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Der Großangriff auf einen Mächtigen?

Die jüngsten Nachrichten im Zusammenhang mit der Telekom-Affäre enthielten zwei wirklich interessante Meldungen: Erstens sei Hubert Gorbach Teil des korrupten Systems und zweitens werden nun auch Telekom-Deals wie jene in Bulgarien und Weißrussland geprüft werden.

Ähnliches hatten wir schon erwartet, als man uns nach der Aufdeckung der Kursmanipulation im Jahr 2004 darauf vorbereitete, dass erst zwanzig Prozent des Eisberges bekannt seien. Ein Kronzeuge, der nur dann straffrei bleibt, wenn er alles auf den Tisch legt, hatte ja ausgesagt.

Hoppala, denke ich mir: Hubert Gorbach? Der sitzt doch im Aufsichtsrat der RHI? Die RHI gehört doch Martin Sch.? Bulgarien? Den Deal hat doch Martin Sch. eingefädelt? Weißrussland? Das war doch auch Marin Sch.?

Martin Sch. ist einer der geheimnisumwittertsten Österreicher. Und einer der reichsten. Und einer, zu dem Alfred Gusenbauer am ersten Abend seiner Kanzlerschaft zum Essen eingeladen war.

Heißt also die Übersetzung von: „Das sind nur die ersten zwanzig Prozent!“ auf Deutsch: „Martin, wir haben Dich!“? Wahrscheinlich sehen wir das alles viel zu schwarz. Als WikiLeaks Ende des letzten Jahres ankündigte, in einem Monat sensible Daten einer großen Bank zu veröffentlichen, passierte auch nichts…

Wir dürfen auf die nächsten Tage gespannt sein. Martin Sch. ist bekanntlich bestens vernetzt.

Die Telefone werden heiß laufen und irgendwie wäre ich gerne eine kleine Wanze in einer der großen Agentur- oder Redaktionsstuben unseres Landes.

Wir werden sehr genau zu beobachten haben, wer und was in den nächsten Tagen alles auftaucht. Wer Opfer und wer Täter sein will, wer zum Bauernopfer und wer zum Bauerntäter gestempelt wird. Und ob irgendwo die große Ablenkung beginnt – hier ein grauslicher Mord, dort ein widerlicher Inzestfall – und wir anschließend zur Tagesordnung übergehen.

Wer frei von Schuld ist, setze sich einen Heiligenschein auf und empöre sich.

Dr. Georg Vetter ist selbständiger Rechtsanwalt mit Schwergewicht auf Gesellschaftsrecht und Wahrnehmung von Aktionärsinteressen in Publikumsgesellschaften.

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