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Homoehe in Österreich? – eine spannende juristische Auseinandersetzung

Gemäß einem Kurier-Artikel von Mitte Oktober 2013 kommt das Thema Schwulen-Ehe vor den Verfassungsgerichtshof.

Der Titel des Kurier-Artikels:

Schwulen-Ehe ist vor Höchstrichtern
Gleichberechtigung: Verfassungsgerichtshof könnte die geltende „Verpartnerung“ kippen.

Die wichtigsten Passagen daraus:

Dürfen Schwule und Lesben in Österreich heiraten? Nein, sagt der Gesetzgeber. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen sich zwar „verpartnern“, klassisch heiraten oder Kinder adoptieren bleibt ihnen aber verwehrt. Bis jetzt.

Denn zwei Verfahren, die ein niederländisches Paar beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angestrengt hat, könnten dazu führen, dass Österreich gleichgeschlechtliche Ehen nun doch zulässt bzw. zulassen muss.

Worum geht es? Zwei Niederländer sind vor Jahren in den Bezirk Kitzbühel gezogen, sie betreiben hier eine Ferien-Pension, alles läuft wunderbar. Irgendwann waren sich die schwulen Unternehmer aber nicht sicher, ob sie in Österreich weiter als verheiratet gelten.

Eigentlich wäre das eine Selbstverständlichkeit. Erstens haben sie rechtskräftig in den Niederlanden geheiratet und zweitens gilt zwischen EU-Staaten das Prinzip, dass eine gültige Ehe im Staat A auch von Staat B anerkannt wird. Um sicher zu gehen, gingen die Wahl-Tiroler auf die Gemeinde und baten, die standesamtliche Hochzeit zu wiederholen. Der Beamte weigerte sich, schrieb einen Bescheid – und den bekämpft das Paar jetzt vor dem VfGH.

„Es gibt keinen Grund, warum meine Mandanten plötzlich auf ein Institut zweiter Klasse zurückgestuft werden. Das ist eine Diskriminierung“, sagt Anwalt Helmut Graupner zum KURIER.

Tatsächlich hat er gute Argumente, warum ihm die Höchstrichter recht geben könnten. Das entscheidende Stichwort ist die „Freizügigkeit“, also das Prinzip, wonach EU-Bürger nicht davon abgehalten werden dürfen, sich frei in der EU zu bewegen.

„Der EuGH hat beispielsweise beim Namensrecht mehrfach entschieden, dass etwa spanische Doppelnamen auch in jenen Ländern anerkannt werden müssen, die grundsätzlich keine Doppel-Namen vorsehen“, sagt Graupner.

Selbiges gilt laut Graupner für den Ehe-Status.

Als österreichischer Staatsbürger seit Geburt stellen sich für mich einige Fragen dazu:

Zwei in Holland verheiratete Männer sind also nach Österreich gezogen

  • Ist diesen beiden nicht zuzumuten, dass sie sich vorher erkundigen und feststellen, dass Österreich eine andere Ehe-Gesetzgebung durch eine andere Auffassung von „Ehe" hat?
    • Wenn ich in ein anderes Land auswandere, so würde ich mich vorher erkundigen wie dort die Gesetze sind und somit die Gesetze des Gastlands respektieren und einhalten.
    • Immerhin betreiben die beiden im Bezirk Kitzbühel eine Pension, also müssen sie überdurchschnittlich intelligent, überdurchschnittlich qualifiziert und überdurchschnittlich vermögend sein. Also warum erkundigten sie sich nicht vorher?
  • Als Staatsbürger würde ich denken, dass es sich hier um keine EU-Kompetenz handelt und es der EU somit nicht zusteht, in die nationale Gesetzgebung einzugreifen und einem Land sozusagen die Homo-Ehe „durch die Hintertür aufzuzwingen".
  • Wie sieht es mit der Verhältnismäßigkeit aus?
    • Es ist nur eine ganz geringe Anzahl von Menschen die gleichgeschlechtlich verheiratet sind und die aus Holland, Belgien, oder Spanien etc. nach Österreich übersiedeln.
    • Es ist eigentlich nur eine Handvoll Menschen. Wie kann es sein, dass so wenige Menschen einer Nation mit 8,4 Millionen Einwohnern eine andere Ehe-Gesetzgebung aufzwingen können?
  • Wie lässt sich so etwas mit dem demokratischen Willensbildungsprozess gemäß Wahlen, Parlamentsmehrheiten, Regierungsbildung und Gesetzesbeschlüssen vereinbaren?
  • Wie kann man einem Land mit 8,4 Millionen Bewohnern ein anderes Ehe-Gesetz aufzwingen, wo doch so etwas eine neue Definition von Ehe und Familie bedeuten würde? Und somit die bisherige, traditionelle Förderung rund um den Schutz der Familie ins Absurde führen würde?

Es bleibt spannend wie diese Justizsache vor dem Verfassungsgerichtshof ausgehen wird.

Arthur Vinuly-Nordenfels ist ein Pseudonym. Der Autor hat zum Schutz für seine Familie um Anonymität gebeten. Er ist seit dem Start des Tagebuchs 2009 ein Dauerleser und oftmaliger Poster. Er beschäftigt sich intensiv mit politschen, gesellschaftlichen und weltanschaulichen Themen. 

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