Auch die Befragung der Eisenstädter Staatsanwältin, die zuletzt den Fall berbeitete, hatte kein einziges Indiz ergeben, dass es, wie von Peter Pilz, der FPÖ (die den großen Untersuchungsausschuss einberufen hat) und den (in der Regierung sitzenden!) Neos vermutet, irgendein Fehlverhalten einer Behörde nach dem Tod des Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek gegeben hätte.










Am 13.07.2026 habe ich um 17:13 h geschrieben:
In der Juristerei unterscheidet man einerseits zwischen einem vorliegenden Sachverhalt und andrerseits zwischen Tatbestand und Rechtsfolge. Der Tatbestand des Mordes und die Rechtsfolge lauten -.auf das Wesentliche reduziert und daher vereinfacht ausgedrückt: „Wer einen Anderen vorsätzlich tötet (= Tatbestand), ist mit einer Freiheitsstrafe von … bis … zu bestrafen. Beim Sachverhalt geht es um die Frage, ob jemand eine Handlung gesetzt hat, die einen Anderen töten sollte: Die Brust des Getöteten weist einen Messerstich auf. Stammt er vom Verdächtigten. Der Tote ist ertrunken, hat das Ertrinken jemand Anderer vorsätzlich herbeigeführt. Im Fall Pilna?ek konnten offenkundig derartige oder vergleichbare Sachverhalte nicht ermittelt werden. Daher erübrigen sich auch Fragen der Beihilfe oder der Anstiftung zur Tötung.
Das fiel -Mindesstandard eines Rechtsstaates - auf keinen guten Boden von Bloggern.
- Bodensatz!!!
Werter Hr. Dr. Unterberger. Jetzt greifen Sie schon auf ORF Artikel zu, um die FPÖ anzupatzen!
Das sind Tatsachen und wo diese nun veröffentlicht werden, sollte wohl egal sein. Die FPÖ ist vor lauter Hass auf die ÖVP auf den (ehemaligen?) Trotzkisten Pliz hereingefallen. Das muß man auch erst einmal schaffen.