2
Lesetipps

Skandalöses Burkini-Urteil schlägt Wellen bis Deutschland

4 Kommentare

Salzburger Gericht: Hotel darf nicht mehr entscheiden, wer seinenPool benutzt.



Teilen:
  • email
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter

  1. Outback
    09. Juli 2026 16:21

    Ich sehe den Skandal nicht so wie die reißerische Überschrift das suggeriert. Man müsste hier wohl die gesamte Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg lesen, um darüber richtig „urteilen“ zu können. Soweit ich den Sukkus des Urteils verstanden habe, wird dem Hotel bzw. deren Betreiberin (möglicherweise zu Recht) schlicht vorgeworfen, dass es keine Badeordnung hat. In einer solchen könnte das Baden abseits der üblichen Bademode, z.B. anlassen der Kleidung, tragen von Neoprenanzügen, Burkinis, Overalls etc. aus hygienischen Gründen ohne gröberes Aufsehen verboten werden. Das hat das Salzburger Hotel offenbar verabsäumt, und möglicherweise konnte die mündliche Begründung für das Vorort unmittelbar ausgesprochene Burkiniverbot als Willkür gewertet werden.



    • Outback
      09. Juli 2026 16:21

      Ein guter Beitrag ist auf „unzensuriert“, der aufzeigt, wie das Problem in den Wiener Bädern teilweise geschickt gelöst wird. https://unzensuriert.at/336949-wegen-burkini-verbot-salzburger-hotel-muss-nach-hammer-urteil-strafe-zahlen/



    • El Dorado
      09. Juli 2026 20:15

      ja, ich denke, das ist der richtige Ansatz. Wir müssen uns als klassisches Fremdenverkehrsland davon verabschieden, dass andere Kulturen - ob aufenthaltsberechtigt oder nicht - verstehen, dass man in ein öffentliches Bad nur mit der Badebekleidung baden geht, welche die Schambereiche und bei Frauen die Brust abdecken. Da ist ein Badeanzug für die Frauen auch noch dabei. Aber es muss einfach darauf hingewiesen werden, dass Ganzkörperbekleidungen unhygienisch, (ver)störend, unnatürlich beim Baden sind. Ein Neoprenanzug kann in Sportbecken oder in Seen die größer als ein Teich sind, akzeptiert werden. Die sind auch nicht per se unhygienisch was die Materialart betrifft. Ein Burkini, ein Smoking, ein Trachtenanzug, ein Dirndl, ein Sari, ein Trainingsanzug, eine Arbeitsmontur, u.s.w. sind einfach nichts, was man in öffentlichen Badeanstalten im Wasser tragen kann. Vielleicht versteht das sogar der Österr. Hotelvereinigung, die da lächerlich einknickt.



    • Gerald
      10. Juli 2026 08:14

      @El Dorado

      Eine Begründung braucht es dafür nicht, denn damit macht man sich erst recht wieder angreifbar für klagswütige Islamo-Fundamentalisten und schmierige Winkeladvokaten.
      Einfach ein Verbotsschild-Piktogramm ohne Text und den Angestellten einhämmern, als einzige Erklärung: "Das ist eben die Hausordnung, es ist verboten" Ende der Diskussion.

      Jede weitere Erklärung öffnet nur Tür und Tor für Rassismus/Islamophobie/Diskriminierungsklagen.






Zwischen Lügenpresse und Fake News: Eine Analyse Schafft die Politik ab Europa 2030 Börsen-Kurier (Bezahlte Anzeige) Academia kathtreff.org