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Gastkommentare

Wenn nichts mehr wahr ist, ist alles vorstellbar

26. Januar 2026 20:25 | Autor: Elisabeth Sabaditsch-Wolff
3 Kommentare

Freiheit ist auf sehr unterschiedliche Weise definiert worden, und nicht jede dieser Definitionen ist mit geordneter Freiheit vereinbar. Bevor ich mich daher den neuesten und aggressivsten Formen zeitgenössischer Zensur zuwende, ist es notwendig, zunächst zu klären, was Freiheit ist – und ebenso, was sie nicht ist, denn ohne diesen begrifflichen Rahmen bleibt jede Analyse unvollständig.

Zu tun, was man will, ist keine Freiheit, sondern Anarchie. Wirkliche Freiheit setzt Ordnung voraus – rechtliche ebenso wie moralische Grenzen.

Die Mehrheitsmeinung muss als Schranke wirken, darf aber nicht als Richtschnur für das Handeln des Einzelnen dienen; jeder Fortschritt beruht auf dem Konflikt des Einzelnen mit der Mehrheitsmeinung.                                                                                  Friedrich A. Hayek

Hayek hat diesen Zusammenhang präzise beschrieben, als er festhielt, dass Freiheit unter dem Gesetz nicht bedeutet, von Gesetzen frei zu sein, sondern allein den Gesetzen unterworfen zu sein – und nicht dem willkürlichen Zugriff anderer Menschen. Recht, richtig verstanden, hebt moralische Verantwortung nicht auf; es schützt sie. Freiheit ist daher keine schrankenlose Lizenz, sondern die Voraussetzung für kooperatives und geordnetes menschliches Zusammenleben.

Was wir heute erleben, ist der schrittweise Zusammenbruch genau dieses Rahmens. Recht wird nicht mehr konsistent angewandt, moralische Maßstäbe sind nicht länger gemeinsam anerkannt, und die Grenze zwischen individueller Verantwortung und staatlicher Zuständigkeit verschwimmt zunehmend. Unter solchen Bedingungen weicht Kooperation dem Zwang, und Ordnung wird durch gelenkte Prozesse ersetzt, die zwar Stabilität simulieren, sie aber nicht mehr hervorbringen.

Hayeks zentrale Warnung richtet sich nicht primär gegen offene Tyrannei, sondern gegen Planung, die sich als Wohltätigkeit tarnt. Sobald Regierungen für sich in Anspruch nehmen, über überlegenes Wissen zu verfügen – und auf dieser Grundlage zu entscheiden, welche Ideen zirkulieren dürfen und welche unterdrückt werden müssen –, zerstören sie genau jenes Wissen, auf das freie Gesellschaften angewiesen sind. Freiheit bricht nicht durch den einen großen Eingriff zusammen, sondern in dem Moment, in dem der Staat beginnt, Wahrheit zu verwalten.

Dass Hayeks Warnungen über Jahrzehnte hinweg zurückgewiesen wurden, erklärt sich nicht aus ihrer Schwäche, sondern aus ihrer Unbequemlichkeit. Sie stellten herrschende Annahmen infrage, statt sie zu bestätigen, und gerade deshalb sind sie heute nicht historisch, sondern hochaktuell.

Wenn Wahrheit zur Meinung wird

Vor fast acht Jahren wurde ich von österreichischen Gerichten verurteilt, weil ich über das sexuelle Verhalten des islamischen Propheten Mohammed gesprochen hatte – konkret über seine Ehe mit einem sechsjährigen Mädchen und den "Vollzug" dieser Ehe, als sie neun Jahre alt war. Die Gerichte erklärten meine Aussagen zu einem sogenannten Wertungsexzess. Dieses Urteil wurde später vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt, der festhielt, Österreich habe innerhalb seines Beurteilungsspielraums gehandelt.

Die Konsequenz war eindeutig: Bestimmte Themen dürfen nicht offen behandelt werden – selbst dann nicht, wenn sie in einem bildenden Kontext angesprochen werden, selbst dann nicht, wenn keine Aufstachelung vorliegt, und selbst dann nicht, wenn kein konkreter Schaden nachgewiesen werden kann. Wahrheit wurde nicht widerlegt, sondern umgangen.

Zum Zeitpunkt des Urteils beruhigten sich nicht wenige Beobachter mit dem Gedanken, es handle sich um einen Ausnahmefall. Man erklärte sich den Vorgang über das Thema, über das Land oder über die Person. Andere meinten, man hätte so etwas eben nicht sagen dürfen. Die meisten schwiegen. Rückblickend war dieses Schweigen ausreichend, damit sich ein Muster etablieren konnte, das seither nicht mehr als Ausnahme, sondern als Regel wirkt.

Ich zog mich damals aus der öffentlichen Rede in Europa zurück und verlagerte meine Arbeit in die Vereinigten Staaten, im Vertrauen darauf, dass der Erste Verfassungszusatz dort weiterhin einen verlässlichen Schutz bieten würde. Umso ironischer ist es, dass gerade die USA – lange Zeit als robustestes System zum Schutz freier Rede angesehen – sich inzwischen zu einem zentralen Schauplatz ihres Abbaus entwickelt haben.

Die Stärke des amerikanischen Projekts lag ursprünglich in der Annahme selbst-evidenter Wahrheiten: Wahrheiten, die keiner staatlichen Bestätigung bedürfen, weil sie der menschlichen Vernunft unmittelbar zugänglich sind. Diese gemeinsamen Maßstäbe sind zunehmend durch subjektive Wahrheitsbegriffe ersetzt worden – deine Wahrheit, meine Wahrheit –, Konstruktionen, die per Definition nicht zugleich wahr sein können und daher jede gemeinsame Wirklichkeitsgrundlage untergraben.

Von der Strafe zum Muster

Die tröstliche Vorstellung, mein Fall sei eine Ausnahme gewesen, hielt nicht lange – zumindest nicht für jene, die bereit waren hinzusehen.

In Deutschland wurde der Schriftsteller und Satiriker C. J. Hopkins nicht wegen einer Tatsachenbehauptung oder eines Vortrags verfolgt, sondern wegen politischer Satire. Sein Werk erhob keinen Anspruch auf Wahrheit im klassischen Sinn; es wollte weder unterrichten noch überzeugen, sondern bediente sich der Satire, um politische Entwicklungen zu kommentieren und bloßzustellen. Das genügte. Gerichte wandten den Tatbestand der Volksverhetzung an, ohne einen konkreten Schaden nachzuweisen, ohne der Frage der Absicht ernsthaftes Gewicht beizumessen und ohne den künstlerischen Kontext zu berücksichtigen. Wie in meinem eigenen Verfahren verwies die Begründung auf abstrakte Kategorien wie den sozialen Frieden, der zu wahren sei und keiner weiteren Prüfung bedurfte.

Damit war eine entscheidende Schwelle überschritten, denn Sprache musste fortan weder falsch noch gefährlich sein; es genügte, dass sie ein sanktioniertes Narrativ störte.

Ein noch deutlicheres Beispiel ist Jacques Baud, ein ehemaliger Schweizer Militärnachrichtendienstler, NATO-Berater und UN-Funktionär. Baud ist weder Polemiker noch Aktivist, sondern ein ausgebildeter Analyst. Sein "Vergehen" bestand nicht in einer Falschbehauptung, sondern in einer Interpretation. Indem er das vorherrschende europäische Narrativ zum Ukraine-Krieg öffentlich infrage stellte, überschritt er eine Linie, die zunehmend nicht mehr toleriert wird. Die Europäische Union setzte ihn auf eine Sanktionsliste – ohne Verfahren, ohne Anhörung und ohne Beweisführung – unter dem Vorwurf, "verschwörungstheoretische Narrative" zu fördern.

Beispiellos an diesem Fall ist nicht nur, dass ein Bürger eines neutralen Landes betroffen war, sondern dass die Strafe ohne jede Begehung einer Straftat erfolgte. Baud wurde nicht für Spionage, Sabotage oder Aufstachelung sanktioniert, sondern für Widerspruch.

Der Fall Lucy Connolly zeigt, wie weit diese Logik inzwischen nach unten reicht, denn Connolly, eine britische Bürgerin ohne öffentliche Funktion, äußerte sich nach einem Gewaltverbrechen online in einer Weise, die grob, wütend und geschmacklos war, aber dennoch eindeutig Sprache blieb. Sie rief zu keiner Gewalt auf, führte zu keinem konkreten Schaden und hatte keine öffentliche Rolle inne, die ihr besondere Verantwortung zugeschrieben hätte; dennoch wurde sie zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Ihre spätere Entschuldigung änderte daran ebenso wenig wie der Kontext ihrer Äußerung oder ihre erkennbare Reue, denn entscheidend war nicht Wirkung oder Absicht, sondern Abweichung. Sobald Sprache politisch als störend bewertet wird, folgt Strafe unabhängig von Korrektur.

Wenn Sprache zu Gewalt wird

Charlie Kirk war ein amerikanischer Hochschulredner, der seinen Einfluss nicht durch Abschottung, sondern durch offene Konfrontation aufgebaut hatte. Er reiste quer durch die Vereinigten Staaten, suchte gezielt den Widerspruch, lud Kritiker ein, ihm öffentlich zu widersprechen, und bestand darauf, dass Meinungsverschiedenheiten mit Argumenten beantwortet werden müssten – nicht mit Ausschluss, Drohung oder Schweigen. Fragen zu stellen betrachtete er nicht als Provokation, sondern als bürgerliche Pflicht.

Im September 2025 wurde Kirk ermordet, während er genau das tat, was in politischen Sonntagsreden regelmäßig eingefordert wird: zuhören, sich mit Gegnern auseinandersetzen und ihnen Raum geben. Weder rief er zu Gewalt auf noch versuchte er, jemanden zum Schweigen zu bringen; er debattierte ruhig, öffentlich und offen.

An diesem Punkt tritt die innere Logik der gegenwärtigen Zensurkultur in ihrer letzten Konsequenz zutage. In einer Gesellschaft, in der Dissens pathologisiert, Meinungsverschiedenheit als Schaden umgedeutet und Fragen als Bedrohung behandelt werden, erscheint derjenige, der weiterhin darauf besteht, sie zu stellen, nicht mehr als kontrovers, sondern als gefährlich. Wird Sprache als Gewalt klassifiziert, beginnt Gewalt, sich selbst als legitime Antwort zu präsentieren.

Kirks Ermordung geschah nicht im luftleeren Raum. Sie markierte das Endstadium eines langen Prozesses: die Entmenschlichung von Abweichlern, die moralische Rechtfertigung des Schweigens und die schrittweise Auflösung der Unterscheidung zwischen Argument und Aggression. Wo Worte kriminalisiert werden, folgt Gewalt nicht als Ausnahme, sondern als Fortsetzung.

Mein Fall markierte eine frühe Linie im Sand – eine Linie, die hätte verteidigt werden können. Stattdessen wurde sie isoliert. Was folgte, war kein Exzess, sondern eine Formalisierung.

Verwaltete Wahrheit

Der Digital Services Act der Europäischen Union, lange Zeit überwiegend theoretisch diskutiert, ist inzwischen vollständig in Kraft. Plattformen warten nicht mehr auf Beschwerden, sondern entfernen Inhalte präventiv, um empfindliche Geldstrafen zu vermeiden. Zensur wird damit faktisch ausgelagert: Nicht der Staat greift unmittelbar ein, sondern private Akteure übernehmen – unter regulatorischem Druck – die Durchsetzung dessen, was politisch als zulässig gilt. So bleibt staatliche Zensur formell bestritten, während ihre Wirkung realisiert wird. Zensur ist damit nicht länger reaktiv, sondern administrativ, antizipatorisch und automatisiert geworden.

Parallel dazu finanzieren Regierungen sogenannte zivilgesellschaftliche Organisationen, deren Hauptaufgabe darin besteht, unerwünschte Äußerungen zu melden und juristisch verfolgen zu lassen. Anstatt demokratische Auseinandersetzung durch offene Debatte zu schützen, wird sie durch verwaltete Wahrheit ersetzt.

Die Folgen dieser Entwicklung sind sichtbar, denn Satire wird kriminalisiert, Analyse sanktioniert, gewöhnliche Bürger werden bestraft, und Dissens wird als Pathologie umgedeutet. Freiheit geht nicht in einem einzelnen Moment verloren, sondern wird schrittweise preisgegeben, wobei jeder Rückzug durch das Schweigen ermöglicht wird, das ihm vorausgeht.

Was diese Fälle verbindet, ist weder Ideologie noch Temperament, weder Absicht noch Provokationslust, sondern Exponiertheit. Jede dieser Personen sagte etwas zur falschen Zeit, im Widerspruch zu einer offiziell geschützten Erzählung. Es genügte, sichtbar zu widersprechen.

Damit hat sich der Maßstab verschoben. Sprache wird nicht mehr danach beurteilt, was sie bewirkt, sondern danach, was sie angeblich bedroht: Konsens, sozialen Frieden, emotionalen Komfort oder politische Stabilität. Sobald solche Abstraktionen zu rechtlich geschützten Interessen erhoben werden, ist Freiheit nur noch bedingt vorhanden – sie besteht nur so lange, wie Schweigen oder Konformität aufrechterhalten werden.

Die Schadensfiktion

Sobald Wahrheit aus der rechtlichen Beurteilung entfernt wird, tritt an ihre Stelle der Begriff des Schadens – nicht als nachweisbare Folge konkreten Handelns, sondern als vorausgesetzte Möglichkeit, die keiner Belege mehr bedarf und sich gerade dadurch der Überprüfung entzieht.

In meinem Fall wurde kein Individuum geschädigt; es folgte keine Gewalt, keine Aufstachelung und kein nachweisbarer Schaden. Gerichte stellten dies fest, doch es blieb ohne rechtliche Bedeutung, weil sich die Begründung stattdessen auf abstrakte Kategorien wie "religiösen Frieden", "soziale Harmonie" oder "öffentliche Ordnung" verlagerte. Auf dieser Grundlage wurde Strafe auch dort für zulässig erklärt, wo kein Opfer benannt werden konnte.

Genau dieses Muster wiederholt sich inzwischen in einer wachsenden Zahl europäischer Verfahren: Schaden muss nicht mehr belegt werden; es genügt, ihn als Möglichkeit zu behaupten.

Damit vollzog sich eine grundlegende Verschiebung. Beschränkungen von Rede setzten traditionell einen konkreten Schaden oder zumindest eine unmittelbar drohende Gefahr voraus; an ihre Stelle trat eine präventive Logik, in der Rede nicht mehr für das sanktioniert wurde, was sie bewirkte, sondern für das, was Behörden erklärten, sie könne bewirken. Die Beweislast kehrte sich stillschweigend um: Nicht mehr der Staat musste einen Schaden nachweisen, sondern der Sprecher hatte darzulegen, dass seine Äußerung keinen Schaden verursachte. 

Diese Fiktion normalisierte sich rasch. "Sozialer Frieden" wurde zu einem rechtlichen Zweck an sich, losgelöst von konkreter Verletzung. Gerichte fragen nicht mehr, wer geschädigt wurde, wie oder wodurch, sondern ob Rede Unbehagen auslösen, Konsens stören oder emotionale Sicherheit beeinträchtigen könnte – Kriterien, die keine Rechtsmaßstäbe sind, sondern Stimmungsdiagnosen. Ist Schaden hypothetisch, wird Durchsetzung grenzenlos, und in diesem Moment hört Recht auf, Macht zu begrenzen, um sie vorsorglich zu organisieren.

Die Rechtfertigungsspirale

Der Abbau der Meinungsfreiheit folgt selten einem offenen Befehl; er vollzieht sich entlang eines wiederkehrenden Musters der Rechtfertigung, das den Eindruck erweckt, jeder einzelne Fall sei erklärbar, begrenzt und ohne grundsätzliche Bedeutung.

Nach meiner Verurteilung erklärte man, es gehe um Religion oder um Österreich; nach dem Fall Hopkins um die deutsche Geschichte; nach Connolly um Tonfall, Geschmack oder Zeitpunkt. Später, nach der Ermordung von Charlie Kirk, sprach man von Polarisierung, Radikalisierung und einer angeblich gefährlichen Überhitzung des öffentlichen Diskurses. Jede dieser Erklärungen erfüllte denselben Zweck: die naheliegende Schlussfolgerung zu vermeiden, dass sich die Regeln geändert hatten – und zwar für alle.

Indem jeder Fall als Ausnahme behandelt wurde, blieb die strukturelle Verschiebung unsichtbar. Gruppendenken verstärkte diesen Effekt, weil sich innerhalb moralisch aufgeladener Milieus rasch dominante Deutungen etablierten, die Widerspruch nicht widerlegten, sondern vorweg ausschlossen. Schweigen wurde zur Überlebensstrategie, Wiederholung ersetzte Urteilskraft, und Zensur musste nicht mehr durchgesetzt werden, weil sie bereits antizipiert wurde.

Wenn Widerspruch nicht mehr beantwortet, sondern beendet wird, sind die Voraussetzungen freier Rede längst erodiert – lange bevor Gesetze bemüht werden. Was zunächst wie ein privates Versagen der Gesprächskultur erscheint, ist in Wahrheit die soziale Vorbedingung von Zensur: Aus "Ich will das nicht hören" wird "Das darf nicht gesagt werden", und an diesem Punkt ist Schweigen keine persönliche Entscheidung mehr, sondern eine durchgesetzte Norm.

Von der Rechtfertigung zum Regime

Sobald Rationalisierung den Widerstand ersetzt, schreitet Zensur nicht länger durch Überzeugung voran, sondern durch Verfahren. Wie weit dieser Übergang inzwischen fortgeschritten ist, zeigt sich besonders deutlich im transatlantischen Vergleich. 

Im Jahr 2025 wurde die transatlantische Kluft offen sichtbar: zwischen dem amerikanischen Verständnis der Meinungsfreiheit als grundlegendes, vorpolitisches Recht und dem europäischen Ansatz, Rede zunehmend als regulierte Tätigkeit zu behandeln, die im Namen sozialer Harmonie, öffentlicher Ordnung oder Sicherheit administrativen Grenzen unterliegt. Während in den Vereinigten Staaten staatliche Eingriffe in die Rede inzwischen offen eingeräumt und verfassungsrechtlich angefochten werden, haben sich in Europa Begriffe wie "Missinformation", "Desinformation" und "Malinformation" zu administrativen Kategorien verfestigt, die weitgehend von Fragen der Wahrheit gelöst sind.

Besonders aufschlussreich ist dabei die Kategorie der sogenannten Malinformation: Rede, die faktisch zutrifft, aber wegen ihres Zeitpunkts, ihrer Rahmung oder ihrer politischen Wirkung als schädlich gilt. Damit wird nicht Unwahrheit sanktioniert, sondern Nicht-Übereinstimmung mit genehmigten Narrativen. Argumente werden nicht widerlegt; Sprecher werden disqualifiziert. Wahrheit bietet keinen Schutz mehr, Etikettierung genügt.

Diese Logik war bereits in meinem eigenen Verfahren sichtbar, in dem faktische Aussagen nicht wegen ihrer Unrichtigkeit, sondern wegen ihres Verstoßes gegen ein akzeptiertes Narrativ bestraft wurden. Neu ist nicht der Mechanismus, sondern der Maßstab – und der politische Wille, ihm entgegenzutreten, zumindest jenseits des Atlantiks. Die Einsicht bleibt dieselbe: Wenn Wahrheit administrativ wird, wird Freiheit unmöglich, denn Freiheit verschwindet selten abrupt, sondern wird Schritt für Schritt gegen Ordnung, Sicherheit und vermeintliche Stabilität eingetauscht, gut begründet und moralisch flankiert.

Selbstzensur: der leise Sieg

Zensur erreicht ihr Ziel nicht dadurch, dass alle zum Schweigen gebracht werden, sondern dadurch, dass Beispiele statuiert werden, deren Wirkung sich weit über den Einzelfall hinaus entfaltet.

In meinem Fall stand kein Polizist vor meiner Tür; es bedurfte keiner weiteren Anordnung, weil die Botschaft verstanden war. Wird Rede einmal bestraft, verbreitet sich die Lehre schneller als jedes Urteil, denn Menschen lernen, Konsequenzen zu antizipieren und ihr Verhalten entsprechend anzupassen. Man muss ihnen nicht sagen, was verboten ist; sie lernen, es zu spüren.

Selbstzensur ist daher kein Nebeneffekt von Repression, sondern ihr Ziel. Rede bleibt formal erlaubt, wird aber riskant; das Recht bleibt vage, die Durchsetzung selektiv, die Konsequenzen unvorhersehbar. Diese Unsicherheit ist kein Fehler des Systems, sondern der Mechanismus, durch den es funktioniert. Akademiker meiden Themen, Journalisten lassen unbequeme Fakten weg, Eltern zögern, sich öffentlich zu äußern – nicht weil sie ihre Überzeugungen geändert hätten, sondern weil sie die Kosten berechnet haben. Schweigen wird mit Zustimmung verwechselt und liefert genau jene Legitimität, auf die Zensur angewiesen ist.

Von der Selbstzensur zur erzwungenen Rede

Schweigen allein genügt jedoch nicht, um Loyalität zu sichern; es folgt der nächste Schritt, die Erwartung der Zustimmung.

Während Rede formal erlaubt bleibt, wird Abweichung selektiv sanktioniert. Duldung gilt nur so lange, wie Rede für vorherrschende Narrative harmlos bleibt. In den vergangenen Jahren wurde diese Dynamik offen sichtbar: Zweifel galt nicht mehr als Bestandteil von Erkenntnis, sondern als Risiko, und Unsicherheit wurde nicht toleriert, sondern als Mangel interpretiert. Wahrheit trat zurück, Konformität nahm ihren Platz ein.

Sprache fungiert unter solchen Bedingungen nicht länger primär als Träger von Bedeutung, sondern als Zeichen der Zugehörigkeit. Öffentlich sagt man das eine, privat denkt man etwas anderes; Vertrauen erodiert, authentischer Diskurs verschwindet. Wenn Menschen beginnen, nicht mehr zu fragen, ob etwas wahr ist, sondern ob es sicher ist, es zu sagen, ist die Grenze überschritten.

Was zu tun ist

Freiheit verschwindet nicht, weil Menschen sie plötzlich ablehnen, sondern weil sie glauben, die Verteidigung dieser Freiheit könne aufgeschoben werden. Sie geht nicht durch ein einzelnes Verbot verloren, sondern durch eine Abfolge kleiner Rationalisierungen, die jeweils harmlos erscheinen und sich gerade deshalb durchsetzen. Was zunächst wie Rücksicht, Klugheit oder Verantwortung wirkt, verfestigt sich schrittweise zu Erwartung – und Erwartung ersetzt schließlich Recht.

Friedrich A. Hayek hat vor genau diesem Mechanismus gewarnt. Nicht offene Tyrannei untergräbt freie Ordnungen, sondern der Anspruch, über überlegenes Wissen zu verfügen und auf dieser Grundlage Wahrheit zu verwalten. Wo Rede nicht mehr danach beurteilt wird, ob sie zutrifft, sondern danach, ob sie stört, wird Freiheit von Genehmigung abhängig, und Wahrheit verliert ihre Schutzfunktion.

Daraus folgt keine abstrakte Haltung, sondern eine konkrete Verpflichtung: offenkundig Falsches nicht zu wiederholen, offenkundig Wahres nicht zu verschweigen und dort zu widersprechen, wo Wahrheit administrativ ersetzt wird. Nicht aus Provokationslust, sondern weil Wahrheit nur dort Bestand hat, wo sie ausgesprochen werden darf.

Meinungsfreiheit ist in diesem Sinne kein sentimentales Ideal, sondern eine funktionale Voraussetzung. Sie wird selten durch offenen Zwang abgeschafft, sondern Schritt für Schritt gegen Ordnung, Sicherheit und vermeintliche Stabilität eingetauscht – gut begründet, moralisch flankiert und oft aus Vorsicht akzeptiert. Gerade deshalb entscheidet sich ihr Erhalt nicht in großen Gesten, sondern im täglichen Gebrauch.

 

Elisabeth Sabaditsch-Wolff ist Hausfrau und Mutter und setzt sich seit vielen Jahren für Freiheit und Meinungsfreiheit ein. Der vorliegende Text ist eine gekürzte Fassung des ersten Kapitels ihres englischsprachigen Buches Truth Was My Crime: A Life Fighting for Freedom.

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  1. Petron
    27. Januar 2026 17:10

    Großartiger, brillant formulierter Appell für Meinungs- und Redefreiheit. Hoffentlich lesen ihn viele und bedenken ihn!



  2. eupraxie
    27. Januar 2026 12:34

    Eine bemerkenswerte Aussage daraus:
    "Umso ironischer ist es, dass gerade die USA – lange Zeit als robustestes System zum Schutz freier Rede angesehen – sich inzwischen zu einem zentralen Schauplatz ihres Abbaus entwickelt haben."



  3. Leo Dorner
    27. Januar 2026 08:35

    Ein phantastisch genauer und kluger Text. Das Sündenregister der kommenden linksgrünen Diktatur wird immer länger, immer "verrückter", scheinbar (?) unheilbar zerstörerisch. Der Panikzustand, in dem sich diese woke Abrißkultur befindet, ist mit Händen zu greifen, und dennoch verfolgt die EU, wie erst gestern wieder gemeldet ihr unbelehrbares "Weiter so..." Und daß sich Obama wieder einmal als Oberlehrer seiner Nation versucht, ist der Gipfelpunkt der Verblendung.






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