2
Gastkommentare

Abschiebungen sind möglich

14. Januar 2026 20:00 | Autor: Peter F. Lang
2 Kommentare

Abschiebungen von ausreisepflichtigen Asylsuchenden in größerer Zahl waren bisher nicht möglich. Abschiebungen setzen nämlich einen komplizierten, langwierigen bürokratischen Aufwand voraus, weil hierfür eine Absprache zwischen den Behörden des Aufnahmelandes (also Österreichs) und des Heimatlandes Voraussetzung ist. Dazu kommt auch noch ein hoher Kostenaufwand, allein für den Flug mit dem begleitenden Bewachungspersonal.

Die Zustimmung der Heimatbehörden der Abzuschiebenden ist nicht immer leicht zu bekommen, weil diese an der Rückkehr jener Personen – aus verschiedenen Gründen – oft gar kein Interesse haben. Ein weiterer Punkt ist noch die Festzustellung der Identität und der lokalen Zuständigkeit für die Abzuschiebenden, wenn die ohne Dokumente bei uns eingereist sind.

Dementsprechend ist es schon als Erfolg anzusehen, wenn im Einzelfall eine Abschiebung überhaupt gelingt. Die Abschiebung hier kriminell gewordener Personen bringt noch ein weiteres Problem, wenn denen im Heimatstaat weitere Strafmaßnahmen drohen. Dann wird die Berufung auf die Menschenrechtskonvention die geplante Abschiebung oft unmöglich machen.

Es gibt aber eine Gruppe von ausreisepflichtigen Personen, die der Heimatstaat gerne zurücknehmen würde, und wo auch Abschiebungen in größerer Zahl möglich wären: Das sind militärdienstpflichtige junge Männer, die sich dem Militärdienst in ihrem Land durch Flucht ins Ausland entzogen haben. Dies gilt ganz besonders für Syrer, die vor dem Assad-Regime geflohen sind, um dort nicht Militärdienst leisten zu müssen.

Diese Leute haben mit dem Sturz des Assad-Regimes ihre Aufenthaltsberechtigung und den Asylgrund verloren. Wenn sie der Mehrheitsbevölkerung in Syrien angehören, also Araber islamischen Glaubens sunnitischer Ausrichtung sind, dann ist ihre Heimreise nach Syrien ganz problemlos. Dann wird ihnen keine weitere Benachteiligung gegenüber der dort lebenden Bevölkerung drohen. Und die Heimat braucht alle für den Wiederaufbau, vor allem die jungen Männer. Es gibt da also auch keinen Grund für uns, ihnen weiter Aufenthalt und Unterstützung zu gewähren, wenn sie sich nur dem Militärdienst in ihrer Heimat entziehen wollen.

Es ist die Aufgabe der Asylbehörden, diesen Assad-Flüchtlingen den Asylstatus abzuerkennen, ihre Ausweisung auszusprechen und Unterstützungsleistungen an sie einzustellen. Wenn dann aber trotzdem eine freiwillige Ausreise nicht erfolgt, wäre das Abschiebeverfahren einzuleiten.

 

Dr. jur. Peter F. Lang, Wien, Ministerialrat i.R. bzw. Gesandter i.R. (pensionierter Beamter des Außenministeriums).

Teilen:
  • email
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter

  1. Politicus1
    14. Januar 2026 21:52

    Völlig richtig, aber:
    Asylanwälte werden sofort einwenden, dass diese jungen Syrer aus Gewissens- und sonst allen möglichen Gründen keinen Dienst mit der Waffe machen können ...

    Siehe auch die jüngste Entscheidung des österr. Vfgh in Sachen Familiennachzug. Das Recht mit der Familie zusammen leben zu können, geht über alles. Nur verkennen die obersten Richter, dass ein Familienzusammenleben auch in Syrien möglich ist, wie es Millionen Syrer jeden Tag beweisen.



  2. Papalima
    14. Januar 2026 21:26

    Ein funktionierender Staat interniert Ankommende ohne entsprechende Dokumente beim Grenzübertritt und läßt Sie gar nicht einreisen .






Zwischen Lügenpresse und Fake News: Eine Analyse orf-watch.at Schafft die Politik ab Europa 2030 Börsen-Kurier (Bezahlte Anzeige) Academia kathtreff.org