Auch im nunmehr zu Ende gehenden Jahr sind österreichische Staatsbürger strafrechtlich verurteilt worden, weil sie ihrer kritischen Haltung gegenüber einer Religion öffentlich Ausdruck verliehen haben. Darunter sind der deutsche Islamkritiker Michael Stürzenberger, die Künstlerin Gisela Rott (ebenfalls Islamkritik) und der emeritierte Rechtsanwalt Alfons Adam (kritisierte den Buddhismus). Alle Genannten sind nach § 188 des Strafgesetzbuches, also wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ verurteilt worden, so wie vor wenigen Jahren die prominente Islamkritikerin Elisabeth Sabaditsch-Wolff, die auf den Sexualvollzug des islamischen Propheten Mohammed mit der neunjährigen Kindfrau Aischa hingewiesen hatte.
Die islambezogenen Fälle sind zunächst allein deswegen Skandalurteile, weil die islamische Glaubensgemeinschaft es bis zum heutigen Tag schuldhaft verabsäumt hat, ihre Glaubensgrundlagen in irgendeiner Form offenzulegen. Dass ein Gericht trotz vollständigen Fehlens einer irgendwie vorliegenden, geschweige denn objektivierten, „religiösen Lehre“ wegen der „Herabwürdigung“ einer ihm damit eben völlig unbekannten Lehre eine Verurteilung vornimmt, ist damit Ausdruck einer üblen Form der Gesinnungsjustiz.
Viel größer noch als der Skandal der Justiz ist der Skandal der Gesetzgebung, denn die herrschende Gesetzeslage eröffnet einen breiten Spielraum zur kategorischen Bekämpfung jeder Art von Religionskritik. Dieser Skandal erhält eine besondere politische Dimension aufgrund der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft, die – wie die Erfahrung zeigt – mit oder ohne unmittelbare ministerielle Verfügung dazu neigt, sich im Sinne der jeweiligen politischen Agenda zu verhalten.
Der Skandal der Justiz, der Legislative und der politischen Exekutive bleibt auch dann in vollem Umfang bestehen, wenn man Inhalt und/oder Form der religionskritischen Manifestation nicht teilen sollte. Um dies zu zeigen, ist es notwendig, ganz prinzipiell zu argumentieren, kompromisslos die Position des Rechtsstaates anzunehmen und die Konzeption der Grund- und Freiheitsrechte nicht selektiv oder unter dem Eindruck politischer Manipulation, sondern dem Geist ihres Anliegens entsprechend zu begreifen.
Das Ergebnis einer derartigen Analyse ist geeignet, besonders gläubigen Christen Unbehagen zu verschaffen. Neigen nicht wenige von ihnen dazu, den Anruf des Staates zum Schutz ihrer religiösen Gefühle als naheliegend und unverzichtbar zu erachten. Genau diese Christen, aber auch Konservative und klassisch Liberale sollten durch die folgenden elf Punkte davon überzeugt werden, dass der „Schutz einer Religion“ nicht Aufgabe des Staates ist.
- Viele Religionskritiker, besonders solche, denen es um die Offenlegung der destruktiven Elemente im Islam geht, bevorzugen es, mit wissenschaftlichen Methoden zu operieren oder jedenfalls ihre Meinung mit sachlich abgesicherten Argumenten zu untermauern. Aber dies sind keine juristischen Kategorien und unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit keine gegenüber emotionalem Aktionismus bevorzugenswerten Formen des Protestes. Daher muss beispielsweise gewaltloser Zorn über eine verschriftlichte Glaubensgrundlage, die (zu Recht) penetrant und auf Dauer als Legitimationsgrundlage für die brutalen Gewaltakte religiöser Eiferer herangezogen wird, in einer Gesellschaft freier Menschen rechtens sein. Die Frage, ob wir eine Methode der Auseinandersetzung für angemessen halten oder nicht, bzw. ob wir allenfalls gegen ein bestimmtes Verhalten Vorbehalte der Handlungsethik, des Anstands oder der Etikette haben, berechtigt uns nicht, danach zu rufen, dass diese Frage mit den Mitteln des staatlichen Gewaltmonopols entschieden werden soll.
- Es ist das Recht der Bürger eines aufgeklärten Staates, über eine Religion oder sogenannte Religion eine schlechte, ja sogar eine verächtliche Ansicht zu haben und diese auf beliebige Weise zum Ausdruck zu bringen. Es ist nicht die Aufgabe, eines Staates, der auf den Grundsätzen des konstitutionellen Liberalismus aufbaut, für eine Religion Partei zu ergreifen, und sei es auch nur, indem er die Religion oder Gott gegen Schmähung verteidigt. (Letzterer schafft es gewiss ganz ohne unser Zutun, sich selbst zu beschützen.)
- Wenn der Staat von diesem ehernen Formalprinzip bzw. Neutralitätsgesetz abrückt, muss er konsequenterweise für Positionen religiöser oder ideologischer Natur aktiv Partei ergreifen, weil er deren Verteidigungswürdigkeit bewerten muss. Er muss etwa wertend begründen, warum er z.B. Bücher des Islam unter Schutz stellt und solche des Nationalsozialismus oder Kommunismus nicht. Nachdem es gute Gründe dafür gibt, im Islam und dem Nationalsozialismus vergleichbare inhaltliche und strukturelle Elemente zu suchen und zu finden und diese gleichermaßen zu verabscheuen, muss das Werturteil des Staates, die eine Position zu schützen und ihr den Status der "Heiligkeit" zuzubilligen, der anderen aber dasselbe vorzuenthalten, zu Willkür und Parteilichkeit führen.
- Diese Parteilichkeit ist inzwischen zu einem Kennzeichen der aktuellen Staatlichkeit geworden. Sie zeigt sich u.a. im Umstand, dass Inhalte und Symbole der christlichen Religion seit mehr als einem Vierteljahrhundert straf- und konsequenzenlos herabgewürdigt werden können, was auch tatsächlich in reichlichem Ausmaß geschieht, während der Islam und andere fremde Kulte völlig tabuisiert werden.
- Die Etablierung eines selektiven Schutzes für unterschiedliche Religionen muss notwendigerweise zur staatlich affirmierten Beseitigung jeder Art der Kritik an bestimmten Religionen führen, was im Hinblick auf den Islam etablierte Praxis ist. Dies ist deswegen der Fall, weil auf einer juristischen Betrachtungsebene zwischen Kritik und Verächtlichmachung nicht unterschieden werden kann. Um die „Herabwürdigung einer religiösen Lehre“ feststellen zu können, müsste ein Gericht (d.h. der Staat) fähig sein, diese Lehre zu beurteilen. Dazu ist eine staatliche Instanz aber prinzipiell nicht imstande und sollte daher auch niemals dazu berechtigt werden.
- Nachdem auf staatlich-juristischer Ebene zwischen Kritik, Verächtlichmachung und Herabwürdigung nicht unterschieden werden kann, ist es niemals Aufgabe des Staates, festzustellen, ob der Ausdruck von Unmut über eine bestimmte Religion angemessen ist oder nicht, und dieser Feststellung gar noch strafrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen.
- Manifestationen gegen eine Religion sind daher immer Ausdruck einer freien Meinung, die der Staat unter allen Umständen zu schützen hat, wenn dadurch nicht andere Freiheitsrechte verletzt oder gegen strafrechtliche Normen verstoßen wird (Sachbeschädigung, Eigentumsdelikte, Körperverletzung, Aufruf zu einer Straftat wie z.B. illegitime Gewaltanwendung, Verleumdung, Kreditschädigung etc.).
- Ein Staat, der den Grundsätzen der weltanschaulichen Neutralität nicht folgt und sich für den allgemeinen – und noch schlimmer für einen asymmetrischen – Einsatz hoheitlicher Instrumente zum Schutz einer Religion oder aller Religionen mißbrauchen läßt, muß in der Konsequenz selbst zur Partei einer religiösen Agenda werden oder diese für eine andere Agenda mit Absolutheitsanspruch in Dienst nehmen. Er wird damit zum totalitären Staat, zur Diktatur im Dienste einer bestimmten Sache – und genau das ist mit unserem Gemeinwesen in der Zwischenzeit längst passiert.
- Die derzeitigen „Eliten“ des Staates, und insbesondere des Superstaates der EU, haben den Islam als geeignetes Instrument der Zerschlagung bestehender Strukturen und Kulturbestände erkannt, die beseitigt werden müssen, um die Totaltransformation der Gesellschaft in Richtung eines globalistisch-hedonistischen Kultursozialismus vorantreiben zu können. Da dies ohne jede Legitimierung durch die Bevölkerung geschieht, ist die Indienstnahme strafrechtlicher Maßnahmen zur Förderung einer nichtautochthonen Religion bei gleichzeitiger Nicht-Beschützung der autochthonen Religion Ausdruck einer Entwicklung in ein diktatorisches Staatsgebilde.
- Es ist nicht Ausdruck von „Religionsfreiheit“, eine bestimmte Religion oder Religionsgemeinschaft frei von Kritik und anderen Manifestationen der Ablehnung oder Zurückweisung zu halten. Eine Religion oder Religionsgemeinschaft auf diese Weise „frei“ zu halten, heißt hingegen, sie nicht nur zu privilegieren, sondern auch ihren Durchsetzungsanspruch staatlich zu unterstützen. Nachdem es kein objektives, d.h. auch kein juristisches Verfahren gibt, mit dem negative Meinung, Abneigung, Verachtung, Abscheu und Haß voneinander unterschieden werden könnte, müssen alle diese Formen subjektiver Aversion als „Meinung“ begriffen und staatlicherseits so behandelt werden.
- Das Grundrecht der Meinungsfreiheit beinhaltet nicht nur das Recht, eine Meinung bei sich, sozusagen im stillen Kämmerlein, zu haben, sondern dieser auch im privaten wie im öffentlichen Kreis, beliebig Ausdruck zu verleihen. Entsprechend dem subjektiven Charakter der Aversion und ihrer Ausprägung können auch ihre Manifestationen juristisch nicht voneinander unterschieden werden. Zu beurteilen, ob eine Meinung durch Kritik, Ablehnung, Zurückweisung, Verächtlichmachung oder Herabwürdigung zum Ausdruck gebracht wird, liegt außerhalb der Wahrnehmungs- und Beurteilungsmöglichkeiten des Staates. Ein Rechtsstaat, zu dessen Attributen die Gewährung der Meinungsfreiheit ebenso selbstverständlich gehört wie die der Religionsfreiheit, muß das, was von den Anhängern einer bestimmten Glaubensgemeinschaft subjektiv als „Herabwürdigung ihrer religiösen Lehre“ begriffen werden mag, als Ausdruck der Meinungsfreiheit hinnehmen. Herabwürdigung einer religiösen Lehre ist ein Grundrecht einer Staatsgemeinschaft freier Bürger.
Aus all dem Gesagt ergibt, dass alle Paragraphen der Meinungs- und Gesinnugsgesetzgebung bzw. des Religionsstrafrechts ersatzlos abzuschaffen sind. Das gilt in Österreich insbesondere für die §§ 188 („Herabwürdigung religiöser Lehren“) und 283 („Verhetzung“). Mit genau demselben Anspruch muß allen Bestrebungen entgegengetreten werden, sogenannte „Hassdelikte“ künftig unter Strafe zu stellen bzw. negative Grundhaltungen gegen Religionen und Ideologien (Stichwort „Islamophobie“) mithilfe des staatlichen Gewaltmonopols zu bekämpfen. Dieses Projekt, das besonders durch den Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans vorangetrieben wird und von diesem für das Jahr 2016 auf die Pflichten-Agenda der Europäischen Union gesetzt wurde, ist als besonders gefährliche Attacke auf die Freiheit zu begreifen und zu bekämpfen.
Mag. Christian Zeitz ist wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Angewandte Politische Ökonomie und Islambeauftragter des Wiener Akademikerbundes.
Nur die katholische Kirche kann man nach Belieben verunglimpfen, Gotteshäuser beschädigen oder als Pissoir benutzen. Dafür bringt sogar unser Kardinal Verständnis auf. Es ist wie in der Politik. Dort werden die Gehetzten auch als Hetzer diffamiert.
Vielen herzlichen Dank an die ÖVP! Die Österreich Verräter Partei ist seit 1989 ununterbrochen an der Demontage und dem Verrat dieses Landes und der daraus resultierenden bürgerlichen Freiheiten beteiligt. Sie ist in Hauptverantwortung zu nehmen (denn vom grün-kommunistischen Sozialismus braucht man sich außer Elend und Massenverarmung und Enteigung nichts erwarten), weil sie dieses Zustände zugelassen hat. Mittlerweile hat die Partei 2/3 ihrer Wähler verloren! Den lächerlichen Justizminister stellt ja auch diese Partei.
Und sie ist verantwortlich für den Niedergang von Leistung, Einsatzbereitschaft und Gesetzestreue. Auch bei der Bildung ist die Totalversagerpartei ganz vorne mit dabei! Nie wieder werde ich diese ÖVP wählen - nie wieder! Und das sage ich als Tiroler, dessen Großvater für die Kirche Gottes und den Christlich-Sozialen von den Nazis eingesperrt wurde!
Frage an den Autor: Lassen sich die beiden angeführten Paragraphen, für deren Ablehnung sie gute juristische Gründe aufzählen, nicht vor dem Verfassungsgerichtshof oder einen Menschenrechts-Gerichtshof bekämpfen?
Die EUdSRR ist zum Experimentierfeld für sozialromantische Gesellschaftsexperimente geworden. Deren Institutionen verhalten sich wie Köche, die neue Speisen ausprobieren. Wenn es schief geht, schmeißt man es weg und fängt von vorne wieder an. Wir, die Völker Europas sind die Schachfiguren, die die EUdSRR-Bürokratie für diese Experimente zum Spielen benutzt. Respekt vor den Bürgern, Traditionen und Kulturen gibt es nicht. Je mehr sich die Bürger und Völker zur Wehr setzen, desto mehr werden sie von der EUdSRR-Bürokratie ausgeschaltet.
Früher waren es ja die Grünen, die die Abschaffung des Blasphemieparagraphen forderten. Sobald als die Grünen diesen Paragraphen als Mittel erkannt haben, islamkritische Menschen ins Kriminal zu stellen, hört man keinen Mucks mehr von einer Abschaffung dieses Paragraphen, der eines Rechtsstaates nicht würdig ist.
Danke für diesen Artilkel, sehr klar und erhellend. Die Katholische Kirche hat sich ja über lange Zeit de jure und nun anschließend faktisch als Staatskirche gesehen. Das war auch von stattlicher Seite gewollt und der (Feudal)Staat hat die Kirche als wesentlichen Faktor des Zusammenhalts gesehen und entsprechend auch verteidigt. Bis hin zu cuius regio eius et religio und de Vertreibung von Menschen anderer Konfessionen oder eines anderen Bekenntnisses. Doch diese Zeit ist vorbei, die Symbiose zwischen Kirche und Staat ist Geschichte. Danke c.Zeits für diese Klarstellung. Andererseits nimmt die offizielle Kirche ihre staatstragende Funktion nach wie vor wahr, trauert ihrer verlorenen Macht nach, hat aber jedenfalls extreme Hemmungen, bei völligen Fehlentwicklungen klar die Stimme zu erheben und gegebenenfalls zu Widersatand aufzufordern. Das ist in anderen Länrn deutlich anders - Gott sei Dank!
Trotz der Gesetze, die Religionen und religiöse Gefühle der Menschen schützen sollen, haben ihre Gegner längst Mittel und Wege gefunden, dies zu untelaufen und den Christen ins Gesicht zu spucken. Der Königsweg war, auch extreme Verunglimpfungen christlicher positionen und insbesondere von Christen hochgeachteter Menschen, als Kunst zu verrbrämen und damit durchzukommen. Gerade dem Islam gegenüber waren und sind die gleichen "Künstler" deutlich zurückhaltender - warum wohl? Ist es schiere Angst, oder das Kalkül, dass ja gerade der Islam instrumentalisiert werden könnte, um den klerikalen Erzfeind zu bekämpfen. Wenn sie sich darin nur nicht verrechnen!
Leider ist aber kein Staat den Religionen gegenüber neutral, denn so vieles, was für das Zusammenleben der Menschen von extremer Bedeutung ist, hat etwas mit Religion zu tun. Irgendwie haben auch Staaten zu wählen: Sehen sie die Gesellschaft auf der Grundlage des judeo-christlichen Erbes oder in einem reinen säkularen Humanismus und Individualismus fundiert, oder gar in einem auf die Scharia gegründeten Islam am Besten aufgehoben. Diese Entscheidung ist zu treffen und sie hat enorme Konsequenzen! Der Ausgang dieser Wahl ist heute noch offen, außer dass das jüdisch christliche Erbe immer mehr ins Hintertreffen gerät- unglaublich.
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