Der geplante Verfassungs-Putsch im Mai

Für Mai 2012 plant unsere Regierung den großen Verfassungsputsch. Zum 700 Milliarden EURO plus-Monster „Europäischer Stabilitäts-Mechanismus“ soll das Parlament Ja und Amen sagen und dann auf ewig seinen Mund halten. Die Exekutive will das Parlament buchstäblich „entmündigen“. Der ESM ist eine Mega Bad Bank, die uneinbringliche Schulden zahlungsunfähiger Staaten (PIIGS) aufnimmt, um sie von den reichen Staaten (D, NL, FIN, AT) und ihren Bürgern „bedienen“ zu lassen.

Allein der Finanzminister als „Gouverneur“ der neuen Mega Bad Bank ESM soll in Brüssel unwiderruflich entscheiden, welche Unsummen wir aufzubringen haben und wohin unser Steuergeld zu fließen hat. Der von Bundeskanzler Faymann am 2. Februar 2012 unterzeichnete Knebelvertrag ist ein totalitärer Anschlag auf das Verfassungsrecht, auf den Primat des Nationalrats und  die  Souveränität unseres Staates in Finanz- und Budgetfragen.

Zur Unterstützung gescheiterter Staaten werden uns Bürgern auf Generationen hinaus die Mittel entzogen, die wir selbst dringend brauchen, um wenigstens halbwegs über die Runden zu kommen, unsere Sozialnetze vor dem Zerreißen zu bewahren, die Infrastruktur zu erhalten und unserer Jugend jene Ausbildung zu ermöglichen, die sie für ihren Lebenskampf braucht.

Was ist beabsichtigt?

Der einzige Zweck des Putsches ist die Entschuldung schwacher EURO-Staaten zu Lasten der starken und ihrer Bürger. Es soll also genau das geschehen, was bei Einführung des EURO ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Niemals hätten Deutsche oder Österreicher der Einführung des EURO zugestimmt, wäre ihnen gesagt worden, sie müssten die Schulden anderer Staaten bezahlen oder für sie bürgen. Der Gedanke an eine „Schuldenunion“ war für alle Regierungen und sogar für den Mr. Euro, Herrn Claude Juncker, in den 90er Jahren so absurd wie „eine Hungersnot in Bayern“.

Das wurde vertraglich eisern und unmissverständlich in der „No-Bailout“-Klausel (heute Art. 125 AEUV) fixiert: „Kein Staat haftet oder zahlt für einen anderen Staat“. Und ausdrücklich wurde verboten, dass die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Gelddruckmaschine anwirft, um Staatsschulden zu finanzieren. Im Mai 2010 wurden durch die Staatschefs im Zusammenwirken mit der EZB in einer Nacht- und Nebelaktion die Verträge gebrochen.

Ein einmaliger Vorgang: Die Staatschefs, die auf die Verfassung eingeschworen sind, brechen das Recht und machen genau das, wofür jeder Bürger bestraft wird. Das war das Ende des Rechtsstaats in Europa. Seit diesem Rechtsbruch kam es auf rund zehn Gipfeltreffen zu einer Kette von illegitimen „Rettungsmaßnahmen“, welche die zahlenden Euro-Mitglieder zugleich mit den „beschirmten“ Schuldnern immer tiefer in den Schuldensumpf hineintrieben, in dem sie nun  versinken und ihre Freiheit verlieren. Denn ohne Recht gibt es keine Freiheit.

Der Putsch durch ein neues „Ermächtigungsgesetz“

Mit dem ESM-Vertrag wird einer kleinen Gruppe von Personen, dem aus den Finanzministern der Euro-Mitglliedsstaaten bestehenden „Gouverneursrat“ (Art. 5), eine praktisch unkontrollierbare, politische und finanzielle Macht übertragen.

  • Die „Gouverneure“ können das zunächst mit 700 Milliarden bestimmte Stammkapital des ESM  jederzeit beliebig erhöhen (Art. 8, Abs. 2: Art. 10, Abs. 1).
  • Sie können jederzeit noch nicht eingezahltes Stammkapital einfordern. Innerhalb von sieben Tagen müssen die Staaten der Aufforderung nachkommen.
  • Sie können es dem ESM gestatten, Kredite in unbegrenzter Höhe aufzunehmen, um schwache Länder und ihre Banken zu finanzieren (Art. 21).
  • Die Leitung des ESM kann unbeschränkt Geschäfte jeder Art mit jedermann abschließen. Sowohl die Leitung wie die Gouverneure genießen Immunität vor gerichtlicher Verfolgung, auch dann wenn sie Gelder veruntreuen oder aufs Spiel setzen (Art. 35).
  • Die Gouverneure, Leitung und Mitarbeiter haben Schweigerecht und Schweigepflicht. Sie können von niemandem außerhalb des ESM zur Rechenschaft gezogen werden. Sie selbst bestimmen ihre Prüfer Art. 26-30). Gehalt oder „Entschädigung“ setzen sie sich selbst fest. Beides ist von staatlichen Steuern und Abgaben befreit.
  • Gesetze gelten für den ESM nicht, weder bestehende noch zukünftige. Kein Gericht kann den ESM belangen oder auf sein Vermögen zugreifen. Umgekehrt hat der ESM Klagerecht gegen jedermann (Art. 32)
  • Der ESM braucht keine Banklizenz, noch untersteht er irgendeiner Finanzaufsicht (Art. 32, Abs. 9).
  • Der ESM kann praktisch alle banküblichen Finanzgeschäfte tätigen (Art. 14 – 21):
    • Er kann Euro-Ländern Kredite geben (Art. 16)
    • Anleihen von EURO-Ländern zeichnen (Art. 17)
    • Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt kaufen oder verkaufen (Art. 18)
    • Banken finanzieren (Art. 15)
    • EURO-Ländern Kreditlinien und Ziehungsrechte einräumen (Art. 14)
    • EURO-Bonds ausgeben (Art. 21)
    • Zinsen festsetzen (Art. 20)
    • Der ESM kann unbegrenzt Kredite aufnehmen und „hebeln“ (Art. 21)
    • Die Liste der Geschäfte jederzeit ändern und erweitern (Art. 19)

Bei dieser ungeheuerlichen Kompetenzübertragung steigt selbst dem „Grünen“ EU-Freak Alexander van der Bellen „die Galle hoch“, wie er im Standard vom 30. März 2012 schreibt: „Nur weil die Regierungschefs pfeifen, haben Abgeordnete noch lange nicht zu springen. Sind Parlamente nichts als zeitraubende Schwatzbuden? Gilt jetzt als billiger Populismus, wenn Abgeordnete sich gegen autoritäre Strukturen wehren?“

Seine Fragen sind berechtigt, denn das ESM-Gesetz (es hat noch keinen Namen) ist nur mit dem „Ermächtigungsgesetz“ Hitlers aus dem Jahr 1933 vergleichbar. Dieses wurde im Reichstag (am 23. März 1933) damit begründet, dass es „dem beabsichtigten Zweck nicht genügt, wollte die Regierung sich für ihre Maßnahmen von Fall zu Fall die Genehmigung des Reichstags erhandeln und erbitten." Frau Fekter will einen Ausschuss des österreichischen Parlaments gerade noch „informieren“ und ihm allenfalls eine „begleitende Kontrolle“ einräumen, mehr nicht. Mit den Abnickern aus den Regierungsparteien glaubt sie schnell fertig zu werden. Und sie hat wohl recht damit.

Die Gewaltenteilung ist aufgehoben, die Exekutive hat die Legislative längst in die Tasche gesteckt. Die Abgeordneten lesen ja großteils nicht einmal die Gesetze, die sie beschließen, ihr Verständnis für komplizierte Finanztransaktionen ist beschränkt. Sie merken gar nicht, dass durch den bevorstehenden Verfassungsputsch das Königsrecht des Parlaments, die Repräsentation des Bürgers in Budgetfragen, durch ihre Zustimmung ausgehebelt wird. Immerhin werden wenigstens FPÖ und BZÖ den Knebelvertrag ablehnen, die „Grünen“ jedoch zustimmen. Sie verhandeln bereits, wie uns van der Bellen unterrichtet, mit der Regierung, und wie die Verhandlungen dieser Partei von Heuchlern mit der Regierung ausgehen werden, ist jetzt schon gewiss.

Der Putsch ist der eigentliche Skandal

Der Putsch durch eine unscheinbare Verfassungsänderung, mit der alle ursprünglichen Prinzipien der Europäischen Währungsunion (EWU) auf den Kopf gestellt werden, ist der eigentliche Skandal. Der ESM selbst gehört nicht zum EU-Recht, er beruht auf einem eigenen völkerrechtlichen Vertrag, der nach luxemburgischen Gesellschaftsrecht eine Art Aktiengesellschaft ins Leben ruft („a special purpose vehicle“, also eine „Zweckgesellschaft). Doch weil die „Verfassung“ der EU, der sog. „Lissabonvertrag“ (EUV und AEUV), von höherem Rang ist, dürfen völkerrechtliche Verträge zwischen den EU-Mitgliedern nicht der EU-Verfassung widersprechen.

Daher wird eine Verfassungsänderung notwendig. Diese, angeblich so „unscheinbare Verfassungsänderung“ geschieht durch einen Zusatz zu Art. 136 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU), der das Bailout-Verbot aufhebt. Der Zusatz lautet:

„Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren“.

Begleitet wird die jetzt die Einrichtung dieses „Stabilitätsmechanismus“ durch einen „Fiskalpakt“, der die Staaten zur Haushaltsdisziplin anhält, Er erwies sich jedoch schon bei der Unterzeichnung am 21. März 2012 als Placebo und wurde gebrochen. Spanien kündigte an, die Vorgaben nicht einhalten zu können. Der Fiskalpakt wird, so die Erwartung aller Fachleute, wohl das gleiche Schicksal erfahren wie der bei Schaffung der Währungsunion verabschiedete „Stabilitätspakt“ mit den bekannten „Maastricht-Kriterien“ (3 Prozent Defizit, 60 Prozent Gesamtverschuldung).

Er wurde ebenfalls schon bei der Einführung und später noch ungefähr sechzig Male gebrochen. Es lohnt sich nicht, diesen „Fiskalpakt“ näher zu betrachten, er dient allein dazu, den Abgeordneten eine Ausrede für ihre illegitime und gewissenlose Zustimmung zum ESM-Vertrag zu liefern. Ganz abgesehen davon stellt der streng keynesianische WIFO-Ökonom Stephan Schulmeister die Sinnhaftigkeit des Fiskalpakts immer weder mit guten Gründen in Frage Würde der Fiskalpakt durchgeführt wie geplant, so würde das gerade die „Rettung“ jener Staaten vereiteln, die Hilfen aus dem ESM in Anspruch nehmen müssen und alle anderen mit in die Depression stürzen. Schon werden Wachstumsprogramme aufgelegt, welche die Schulden gleich wieder erhöhen und den durch den Fiskalpakt vorgeschriebenen Schuldenabbau aufheben.

Die Regelung zur Einrichtung des ESM soll im „vereinfachten Vertragsänderungsverfahren“ gemäß Artikel 48, Absatz 6, EUV (EU-Vertrag) erfolgen. Der einzige Zweck dieses „vereinfachten Verfahrens“ ist die Ausschaltung der Parlamente und die Nichtabhaltung von Volksabstimmungen in Ländern, wo dies für die Ratifikation völkerrechtlicher Verträge und ihrer Änderung notwendig ist. Weil durch den ESM-Vertrag das ganze EURO-Konstrukt auf den Kopf gestellt wird, kommt dies einer Gesamtänderung der Verfassung  gleich, für die in Österreich eine Volksabstimmung zwingend erforderlich ist. Um sie zu vermeiden, deklarierte man einfach diese „unscheinbare“, in Wahrheit aber umstürzende, einer Revolution gleichkommende Einfügung zum Gegenstand des vereinfachten Verfahrens! Jetzt ist in Österreich nur noch eine 2/3-Mehrheit im Nationalrat für die Aufhebung des Bailout-Verbots notwendig.

Nach dem Lissabon-Vertrag ist durch eine „Nichtbeistandsklausel“ in ganz unmissverständlicher Weise das Bailout verboten:

„Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein“ (Art. 125 AEUV).

 Durch die Aufhebung  dieses  Kernstücks der nach deutschem Vorbild konzipierten „Stabilitätsunion“, wird die Europäische Währungsunion zu einer Schulden-, Haftungs- und Transferunion. Eine grundlegendere Verfassungsbestimmung, durch welche die ursprünglichen Prinzipien der EWU vollkommen verändert werden, ist kaum denkbar. Bundeskanzler Faymann hat sich vor den Wahlen zum Nationalrat verpflichtet, jede grundlegende Veränderung der Lissabonverträge einer Volksabstimmung zu unterziehen. Jetzt versucht er sich mit „dirty tricks“ seiner Verpflichtung zu entziehen und wird wortbrüchig.

Im Schuldensumpf für alle Ewigkeit

Der ESM-Vertrag enthält keine Auflösungs- und Austrittsklauseln. Er verpflichtet alle künftigen Generationen unseres Landes in alle Ewigkeit die Schulden anderer Länder zu übernehmen und zu bedienen, und das auf Kosten des eigenen Wohlstands. Die Haftung ist praktisch unbegrenzt. Wir haben uns nämlich verpflichtet, die Anteile am ESM auch jener Länder zu übernehmen, die Hilfen aus dem ESM erhalten oder ihren Vertragsverpflichtungen nicht nachkommen.

Suchen alle in Frage kommenden Länder, die so genannten „PIIGS“ (Portugal, Irland, Italien, Griechenland, Spanien) um Hilfen an, dann können sich unsere Haftungen und Zahlungen verdoppeln oder verdreifachen. Außerdem werden die Kredite des IWF vorrangig zurückgezahlt und bedient, sodass auch dadurch das Haftungsrisiko nochmals erheblich steigt.

Nach der Zustimmung zum ESM sind wir  Österreicher praktisch an einer „Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung“ beteiligt, aus der wir nicht mehr herauskommen und damit „erpressbar geworden“ sind (Prof. Hans-Werner Sinn). Wir befinden uns dann auf dem sicheren „Weg in die Katastrophe“ (Prof. Max Otte). Schon seit den ersten, noch bescheidenen Beteiligungen konnten wir uns der ständigen „Aufstockungen“ und „Erweiterungen“ der nutzlosen Rettungsschirme nicht erwehren. Jetzt betragen Zahlungen und Haftungen für uns Österreicher mehr als 50 Milliarden EURO!

Wofür die zahlungskräftigen EURO-Mitglieder bereits zahlen und  haften

Wofür und in welchem Ausmaß wir Österreicher zahlen und haften müssen, weiß in Wahrheit niemand. Frau Fekter gab zuletzt (im „Standard“ vom 1. April 2012) eine Summe von 40 Milliarden EURO an, doch vergaß sie dabei die Zinsen und die bereits eingetretenen Ausfälle, nicht zuletzt verursacht durch Spekulationen von inländischen Banken. Zahlreiche Banken müssen Abschreibungen auf ihre Beteiligungen im Ausland vornehmen, die das Steueraufkommen mindern.

Die Steuerausfälle müssen von den Bürgern Österreichs durch erhöhte Zahlungen abgedeckt werden. Durch die bereits außer Kontrolle geratene Inflation erfolgt zusätzlich zur höheren Besteuerung eine „kalte Enteignung“ der Vermögen und Realeinkommen. EZB und Notenbanken haben die Geldschleusen geöffnet, neue Blasenbildungen zeichnen sich ab, die eher früher als später platzen und zu weiteren Belastungen führen werden.

Eine grobe Übersicht über weitgehend unbestrittene Zahlungs- und Haftungsbeträge der Gesamtheit der EURO-Länder weist folgende Positionen auf:

IWF-Anteil am Rettungsschirm (Haftung EURO-Länder!)

250 Mrd.

Bürgschaften für Hilfen aus dem EU-Haushalt (EFSM)

60 Mrd.

Bürgschaften aus dem EFSF (Vorgänger des ESM)

780 Mrd.

1. Rettungspaket für Griechenland (bilateral inkl. IWF)

109 Mrd.

 Privatentschuldung“ Griechenlands (dafür kommt größtenteils der Staat auf indirekte Weise in Form von Zinsdifferenzgeschenken an die Banken und durch Steuerausfälle auf)

110 Mrd.

EZB Ankäufe von Staatsanleihen der PIIGS (die nie zurückgezahlt werden!)

220 Mrd.

Target 2 Verbindlichkeiten der PIIGS (uneinbringlich!)

650 Mrd.

Geplante Aufstockung der IWF-Beteiligung durch EWU-Länder

150 Mrd.

In dieser horrenden Summe von 2.3 Billionen EURO sind Altbeteiligungen am Kapital des IWF oder der EZB, die natürlich ebenfalls nie zurückgezahlt werden, noch nicht enthalten. Auch die Verluste der EZB durch Abschreibungen auf uneinbringliche Forderungen gegenüber Banken und auf die von ihnen gestellten Sicherheiten („Collaterals“) lassen sich heute nicht beziffern. Die EZB hat ihre Bilanzsumme mit Hilfe ihrer Gelddruckmaschinen in wenigen Jahren auf rund drei Billionen EURO erhöht und damit verdreifacht! Und das bei praktisch stagnierender Realproduktion! Längst wird sie ihrer eigentlichen Aufgabe, für Preisstabilität zu sorgen, nicht mehr gerecht.

Österreich ist an den Unsummen mit ungefähr drei Prozent beteiligt. Wie hoch das daraus resultierende Risiko ist, lässt sich heute noch kaum abschätzen. Wir stecken jedenfalls bis zum Hals im Schuldensumpf.

Der Ausstieg ist machbar!

Trotzdem ist der Ausstieg machbar. Die von dem englischen, bankenunabhängigen Forschungsinstitut „Lombard Street Research“ im Auftrag der Niederländer erstellte Studie „Netherlands and the EURO“ (im Internet leicht abrufbar!) kommt jedenfalls zu dem Schluss, dass selbst der sofortige Ausstieg auf jeden Fall für die Niederländer weit billiger käme als die Weiterführung der Währungsunion bis zum Jahr 2015 oder darüber hinaus. Selbst wenn die bereits geleisteten Zahlungen und noch bestehenden Zahlungsverpflichtungen voll abgeschrieben werden müssten, ist der Nutzen aus dem Ausstieg höher als die Kosten.

Die Studie räumt ein für allemal mit der falschen Behauptung auf, die Niederländer hätten von dem Beitritt zur Währungsunion „profitiert“. Tatsächlich war der Beitritt von Beginn an mit erheblichen Wohlstandsverlusten verbunden. Geringere Zuwächse an BIP und  Realeinkommen pro Kopf, Zunahme an prekären Arbeitsplätzen, höhere Budgetdefizite, höhere Arbeitslosenraten, höhere Abschreibung auf Leistungsbilanzüberschüsse, höhere Inflationsraten, Einbußen an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Ländern wie Schweiz und Schweden lassen deutliche Nachteile aus der Mitgliedschaft in Währungsunion erkennen. Für die Niederländer wäre der sofortige Ausstieg aus der Eurozone sehr zu empfehlen. Die Gefahr einer überbordenden Aufwertung der eigenen Währung (dem Niederländischen Gulden) besteht nicht.

Die Ergebnisse dieser gründlichen Studie können ganz ohne Zweifel in hohem Maße auf Österreich übertragen werden. Auch für Österreich gilt, dass der schnellstmögliche Ausstieg aus der Währungsunion, die Nichtbeteiligung am ESM und die Rückkehr zur eigenen Währung die weitaus günstigste Option wäre.

Damit aber entsteht eine Verpflichtung für alle Abgeordneten, Journalisten, Meinngsführer und für alle Bürger, denen das Wohl des Landes und der künftigen Generationen am Herzen liegt, sich mit allen Kräften gegen den Putschversuch zu stemmen. Wenn wir diesen geplanten Putsch nicht verhindern, wird die ESM Mega Bad Bank sich auf uns legen wie eine Krake und mit ihren Fangarmen noch den letzten Blutstropfen aus unseren Adern saugen, bevor wir endgültig im Schuldensumpf versinken.

Friedrich Romig lehrte Politische Ökonomie in Wien, Graz und Aachen. Er war Mitglied der Europakommission der Österreichischen Bischofskonferenz. In seinem jüngsten Buch „Der Sinn der Geschichte“ (Regin-Verlag, Kiel 2011) bringt er die Gefahr der Entwicklung der Europäischen Union zu „Vereinigten Staaten von Europa“ in den Zusammenhang mit der Herausbildung der Neuen Weltordnung („Ordo Novus Saeculorum“).

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