Gastkommentare

Wie man jahrelang ohne Asylgrund in Österreich leben kann

02. Juli 2021 01:11 | Autor: Karl Berger
9 Kommentare

Leser des "Tagebuchs" werden über das Ping-Pong-Spiel zwischen den für Asylfragen zuständigen Instanzen im Fall des 18-jährigen eines Mordes verdächtigen Afghanen nicht verwundert sein. Ein besonders krasser Fall wurde im Tagebuch vor Kurzem aufgezeigt.

Aus dem vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zu diesem Fall veröffentlichten Stellungnahme sind geradezu idealtypisch die Grundzüge vieler derartiger bei den Gerichten anhängiger Verfahren ersichtlich:

  • - Die Einreise erfolgte während der Flüchtlingswelle 2015, ermöglicht durch die damals ins Leben gerufene "Willkommenskultur".
  • - Der Asylantrag wurde bereits 2016 vom BFA abgelehnt: Wieder ein Fall eines "Verfolgten", der gar nie einer war.
  • - Durch die behauptete Minderjährigkeit (die nie überprüft wurde) erhielt der Asylwerber vom BFA subsidiären Schutz zuerkannt. Offenbar ist einem Minderjährigen ein Leben in Afghanistan bei seinen Eltern oder Verwandten nicht zumutbar, wenn er bereits ein Jahr lang in Österreich aufhältig war. Dass ihm dort keine Verfolgung droht, war aber für die österreichische Verwaltung bereits erwiesen.
  • - Nach zwei Verurteilungen wegen Suchtgiftdelikten wurde ein Aberkennungsverfahren vom BFA eingeleitet und der subsidiäre Schutz aberkannt.
  • - Als Rechtstitel zitiert das BFA dafür den §9 Abs (2) Asylgesetz, offenbar die Ziffer 2, wonach bei "Gefahr für die Allgemeinheit" aufenthaltsbeendende Maßnahmen von Amts wegen gesetzt werden müssen.
  • - Der in Politikerreden stets geforderte Automatismus, bei einem Verbrechen (also Strafdrohung über 3 Jahre) sofort abzuschieben ist in Ziffer 3 geregelt: Allerdings, wie im Fall eines somalischen Asylwerbers dargelegt greift dieser Paragraph "dank" eines EuGH-Urteils nicht mehr.
  • - Natürlich berief der Afghane unterstützt durch eine noch nicht namentlich bekannte NGO gegen den Bescheid des BFA beim BVwG, der nächst höheren Instanz (Dass sich selbst für härteste Verbrechen NGOs finden, die eine Berufung finanzieren, zeigt der Fall einer Home Invasion).
  • - Das Verfahren gegen den "18"-jährigen Afghanen ist daher noch im Laufen und so war er in der vorigen Woche noch in Österreich aufhältig.

Wer nun die Schuld beim BVwG sieht, sollte sich aber etwas tiefer mit der Materie befassen: der Fisch stink nämlich immer vom Kopf. Der Kopf in diesem Fall ist der österreichische Verfassungsgerichtshof, der im Asylwesen längst nicht mehr die Rolle eines die Verfassung hütenden Gerichtes einnimmt, sondern kleinste Details aus den Urteilen der unteren Instanzen moniert, sowie vollkommen unrealistische Arbeits- und Prüfaufträge verteilt.

Wer also wissen will, warum das BVwG zwei Jahre gebraucht hat, um ein (angesichts der Minderjährigkeit ohnehin aussichtsloses) Verfahren gegen einen aufgrund eines Suchtgiftdeliktes verurteilten Afghanen zu führen, der muss nur in die letzten Urteile des VfGH blicken:

  • - Es könnte sein, dass das BVwG als Folge solcher VfGH-Urteile damit beschäftigt war, die Clan-Anbindung eines somalischen Asylwerbers in der Provinz Bula Hawa zu überprüfen.
  • - Vielleicht aber war der zuständige Richter als Folge solcher VfGH-Urteile soeben dabei, die Jobchancen eines afghanischen Asylwerbers in der Provinz Mazar-i-Sharif zu eruieren.
  • - Möglich wäre auch, dass der BVwG als Folge solcher VfGH-Urteile damit ausgelastet war, die Situation von Jugendlichen in der irakischen Provinz Diyala zu erheben.

Das ist nur ein kleiner Auszug aus den vom VfGH mit "ungenügend geprüft" an den BVwG zurückgeworfenen Fällen.

Selbst wenn der BVwG den Fall für sich abgeschlossen hätte, wäre dem Afghanen der Weg zum VfGH offen gewesen und wie das oben zitierte Urteil des somalischen Asylwerbers zeigt, und angesichts seiner Minderjährigkeit, mit beträchtlichen Erfolgschancen.

Die von Staatssekretärin Edtstadler geforderte Verschärfung des Asylrechtes und "raschere Abschiebungen" werden so natürlich nie stattfinden:

  • - Dazu ist das Asylrecht bereits in Österreich zu verästelt;
  • - Dazu ist es mit dem subsidiären Schutz bereits zu ausgehebelt;
  • - Dazu hat der Gesetzgeber im VfGH einen deklarierten und aktivistischen Gegner;
  • - Dazu hat das EU-Recht bereits zu sehr den Spielraum der heimischen Politik eingeschränkt;
  • - Dazu entwickelt der EuGH dieses EU-Recht noch ständig weiter.

Eine Verschärfung des heimischen Asylrechts ist somit vollkommen unrealistisch. Es benötigt einen kompletten Umbau, natürlich auf europäischer Ebene. Die von Dänemark propagierten Erstaufnahmezentren in Drittstaaten könnten dazu ein Anfang sein: Zumindest die enorm wachsende Zahl der Fälle von "subsidiär Schutzberechtigten" sollten erledigt werden können.

("Karl Berger" ist ein Pseudonym. Der Autor ist bei einer international aktiven Beratungsfirma tätig und muss daher um Anonymität bitten. Er betreibt unter https://asylwatchinoe.blogspot.com einen Internet-Blog, der sich auf die Analyse der Asylentscheidungen insbesondere des Verfassungsgerichtshofs spezialisiert hat.)

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  1. Chico (kein Partner)
    11. Juli 2021 07:21

    Wir brauchen unbedingt, ausnahmslos ein viel strengeres, schärferes Asylrecht. Aber unsere Gerichte sind voll mit Linken Pharisäer und diese denken noch immer. daß sie die Welt retten können. Fakt aber ist, daß Österreich immer mehr zerstört wird. Die Zuzwanderer, meistens illegal, werden sich niemals in die Gesellschaft integrieren, weil sie es auch gar nicht wollen. Für diese sind wir Europäer ein unwürdiges Lebewesen und müssen entfernt werden.



  2. andreas.sarkis (kein Partner)
    04. Juli 2021 10:01

    Karl Berger wirbt für einen Blog ohne Impressum.

    Er "vergisst" außerdem, dass es zu den Asylverfahren gar nicht kommen dürfte. Diese Asylanträge wären nämlich als unzulässig zurückzuweisen, nicht inhaltlich zu prüfen.



  3. bagaude
    03. Juli 2021 10:22

    was sie nicht alle meinen und über unseren VGH herfallen,wo doch unser Herr BP v.dB immer wieder die Eleganz dieser Verfassung und deren Hüter herausstreicht ! Noch mehr am VGH herumgepastelt hat der ALT BP als Experte im Täuschen und Tarnen.- Das Oberste ist so zum Untersten gemacht worden!
    Ja was uns die S R Grünen -Parteien alles als Freiheiten verkauft haben ,ist wahrlich eine Saat ,die jetzt erst so richtig aufgeht:
    Leistung negativ-5 fer Feiern ,ein Bisschen Rauschgift ist cool,
    schwul ist cool,Arbeit macht krank,jeder ist Experte,Widerstand gegen jede Tradition,Willkommen ist alle Welt,30 Stunden Woche,Alleinerzieher Hoch,Ordnung ist Schwachsinn,Frauen-power,Klima-Corona-Impf -Kritiker ins Gefängnis,Christen pfui-Islamisten hui ,EU-Erweiterung ja natürlich ,Denkmal für Dealer,
    und und und - Aktivismus,Demos und Provokationen sind heute die Stilmittel einer LINKEN IDEOLOGIE ,die uns umbringt.



  4. Claudius
    02. Juli 2021 13:26

    Österreichische Richter sollen mit einer Vor-Ort-Bewertungs-Kommission kreuz und quer durch Afghanistan reisen um die Jobchancen und die Lebensverhältnisse dort einer genauen Prüfung zu unterziehen.

    Und österr. Richter & Juristen-Bewertungskommissionen sollen ebenfalls im Irak, Somalia, Sudan, Südsudan, Mali, Nigeria, Libyen, Syrien usw. herumfahren u. genauestens recherchieren u. um dort die Jobchancen u. Lebensbedingungen zu eruieren.

    Der Verfassungsgerichtshof, V.f.G.H. verlangt das so von den österr. Verwaltungsrichtern.

    Dieser Verfassungsgerichtshof, V.f.G.H. verhält sich ob seiner übergroßen Macht als oberstes Gericht Österreichs bewusst, vorsätzlich und absichtlich erpresserisch.

    Weil dieser Verfassungsgerichtshof ganz genau weiß dass er unrealistische u. unerfüllbare Forderungen aufstellt - aus folgendem Grund: Um es auch rechtmäßig abzuschiebenden illegalen Immigranten eben doch möglich zu machen auf Dauer in Ö. zu bleiben.

    Man muss den Verfassungsrichtern die Frage stellen: Ist es verhältnismäßig und den österr. Steuerzahlern zumutbar wenn hochbezahlte Richter u. andere Fachleute sündteure Rundreisen in muslimische Krisenländer machen müssen?

    Und wenn diese sündteure Kommission tatsächlich zu einem Ergebnis kommt: Ja dann kann der Ausländer immer noch Einspruch u. Beschwerde erheben u. das ganze Ringelspiel dreht sich weiter.

    Weiters muss man dem VfGH fragen:

    Bei diesem ganzen endlosen Hin- und Her von Anzeigen, Anklagen, Verurteilungen, Rechtswege, Asylverfahren, Einsprüche, Beschwerde, Landesverwaltungsgerichte, Bundesverwaltunsgericht, VfGH, EuGH, Europäischer Gerichtshof f. Menschenrechte - wo die Rechtsmaterien auf Wochen, Monate, Jahre u. Jahrzehnte ausgedehnt u. verschleppt werden u. die Akten jahrelang im Kreis herumgeschicht werden:

    Ja wieviel kostet denn das Ganze - allein an Vewaltungsaufwand??

    - Da muss Personal (Vertragsbedienstete bzw. Beamte) extra neu aufgenommen werden.
    - Das Personal muss ausgebildet u. eingearbeitet werden.
    - Neue Büros für das zusätzliche Personal müssen angemietet werden.

    Im Prinzip muss sich Österreich darauf einstellten für Situationen wo pro Jahr hunderttausende Menschen aus Afrika, Südasien, Nah-Ost das Wort "Asyl" aussprechen (nachdem sie vorher ihre eigenen Papiere u. Reisepässe zerstörten).

    Weil ja die Bevölkerung der ganzen Welt, die ganze Menschheit einen Rechtsanspruch auf Verbleib in Ö. hat ab dem Zeitpunkt wo die Menschen das Wort "Asyl" aussprechen.

    Als Bürger Österreichs dachte man immer, es genügt wenn unser Verwaltungsapparat u. Verwaltungsgerichte u. Höchstgerichte, also d. österr. Richter u. Beamte sich um österreichische Angelegenheiten kümmern, die die Bürger dieses Landes betreffen.

    Falsch:
    Wenn es nach dem VfGH geht dann müssen österr. Beamte den größten Teil ihrer Arbeitszeit wegen dem unendlichen jahrlangten Asyl-Migrations-Schutzberechtigen-Ringelspiel der illegalen Migration widmen, was einen riesigen Batzen Geld u. Aufwand bedeutet.

    Der VfGH nimmt bewusst und vorsätzlich den finanziellen u. ressourcenmäßigen Kollaps der österr. Verwaltung u. des österr. Rechtssystems in Kauf.



  5. Claudius
    02. Juli 2021 12:51

    Vielen Dank Herr Berger für Ihren Artikel und ganz besonders für Ihren Blog!!!



  6. pressburger
    02. Juli 2021 11:00

    Die Edstadlerin hat das nicht ernst gemeint. Die Edstadlerin ist bekannt, dass niemand, nicht ein mal Kurz erwartet, sie würde die Wahrheit sagen. Edstadlerin wurde nicht in die Regierung berufen weil irgend jemand von ihr erwartet, sie würde die Wahrheit sagen.



  7. Stadtindianer
    02. Juli 2021 08:59

    Ich verliere das Vertrauen in unsere (Un)Rechtsinstitutionen.

    Wenn mir beim Lesen eher schlecht wird, nur weiter so!



  8. Si Tacuissem
    02. Juli 2021 06:16

    Vielen Dank für Ihre wertvollen Recherchen! Hoffen wir, dass sie Anstoß zu einer Änderung zum Besseren werden.






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