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Skurrile Penisfallen gegen Vergewaltigungen

1 Kommentare

Seltsame südafrikanische Entwicklung.



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  1. elokrat1
    30. Juli 2025 10:12

    Das wäre sicher eine Notwehrüberschreitung.
    Der oberste Gerichtshof hält fest (Ris – Justiz, RS0089349):
    Wenn – objektiv gesehen – auch weniger gefährliche, dem Angegriffenen zur Verfügung stehende Abwehrmaßnahmen genügt hätten, um den Angriff abzuwehren...
    Der Angreifer könnte doch Schmerzen erleiden, dass geht aber gar nicht, Gel!!






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