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Gastkommentare

Abtreibung: Die erfundenen Tatsachen der Befürworter

11. Februar 2026 11:05 | Autor: Daniela Karall
6 Kommentare

Ich achte die Energie und Zielstrebigkeit, mit der von politischer Seite versucht wird, Menschen zu behindern, die sich ungeborener Kinder und deren Müttern und Familien annehmen. Die eingesetzten Argumente sind dabei leider nicht sachlich begründet, nicht mit Tatsachen belegt und nicht darauf bedacht, den von einer Konfliktschwangerschaft Betroffenen eine adäquate Unterstützung zu geben. Daher gehen sie leider am Kern des Problems vorbei. Ich würde diejenigen (Politikerinnen und Politiker), die sich mit erfundenen Tatsachen so vehement einsetzen für "Schutzzonen" vor Abtreibungseinrichtungen, für die Abschaffung des Paragraphen zur Fristenregelung, für noch mehr Zugang zu Abtreibung, bitten, in einer ruhigen Minute auch mal unvoreingenommen die Stimmen derer zu hören, die anderer Meinung sind als sie. Und ich möchte sie ermutigen, die Überzeugungen, die sie politisch vertreten, auf valide erhobenen Zahlen, Daten und Fakten zu begründen. Denn das Thema Abtreibung ist generell ein sensibles und eines, das leider viel zu sehr politisch besetzt ist und nicht – wie es sein sollte – medizinisch, ethisch und juristisch. 

Die Forderung nach der Einrichtung von "Schutzzonen" (oder "Bannmeilen", wobei beide Begriffe suggerieren, dass die Einrichtungen in Gefahr seien? Oder wer soll geschützt werden?) um Abtreibungseinrichtungen ist keine sachlich begründete, sondern erfolgt aus ideologisch-strategischen Gründen. In der Öffentlichkeit soll der Mythos verbreitet werden, dass irgendwelche "fundamentalistischen Fanatiker" Frauen, die eine Abtreibung durchführen wollen, behindern würden. Das suggeriert ein Bild, dass der Realität nicht entspricht.

Gemeint sind meist Gruppen von einer Handvoll Menschen, die – angemeldet – in der Stille beten oder manchmal ein Plakat mitführen – jeweils friedlich und im gesetzlichen Rahmen. Es werden keine Menschen angesprochen, oder gar mit Einsatz verbaler oder körperlicher Gewalt auf ihrem Weg in die Einrichtung behindert, wie es in medialer Berichterstattung dargestellt wird, z.T. mit Bildmaterial, das nicht dem Ort und/oder dem Zeitpunkt des Berichtes entspricht. Ein "Bedrängen" von Schwangeren oder Krankenhausmitarbeitern liegt jedenfalls nicht vor. Die Recherche bei Polizeidirektionen hat keine derartigen Vorfälle ergeben, die zur Anzeige gebracht worden wären – in keinem Bundesland. Somit war auch nie ein "Einschreiten" der Polizei erforderlich. 

Somit ist auch die Forderung nach der Streichung der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch keine sachlich begründete, sondern beruht ebenfalls auf ideologisch-strategischen Gründen: Denn nur damit würde sich ein "Recht auf Abtreibung" argumentieren lassen, das es per se nicht gibt. Wenn ein Leben, unabhängig von der Lebensphase, aktiv beendet wird, muss die Einordnung dessen ethisch differenziert und sowohl medizinisch als auch juristisch klar erlaubt sein und auch exakt benannt werden dürfen. Es ist anzunehmen, dass der Gesetzgeber sich etwas gedacht hat, als er vor 50 Jahren Abtreibungen im Rahmen der Fristenregelung unter bestimmten Umständen, aber nicht generell, straffrei gestellt hat. 

In der Debatte um den Schwangerschaftsabbruch wird viel zu einseitig der Zugang zur Abtreibung thematisiert. Nicht gesprochen wird davon, dass es beim Schwangerschaftsabbruch um eine Interessensabwägung zwischen zwei Grundrechten geht, dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung und dem Recht des Kindes auf Leben.  

In keiner anderen Situation darf ein Mensch über das Leben eines anderen Menschen entscheiden. Warum wird das bei einem ungeborenen Kind gefordert? 

Verschiedenen Bundesministerien stehen für den Schutz der Menschen in unserem Land, den Schutz ihrer Gesundheit, und insbesondere auch die Gleichstellung und den Schutz von Frauen.

In Österreich haben wir kolportierte 30.000 bis 35.000 Schwangerschaftsabbrüche pro Jahr, denen etwa 80.000 bis 85.000 Geburten gegenüberstehen. Statistisch gesehen ist die Hälfte dieser 30.000 ungeborenen Kinder, deren Leben bei einer Abtreibung beendet wird, weiblich.

Spinnt man den Gedanken weiter, ergibt sich unweigerlich ein Kontinuum, das die gesellschaftliche Haltung (auch gegenüber Frauen) und Entwicklung, die wir aktuell erleben, mit erklären könnte: Wenn wir über das Leben ungeborener Kinder frei entscheiden, warum dann nicht über das Leben geborener Kinder? Und warum nicht über das Leben alter, kranker oder behinderter Menschen? 

Mit Sicherheit beginnt der beste Schutz von Menschen und insbesondere auch von Frauen mit der Achtung des ungeborenen Lebens. Die Haltung der Achtung des Lebens per se wird sich fortpflanzen auf den Umgang der Menschen miteinander und die Fürsorge füreinander. 

Ein Wort noch zu der Selbstbestimmung der Frau im Schwangerschaftskonflikt: Mindestens jede zweite Frau entscheidet nicht selber, dass sie die Schwangerschaft beenden will, sondern wird von einer anderen Person zur Abtreibung gedrängt, meist ist es jemand aus dem engeren Umfeld (siehe IMAS-Umfrage von 2023: Jede zweite betroffene Frau wird zur Abtreibung gedrängt!, OTS vom 07.03.2025).

Somit ist die Unterstützung betroffener schwangerer Frauen im Schwangerschaftskonflikt weiterhin mangelhaft. Es braucht am Beginn des Lebens nicht noch leichteren Zugang zu Abtreibungen, sondern den Ausbau der flankierenden Maßnahmen (also Unterstützung von Frauen/Eltern im Schwangerschaftskonflikt, Aufzeigen der Ressourcen und Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch, usw.). 

Auch aus diesem Grund ist es nicht gerechtfertigt, Abtreibungen als "normale" medizinische Leistung (mit allen medizinrechtlichen Folgewirkungen) einzuordnen, denn damit wird die Tragweite von Abtreibungen für die betroffenen Kinder sowie Frauen/Paare bagatellisiert und es wird ihnen nicht umfassende Hilfe durch Beratung, Begleitung und konkrete Unterstützung in ausreichendem Maße zugestanden.

 

A.Univ.-Prof. Dr. Daniela Karall, IBCLC, Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde, Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde, Spezialisierung in Neonatologie und Pädiatrischer Intensivmedizin und Neuropädiatrie, Obfrau des Forums Seltene Krankheiten.

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  1. Rupertus Meldenius
    12. Februar 2026 21:41

    Darüber hinaus ist in Österreich kein Arzt verpflichtet eine Abtreibung, gem. Fristenlösung, vorzunehmen.



    • Undine
      13. Februar 2026 11:19

      Mein Mann, Gynäkologe, hätte niemals eine Abtreibung vorgenommen---um keinen Preis der Welt! Er sagte, er sei Arzt geworden, um Menschenleben zu retten, aber nicht, um zu töten.
      Nicht, um das Wehrloseste, das Schutzbedürftigste, das es auf der Welt gibt, nämlich ein ungeborenes Kind, brutal und "bewaffnet" daran zu hindern, das Licht der Welt zu erblicken. Wie viel Freude und Glück hätte es bringen können.....



    • Outback
      13. Februar 2026 13:24

      @ Undine
      Respekt, kolossale Einstellung!
      Auch zum Unterschied zu jenen Medizinern, die für kolportierte € 250,00 pro Stunde die mRNA Genbehandlung am laufenden Band mutmaßlich unter Verzicht auf die ärztliche Aufklärungspflicht verabreichten.



  2. elokrat1
    11. Februar 2026 19:03

    Aufpassen werte Fr. Dr. Krall, die Hetzer sind am Vormarsch, auch im DÖW angesiedelt. Selbst von der ÖVP ist wenig Unterstützung zu erwarten!!
    Google - KI:
    Nicht jeder Abtreibungsgegner ist rechtsextrem. Die Szene ist vielfältig und speist sich hauptsächlich aus christlich-fundamentalistischen Motiven.,



  3. John
    11. Februar 2026 14:31

    Vielen Dank, großartig! Nicht zuletzt wenn man bedenkt, dass wir auf eine demographische Katastrophe zusteuern und gleichzeitig den bereits gezeugten Kindern das Lebensrecht verweigern. Wohin soll das führen?



  4. Outback
    11. Februar 2026 12:56

    Zunächst ein Danke der Autorin für diese ambitionierte Abhandlung.
    Die im Artikel wiedergegebene Forderung bestimmter Gruppen nach der Streichung der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch ist meines Erachtens nicht zu Ende gedacht, da dies zwingend zu einer Verschärfung der Rechtslage den Schwangerschaftsabbruch betreffend führen würde. Die Abtreibung, und damit die Tötung eines ungeborenen Kindes, ist ja nicht per se „strafrechtlich“ erlaubt, sondern bedient sich der Gesetzgeber hier eines Trapezaktes, wonach die Abtreibung ohne Einschränkung nach wie vor als Tötungsdelikt verboten ist, aber unter Einhaltung der normierten Voraussetzungen straffrei (das heißt nicht aber erlaubt) wird. Würde man diese (durchaus privilegierte) Bestimmung demnach aus dem Strafgesetz streichen, kann eine Abtreibung folgerichtig gedacht rechtlich nur noch eine ausnahmslos strafbare Handlung im Sinne eines Tötungsdeliktes (Mord) verwirklichen.






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