Das wäre sicher eine Notwehrüberschreitung.
Der oberste Gerichtshof hält fest (Ris – Justiz, RS0089349):
Wenn – objektiv gesehen – auch weniger gefährliche, dem Angegriffenen zur Verfügung stehende Abwehrmaßnahmen genügt hätten, um den Angriff abzuwehren...
Der Angreifer könnte doch Schmerzen erleiden, dass geht aber gar nicht, Gel!!
Das wäre sicher eine Notwehrüberschreitung.
Der oberste Gerichtshof hält fest (Ris – Justiz, RS0089349):
Wenn – objektiv gesehen – auch weniger gefährliche, dem Angegriffenen zur Verfügung stehende Abwehrmaßnahmen genügt hätten, um den Angriff abzuwehren...
Der Angreifer könnte doch Schmerzen erleiden, dass geht aber gar nicht, Gel!!