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Gute und böse Weisungen

Es ist noch gar nicht so lange her, da gab es große Aufregung, nachdem die Staatsanwaltschaft Klagenfurt das Verfahren in der Causa Birnbacher eingestellt hatte. Die Strafverfolger hatten sechs Millionen Euro für das Mini-Gutachten als durchaus in Ordnung befunden. Auch das Oberlandesgericht Graz war dieser Ansicht. Erst nach einer Anzeige der Grünen wurde das Verfahren neuerlich aufgerollt, es kam zur Anklage mit den bekannten Ergebnissen.

Ganz ähnlich ist der Fall der Wiener Staatsanwaltschaft, die das Verfahren gegen Herrn Werner Faymann einstellen wollte; interessanterweise sogar, ohne überhaupt auch nur einen einzigen Zeugen aus der betroffenen Asfinag vernommen zu haben (!).

Offensichtlich hat die Justiz mittlerweile gelernt und nicht auf eine Anzeige gewartet, sondern selber die Weiterführung der Untersuchungen veranlasst. Dafür sollte man sie in diesem Fall nicht tadeln, sondern loben.

Auffallend ist, dass interessensgeleitete Politiker und ihre journalistischen Flakhelfer, die die Birnbacher / Martinz Einstellung scharf kritisiert haben, die Einstellung in der Causa Faymann als durchaus okay befunden hätten.

Eine Weisung zur Fortführung der Erhebungen wäre im Fall Birnbacher / Martinz also eine „gute“ Weisung gewesen, im Fall Faymann hingegen eine „böse“ Weisung. Es kommt wohl immer darauf an, gegen welche Politiker gerade ermittelt wird.

Prof. Dr. Herbert Kaspar ist Herausgeber der ACADEMIA, der Zeitschrift des Österreichischen Cartellverbandes.

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