Die Regierungsspeichellecker vom VfGH wieder einmal mit einer Gefälligkeitserkenntnis. Als die ÖVP letztes Jahr vor der Wahl einen UA zum "rot-blauen Machtmissbrauch" ansetzte, habe ich keinen dieser Verfassungsrichter schwafeln gehört, dass da kein Zusammenhang besteht.
Die Entscheidung des VfGH liest sich zumindest spannend. Nach "juristischen Spitzfindigkeiten" klingt das eher nicht. Hier der Link:
https://www.vfgh.gv.at/medien/U-Ausschuss_Beschluss_Geschaeftsordnungsausschuss.de.php
Die Regierungsspeichellecker vom VfGH wieder einmal mit einer Gefälligkeitserkenntnis. Als die ÖVP letztes Jahr vor der Wahl einen UA zum "rot-blauen Machtmissbrauch" ansetzte, habe ich keinen dieser Verfassungsrichter schwafeln gehört, dass da kein Zusammenhang besteht.