Gastkommentare

Gesinnungsjustiz, Religionsstrafrecht und die Willkür eines diktatorisch werdenden Staates

12. Dezember 2015 09:00 | Autor: Christian Zeitz
20 Kommentare

Auch im nunmehr zu Ende gehenden Jahr sind österreichische Staatsbürger strafrechtlich verurteilt worden, weil sie ihrer kritischen Haltung gegenüber einer Religion öffentlich Ausdruck verliehen haben. Darunter sind der deutsche Islamkritiker Michael Stürzenberger, die Künstlerin Gisela Rott (ebenfalls Islamkritik) und der emeritierte Rechtsanwalt Alfons Adam (kritisierte den Buddhismus). Alle Genannten sind nach § 188 des Strafgesetzbuches, also wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ verurteilt worden, so wie vor wenigen Jahren die prominente Islamkritikerin Elisabeth Sabaditsch-Wolff, die auf den Sexualvollzug des islamischen Propheten Mohammed mit der neunjährigen Kindfrau Aischa hingewiesen hatte.

Die islambezogenen Fälle sind zunächst allein deswegen Skandalurteile, weil die islamische Glaubensgemeinschaft es bis zum heutigen Tag schuldhaft verabsäumt hat, ihre Glaubensgrundlagen in irgendeiner Form offenzulegen. Dass ein Gericht trotz vollständigen Fehlens einer irgendwie vorliegenden, geschweige denn objektivierten, „religiösen Lehre“ wegen der „Herabwürdigung“ einer ihm damit eben völlig unbekannten Lehre eine Verurteilung vornimmt, ist damit Ausdruck einer üblen Form der Gesinnungsjustiz.

Viel größer noch als der Skandal der Justiz ist der Skandal der Gesetzgebung, denn die herrschende Gesetzeslage eröffnet einen breiten Spielraum zur kategorischen Bekämpfung jeder Art von Religionskritik. Dieser Skandal erhält eine besondere politische Dimension aufgrund der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft, die – wie die Erfahrung zeigt – mit oder ohne unmittelbare ministerielle Verfügung dazu neigt, sich im Sinne der jeweiligen politischen Agenda zu verhalten.

Der Skandal der Justiz, der Legislative und der politischen Exekutive bleibt auch dann in vollem Umfang bestehen, wenn man Inhalt und/oder Form der religionskritischen Manifestation nicht teilen sollte. Um dies zu zeigen, ist es notwendig, ganz prinzipiell zu argumentieren, kompromisslos die Position des Rechtsstaates anzunehmen und die Konzeption der Grund- und Freiheitsrechte nicht selektiv oder unter dem Eindruck politischer Manipulation, sondern dem Geist ihres Anliegens entsprechend zu begreifen.

Das Ergebnis einer derartigen Analyse ist geeignet, besonders gläubigen Christen Unbehagen zu verschaffen. Neigen nicht wenige von ihnen dazu, den Anruf des Staates zum Schutz ihrer religiösen Gefühle als naheliegend und unverzichtbar zu erachten. Genau diese Christen, aber auch Konservative und klassisch Liberale sollten durch die folgenden elf Punkte davon überzeugt werden, dass der „Schutz einer Religion“ nicht Aufgabe des Staates ist.

  1. Viele Religionskritiker, besonders solche, denen es um die Offenlegung der destruktiven Elemente im Islam geht, bevorzugen es, mit wissenschaftlichen Methoden zu operieren oder jedenfalls ihre Meinung mit sachlich abgesicherten Argumenten zu untermauern. Aber dies sind keine juristischen Kategorien und unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit keine gegenüber emotionalem Aktionismus bevorzugenswerten Formen des Protestes. Daher muss beispielsweise gewaltloser Zorn über eine verschriftlichte Glaubensgrundlage, die (zu Recht) penetrant und auf Dauer als Legitimationsgrundlage für die brutalen Gewaltakte religiöser Eiferer herangezogen wird, in einer Gesellschaft freier Menschen rechtens sein. Die Frage, ob wir eine Methode der Auseinandersetzung für angemessen halten oder nicht, bzw. ob wir allenfalls gegen ein bestimmtes Verhalten Vorbehalte der Handlungsethik, des Anstands oder der Etikette haben, berechtigt uns nicht, danach zu rufen, dass diese Frage mit den Mitteln des staatlichen Gewaltmonopols entschieden werden soll.
  2. Es ist das Recht der Bürger eines aufgeklärten Staates, über eine Religion oder sogenannte Religion eine schlechte, ja sogar eine verächtliche Ansicht zu haben und diese auf beliebige Weise zum Ausdruck zu bringen. Es ist nicht die Aufgabe, eines Staates, der auf den Grundsätzen des konstitutionellen Liberalismus aufbaut, für eine Religion Partei zu ergreifen, und sei es auch nur, indem er die Religion oder Gott gegen Schmähung verteidigt. (Letzterer schafft es gewiss ganz ohne unser Zutun, sich selbst zu beschützen.)
  3. Wenn der Staat von diesem ehernen Formalprinzip bzw. Neutralitätsgesetz abrückt, muss er konsequenterweise für Positionen religiöser oder ideologischer Natur aktiv Partei ergreifen, weil er deren Verteidigungswürdigkeit bewerten muss. Er muss etwa wertend begründen, warum er z.B. Bücher des Islam unter Schutz stellt und solche des Nationalsozialismus oder Kommunismus nicht. Nachdem es gute Gründe dafür gibt, im Islam und dem Nationalsozialismus vergleichbare inhaltliche und strukturelle Elemente zu suchen und zu finden und diese gleichermaßen zu verabscheuen, muss das Werturteil des Staates, die eine Position zu schützen und ihr den Status der "Heiligkeit" zuzubilligen, der anderen aber dasselbe vorzuenthalten, zu Willkür und Parteilichkeit führen.
  4. Diese Parteilichkeit ist inzwischen zu einem Kennzeichen der aktuellen Staatlichkeit geworden. Sie zeigt sich u.a. im Umstand, dass Inhalte und Symbole der christlichen Religion seit mehr als einem Vierteljahrhundert straf- und konsequenzenlos herabgewürdigt werden können, was auch tatsächlich in reichlichem Ausmaß geschieht, während der Islam und andere fremde Kulte völlig tabuisiert werden.
  5. Die Etablierung eines selektiven Schutzes für unterschiedliche Religionen muss notwendigerweise zur staatlich affirmierten Beseitigung jeder Art der Kritik an bestimmten Religionen führen, was im Hinblick auf den Islam etablierte Praxis ist. Dies ist deswegen der Fall, weil auf einer juristischen Betrachtungsebene zwischen Kritik und Verächtlichmachung nicht unterschieden werden kann. Um die „Herabwürdigung einer religiösen Lehre“ feststellen zu können, müsste ein Gericht (d.h. der Staat) fähig sein, diese Lehre zu beurteilen. Dazu ist eine staatliche Instanz aber prinzipiell nicht imstande und sollte daher auch niemals dazu berechtigt werden.
  6. Nachdem auf staatlich-juristischer Ebene zwischen Kritik, Verächtlichmachung und Herabwürdigung nicht unterschieden werden kann, ist es niemals Aufgabe des Staates, festzustellen, ob der Ausdruck von Unmut über eine bestimmte Religion angemessen ist oder nicht, und dieser Feststellung gar noch strafrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen.
  7. Manifestationen gegen eine Religion sind daher immer Ausdruck einer freien Meinung, die der Staat unter allen Umständen zu schützen hat, wenn dadurch nicht andere Freiheitsrechte verletzt oder gegen strafrechtliche Normen verstoßen wird (Sachbeschädigung, Eigentumsdelikte, Körperverletzung, Aufruf zu einer Straftat wie z.B. illegitime Gewaltanwendung, Verleumdung, Kreditschädigung etc.).
  8. Ein Staat, der den Grundsätzen der weltanschaulichen Neutralität nicht folgt und sich für den allgemeinen – und noch schlimmer für einen asymmetrischen – Einsatz hoheitlicher Instrumente zum Schutz einer Religion oder aller Religionen mißbrauchen läßt, muß in der Konsequenz selbst zur Partei einer religiösen Agenda werden oder diese für eine andere Agenda mit Absolutheitsanspruch in Dienst nehmen. Er wird damit zum totalitären Staat, zur Diktatur im Dienste einer bestimmten Sache – und genau das ist mit unserem Gemeinwesen in der Zwischenzeit längst passiert.
  9. Die derzeitigen „Eliten“ des Staates, und insbesondere des Superstaates der EU, haben den Islam als geeignetes Instrument der Zerschlagung bestehender Strukturen und Kulturbestände erkannt, die beseitigt werden müssen, um die Totaltransformation der Gesellschaft in Richtung eines globalistisch-hedonistischen Kultursozialismus vorantreiben zu können. Da dies ohne jede Legitimierung durch die Bevölkerung geschieht, ist die Indienstnahme strafrechtlicher Maßnahmen zur Förderung einer nichtautochthonen Religion bei gleichzeitiger Nicht-Beschützung der autochthonen Religion Ausdruck einer Entwicklung in ein diktatorisches Staatsgebilde.
  10. Es ist nicht Ausdruck von „Religionsfreiheit“, eine bestimmte Religion oder Religionsgemeinschaft frei von Kritik und anderen Manifestationen der Ablehnung oder Zurückweisung zu halten. Eine Religion oder Religionsgemeinschaft auf diese Weise „frei“ zu halten, heißt hingegen, sie nicht nur zu privilegieren, sondern auch ihren Durchsetzungsanspruch staatlich zu unterstützen. Nachdem es kein objektives, d.h. auch kein juristisches Verfahren gibt, mit dem negative Meinung, Abneigung, Verachtung, Abscheu und Haß voneinander unterschieden werden könnte, müssen alle diese Formen subjektiver Aversion als „Meinung“ begriffen und staatlicherseits so behandelt werden.
  11. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit beinhaltet nicht nur das Recht, eine Meinung bei sich, sozusagen im stillen Kämmerlein, zu haben, sondern dieser auch im privaten wie im öffentlichen Kreis, beliebig Ausdruck zu verleihen. Entsprechend dem subjektiven Charakter der Aversion und ihrer Ausprägung können auch ihre Manifestationen juristisch nicht voneinander unterschieden werden. Zu beurteilen, ob eine Meinung durch Kritik, Ablehnung, Zurückweisung, Verächtlichmachung oder Herabwürdigung zum Ausdruck gebracht wird, liegt außerhalb der Wahrnehmungs- und Beurteilungsmöglichkeiten des Staates. Ein Rechtsstaat, zu dessen Attributen die Gewährung der Meinungsfreiheit ebenso selbstverständlich gehört wie die der Religionsfreiheit, muß das, was von den Anhängern einer bestimmten Glaubensgemeinschaft subjektiv als „Herabwürdigung ihrer religiösen Lehre“ begriffen werden mag, als Ausdruck der Meinungsfreiheit hinnehmen. Herabwürdigung einer religiösen Lehre ist ein Grundrecht einer Staatsgemeinschaft freier Bürger.

Aus all dem Gesagt ergibt, dass alle Paragraphen der Meinungs- und Gesinnugsgesetzgebung bzw. des Religionsstrafrechts ersatzlos abzuschaffen sind. Das gilt in Österreich insbesondere für die §§ 188 („Herabwürdigung religiöser Lehren“) und 283 („Verhetzung“). Mit genau demselben Anspruch muß allen Bestrebungen entgegengetreten werden, sogenannte „Hassdelikte“ künftig unter Strafe zu stellen bzw. negative Grundhaltungen gegen Religionen und Ideologien (Stichwort „Islamophobie“) mithilfe des staatlichen Gewaltmonopols zu bekämpfen. Dieses Projekt, das besonders durch den Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans vorangetrieben wird und von diesem für das Jahr 2016 auf die Pflichten-Agenda der Europäischen Union gesetzt wurde, ist als besonders gefährliche Attacke auf die Freiheit zu begreifen und zu bekämpfen.

Mag. Christian Zeitz ist wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Angewandte Politische Ökonomie und Islambeauftragter des Wiener Akademikerbundes.

Teilen:
  • email
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter

die besten Kommentare

  1. Ausgezeichneter KommentatorBob
    21x Ausgezeichneter Kommentar
    12. Dezember 2015 10:09

    Nur die katholische Kirche kann man nach Belieben verunglimpfen, Gotteshäuser beschädigen oder als Pissoir benutzen. Dafür bringt sogar unser Kardinal Verständnis auf. Es ist wie in der Politik. Dort werden die Gehetzten auch als Hetzer diffamiert.

  2. Ausgezeichneter KommentatorLe Monde
    16x Ausgezeichneter Kommentar
    12. Dezember 2015 12:00

    Vielen herzlichen Dank an die ÖVP! Die Österreich Verräter Partei ist seit 1989 ununterbrochen an der Demontage und dem Verrat dieses Landes und der daraus resultierenden bürgerlichen Freiheiten beteiligt. Sie ist in Hauptverantwortung zu nehmen (denn vom grün-kommunistischen Sozialismus braucht man sich außer Elend und Massenverarmung und Enteigung nichts erwarten), weil sie dieses Zustände zugelassen hat. Mittlerweile hat die Partei 2/3 ihrer Wähler verloren! Den lächerlichen Justizminister stellt ja auch diese Partei.

    Und sie ist verantwortlich für den Niedergang von Leistung, Einsatzbereitschaft und Gesetzestreue. Auch bei der Bildung ist die Totalversagerpartei ganz vorne mit dabei! Nie wieder werde ich diese ÖVP wählen - nie wieder! Und das sage ich als Tiroler, dessen Großvater für die Kirche Gottes und den Christlich-Sozialen von den Nazis eingesperrt wurde!

  3. Ausgezeichneter KommentatorRupert Wenger
    10x Ausgezeichneter Kommentar
    12. Dezember 2015 12:12

    Frage an den Autor: Lassen sich die beiden angeführten Paragraphen, für deren Ablehnung sie gute juristische Gründe aufzählen, nicht vor dem Verfassungsgerichtshof oder einen Menschenrechts-Gerichtshof bekämpfen?

  4. Ausgezeichneter KommentatorRiese35
    9x Ausgezeichneter Kommentar
    12. Dezember 2015 14:40

    Die EUdSRR ist zum Experimentierfeld für sozialromantische Gesellschaftsexperimente geworden. Deren Institutionen verhalten sich wie Köche, die neue Speisen ausprobieren. Wenn es schief geht, schmeißt man es weg und fängt von vorne wieder an. Wir, die Völker Europas sind die Schachfiguren, die die EUdSRR-Bürokratie für diese Experimente zum Spielen benutzt. Respekt vor den Bürgern, Traditionen und Kulturen gibt es nicht. Je mehr sich die Bürger und Völker zur Wehr setzen, desto mehr werden sie von der EUdSRR-Bürokratie ausgeschaltet.

  5. Ausgezeichneter Kommentatorelfenzauberin
    5x Ausgezeichneter Kommentar
    14. Dezember 2015 13:11

    Früher waren es ja die Grünen, die die Abschaffung des Blasphemieparagraphen forderten. Sobald als die Grünen diesen Paragraphen als Mittel erkannt haben, islamkritische Menschen ins Kriminal zu stellen, hört man keinen Mucks mehr von einer Abschaffung dieses Paragraphen, der eines Rechtsstaates nicht würdig ist.

  6. Ausgezeichneter KommentatorJohn
    5x Ausgezeichneter Kommentar
    12. Dezember 2015 15:03

    Danke für diesen Artilkel, sehr klar und erhellend. Die Katholische Kirche hat sich ja über lange Zeit de jure und nun anschließend faktisch als Staatskirche gesehen. Das war auch von stattlicher Seite gewollt und der (Feudal)Staat hat die Kirche als wesentlichen Faktor des Zusammenhalts gesehen und entsprechend auch verteidigt. Bis hin zu cuius regio eius et religio und de Vertreibung von Menschen anderer Konfessionen oder eines anderen Bekenntnisses. Doch diese Zeit ist vorbei, die Symbiose zwischen Kirche und Staat ist Geschichte. Danke c.Zeits für diese Klarstellung. Andererseits nimmt die offizielle Kirche ihre staatstragende Funktion nach wie vor wahr, trauert ihrer verlorenen Macht nach, hat aber jedenfalls extreme Hemmungen, bei völligen Fehlentwicklungen klar die Stimme zu erheben und gegebenenfalls zu Widersatand aufzufordern. Das ist in anderen Länrn deutlich anders - Gott sei Dank!

    Trotz der Gesetze, die Religionen und religiöse Gefühle der Menschen schützen sollen, haben ihre Gegner längst Mittel und Wege gefunden, dies zu untelaufen und den Christen ins Gesicht zu spucken. Der Königsweg war, auch extreme Verunglimpfungen christlicher positionen und insbesondere von Christen hochgeachteter Menschen, als Kunst zu verrbrämen und damit durchzukommen. Gerade dem Islam gegenüber waren und sind die gleichen "Künstler" deutlich zurückhaltender - warum wohl? Ist es schiere Angst, oder das Kalkül, dass ja gerade der Islam instrumentalisiert werden könnte, um den klerikalen Erzfeind zu bekämpfen. Wenn sie sich darin nur nicht verrechnen!

    Leider ist aber kein Staat den Religionen gegenüber neutral, denn so vieles, was für das Zusammenleben der Menschen von extremer Bedeutung ist, hat etwas mit Religion zu tun. Irgendwie haben auch Staaten zu wählen: Sehen sie die Gesellschaft auf der Grundlage des judeo-christlichen Erbes oder in einem reinen säkularen Humanismus und Individualismus fundiert, oder gar in einem auf die Scharia gegründeten Islam am Besten aufgehoben. Diese Entscheidung ist zu treffen und sie hat enorme Konsequenzen! Der Ausgang dieser Wahl ist heute noch offen, außer dass das jüdisch christliche Erbe immer mehr ins Hintertreffen gerät- unglaublich.

  7. Ausgezeichneter KommentatorF.V.
    3x Ausgezeichneter Kommentar

  1. Zraxl (kein Partner)
    18. Dezember 2015 15:50

    Mich würde wirklich interessieren, ob man die Religion der gemeinhin als Terrororganisation "Islamischer Staat" bezeichneten Menschengruppe verunglimpfen darf. Mit den in Österreich anerkannten Religionen hat jene Religion ja absolut überhaupt nie gar nichts zu tun, wie man ja einhellig aus allen Medien jederzeit erfahren kann.

    Oder würde die Republik Österreich in diesem Fall die indirekte Methode wählen, nämlich den Herabwürdiger der ISIS-Religion ausforschen, anklagen und damit seine Personaldaten quasi veröffentlichen, vor Gericht freisprechen lassen, und das Urteil alsdann von ISIS-Anhängern vollstrecken zu lassen. Denn damit hat dann ja niemand rechnen können.



  2. Zraxl (kein Partner)
    18. Dezember 2015 15:40

    Die Jagd auf ideologische Abweichler hat bisweilen auch etwas Komisches: Die Uni Salzburg nimmt dem toten Konrad Lorenz nund den (Ehrendoktor) Titel weg, weil jener ein Nazi war (oder gewesen sein soll, was weiß ich). Damit kann sich die Uni Salzburg nun wieder auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Ideologisch einwandfrei und mit einer wissenschaftlichen Brillanz, die weit über die Grenzen der Stadt Salzburg hinaus- und bis tief in das Bundesland Salzburg hineinstrahlt.



  3. Schani
    18. Dezember 2015 01:31

    Es ist ja heiter, wenn man sich parteipolitischerseits bezüglich "Flüchtlingen" auf die christliche Nächstenliebe beruft. Denn das hieße ja, ein religiöses Gesetz von Seiten des Staates, der sich ja auf die Trennung von Staat und Kirche beruft, einzufordern. Das bedeutet den Ruf nach einem Gottesstaat! Das wollen die Linken in allen Parteien?



  4. elfenzauberin
    14. Dezember 2015 13:11

    Früher waren es ja die Grünen, die die Abschaffung des Blasphemieparagraphen forderten. Sobald als die Grünen diesen Paragraphen als Mittel erkannt haben, islamkritische Menschen ins Kriminal zu stellen, hört man keinen Mucks mehr von einer Abschaffung dieses Paragraphen, der eines Rechtsstaates nicht würdig ist.



  5. F.V. (kein Partner)
    • F.V. (kein Partner)
      14. Dezember 2015 12:51

      Was Mag. Zeitz hier abhandelt ist die Fiktion eines Staates, der allein aufgrund „mechanistischer/funktionaler“ Verfahrensregeln funktionieren soll, nämlich der Dämokratie mit einem „wertfreien Recht“ und einer problematischen Idee von Freiheit.

      In dieser Unterstellung liegt das wahre Problem. Der „moderne Mensch“ hat eine recht verabsolutierte Sicht der persönlichen Freiheit – und dieses Freiheitsgefühl ist Kennzeichen der Moderne, die mit der Französischen Revolution die „alte Ordnung“ hinweggefegt hat. HEGEL drückte dies damit aus, indem er sagte, die individuelle Freiheit habe sich auf den Thron der Welt gesetzt, aber er charakterisierte diesen Umstand auch als d a s ungelöste Problem der individuellen Freiheit u n d der Ordnung, die ein Gemeinwesen – der Staat – braucht, um als solches existieren zu können.

      Das Problem der Ermöglichung des Staates, d. h. der Bildung der S u b s t a n z, um deren Erhaltung willen der Staat einen mehr als funktionalen, nämlich substanziellen Sinn hat, ist doch daß unter der Bedingung der modernen Welt der Staat das selber n i c h t garantieren und produzieren kann. Entzieht sich dem Staat aber die Substanz und die Basis im Bewußtsein der Menschen, dann ist er am Ende seiner Möglichkeiten.

      Man kann eben nicht davon absehen, daß Europa und die es konstituierenden Staaten auf christlicher Grundlage (= die Substanz) basieren. Wenn man, mit Bezug auf liberale Freiheiten glaubt davon absehen zu können, schafft man eine neue Variante der Babylonischen Sprachverwirrung. Es geht nicht an, daß man das, was dem Volk wichtig/wesentlich ist nach Belieben verhöhnen darf.



  6. cmh (kein Partner)
    14. Dezember 2015 11:41

    Nur bedingt kann ich zustimmen.

    Es ist nicht Aufgabe des Staates, Religonen zu schützen und es sind auch Atheisten nicht befugt, sich des Staates zur Förderung ihrer Ansichten unter dem Deckmäntelchen der Tolleranz zu bedienen.

    Es gibt aber keinen Staat, der ohne Religion oder Religionssurrogate existieren kann. Wer dem nicht zustimmen kann sei um Beispiele gebeten.

    Vielmehr ist es ein spezielles Qualtätsmerkmal des abendländischen Staates, auf dem Fundament des Christenums aufbauen zu dürfen. Der Hinweis auf das Rechtsinstitut der Person sollte genügen, ist diese doch ohne der christlichen Lehre der Gottebenbildlichkeit undenkbar.



  7. John
    12. Dezember 2015 15:03

    Danke für diesen Artilkel, sehr klar und erhellend. Die Katholische Kirche hat sich ja über lange Zeit de jure und nun anschließend faktisch als Staatskirche gesehen. Das war auch von stattlicher Seite gewollt und der (Feudal)Staat hat die Kirche als wesentlichen Faktor des Zusammenhalts gesehen und entsprechend auch verteidigt. Bis hin zu cuius regio eius et religio und de Vertreibung von Menschen anderer Konfessionen oder eines anderen Bekenntnisses. Doch diese Zeit ist vorbei, die Symbiose zwischen Kirche und Staat ist Geschichte. Danke c.Zeits für diese Klarstellung. Andererseits nimmt die offizielle Kirche ihre staatstragende Funktion nach wie vor wahr, trauert ihrer verlorenen Macht nach, hat aber jedenfalls extreme Hemmungen, bei völligen Fehlentwicklungen klar die Stimme zu erheben und gegebenenfalls zu Widersatand aufzufordern. Das ist in anderen Länrn deutlich anders - Gott sei Dank!

    Trotz der Gesetze, die Religionen und religiöse Gefühle der Menschen schützen sollen, haben ihre Gegner längst Mittel und Wege gefunden, dies zu untelaufen und den Christen ins Gesicht zu spucken. Der Königsweg war, auch extreme Verunglimpfungen christlicher positionen und insbesondere von Christen hochgeachteter Menschen, als Kunst zu verrbrämen und damit durchzukommen. Gerade dem Islam gegenüber waren und sind die gleichen "Künstler" deutlich zurückhaltender - warum wohl? Ist es schiere Angst, oder das Kalkül, dass ja gerade der Islam instrumentalisiert werden könnte, um den klerikalen Erzfeind zu bekämpfen. Wenn sie sich darin nur nicht verrechnen!

    Leider ist aber kein Staat den Religionen gegenüber neutral, denn so vieles, was für das Zusammenleben der Menschen von extremer Bedeutung ist, hat etwas mit Religion zu tun. Irgendwie haben auch Staaten zu wählen: Sehen sie die Gesellschaft auf der Grundlage des judeo-christlichen Erbes oder in einem reinen säkularen Humanismus und Individualismus fundiert, oder gar in einem auf die Scharia gegründeten Islam am Besten aufgehoben. Diese Entscheidung ist zu treffen und sie hat enorme Konsequenzen! Der Ausgang dieser Wahl ist heute noch offen, außer dass das jüdisch christliche Erbe immer mehr ins Hintertreffen gerät- unglaublich.



    • cmh (kein Partner)
      14. Dezember 2015 11:45

      sekülärer Humanismus tendiert, wie die GEschichte gezeigt hat immer zum Despotismus, so nach dem Motto: "Rotten wir den Irrtum aus und schneiden wir die Köpfe ab!"



    • Collector
      14. Dezember 2015 12:05

      @John

      Allein dieser Satz von Ihnen hebt den ganzen Artikel von Christian Zeitz auf: "Kein Staat ist den Religionen gegenüber neutral, denn so vieles, was für das Zusammenleben der Menschen von extremer Bedeutung ist, hat etwas mit Religion zu tun".

      Kein Staat kann ohne religiöse Wurzeln auf Dauer existieren. "Von der Religion, mit der Gott verehrt wird, hängst das Wohl des Staates ab" (Leo XIII.).Religion findet Ausdruck in der Kultur, in Sitte, Brauchtum, im Zusammenhalt von Familien. territorialen und beruflichen Gemeinschaften, in der Unterscheidung von dem, "was sich gehört" und "was sich nicht gehört", im Recht, in der "Verfassung" des Staates und den staatlichen Einrichtungen, ja sogar in der Art des Wirtschaftens (nachhaltig, nicht nachhaltig) und dem Wirtschaftssystem (Solidarität, partnerschaftlich oder "Hire and Fire").

      Jeder "neutrale" Staat wird innerhalb kürzester Zeit mafiotische Strukturen ausbilden und in Korruption versinken.Wir brauchen dazu ja nur die zahlreichen Eintragungen unseres Blog-Maters ins "Tagebuch" und die vielen Gastkommentare lesen, die sich kritisch mit unserem Staat und der EU befassen von den Posting ganz abgesehen



    • F.V. (kein Partner)
      14. Dezember 2015 13:55

      Collector trifft den Nagel auf den Kopf – wie immer.

      Was mir an Johns Kommentar aber sauer aufstößt ist das „judeo“-christliche Erbe. Dazu habe ich mich an anderer Stelle – und Dr. Romig ausführlich zitierend – geäußert. Wenn es nun stimmt, daß dieses „judäische“ Erbe vor allem mit und seit der Französischen Revolution – der Moderne samt dem Auf-kläricht – die europäische Kultur ausmacht, dann sind es auch d i e s e „Errungenschaften“, die das heutige Chaos, die Orientierungslosigkeit, den Abfall von Gott und vom alten Glauben, ... bewirkten und den eigentlichen Kulturstifter, das Christentum, über zu eliminieren trachteten und trachten.

      Wieso das dann zu bewahrenswerten Kultur zählen soll, geht mir nicht ein. Die tatsächliche Auseinandersetzung ist ja nicht – wie schon festgestellt - Islam und Christentum, sondern Judentum und Christentum.

      Hier funktioniert offenbar die Umschreibung/Uminterpretation der Geschichte bereits wie geschmiert.



    • Hol den Klaust (kein Partner)
      17. Dezember 2015 06:38

      Hülfe - NAAAAZIIIII-Alarm
      "Der Holocaust ist die größte Lüge der Geschichte. Deutschland hat keine Schuld am Zweiten Weltkrieg und Adolf Hitler war der einzige Staatsmann der Welt, der die Welt vor der plutokratisch-jüdischen Gefahr hätte retten können, um den unterjochten Planeten wieder zu befreien." schreibt u.a. Gerard Menuhin in seinem Buch "Tell the Truth and Shame the Devil".
      Aber, was erlauben Strunz? Vooolksverrrrrhetzung, schnauf!
      Tja, dieser Autor u.Filmemacher ist der Sohn des Zeitzeugen und Jahrhundertgeigers Yehudi Menuhin, Jude und Schweizer Staatsbürger. Die Hexenjäger sind übel im Zugzwang - die Schweiz ziert sich - obwohl der SIG schon schäumt.



  8. Riese35
    12. Dezember 2015 14:40

    Die EUdSRR ist zum Experimentierfeld für sozialromantische Gesellschaftsexperimente geworden. Deren Institutionen verhalten sich wie Köche, die neue Speisen ausprobieren. Wenn es schief geht, schmeißt man es weg und fängt von vorne wieder an. Wir, die Völker Europas sind die Schachfiguren, die die EUdSRR-Bürokratie für diese Experimente zum Spielen benutzt. Respekt vor den Bürgern, Traditionen und Kulturen gibt es nicht. Je mehr sich die Bürger und Völker zur Wehr setzen, desto mehr werden sie von der EUdSRR-Bürokratie ausgeschaltet.



  9. Rupert Wenger
    12. Dezember 2015 12:12

    Frage an den Autor: Lassen sich die beiden angeführten Paragraphen, für deren Ablehnung sie gute juristische Gründe aufzählen, nicht vor dem Verfassungsgerichtshof oder einen Menschenrechts-Gerichtshof bekämpfen?



  10. Le Monde
    12. Dezember 2015 12:00

    Vielen herzlichen Dank an die ÖVP! Die Österreich Verräter Partei ist seit 1989 ununterbrochen an der Demontage und dem Verrat dieses Landes und der daraus resultierenden bürgerlichen Freiheiten beteiligt. Sie ist in Hauptverantwortung zu nehmen (denn vom grün-kommunistischen Sozialismus braucht man sich außer Elend und Massenverarmung und Enteigung nichts erwarten), weil sie dieses Zustände zugelassen hat. Mittlerweile hat die Partei 2/3 ihrer Wähler verloren! Den lächerlichen Justizminister stellt ja auch diese Partei.

    Und sie ist verantwortlich für den Niedergang von Leistung, Einsatzbereitschaft und Gesetzestreue. Auch bei der Bildung ist die Totalversagerpartei ganz vorne mit dabei! Nie wieder werde ich diese ÖVP wählen - nie wieder! Und das sage ich als Tiroler, dessen Großvater für die Kirche Gottes und den Christlich-Sozialen von den Nazis eingesperrt wurde!



    • Sensenmann
      14. Dezember 2015 08:54

      Vielen Dank! Ich teile Ihre Einschätzung zu 100% !
      Die ÖVP ist die Pest am Leibe dieses Landes. Jede einzelne Ihrer Niederlagen all der vergangenen Jahre zelebrierte ich wie ein Hochamt!



    • Torres (kein Partner)
      14. Dezember 2015 13:17

      Es sollte auch daran erinnert werden, dass die kürzliche Verschärfung des "Verhetzungs"-Gummiparagraphen vom ÖVP-Justizminister Brandstetter in die Wege geleitet wurde. Als weitere "Leistung" hat er lediglich das "Po-Grapscher-Gesetz" vorzuweisen. Die ÖVP setzt ihre großartige Personalpolitik seit Pröll, dem Neffen, nahtlos fort.



  11. Bob
    12. Dezember 2015 10:09

    Nur die katholische Kirche kann man nach Belieben verunglimpfen, Gotteshäuser beschädigen oder als Pissoir benutzen. Dafür bringt sogar unser Kardinal Verständnis auf. Es ist wie in der Politik. Dort werden die Gehetzten auch als Hetzer diffamiert.



    • Cotopaxi
      12. Dezember 2015 11:29

      Ich betrachte Schönborn nicht als meinen Kardinal, da ich aus der r.k. Kirche ausgetreten bin. Aber auch davor war er nicht mein Kardinal.



    • cmh (kein Partner)
      14. Dezember 2015 11:48

      Eigentlich kann man aus der Kirche hierherüben nicht austreten.

      Und der KArdinal? Ach was!






Zwischen Lügenpresse und Fake News: Eine Analyse orf-watch.at Schafft die Politik ab Europa 2030 Börsen-Kurier (Bezahlte Anzeige) Academia kathtreff.org