2
Gastkommentare

Jahrhundertalte Grundsätze des Fremdenrechts aufgehoben

16. August 2025 10:47 | Autor: Peter F. Lang
6 Kommentare

Jahrhundertelang hat gegolten: Fremde, Ausländer, werden ausgewiesen, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie ihre Lebenshaltungskosten selbst redlich aufbringen können, sei es aus eigenem Vermögen oder sei es durch redliche, gesetzlich zugelassene Erwerbstätigkeit. Und selbst wenn sie dies können, brauchen sie eine ausdrückliche Aufenthaltserlaubnis, wenn ihr Aufenthalt längere Zeit dauern soll. 

Erst der EU ist es eingefallen, eine sogenannte "subsidiäre Schutzberechtigung" mit einer dauernden Aufenthaltsberechtigung zu schaffen. 

Dadurch erhalten auch Leute ein Aufenthaltsrecht, die bei ihrer Einreise fälschlicherweise einen Asylgrund (also Verfolgung im Heimatland) behauptet haben. Weil sie einen Asylgrund behaupten, müssen sie zunächst aufgenommen werden und ihre Behauptung muss in einem entsprechenden Verfahren überprüft werden. Auch wenn dann hervorkommt, dass kein Asylgrund vorliegt, dürfen sie nach der Menschenrechtskonvention nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden, wenn sie aus einem sogenannten "unsicheren Drittland" (wie Syrien oder Afghanistan) kommen.

Aber nur die EU geht darüber noch hinaus und verbietet, diese Leute auszuweisen (zur Ausreise aufzufordern). Nein, nach EU-Bestimmungen erhalten sie ein Aufenthaltsrecht und einen Versorgungsanspruch – obwohl es sich eigentlich um Asylbetrüger handelt. Also haben hier die Nationalstaaten keine Möglichkeit, sich auszusuchen, wer zu ihnen einreist und auf Dauer verbleibt: das ist ein eindeutiger Souveränitätsverlust! 

Und Österreich bzw. die österreichischen Regierungsvertreter hat bzw. haben diesen EU-Bestimmungen zugestimmt, die weit über das bis dahin gängige, weltweit angewendete Fremdenrecht hinausgehen. 

Daher: Abschiebungen und Ausweisungen gibt es nur für illegale Migranten aus "sicheren Ländern". Syrer und Afghanen dagegen können grundsätzlich nicht abgeschoben werden und werden auch nicht einmal ausgewiesen (zur eigenständigen Ausreise aufgefordert). 

Einzige mögliche Gegenmaßnahme: 

Überhaupt keine Asylprüfungsverfahren im Inland, denn wir sind ein Schengen-Binnenland und Asylprüfungen müssen an der Schengen-Außengrenze erfolgen. 

Und vor allem: keine Unterstützung über das Überlebensnotwendige hinaus an Asylbetrüger.

 

Dr. jur. Peter F. Lang, Wien. Ministerialrat i.R. bzw. Gesandter i.R. (pensionierter Beamter des österreichischen Außenministeriums)

Teilen:
  • email
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter

  1. Politicus1
    16. August 2025 21:49

    Austria first! Ganz einfach. Sich nicht mehr um Österreich schadende multilaterale Normen und Gerichtsurteile kümmern.



  2. Outback
    16. August 2025 17:25

    Das Erstaunliche ist, dass der erste Absatz des Artikels ja nach wie ja nach wie vor volle Gültigkeit und Anwendung für all jene hat, die (vorübergehend) in Österreich einen Aufenthaltstitel benötigen und in dieser Zeit hier arbeiten wollen. Der Aufwand zur Erlangung der rot-weiß-rot-card bei der MA 35 ist enorm und kann dazu für Führungskräfte, die aus dem Ausland nach Österreich kommen, durchaus demütigend sein. Hier meine ich „Manager“, die z.B. aus dem Ausland vorübergehend einem österreichischen Tochterunternehmen zugeteilt werden.

    Spricht hingegen jemand von weit her an der österreichischen Grenze das Zauberwort „Asyl“ laut aus, gilt der erste Absatz nicht mehr und das hernach beschriebene Procedere tritt ein.

    Fazit: Spitzenmanager, die mit Sicherheit Geld und Wertschöpfung ins Land bringen, werden beim Aufenthalt in Ö wesentlich schlechter behandelt als der Asylbetrüger.



  3. Schani
    16. August 2025 12:51

    Mein Groll, nicht gegen den Staat prinzipiell, denn der ist notwendig, gegen Politiker und das, was uns als Demokratie verkauft wird, steigert sich ständig. Ein Wunder?



  4. Windwachel
    16. August 2025 11:58

    "... obwohl es sich eigentlich um Asylbetrüger handelt ..."

    Weshalb "eigentlich"? Es sind Asylbetrüger.

    Dass selbst bei einem Autor, der die Dinge klar und realistisch sieht, eine solche Formulierung sich einschleicht, zeigt, wie sehr der psychische Druck der political correctness immer vorhanden ist, auch unbewusst, gleich dem ständigen ganz leisen Brummen der Flugzeuge ohne ein solches am Himmel, gerade in sehr ruhiger Gegend, das nur ausbleibt, wenn einmal durch einen Vulkanausbruch in Island o. dgl. kein Luftverkehr stattfindet.

    Kräftiger und nicht ohne Augenzwinkern ins Allgemeine gewendet: Worte wie Nichtsnutz, Tagedieb usw. sind ganz außer Gebrauch gekommen, obwohl man sie manchmal bräuchte.



    • elokrat1
      16. August 2025 12:16

      Korrekt, ein „verfolgter“ ist nach dem ERSTEN Grenzübertritt in ein sicheres Land kein Flüchtling, im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. So schaut’s aus!!



  5. elokrat1
    16. August 2025 11:32

    Sg. Hr. Dr. Lang, Sie haben mit wenigen Worten / Sätzen den Nagel voll am Kopf getroffen. Jetzt brauchen wir nur noch die Regierung dazu bringen, so zu handeln, wie Sie es empfehlen. Sollte Fr. Meinl-Reisinger ihren Beitrag lesen!?, Sie sind glücklicherweise schon pensioniert. Sie ist gegenüber der EU, aber auch UN sehr untertänig, also in „Hoffnung“ für ihre weitere Karriere. Danke für ihren Beitrag!!






Zwischen Lügenpresse und Fake News: Eine Analyse orf-watch.at Schafft die Politik ab Europa 2030 Börsen-Kurier (Bezahlte Anzeige) Academia kathtreff.org