat sich die Evolution eigentlich dabei gedacht, für die Fortpflanzung Mann und Frau vorzusehen? Keine Technik, kein Gesetz und kein VfGH können die Notwendigkeit dieser Polarität abschaffen oder nachbessern. Das Kind bleibt auf der Suche nach seiner Herkunft.
Für manche von uns (die Autorin mit eingeschlossen) ist das ein Lebensthema aufgrund einer gescheiterten Beziehung der Eltern. Wir müssen alle lernen, mit den Geschichten, die das Leben schreibt, zu leben. Aber wir wollen diese Geschichte dem Kind nicht bereits a priori in die Wiege legen.
MMag. Dr. iur. Gudrun Kugler promovierte im internationalen Strafrecht und hält ein Magisterium in Gender Studies sowie in Theologischen Studien zu Ehe und Familie. Die politisch engagierte Mutter von vier Kindern zwischen 0 und 7 Jahren wurde bei der Nationalratswahl 2013 in Vorzugsstimmen Drittplazierte sowohl auf der ÖVP–Bundesliste als auch auf der Wiener Landesliste.
*applausapplausapplaus*
Besser als mit diesem Kommentar kann man es nicht ausdrücken, was der Gesellschaft da aufs Auge gedrückt wird.
Dieses Urteil bzw. das Anstreben desselben bedeutet doch nur eine Aushebelung der herrschenden Gesellschaftsordnung zugunsten gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Denn wenn wir ehrlich sind, können Lesben jederzeit abseits gesetzlicher Bestimmungen und auch ohne künstliche Befruchtung schwanger werden. Sie müssen dazu nicht einmal direkt mit einem Mann den Geschlechtsakt vollziehen, er muß lediglich seinen Samen zur Verfügung stellen und kein Gesetz der Welt würde danach fragen.
Es geht hier rein um den politisch linkskorrekten Standpunkt.
Man merkt die Absicht und ist verstimmt!
Hochgeschätzte Frau Kugler!
Spiegelt nicht das Urteil des VerfGH zur Lesbenbesamung die geradezu satanische Gesellschaftsauffassung des Mainstreams?
„Wer die gleichgeschlechtliche Verbindung (Homo-"Ehe") der Ehe (von Mann und Frau) gleichstellt, ersetzt Gott durch Satan“ (W. Putin, Sept. 2013). Jetzt bleibt kein Stein mehr auf dem anderen, die Saturnalien werden zum Dauerzustand, was „oben“ war, ist jetzt „unten“, das Untere jetzt oben. „Alle Ethik hat nur in Gott Bestand. Wird sie von Gott gelöst, löst sie sich von selbst auf (Joh. XXIII.), denn „wer nicht zum Herrn betet, betet zum Teufel“ (Franziskus). Der VerfGH zieht aus der Anbetung Satans nur die logische Konsequenz.
Dostojewskij hat mit Recht befürchtet: Die Großinquisitoren hindern Christus am Betreten seiner Kirche. Die Kirche, lese ich in „Theologisches“ (Nr.11-12/13), ist nur noch ein „privater Club“, in dem jeder glauben kann, was er will.„“Liberal“, wie der "Club" nun ist, kennt er keine „Dogmen“, kein „Naturrecht“, keine „Anomalie“ (Primarius Frank!), keine „Normalität“, keine „Diskriminierung“, alles ist gleich gültig, human, fortschrittlich. Im Gegenteil, bevorzugt wird das Anomale, Homophilie schon im Kindergarten. Christus hat in seiner Kirche, die schuld ist an Antisemitismus und Holocaust und diese Schuld ja auch noch selbst einbekennt (!), nichts mehr zu suchen. Wir haben ihn vertrieben, denn dank Modernisierung sind wir ja alle zu Juden geworden. die Christus weder als Gottessohn, Herrn und Erlöser anerkennen - "by modernization we all became Jewish" (Yuri Selzkine). Zumindest gilt das für die überwältigende Mehrheit.
Jetzt gilt das „Menschenrecht“ der Frau auf Tötung der Leibesfrucht. Unsere Demokratie unterscheidet sich vom Nationalsozialismus, schrieb meiner Erinnerung nach jemand schon vor etwa 20 Jahren, dass sie mit durchschlagendem Erfolg „die Schreibtischtäter à la Eichmann ersetzt hat durch die Abstimm-Mörder auf den Parlamentsbänken“. Der VerfGH ist da machtlos.
Beten wir um eine Abraham a Santa Clara!
Sehr geehrte Frau Kugler!
Sie haben natürlich völig Recht mit Ihrer Argumentation. Allerdings: Der uns Österreichern aufoktroyierte politische mainstream schert sich um unsere Mehrheitsmeinung nichts, einerseits, weil Höchstgerichte von Parteignaden vergeben werden, wie man hört, und die so Begnadeten quasi naturgegeben des Lied singen, wes Brot sie essen. Das taten sie im übrigen schon, so lange es Herrschaftssysteme gibt. Aktuelle Ausnahme ist einzig und allein die Schweiz, wo die Bürger der Regierung in die Parade fahren können, wenn ihnen etwas nicht gefällt.
Wie schon an anderer Stelle gepostet, mangelt es in unserer "repräsentativen Demokratie" dem Souverän, nämlich dem Volk, an einer praktikablen, leicht zugänglichen Möglichkeit, Volksabstimmungen zu erzwingen, um des Souveräns Regierung den vom Souverän gewünschten Weg zu weisen. Hätten wir solche Möglichkeit, stünde es wohl erheblich besser um unser immer noch schönes Land. Und damit dieses weiterhin schön bleibt, wäre es unabdingbar, niederschwellig zugängliche Direktdemokratie in unsere Verfassung zu implementieren. Dafür müssten sich aber Viele engagieren, wofür ich hier buchstäblich gebetsmühlenartig versuche, Mitstreiter zu finden; bislang allerdings mit endenwollendem Erfolg.
Danke für diesen Gastkommentar!
Der Fairness halber meine ich, dass der VfGH an sich nicht die künstliche Kindzeugung für lesbische Paare erlaubt hat. Der VfGH hatte (musste) anhand eines zweifelhaften Gesetzes so entscheiden.
Es liegt nun am österreichischen Parlament möglichst rasch das Gesetz so abzuändern, dass eine eindeutige Norm geschaffen wird, die gleichgeschlechtlichen lesbischen (und um sicher zu gehen, auch schwulen) Verpartnerten eine künstliche (=unnatürliche) Befruchtung einer Patnerin mithilfe einer fremden Samenspende verbietet.
Da es sich hier um eine ethische, moralische Frage handelt, muss der Klubzwang hiezu aufgehoben werden und eine namentliche, anonyme Abstimmung frei gegeben werden!
Wäre allzu schön, wenn die Kirchen (ALLE!, denn ich glaube nicht, dass die IKG oder die Muslime anderer Meinung sind) sich dazu LAUT vernehmen ließen.
Vom Herrn Kardinal habe ich leider trotz intensiver Internetsuche, zu diesem aktuellen Thema noch keine Äußerung gefunden ...
" Aber wir wollen diese Geschichte dem Kind nicht bereits per se in die Wiege legen. " Dieser letzte Satz sagt doch alles! Wenn die Natur, der liebe Gott oder wer oder was immer, es nicht vorgesehen hat, dass zwei Frauen miteinander ein Kind zeugen können, sie aber unbedingt ein Paar sein wollen, dann sollen sie es sein, aber wenn der Wunsch nach einem Kind über alles gestellt wird, dann sind große Egoisten am Werk, die nur an sich, aber nicht an das erzwungene Kind denken.
Es gibt so schon mehr als genug Kinder, die ohne Vater aufwachsen müssen, muss diese Zahl aus purem Egoismus noch unbedingt vergrößert werden? Ein Kind hat Recht auf Vater und Mutter und wenn zwei egoistische Lesben das vergessen, dann haben sie irgendwo ein großes Defizit. Eine Frau ist nun einmal nur bedingt ein Ersatzvater. Und ein Ersatzvater ist ein Ersatzvater, auch wenn es ein Mann ist.
Traurig genug, dass sich allzuviele Kinder irgendwie damit abfinden müssen, dass es keine heile Familie gibt, wobei ausser Streit steht, dass manche Patchworkfamilien besser sind, als die Ursprungsfamilien, in denen nur gestritten wird. Aber es von vorneherein darauf anzulegen, dass einem Kind die Chance genommen wird, seinen Vater wenigstens kennenzulernen ist sehr dumm. Stellen sich diese Frauen nicht , vor, was sie ihrem erzwungenen Kind einmal erzählen?? z. B. so: "dein Vater ist unbekannt, das ist einer, der seinen Samen abgegeben hat, um damit Geld zu machen, wir haben dafür bezahlt, dass wir jetzt dich, ein schwarzhaariges Kind mit blauen Augen haben. Das wollten wir nämlich. Uns war wichtig, wie Du ausschaust. Welchen Charakter, welche Bildung, welche Familie, welche Krankheiten, etc. dein Vater hatte, stand nicht im Katalog." eine Horrorvorstellung! Ich habe Kinder großgezogen, in ganz normalen Verhältnissen und unter fast ganz normalen Umständen und trotzdem wäre es gelogen, wenn ich sagen würde, es ging ohne Probleme. Ich spreche also aus der Praxis und nicht aus der Theorie
Ich bin dankbar für die offenen Worte und überaus zutreffenden Argumente von Frau Dr. Kugler. Von ihr weiß ich dass sie gläubig ist und sich in der katholischen Kirche engagiert.
Gegen Ende Ihres engagierten Artikels schreibt sie einen Satz der wohl an die Evolutionsgläubigen gerichtet ist (und nicht an gläubige Christen):
" .... Was hat sich die Evolution eigentlich dabei gedacht, für die Fortpflanzung Mann und Frau vorzusehen? ... "
[Bei Evolutionsgläubigen kommt in Diskussionen immer wieder hervor dass sie die "Evolution" wie eine denkende eigenständige Persönlichkeit sehen.]
Gläubige Christen untereinander würden wohl so diskutieren:
"Was hat sich Gott der Schöpfer dabei gedacht für die Fortpflanzung einen Vater und eine Mutter vorzusehen?"
Auf alle Fälle ist der Artikel hervorragend und es ist ihm weite Verbreitung zu wünschen.
Wo ich zu 150% zustimme:
"Der VfGH bezieht sich in der sensiblen Materie des Kinderwunsches lediglich auf die Sicht derer, die Eltern werden wollen. Aber auch dem Wunsch des Kindes muss Platz – ja sogar Vorrang(!) – eingeräumt werden. Einen Samenspender zum Vater zu haben, ist für ein Kind immer problematisch. Die vielen Geschichten von Kindern, die ihre Väter suchen, singen davon ein Lied."
„WAS HAT SICH DIE EVOLUTION EIGENTLICH DABEI GEDACHT, FÜR DIE FORTPFLANZUNG MANN UND FRAU VORZUSEHEN?“
Diese Frage der frisch gebackenen ÖVP-Politikerin legt kein Bekenntnis zum Schöpfergott ab, obwohl sie in Theologie und Juristerei bewandert ist. Gäbe es nämlich einen Vater im Himmel, so darf das doch von Politikern nicht öffentlich gesagt werden. Daher setze man nur die EVOLUTION als Lückenbüßer ein, um Eindruck und Vorzugstimmen zu schinden, wobei auch die letzten Motive für die Mobilmachung einer katholischen Offensive verschwinden würden.
Wertkonservative Reden verhallen genug in diesem Blog, da die werten Konservativen in der Schlacht ihre Tugenden nicht nachhaltig einzusetzen wissen. So werden wir auch vom liberalen Blogbetreiber lediglich für die Maximierung der Kommentarzahlen instrumentalisiert.
Wir jammern nutzlos, wenn wir ETHIK, KINDESWOHL, WÜRDE reklamieren. Würde die ÖVP diese wirklich ernst nehmen, müsste sie 100-mal für direkte Referenda eintreten und sogar versuchen unsere lethargischen Oberhirten wachzurütteln.
Die gottlose EVOLUTION reagiert bekanntlich per ZUFALL und SIE DENKT NICHT. Das müsste auch eine katholische Aktivistin wissen. Da liegt der Hund der Liberalen und ihrer sozialen Nachfolger begraben:
Die Öffentlichkeit wird mit der Hypothese terrorisiert, dass die VORSEHUNG durch Wissenschaft und Regierung BEDENKENLOS per Abstimmung modifizierbar sein sollte. Auch die Gerichtsbarkeit ist ja nur ein treuer Wachthund der herrschenden Minderheit. Der Sozialismus errichtet alle ihre Forderungen und Interessen auf Vorarbeit des entfesselten Liberalismus, der in der französischen Revolution seine Zerstörungswut bereits vollendet hat.
Wenn wir nach so vielen Irrwegen des liberalen Rechtsstaates noch einmal zur konservativen Schöpfungsordnung heimkehren dürfen, dann werden wir wieder akzeptieren müssen:
DENKEN heißt zugleich auch DANKEN, nämlich an Gott, dem Autor des Lebens, der für jedes Kind einen Vater und Mutter vorgesehen hat.