Die verfassungsrechtlichen Grenzen der staatlichen Finanzierung von NGOs

Autor: Peter F. Lang

Unsere Demokratie kann nicht nur das sein, was Linke für demokratisch halten

Autor: Christian Klepej

Deutschland, Österreich und die EU: Maximale Regelungsdichte - keine Innovation

Autor: Andreas Tögel

Ein Dreifachblick auf die Welt von Israel, Islam und Europa

Autor: Leo Dorner

Die EU-Budgetverhandlungen sind eine Chance

Autor: Christian Ebner

Der Kampf um die Seltenen Erden

Autor: Gerhard Kirchner

Der österreichische Film: Steuergeldmillionen für leere Kinosäle

Autor: Werner Reichel

Von der Demokratie zur Juristokratie

Autor: Karl-Peter Schwarz

Der postdemokratische Einheitsparteien- und NGO-Staat

Autor: Werner Reichel

Der Fonds Soziales Wien: Verfassungsrechtliche Bedenken

Autor: Peter F. Lang

Alle Gastkommentare

Sind Werner Faymann und Josef Pröll Großbetrüger?

Jetzt ist der dauerhafte Bruch des Lissabonvertrags beschlossene Sache: Mit ein paar Zeilen wird die Europäische Union real in einen Bundesstaat und eine Fiskal-, Haftungs- und Transfergemeinschaft umgewandelt.  Die spärlichen Reste an Souveränität, die Österreich noch hat, werden an die Union abgetreten. Österreich hört als Staat praktisch zu existieren auf, alle wesentlichen Kompetenzen sind auf die EU übertragen. Nur die Sozialnetze darf es noch zerreißen.

Und das alles geschieht „im verkürzten Verfahren“ nach Artikel 48 EUV  oder was immer. Ja kein Wirbel durch Referenden oder Volksvertretungen!

Artikel 125 AEUV (im Volksmund werden beide Verträge, EUV und AEUV, als „Lissabonvertrag“ bezeichnet)  schließt die Haftung eines Mitgliedsstaaten für die Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedsstaates ausdrücklich aus. Und auch die Union selbst darf laut Vertrag nicht Haftungen für ein Mitglied übernehmen. Jetzt haben Faymann und Pröll der Haftung für Irland zugestimmt und damit neuerlich eine prinzipielle Voraussetzung für die Währungsunion, eben diese No-Bail-out-Klausel,  unterlaufen.  Österreich haftet nun nicht mehr nur für seine eigenen Schulden, sondern auch noch für die Irlands und Griechenlands. Nur Verrückte übernehmen Bürgschaften für Pleitiers.

Rechtlich kaschiert wird dieser unerhörte Souveränitätsverlust  Österreichs durch eine Ergänzung des Naturkatastophen-Artikels (Artikel 122 AEUV). Der sieht Hilfen bei Naturkatastrophen oder bei der Unterbrechung der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern vor.  Jetzt wird der Artikel durch ein paar Zeilen ergänzt: „Finanzielle Hilfen können auch gewährt werden, wenn Gefahr für die Währungsunion besteht“. Das Tor wird aufgemacht für Mitgliedsstaaten, die auf Kosten Österreichs und anderer leben wollen! Wir müssen bluten. 

Und für diese einschneidenden Vertragsänderungen, die den Charakter der EU völlig verändern, will Faymann keine Volksabstimmung, die er vor der Wahl in einem Brief an die Kronen-Zeitung im Juni 2008 hoch und heilig versprochen hat. Ist das nicht Großbetrug am Wähler von  Werner Faymann unter Beihilfe von Josef Pröll?

„Es fließt ja kein Geld“, versucht Pröll im Morgen-Journal das Volk zu beruhigen. Doch Herr Pröll, es fließt! Die EZB erhöht die Geschwindigkeit ihrer Gelddruckmaschinen, und was das bedeutet, haben wir nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gesehen. Währungszusammenbruch, Umtausch, Inflation. Zimbabwe lässt grüßen, doch so schlimm wie dort wird’s wohl nicht werden (Anm.: in Zimbabwe gab es Inflationsraten von 10% pro Tag!). Der Gouverneur der Nationalbank, Ewald Novotny, hält  Narkotika zur Ruhigstellung der Bevölkerung bereit. Die nämlich revoltierte in Zimbabwe.

Univ.-Dozent Dr. Friedrich Romig lehrte Politische Ökonomie in Wien, Graz und Aachen. Er war Mitglied der Europakommission der Österreichischen Bischofskonferenz.

 

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)
Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print




© 2025 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung