Die Urteilsbegründung - wie im Artikel wiedergegeben - erscheint - unabhängig von den beteiligten Parteien - schlüssig und nachvollziehbar. Offenbar ist die Entscheidung, ohne dass ein Rechtsmittel erhoben wurde, rechtskräftig geworden. Die diesbezügliche Tendenz der Gerichte ist durchaus begrüßenswert, nachdem auch die Verunglimpfung Herbert Kickls, dessen Bild sich in einem Internetspot in ein Konterfei von Adolf Hitler verwandelt, zumindest vorerst in erster Instanz verurteilt wurde.
Der "Heimatkurier" hat sich selbst in diese Lage gebracht: Es ist journalistisch ein absolutes Tabu, eine Person in KI-generierter Form und mit erfundenem, Gewalt unterstellenden Hintergrund darzustellen und so zu veröffentlichen. Das ist diffamierend, auch wenn es eine politische Gegnerin betrifft.
Seriös wäre es gewesen, wenn man ein freigegebenes Porträt dieser Politologin genommen hätte.
Die betroffene Person hat zu Recht geklagt und gewonnen.
Die Urteilsbegründung - wie im Artikel wiedergegeben - erscheint - unabhängig von den beteiligten Parteien - schlüssig und nachvollziehbar. Offenbar ist die Entscheidung, ohne dass ein Rechtsmittel erhoben wurde, rechtskräftig geworden. Die diesbezügliche Tendenz der Gerichte ist durchaus begrüßenswert, nachdem auch die Verunglimpfung Herbert Kickls, dessen Bild sich in einem Internetspot in ein Konterfei von Adolf Hitler verwandelt, zumindest vorerst in erster Instanz verurteilt wurde.
Der "Heimatkurier" hat sich selbst in diese Lage gebracht: Es ist journalistisch ein absolutes Tabu, eine Person in KI-generierter Form und mit erfundenem, Gewalt unterstellenden Hintergrund darzustellen und so zu veröffentlichen. Das ist diffamierend, auch wenn es eine politische Gegnerin betrifft.
Seriös wäre es gewesen, wenn man ein freigegebenes Porträt dieser Politologin genommen hätte.
Die betroffene Person hat zu Recht geklagt und gewonnen.