Zum Jahreswechsel 2025/2026 wurden von den Behörden europäischer Staaten aktuelle Zahlen über die Asylanträge veröffentlicht, fast alle im Jubelton über einen signifikanten Rückgang der Anträge im abgelaufenen Kalenderjahr. Die Art der Berichterstattung und immer deutlichere Stellungnahmen politischer Verantwortungsträger lassen darauf schließen, dass die mit der illegalen Migration verbundenen Probleme nicht nur in das Bewusstsein großer Bevölkerungsgruppen, sondern auch in das von politischen Parteien und Behörden eingedrungen ist. Ein kritischer Blick ist angebracht.
Migration ist nichts Neues. Schon in den Schöpfungsmythen der Religionen und Kulturen stehen Fluchtschicksale im Mittelpunkt, im Gilgamesch-Epos ebenso wie im Buch Exodus. Mit der Verschleppung von geschätzten elf Millionen Westafrikanern auf die amerikanischen Plantagen im 19. Jahrhundert wurde Migration, in diesem Fall Zwangsmigration, zu einem globalen Phänomen. Ende des 19. Jahrhunderts verließen 8,5 Millionen Europäer innerhalb von zehn Jahren aus wirtschaftlichen Gründen ihre Heimat Richtung Amerika. Das 20. Jahrhundert sprengte mit den beiden Weltkriegen alle vorangegangenen Dimensionen und wurde zum Jahrhundert des Weltflüchtlingsproblems. Heute ist Migration die Folge komplexer Existenz- und Rahmenbedingungen, vor allem ökonomischer und sozialer, kultureller und politischer Natur.
Als 2015 eine in dieser Form unerwartete Flüchtlingswelle über die europäischen Staaten hereinbrach, wirkten die meisten von ihnen wie paralysiert. Staatsgrenzen standen offen, die Staatsgewalt erschien hilf- und ratlos, der Rechtsstaat verzichtete auf die Durchsetzung geltenden Rechts, und das Volk wurde stummer Zeuge der Erosion seiner kollektiven Identität. Mit derart drastischen Worten beurteilten führende Staatsrechtler die Lage und verwiesen angesichts der wachsenden Radikalisierung auf die Notwendigkeit von Maßstäben und Grenzen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise.
Heute, zehn Jahre später, sind die Auswirkungen nicht zu übersehen. Während in vielen Herkunftsländern, vor allem aus dem muslimisch-arabischen und afrikanischen Raum, für viele nach wie vor die Flucht nach Europa als die Lösung aus der aussichtlos empfundenen heimatlichen Lage erscheint, hat sich die Lage der Zielländer deutlich verändert. Weihnachtsmärkte und vergleichbare Veranstaltungen werden mit Pollern geschützt, Freibäder haben ihren Charakter unbeschwerter Freizeit verloren, Sozialausgaben sind explodiert, No-go-Areas haben vor allem in den Städten zugenommen, Schulunterricht ist in jenen Klassen kaum möglich, in denen Schüler dem Unterricht mangels Sprachkenntnis nicht einmal ansatzweise folgen können, Kriminalstatistiken weisen eine deutliche Schlagseite auf, Gefängnisse sind überproportional mit Straftätern belegt, die aus den erwähnten Herkunftsländern stammen.
Vor zehn Jahren hat die Refugees-Welcome-Bewegung Befürchtungen dieser Art absolut in Abrede gestellt. Wer damals das Migrationsthema kritisch angesprochen hat, befand sich schnell in einem Wespennest, in dem ein inhaltlich-sachlich geführter Diskurs kaum möglich war. Dafür waren vergiftete Beiträge an der Tagesordnung, die darauf abzielten, den jeweils anders Denkenden zu diffamieren. Dabei wäre ein Blick, der nicht auf die Motivation der Migranten eingeengt ist, sondern auch die Auswirkungen der Migration auf das Herkunftsland und die Aufnahmegesellschaft berücksichtigt, hilfreich gewesen. Jene Qualifizierten, die zu uns kommen und ihre Kompetenzen nostrifizieren lassen, hier vielleicht auch noch eine Berufsausbildung oder ein Studium abschließen, sind, wenn sie bleiben und arbeiten, ein Gewinn für unsere Gesellschaft, aber ein großer Verlust für das Herkunftsland. Die Masse jener, die ohne berufliche Qualifikationen kommt, genießt zwar einen elementaren sozialen Schutz, ist aber sowohl für die Aufnahme- als auch für die Herkunftsgesellschaft ein Problem. Im Aufnahmeland, weil sie nicht in den Arbeitsmarkt integrierbar sind und zu einer Gefahr für den Sozialstaat und den sozialen Frieden werden. Im Herkunftsland, weil sie für den Aufbau oder Wiederaufbau ihrer Heimat fehlen.
In den ideologisch aufgeladenen Auseinandersetzungen sind grundlegende rechtliche und faktische Unterschiede verloren gegangen. Aber selbst die Präambel des Globalen UN-Migrationspaktes weist darauf hin, dass es sich bei Flüchtlingen und Migranten um verschiedene Gruppen handelt, von denen nur Flüchtlinge ein Anrecht auf den spezifischen internationalen Schutz haben, den das internationale Flüchtlingsrecht vorsieht. Flüchtlingen ist Schutz vor individueller Verfolgung für die Dauer der Gefährdung zu gewähren.
Nationalstaatliche Asylverfahren drehen sich um diese Schutzperspektive, während bei der Arbeitsmigration die Integrationsperspektive maßgeblich ist. Über das Ob und Wie von Arbeitsmigration entscheidet jeder Staat nach seinen eigenen Interessen. In kaum einem anderen Gebiet ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis so hoch wie hier. Der größte Teil jener, deren Asylantrag nach den rechtsstaatlichen Verfahren abgelehnt worden ist und die dementsprechend aufgefordert worden sind, das Land zu verlassen, ist – nicht zuletzt wegen europarechtlicher Determinanten und der Rechtsprechung der Europäischen Gerichtshöfe – nach wie vor hier, wird geduldet und unterstützt.
Das spricht sich natürlich herum und wird von den kriminellen Schlepperbanden als Argument eingesetzt, wenn sie den Fluchtwilligen das letzte Geld aus der Tasche ziehen. Tatsächlich ist es für viele schon eine signifikante Verbesserung, wenn sie ein Dach über dem Kopf haben, ein Bett, drei Mahlzeiten am Tag, medizinische Versorgung und ein kleines Taschengeld. Das, was also jeder gleich bekommt, wenn er einmal da ist. Kommt schnell nach! Hier gibt es Geld ohne Arbeit! So haben sie denn auch eilends den Daheimgebliebenen geschrieben, als sie 2015 hier ankamen und diese und andere Sozialleistungen kennengelernt haben. Nur selten ist die Auszahlung von Sozialhilfe an die Gegenleistung von Arbeit für die Allgemeinheit verknüpft.
Viele von denen, die keinen Anspruch auf Asyl haben, wehren sich mit allen erdenklichen Methoden, das gelobte Land wieder verlassen zu müssen. Nicht wenige tauchen unter. Die Zahl der untergetauchten Ausreisepflichtigen kann nur geschätzt werden, bewegt sich nachvollziehbar aber auf hohem Niveau.
Seit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 1989 begonnen hat, Art 3 EMRK (Verbot der Folter) flüchtlings- und migrationsrechtlich zu aktivieren, verdrängt eine weit über den Wortlaut des Folterverbots hinausgehende Rechtsprechung die Schutz- und Sicherheitsbedürfnisse der Mitgliedstaaten. Demnach dürfen sogar rechtskräftig verurteilte Schwerverbrecher wie auch radikalisierte Personen, von denen eine terroristische Bedrohung ausgeht, jedenfalls dann nicht in ihren Heimatstaat zurückgeführt werden, wenn dort das Risiko einer Verletzung von Art 3 EMRK besteht.
Integrationswillige Asylwerber und deren Familien hingegen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen, aber keinen Asylstatus erhalten haben, werden abgeschoben. Die Guten müssen gehen, die Bösen dürfen bleiben?
Als die Europäische Union 1997 beschlossen hat, dass allen die Einreise gestattet werden muss, die das Wort Asyl über die Lippen bringen, wurde die rechtliche Grundlage für Massenmigration geschaffen. Dass der Verfassungsstaat nun nur noch eingeschränkt in der Lage ist, seine Schutz- und Ordnungsfunktion wahrzunehmen, zeigen die eingangs erwähnten Problembereiche, die immer mehr unter den Nägeln brennen.
Zehn Jahre nach Beginn der bislang letzten Flüchtlingswelle gibt es durchaus gute Erfahrungen. Anerkannte Flüchtlinge, die die Voraussetzungen des Staatsbürgerschafts-Gesetzes erfüllen, haben die Staatsbürgerschaft erhalten und sind schon gut im Aufnahmeland integriert. Vielfach hat sich aber Ernüchterung breit gemacht: bei denen, die auf der Suche nach dem Paradies waren und sich nun rauen Winden ausgesetzt sehen; und bei jenen, deren ursprünglich positive oder zumindest indifferente Haltung der Sorge um gesellschaftliche Probleme gewichen ist, mit denen sie nicht gerechnet hatten.
Die Länder der Union kommen nicht umhin, Schritte zu setzen, um Missbrauch auszumerzen, legale Formen der Migration zu fördern und ihre Schutz- und Ordnungsfunktion für die Bevölkerung wirksam auszuüben. Könnten sie sich zum Beispiel dazu durchringen, Asylanträge nur noch in ihren Vertretungen in den Herkunftsländern, in deren Nachbarländern oder in den Lagern zuzulassen und zu bearbeiten, wäre ein Schritt gesetzt, um den kriminellen Seilschaften, die die Flüchtlinge und die Flüchtlingsrouten fest im Griff haben, den Boden unter den Füßen zu entziehen und gleichzeitig den Asyl- und Migrationswerbern eine reale Perspektive zu bieten.
Bei denen, die schon im Lande sind und einen rechtskräftigen negativen Asylbescheid erhalten haben, sowie bei denen, die rechtskräftig strafrechtlich verurteilt worden sind, ist es unerlässlich, die Ergebnisse rechtsstaatlicher Verfahren zu akzeptieren. Remigration ist die Kehrseite der Immigration. Die Tür schwingt nach beiden Seiten. Wenn rechtskräftige Urteile ohne Folgen ignoriert werden können, sind die ganzen Verfahren sinnlos. Bei jenen, die aufgrund des Non-Refoulement-Prinzips nicht in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können, ist die Überführung in ein Drittland zu prüfen. Dazu müssen viable Möglichkeiten erarbeitet werden.
Die offenen Wunden der Migration bleiben bestehen, solange man mit ideologischer Voreingenommenheit verhindert, strittige europarechtliche Normen und Rechtsprechungen zu hinterfragen und zu derogieren. Hier müssen die Länder der Union und des Europarats Wege und Umwege finden und gleichzeitig die Unveräußerlichkeit der menschlichen Würde beachten, wie sie an der Spitze des deutschen Grundgesetzes und der Europäischen Grundrechtscharta, in Österreich auch im § 16 ABGB festgelegt ist.
Ein Mammutunternehmen! Aber angesichts der drängenden Probleme werden die Stimmen jener politischen Verantwortungsträger immer lauter, denen bewusst ist, dass Handlungsbedarf besteht.
Karl Heinz Auer ist Germanist, Theologe und Rechtswissenschaftler. Er lehrte Rechtsethik für Doktoranden der Rechtswissenschaft an der Universität Innsbruck. Sein jüngstes Buch ist ein Polit-Thriller, in dem die Handlung um die Themen Migration, Klima und Korruption kreist: Verleumdet und verbannt. Wenn Gesinnung aus Freunden Feinde macht. VOIMA-Verlag 2025, 605 Seiten, EUR 29,80. ISBN 978-3-907442-55-5.












Einzige Kritik: "Millionen Westafrikanern auf die amerikanischen Plantagen"
Da fehlt nahezu das gesamte Wissen über die traurige Geschichte der Sklaverei, wenn einem gerade mal nur das als Beispiel einfällt.
Zu jubeln: "Die Asylanträge gehen zurück!" ist ein altbekanntes Manipulationsmittel. Seltsamerweise hat man von einem zwischenzeitigen Anstieg nie etwas gehört, zumindest nicht in dieser marktschreierischen Tonalität.
Primär geht es nicht um Anstieg oder Rückgang (immer noch ein plus) sondern um die Gesamtsumme des ungeregelten Massenzuzugs.
Anders gesprochen: Der Rohrbruch eines versagenden Grenzschutzes ist seit über 10 Jahren immer noch nicht behoben. Immer noch wird jubelnd Wasser geschöpft und umverteilt anstatt abzudichten. Bloße Dummheit allein?
Danke für die umfassende Darstellung dieses Themas. Als Ergänzung möchte ich darauf verweisen, dass alle Gedanken und Rechte den Asylanten und Migranten gelten. Wo bleibt das Recht auf Schutz des Bürgers des Staates Österreich? Wo ist der Schutz der Staatsgrenzen? Warum dürfen Menschen ohne Papiere die Grenze übertreten? Warum läßt man ungesteuerte Migration zu. Hingegen wird die Finanzierung dieser Wanderbewegung den Bürgern aufs Auge gedrückt.und er kann mit den negativen Auswirkungen und Problemen der mehrheitlich moslemischen Unterwanderung der Gesellschaft leben. Österreich hätte kein Finanzprobleme, wenn es diese große Last der letzten 10 Jahre nicht zu tragen gehabt hätte. Auf Grund von unsinnigen Gesetzen und auch von nicht exekutierten Gesetzen hat die Politik auf diesem Gebiet die eigenen Bürger verraten. Daher müssen und können die Sozialgesetze geändert werden und die Zustimmung zu internationalen u. europ.Abkommen zurückgenommen werden . Denn so kann es nicht weitergeh
Danke! Sehr kluge Worte!
Alleine, es wird sich nichts ändern.
Es ist 5 nach 12, also eigentlich zu spät. Jetzt würden nur noch radikale Maßnahmen helfen.
Die Politiker sind zu langsam und zu zögerlich.
Und warum sollten sie auch anders handeln? Die Menschen sind ja zu blöd! Immer wieder wählen sie links und damit „Refugees welcome“…….