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Die roten Meinungsmacher (7): Die Rundfunkreform unter Josef Klaus

Die Geburtsstunde der großen Rundfunkreform, in der die Ziele des Volksbegehrens weitgehend umgesetzt worden sind, ist das Debakel der Sozialisten bei der Nationalratswahl am 6. März 1966. Die ÖVP unter Dr. Josef Klaus erringt mit 48,35 Prozent die absolute Mandatsmehrheit. Die SPÖ kommt auf lediglich 42,56 %. Nicht zuletzt deshalb, weil sie das Rundfunkvolksbegehren – wie es auf gut österreichisch heißt – nicht einmal ignoriert und damit die eindeutige Willensbekundung von über 800.000 Österreichern schlicht missachtet hatte.

Der Chef  der niederösterreichischen Sozialisten Dr. Otto Tschadek: „(…) Dazu kam noch, dass es sich diesmal um das erste Volksbegehren nach Einführung der gesetzlichen Bestimmungen über das Volksbegehren handelt, sodass schon aus diesem Grunde eine andere Taktik zu empfehlen war. Im Endergebnis ist auch diese Aktion zu einer Belastung für die Partei geworden, die das Wahlresultat vom März 1966 mit beeinflusst hat.“[i]

Tschadek stößt sich also nicht so sehr daran, dass seine Partei den Rundfunk nicht entpolitisieren wollte, er kritisiert vielmehr die falsche Taktik, also die Kommunikationsstrategie, mit der es offensichtlich nicht gelungen war, die Bevölkerung über die wahren medienpolitischen Absichten der SPÖ zu täuschen.

Mit welcher Härte und mit welchen Mitteln die Sozialisten ihre Interessen im Medienbereich durchzusetzen wollten und welches Verhältnis sie zu den unabhängigen Medien hatten, hat der Wahlkampf 1965/66 eindrucksvoll aufgezeigt. Nach dem Parteiausschluss von Franz Olah startete die Kronen Zeitung publizistische Angriffe gegen die SPÖ, insbesondere gegen Christian Broda, Bruno Pittermann und ÖGB-Präsident Anton Benya.

Knapp vor den Wahlen ließ der ÖGB mittels Einstweiliger Verfügung die Redaktion und die Verwaltung der Kronenzeitung polizeilich besetzen und vorübergehend unter kommissarische Verwaltung stellen. Anlass waren Gewerkschaftsgelder, die via Olah an die Kronenzeitung geflossen sind. Die Besetzung wurde kurz darauf von der nächsten Instanz wieder aufgehoben, das „ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass hier in der demokratischen Geschichte Österreichs seit 1918 der erst- und einmalige Versuch unternommen wurde, wenige Wochen vor den Parlamentswahlen ein missliebiges Blatt mit Hilfe der Gerichte und der Polizei zum Schweigen zu bringen.“[ii]

Auch diese Affäre hatte zur Wahlniederlage der SPÖ beigetragen. Die Verhandlungen für eine Neuauflage der großen Koalition scheitern jedenfalls. Josef Klaus bildet die erste ÖVP Alleinregierung der 2. Republik. Damit beginnt nicht nur für Österreich, sondern auch für den heimischen Rundfunk eine neue Ära.

„Mit unglaublichem Elan ging der 53-jährige Salzburger in Wien ans Werk. Die immer wiederkehrende Formel vom „Reformkanzler Kreisky“ stimmt nur halb. Der erste große Reformer hieß Josef Klaus. Dennoch sind seine Verdienste heute weitgehend unbekannt“[iii], so Die Presse.

Klaus ist kein Medienpolitiker, kein begnadeter Kommunikator, der sich in Hörfunk und TV öffentlichkeitswirksam zu inszenieren weiß. Ganz im Gegenteil: Er gesteht sogar ein, vor Journalisten und den Medien eine „lähmende Scheu“ zu haben.[iv] Ein Manko, das er mit vielen seiner Parteikollegen teilt: „(…) gerade dieser Bereich (die Öffentlichkeitsarbeit A.d.V.)  kristallisierte sich als wunder Punkt der Volkspartei heraus. Josef Klaus spricht davon, dass es hier bei der ÖVP gewaltig hapere und ihm selbst die Scheu vor Massenmedien zu schaffen mache.“[v]

Es ist vielleicht diese Distanz bzw. das fehlende Wissen über die enormen Möglichkeiten, die ein von der Regierung oder den Parteien kontrollierter Monopolrundfunk bietet, warum die Volkspartei nicht nach der Macht im ORF greift. Oder aber, der konservative Reformer Klaus ist ganz einfach ein echter und aufrechter Demokrat, für den Presse- und Meinungsfreiheit mehr sind als nur Schlagworte in einer Sonntagsrede. Jedenfalls hält er sein Wahlversprechen und nutzt die Chance, mit der ÖVP-Mehrheit im Nationalrat dem Partei- und Proporzrundfunk in seiner damals extremen Ausprägung ein Ende zu setzen.

„Die Konsequenzen eines unabhängigen Rundfunks für die politische Kultur des Landes wurden von den politischen Akteuren, die im Getriebe der parteipolitischen Auseinandersetzungen verfangen waren, kaum erkannt.“[vi]

Sozialistische Nebelgranaten

Bereits am 8. Juli wird im Parlament das Rundfunkgesetz beschlossen. Es ist eine der wichtigsten Reformen, die die ÖVP-Alleinregierung damals umsetzt. Selbstverständlich ohne die Stimmen der Sozialisten. Diese setzen sich – kaum auf der Oppositionsbank gelandet – plötzlich für einen „entpolitisierten“ Rundfunk ein und bringen – im Wissen, dass sie ohnehin keine Mehrheit finden – via Initiativantrag einen eigenen Reformvorschlag ein.

Der ÖVP-Vorschlag wird hingegen rundweg abgelehnt. SPÖ Abgeordneter Ing. Heinrich Scheibengraf: „Dieser Beschluss und der Antrag des Sonderausschusses stellt (sic) nach Auffassung der sozialistischen Abgeordneten weder die Erfüllung der Grundsätze des Volksbegehrens in den Hauptpunkten noch die Unabhängigkeit von Rundfunk und Fernsehen von der Regierungsgewalt noch die geforderte Überparteilichkeit dar“.[vii]

Es bedarf schon sehr viel politische Chuzpe, um sich als SPÖ-Abgeordneter auf die Inhalte des Volksbegehrens zu berufen, welches die Sozialisten noch vor wenigen Monaten ignoriert, behindert und dessen Betreiber sie  als „präpotente Journaille“ diffamiert hatten. In der sicheren Gewissheit, dass sie mit ihren eigenen plötzlich so ambitionierten Reformvorschlägen im Parlament abblitzen, kann die SPÖ ihre Umsetzung um so lauter und vehementer  fordern.

Der „Sinneswandel“, die plötzlich entdeckte Liebe zu einem entpolitisierten und unabhängigen Rundfunk war auch in diesem Fall nicht mehr als eine politische Taschenspielerei, um guten Willen und Reformeifer vorzutäuschen, was sich nur wenige Jahre später gleich mehrfach unter Beweis stellen sollte. Denn eines darf nicht vergessen werden: Rundfunkpolitik war damals vor allem Machtpolitik.

Dass die SPÖ zu ihrer Medienpolitik der vergangenen Jahre und zum roten Politrundfunk eisern steht, demonstrieren nicht nur sozialistische Hinterbänkler wie Ing. Scheibengraf, sondern auch Dr. Broda. Er meint: „wenn sich die SPÖ in der Angelegenheit Österreichischer Rundfunk einen Vorwurf machen könnte, so den, dass sie den Personalwünschen der Volkspartei zu weit entgegengekommen sei.“[viii]

Die SPÖ präsentiert sich im Nationalrat am 8. Juli trotz solcher Aussagen – wenn auch wenig glaubwürdig - als jene Kraft, die sich stets für einen parteiunabhängigen Rundfunk eingesetzt hat und ruft „Haltet den Dieb“. Ing. Heinrich Scheibengraf: „Die ÖVP glaubt nun ihr Ziel, die völlige Kontrolle der Massenmedien Rundfunk und Fernsehen, endlich erreicht zu haben. Deshalb war auch alles Bemühen um eine allgemein befriedigende Lösung zum Scheitern verurteilt.“[ix]

Das  sozialistische Zentralorgan, die Arbeiterzeitung, legt noch eines drauf und verkündet: „Die ÖVP hat im Nationalrat am Freitag ein große Chance vergeben, sich zur Demokratie und zum Gesamtinteresse des österreichischen Volkes zu bekennen.“[x]

Die SPÖ will trotz all ihrer rhetorischen Vernebelungstaktiken den für sie genehmen Status quo im Monopolrundfunk (vor allem im wichtigen Fernsehbereich) prolongieren und weigert sich hartnäckig anzuerkennen, dass mit dem Rundfunkvolksbegehren die Bürger dem Staats- und Parteienrundfunk die Legitimation entzogen hatten.

Das neue Rundfunkgesetz

Mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ wird am 8. Juli schließlich das neue Rundfunkgesetz beschlossen. Das Gesetz unterscheidet sich allerdings in einigen Punkten vom ursprünglichen Text des Volksbegehrens:

  • § 6: Der Bund hält mindestens 51 Prozent der Geschäftsanteile, den Rest teilen sich die Länder
  • § 7: Die Generalversammlung bestellt nur den Aufsichtsrat
  • § 8: Der Aufsichtsrat hat 22 Mitglieder, neun aus den Bundesländern, sechs aus politischen Parteien, und fünf aus den Bereichen Religion, Wissenschaft, Kunst, Volksbildung und Sport. Der Aufsichtsrat bestellt den Generalintendanten, die Direktoren und die Intendanten und genehmigt langfristige Unternehmenspläne. Er setzt das Programmentgelt fest, das nun zusätzlich zu den Teilnehmergebühren eingehoben wird.
  • § 9: Der Generalintendant ist an die Beschlüsse der Generalversammlung und des Aufsichtsrats gebunden. Für ihn gelten ebenfalls die Unabhängigkeitsbestimmungen. Er erstattet (nach öffentlicher Ausschreibung) Vorschläge für die Bestellung von Direktoren und Intendanten, „bei letzteren nach Fühlungnahme mit dem jeweiligen Gesellschafter.“
  • § 11: Die Direktoren und Intendanten sind an die Weisungen des Generalintendanten gebunden.

Das neue Gesetz lässt erstmals mit Hilfe der fünf Vertreter aus Religion, Wissenschaft, Kunst, Volksbildung und Sport auch Mehrheitsbildungen abseits der reinen Parteipolitik zu. Für Alexander Vodopivec brachte das neue Gesetz drei wesentliche positive Veränderungen:

  • „Die Konstruktion des Aufsichtsrates, die das Vetorecht einer Großgruppe ausschließt.
  • Die Herauslösung der Gebührenhoheit aus der Entscheidungsbefugnis parlamentarisch politischer Instanzen und ihre Übertragung auf den Aufsichtsrat.
  • Die Schaffung eindeutiger Entscheidungs- und Verantwortungsstrukturen innerhalb des Rundfunks und die Beseitigung der hier installierten Veto- und Blockierungsmöglichkeiten“.[xi]

Das Rundfunkgesetz ist ein Quantensprung gegenüber dem bisherigen Proporzrundfunk. Dass die ÖVP unter Klaus das Gesetz, obwohl mit einer absoluten Mandatsmehrheit ausgestattet, nicht für ihre eigenen Interessen ausnutzen konnte oder, was wahrscheinlicher ist, wollte, belegen die Entwicklungen der folgenden Jahre. Das Rundfunkgesetz war jedenfalls die Grundlage, auf der Generalintendant Gerd Bacher den heimischen Rundfunk in den kommenden Jahren vollkommen umkrempeln konnte.

(Die „Roten Meinungsmacher“ erscheint – wie am 6. November erläutert –  im wöchentlichen Abstand als Serie im Gastkommentarbereich des Tagebuchs.)

Literatur 

Berka, Walter: Medienpolitik in den 60er Jahren. In: Kriechbaumer, Robert; Schausberger, Franz; Weinberger Hubert (Hg.): Die Transformation der österreichischen Gesellschaft und die Alleinregierung von Bundeskanzler Dr. Josef Klaus. Salzburg 1995

Vodopivec, Alexander: Die Quadratur des Kreisky – Österreich zwischen parlamentarischer Demokratie und Gewerkschaftsstaat. Wien 1975

Vodopivec, Alexander: Die Realisierung des Rundfunkvolksbegehrens durch die ÖVP Alleinregierung. In: Christliche Demokratie.  Band 4/87. Wien 1987

Weinmann, Beatrice: Josef Klaus – Ein großer Österreicher, Wien 2000.

Endnoten

 [i] Siehe Stenographisches Protokoll der 71. Sitzung des Nationalrats der Republik Österreich. 27/28.11.1967 Seite 5778

[ii] Vodopivec. 1975. Seite 316.

[iii] Josef Klaus, frommer Reformer vor Kreisky. In: Die Presse, 13.08.2010

[iv] Siehe Berka. 1995. Seite 237.

[v] Weinmann. 2000. Seite 279.

[vi] Berka 1995, Seite 243

[vii] Stenographisches Protokoll 20. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich, XI Gesetzgebungsperiode; 8.juli 1966,  Seite 1535

[viii] Siehe Arbeiterzeitung. 9.7.1966

[ix] Stenographisches Protokoll 20. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich, XI Gesetzgebungsperiode; 8.juli 1966,  Seite 1536.

[x] Arbeiterzeitung. 9.7.1966. Seite 1.

[xi] Vodopivec 1975, Seite 319

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