Der Fonds Soziales Wien (FSW) ist ein nach den Bestimmungen des Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetzes geschaffener "Fonds" der Stadt Wien. Er dient "der Erfüllung gemeinnütziger Zwecke". Die sind damit aus der ordentlichen Stadtverwaltung ausgelagert.
Finanziert wird er und die Leistungen, die er erbringt, durch regelmäßige jährliche Dotierung aus dem Stadtbudget der Stadt Wien, also durch jährliche Dotierung mit Steuermitteln. Die betrugen zuletzt (siehe entsprechende Eintragungen auf Internet-Seiten) 2.400 Millionen Euro jährlich und betragen für das Jahr 2025 2.800 Millionen.
Nun ist dieser "Fonds" aber wegen der Form seiner Finanzierung gar kein Fonds, sondern nur eine normale privatrechtliche Organisation (mit Rechtspersönlichkeit), also eine NGO, weil ein Fonds bzw. eine Stiftung eine Vermögensmasse wäre, die ihre Tätigkeit einschließlich ihrer Ausgaben aus der Nutzung (vor allem der Zinserträgnisse) des vorhandenen Vermögens finanziert und nicht aus laufenden neuen Einnahmen, wie dies beim FSW der Fall ist. Man sieht also, dass die Bezeichnung "Fonds" für den "Fonds Soziales Wien" unangebracht ist und eigentlich nur eine Beschönigung, wenn nicht gar eine Camouflage, darstellt, die der Sache offensichtlich einen unrichtigen Anstrich geben soll.
Im übrigen ist die "Erfüllung gemeinnütziger Aufgaben", wie sie dem FSW von der Stadt Wien übertragen worden ist, also das (öffentliche) Fürsorgewesen, ein Teil der Hoheitsverwaltung, die nach der Bundesverfassung Aufgabe der Vollziehungstätigkeit der Bundesländer, also im konkreten Fall der Wiener Stadtbehörden wäre (Art. 12 Z. 1 B-VG "Armenwesen" und Sozialhilfe-Grundsatzgesetz). Und die Finanzmittel, die für diese Tätigkeit aus den öffentlichen Einnahmen zur Verfügung stehen, sind für die Tätigkeit entsprechend dafür eingerichteter städtischer Wiener Behörden bestimmt. Und dieser Aufgabenvollzug darf nur auf Grund der Gesetze vorgenommen werden (Art. 18 B-VG). Das heißt unter anderem unter Beachtung der Grundsätze von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit und unter Kontrolle der für die öffentliche Verwaltung bestehenden Kontrolleinrichtungen. All dies ist für die durch das eigene Statut geregelte Tätigkeit des FSW nicht gegeben, was eine Gesetzes- und Verfassungswidrigkeit darstellt. Denn ein Statut genügt nicht, um die Aktivitäten des FSW zu regeln, nein, dafür hätte es eines eigenen (Landes-)Gesetzes bedurft.
Man kann sich denken, aus welchem Grund die rote Wiener Stadtregierung die Konstruktion eines privatrechtlichen Fonds gewählt hat. Da bleibt alles schön "unter der Tuchent" und nur entsprechend ausgewählte Geschäftsführer können entscheiden. Und damit macht man Politik in der gewünschten Richtung.
Und was Flüchtlingshilfe und -betreuung anlangt (die ja auch für den FSW ein zentraler Punkt der Tätigkeit ist), so gibt es in Wien noch eine ausgedehnte Tätigkeit von Hilfsorganisationen, "gemeinnützigen" NGOs, Vereinen und Stiftungen, die Subventionen und Förderungen erhalten.
Dazu gehören unter anderem die Caritas mit einem Budget von 1.300 Millionen, die Diakonie mit 480 Millionen und das "Hilfswerk" mit 305 Millionen, der Österreichische Integrationsfonds mit 93 Millionen, die alle und viele andere zu einem guten Teil aus dem Wiener Gemeindebudget finanziert werden und mit ihren Leistungen gutteils den Migranten in Wien zugute kommen. Und dies neben den Leistungen, die direkt und unmittelbar aus dem städtischen Wiener Budget gemacht werden (Mindestsicherung/Sozialhilfe und Grundversorgung).
Wieweit all dies für die Zukunft weiter in der Öffentlichkeit Akzeptanz finden und mit den Sparbedürfnissen sowohl des Bundesbudgets wie auch des Wiener Stadtbudgets in Einklang zu bringen sein wird, darf abgewartet werden.
Dr. jur. Peter F. Lang, Wien. Ministerialrat i.R. bzw. Gesandter i.R. (pensionierter Beamter des österreichischen Außenministeriums)
Frage an Juristen:
Kann das Streichen der Bezeichnung "Fonds" rechtlich erzwungen werden? Täuschung von Geschäftspartnern oder Irreführung oder Falschdarstellung der Unternehmensform?
Danke für den Beitrag. Sehr aufschlussreich!
Auch von mir vielen Dank an Dr. Lang für diese fundierte Information. Vermutlich ist Verlogenheit bereits zur Normalität mutiert, es ist „Gewöhnung“ eingetreten. Lüge wird Wahrheit…..
Danke dem Autor für diese spannende Abhandlung. Das Kind ist damit beim Namen genannt. Die öffentliche Akzeptanz wird aber vermutlich mangels eines Aufrüttelns weiterhin bestehen bleiben. Auch fürchte ich, dass dieses "heiße Eisen" nicht einmal die Freiheitlichen angreifen werden.