Gastkommentare

Was man in der Schweiz an Abgaben zahlen muss

01. Februar 2014 04:38 | Autor: Anton Karl
32 Kommentare

Es tut immer wieder gut, ins Ausland zu schauen und Systemvergleiche anzustellen. Deshalb habe ich mir die Mühe gemacht, die folgenden Beispiele zusammenzustellen. Sie zeigen in erstaunlicher Dimension, um wie viel attraktiver die Schweiz ist. Nicht nur durch die Höhe der Löhne, sondern auch durch die im Vergleich zu Österreich viel geringeren Abgaben.

Zum Vergleich analysieren wir die Lohnabrechnung für eine verheiratete Person mit Unterhaltspflicht für ein Kind ohne Kirchensteuer (ohne Bekenntnis). Für die Pensionsvorsorge (zweite Säule) wurde die Altersgruppe 35 bis 44 Jahre angenommen. Für jüngere Arbeitnehmer wären die Lohnnebenkosten nochmals um etwa drei Prozent geringer. Für ältere Arbeitnehmer wären sie zwischen fünf und acht Prozent höher. Die diversen Abkürzungen werden weiter unten erläutert. Alle Beträge sind in Schweizer Franken angegeben, 1 Euro entspricht etwa 1,2 Franken).

Beispiel 1:

Monatslohn: 6.428,60 CHF

Abzüge Prozent Absolut
AHV-Beitrag 5,150 331,05
ALV-Beitrag 1,100 70,70
BVG-Beitrag   277,50
Quellensteuer 2,240 128

Nettolohn an Arbeitnehmer: 5,621,35 CHF

Arbeitgeberkosten: 6.428,60 + 331,05 + 70,70 + 277,5 = 7.057,85 (125,55 Prozent des Nettolohnes)

Das ist beispielsweise der Lohn eines jungen Bauingenieurs im ersten oder zweiten Jahr oder einer Grundschullehrerin im zweiten Jahr.

Beispiel 2:

Monatslohn 10.000 CHF

Abzüge Prozent Absolut
AHV-Beitrag 5,150 515
ALV-Beitrag 1,100 110
BVG-Beitrag   397,62
Quellensteuer 5,25 471

Nettolohn an Arbeitnehmer: 8.506,38 CHF

Arbeitgeberkosten: 10.000 + 515 + 110 + 387,62 = 10.922,62 (128,4 Prozent des Nettolohnes)

Das verdient beispielsweise ein Bauingenieur im fünften Jahr, eine 30jährige Tierärztin mit Spezialausbildung an der Uni Zürich oder ein Gymnasiallehrer mit fünf Jahren Berufserfahrung. Die Beispiele betreffen durchwegs junge Leute, die ich persönlich kenne und die aus Österreich ausgewandert sind.

Die obigen Beispiele zeigen, dass eine Lohnerhöhung von 100 CHF netto für den Arbeitnehmer zusätzliche Kosten von 125 bis 130 CHF für den Arbeitgeber bedeuten. Dieser Faktor ist in Österreich deutlich höher.

Erläuterungen zu den Lohnbeispielen

AHV = Alten und Hinterbliebenenversicherung. Das ist die erste Säule der Schweizer Pensionsvorsorge. Sie ist als Umlagesystem gestaltet. Die Höchstrente beträgt 2.340 CHF (x 12). Es gibt beim Beitrag keine Höchstbemessungsgrundlage. Es findet hier also eine gewisse Umverteilung von Spitzenverdienern zu Kleinverdienern im Zuge der Finanzierung des AHV-Fonds statt. Es gibt in der Schweiz keine Sonderprivilegien im Umlagesystem (etwa für Beamte). Jeder ist in der AHV gleich. Höhere Pensionen gibt es nur über das BVG (siehe unten). Das obliegt aber dann den Unternehmen.

ALV = Arbeitslosenversicherung. Höchstbemessungsgrundlage 10.500 CHF Monatseinkommen. Bei höheren Einkommen steigt der Beitrag also dann nicht mehr.

BVG = Berufliche Vorsorge. Das ist die zweite Säule der Schweizer Pensionsvorsorge. Dies ist ein echtes „Ansparkonto". Die Beiträge sind als Prozentsatz des Bruttolohnes gesetzlich festgelegt. Für junge Leute betragen sie sieben Prozent, für 35-44 jährige zehn Prozent und für ältere Arbeitnehmer bis 18 Prozent. Die Kosten werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt, meist halbiert. Oft übernehmen Arbeitgeber auch bis zu 75 Prozent als freiwillige Leistung.

Die Einzahlung ist steuerfrei. Das heißt man sieht, wie viel Geld man aktuell angespart hat. Es gibt in diesem System verschiedenste Ausgestaltungen. Das hängt vom Arbeitgeber ab. Es gibt versicherte Modelle (Kapitalschutz) mit Mindestverzinsung (z.B. 1,5 Prozent) und Teilpartizipation an positiven Kapitalmärkten, es gibt unversicherte Modelle mit Totalpartizipation an Kapitalmärkten etc. Es obliegt den Mitarbeitern und den Arbeitgebern, das für die Angestellten und Arbeiter richtige Modell zu finden. Die Entscheidung wird also innerhalb des Unternehmens getroffen.

Das angesparte Kapital kann am Ende des Berufslebens mit dem sogenannten Umwandlungssatz in eine monatliche Rente umgewandelt werden. Beträchtliche Teile des Kapitals können aber am Ende des Berufslebens auch als Einmalzahlung bezogen und selbst weiter veranlagt werden, wenn man meint, man könne es selber besser.

Weiters kann man auch vorher das Kapital beziehen für:

  1. Eigenkapital für eine selbstbewohnte Immobilie,
  2. Wechsel in die Selbständigkeit und
  3. Wegzug ins Ausland. In diesem Fall wird auf das bezogene Kapital sechs Prozent Einkommenssteuer fällig.

Gegenargumente

Als Gegenargument wird oft auf höhere Lebenshaltungskosten verwiesen. Das stimmt für Städte, aber auch in der Schweiz kann man sich um die Ballungsräume wunderbar mit den Kosten runterhanteln. Wenn man in Zürich verdient und im Kanton Aargau wohnt (20 bis 40 Minuten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln), ist das Wohnen gar nicht mehr so teuer. Im Übrigen kann man ja auch alle drei Wochen nach Konstanz in Deutschland fahren, um einen Großeinkauf zu machen (50 Minuten Fahrzeit).

Gegenargument Krankenkasse

Ja, es stimmt, dass der Arbeitnehmer in der Schweiz die Krankenkasse (Grundversicherung) prinzipiell selber zahlen muss. Aber bei einem steuerpflichtigen Einkommen als Familie mit einem Kind von maximal 65.000 Franken zahlt dies auch in der Schweiz das Sozialsystem. Die Grundversicherung kostet etwa 200 bis 250 CHF pro Monat, also etwa zwei bis drei Prozent des Brutto. Selbst wenn sie der Arbeitnehmer selbst bezahlen müsste, wären die Lohnnebenkosten um Dimensionen von jenen in Österreich entfernt.

Die Schweizer Verfassung verlangt, dass die Steuern und Abgaben jedes Jahr auf die Dezimalstelle genau an die kalte Progression angepasst werden. Es gibt einfach nicht mehr Geld für den Staat, das ihm nicht zusteht. Der Staat muss daher effizienter wirtschaften. Außerdem hängt über jeder Investitionsentscheidung auf jeder Körperschaftsebene das Damoklesschwert des Volksentscheides.

Die oben dargestellten Beispiele sind aus dem Kanton Zürich, welcher absolut kein Niedrigsteuerkanton ist.

Man sollte das alles einmal den Unternehmern und den Arbeitnehmern in Österreich erzählen. Denn das ist der Grund, weshalb den Österreichern vermutlich kaum Kaufkraft bleibt. In Österreich kostet allein der Arbeiterkammerbeitrag 0.5 Prozent des Bruttolohnes für einen Arbeitnehmer. Das ist die Hälfte des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung in der Schweiz. Weshalb lassen sich die Steuerzahler und die Unternehmer, die Angestellten und alle anderen das gefallen?

Die Politik in Österreich tut leider nur eines. In Absenz des Bewusstseins um diese schlechten Standortbedingungen der Bürger hat sie es leicht, die Arbeiter und die Angestellten gegen die Reichen, also meist die Unternehmer, aufzuhetzen. Dass an ihrer schwachen Kaufkraft die Staatsquote von 52 Prozent und die kalte Enteignung schuld sind, verstehen die meisten Arbeitnehmer leider nicht.

Vermögenssteuer

In der Schweiz gibt es tatsächlich auch eine Vermögenssteuer. Allerdings in sehr bescheidener Höhe. Je nach Kanton ist diese stark unterschiedlich. Sie bewegt sich bei Vermögen von 500.000 CHF bis 1.500.000 CHF zwischen 0.03 Prozent und 0.5 Prozent. Viele Kantone haben bei dieser Vermögenshöhe eine Vermögenssteuer im Bereich von 0.1 Prozent bis 0.3 Prozent jährlich. Zusätzlich gibt es vernünftige Absetz- bzw. Freibeträge. Je nach Kanton, Zivilstand und Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder betragen diese zwischen 80.000 und 200.000 CHF. Umgekehrt sind interessanterweise selbst jene, die nur ein kleines Vermögen besitzen, nicht ausgenommen. Aber die Freibeträge und die Steuersätze machen die Belastung sehr gering. Dafür ist die Einkommenssteuer bei kleinen und mittleren Einkommen (bis 100.000 CHF) beinahe inexistent (siehe oben).

Ausserdem gibt es keine Kapitalerstragssteuer auf Kapitalgewinne.

Daher stört den Arbeitnehmer und den Unternehmer die Vermögenssteuer nicht wirklich. Nur für äußerst große Vermögen ist die Vermögenssteuer an sich höher. Dafür gibt es aber auch Gestaltungsmöglichkeiten, etwa über den Wegzug in einen Niedrigststeuerkanton mit sehr geringen Vermögenssteuern und diverse anderen Konstruktionen.

In der Schweiz wird es daher ermöglicht, ein Vermögen aufzubauen. Wenn man betrachtet, dass Einkommensteuersätze bei 60.000 CHF vernachlässigbar sind (also etwa 2,5 bis 5 Prozent), bei 100.000 CHF brutto Jahreseinkommen die Einkommensteuersätze bei etwa 5 bis 10 Prozent liegen (Kanton Zürich) und selbst bei 200.000 CHF brutto Jahreseinkommen die Einkommensteuersätze nur zwischen 15 und 20 Prozent liegen, dann erkennt man, dass ein Vermögensaufbau sogar erwünscht ist.

Auch ohne spezielle Gestaltung mit Stiftungen wird bis fünf Millionen Franken ein Vermögensaufbau absolut nicht behindert. Das fördert einen starken Mittelstand.

Einen Unternehmer stört die Vermögenssteuer auch aus anderen Gründen nicht:

  1. Er kann das Stammkapital aus Gesellschaften steuerfrei als Dividende ausschütten
  2. Die Besteuerung von Dividenden/Ausschüttungen ist steuerlich begünstigt, sofern man mindestens zehn Prozent am Stammkapital einer Gesellschaft hält.

Diese steuerliche Begünstigung führt zu Steuersätzen auf diese ausgeschütteten Dividenden von sieben bis 13 Prozent, je nach Wohnsitzkanton der Person, welche die Dividenden erhält. Im Endeffekt erhöht also die Vermögenssteuer die Dividendenbesteuerung etwas. Mehr aber nicht.

Die Betrachtung der gesamten Steuerlast erklärt, weshalb die Vermögenssteuer in der Schweiz zwar existiert, aber nicht wirklich störend ist. Denn in der Gesamtbetrachtung spürt man sie nicht wirklich.

Erläuterungen zur Quellensteuer

Quellensteuer zahlt ein Ausländer mit L- oder B-Aufenthaltsbewilligung (also ohne permanentes Aufenthaltsrecht). Sie ist ein Annäherungswert für die gesamte Einkommenssteuerbelastung (inkl. Gemeindesteuer, Kantonssteuer und Bundessteuer). Sie ist also die Einkommenssteuer für den Ausländer. Die Gesamtbelastung durch die Quellensteuer ist aber auch ein Annäherungswert für die Gesamtbelastung für den Schweizer Staatsbürger oder jene Personen mit permanenter Aufenthaltsbewilligung (C-Bewilligung).

Sobald der Ausländer eine C-Bewilligung hat, muss er die Einkommenssteuer auch als Arbeiter und Angestellter selbst abführen. Sie wird nicht mehr als Quellensteuer automatisch vom Lohnzettel abgezogen.

Wenn ein Ausländer mit L- und B-Bewilligung mehr als 125.000 CHF verdient, dann wird ihm die Quellensteuer schon auf dem Lohnzettel abgezogen, aber er muss sich dennoch veranlagen, das heißt eine Steuererklärung ausfüllen. Niedrige Einkommen müssen das nicht. Das heißt: Bei Einkommen über 125.000 ist für den Ausländer ohne permanente Aufenthaltsbewilligung die Wohnsitzgemeinde innerhalb des Kantons für die Steuerbelastung relevant. Denn wenn er in einer steuergünstigeren Gemeinde im Kanton wohnt, kann er aus den abgezogenen Quellensteuern durch die Veranlagung sogar noch Geld zurückbekommen.

Die Schweizer nennen die Einkommenssteuer für Ausländer deshalb Quellensteuer, weil sie an der Quelle, nämlich am Lohnzettel abgezogen wird. Man traut Ausländern, die unter fünf Jahre in der Schweiz wohnen und keine permanente Aufenthaltsbewilligung haben nicht zu, dass sie eigenverantwortlich die Einkommensteuer am Ende des Jahres selbst abführen und über das Jahr ansparen.

Dieses Misstrauen ist aber verständlich, da die Ausländer in den umliegenden Ländern ja keine Eigenverantwortung beim Abführen der Einkommenssteuer kennen, sondern diese in den anderen Ländern (etwa Österreich) immer gleich vom Lohnzettel abgezogen wird. Die Regel ist in der Schweiz aber ein Abführen der Steuern eigenverantwortlich am Ende des Jahres.

Weitere Erläuterungen

  • L-Bewilligung: Ausländeraufenthaltsbewilligung für ein Jahr
  • B-Bewilligung: Ausländeraufenthaltsbewilligung für fünf Jahre
  • C-Bewilligung: permanente Ausländeraufenthaltsbewilligung

Anton Karl (1976) ist Verwaltungsratsvorsitzender einer Schweizer Holdinggesellschaft. Er hat davor in den USA, London, Frankfurt und der Schweiz studiert und bei mehreren internationalen Banken gearbeitet. Er ist in Mistelbach geboren, war Wiener Sängerknabe und ist Mag.iur. Er ist parteilos, hegt aber Sympathie für verschiedene Positionen des Schweizer Freisinns.

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die besten Kommentare

  1. Ausgezeichneter KommentatorHelmut Oswald
    5x Ausgezeichneter Kommentar
    30. Januar 2014 18:38

    Ich habe acht Jahre in der Schweiz gelebt, Aufentahltsbewilligung C (also vollständige Inländergleichstellung, ohne politische Rechte und Pflichten = keine Wehrpflicht in der Schweiz, kein Wahlrecht in der Schweiz).

    Die Unterschiede zwischen den beiden Ländern könnten nicht größer sein.
    Dort ein schlanker Staat, der das Notwendigste bekommt und dem Bürger mit Respekt und auf gleicher Augenhöhe gegenübertritt, hier eine präpotente, überteuerte und von Korruption und Verschwendung gekennzeichnet, wie ein Krebsgeschwür wuchernde Bürokratie, überwölbt von einer unnahbaren Politikerkaste, die außer fremdes Geld zu verwirtschaften keinen Leistungs- und Erfolgsnachweis erbringt.

    Wüssten unsere Landsleute bescheid, wie es - ganz anders, naicht nur auch sondern besser gehen kann - würden sie empört die Finanzämter stürmen und ihnen den roten Hahn aufs Dach setzen. Übrigens, Armut in der Schweiz ist nicht das Gleiche wie Armut in Österreich. Wer den Staat verschuldet, geht dort in Konkurs und wird abgewählt - ja auch KAntone und Gebietskörperschaften gehen in der Schweiz in Konkurs und ihre Vermögenswerte werden so lange versteigert (öffentliche Bäder, Amtsgebäude, Grundstücke) bis die Schulden getilgt sind.

    Aber nur Geduld, das steht diesem roten Dreckssystem noch bevor. Ihr wollt von den Reichen und Besitzenden mehr Steuern ? Ausgezeichnet, wir fangen an bei der Besteuerung des ÖGB (außerordentlich vermögend) setzen fort über die diversen Kammern und zum Schluß kommen Parteien, Parteigänger (führende) dran und wenn das nicht reicht, dann werden wir eben die Mitglieder jener Parteien anspannen, die uns in den Abgrund geführt haben. Schließlich sind wir im Fallen erst vom zwanzigsten im zehnten Stockwerk angekommen - na und, ging doch bisher alles Bestens ? Oder ?

  2. Ausgezeichneter Kommentatormischu
    4x Ausgezeichneter Kommentar
    30. Januar 2014 12:30

    Vielen Dank für diese wertvollen Informationen, die eindeutig beweisen, daß direkte Demokratie sich in allen Bereichen positiv auf ein Land und seine Bewohner auswirkt.
    Österreich ist leider weit entfernt davon!

  3. Ausgezeichneter KommentatorSiri
    2x Ausgezeichneter Kommentar
    30. Januar 2014 10:08

    danke für diesen Gastkommentar. Es ist immer gut auch über die eigenen Grenzen zu sehen und die Schweiz ist in vielerlei Hinsicht ein gutes Vorbild. Leider gehen wir momentan in Österreich in Richtung Kommunismus...

  4. Ausgezeichneter KommentatorBrockhaus
    2x Ausgezeichneter Kommentar
    30. Januar 2014 11:36

    Danke für diesen interessanten, übersichtlichen und sehr verständlich aufbereiteten Beitrag.

  5. Ausgezeichneter KommentatorGerhard Pascher
    1x Ausgezeichneter Kommentar
    30. Januar 2014 17:30

    Wie scheinbar nur „nebensächlich“ angeführt wurde, fehlt bei den genannten Beispielen die obligatorische Krankenversicherung, wobei man sich die Versicherungsgesellschaft selbst aussuchen kann. Dazu muss aber auch bemerkt werden, dass es bei den Pflichtversicherungen für fast allen Leistungen einen Selbstbehalt gibt und auch vieles (z.B. fast alle Zahnbehandlungen) selbst bezahlt werden müssen. Oder man schließt zusätzliche Versicherungen ab.

    Außerdem wird in den genannten Beispielen die Quellensteuer aufgeführt, welche für alle Schweizer Staatsbürger sowie die „C-Ausländer“ NICHT zutrifft. Stattdessen gibt es die 3 Steuern (für Bund, Kanton und Gemeinde), welche zusammen zwischen 13 und 19 Prozent betragen. Die sog. Grenzgänger (z.B. Leute aus Vorarlberg, welche täglich zum Schweizer Arbeitsplatz pendeln) kommt aber die Quellensteuer zur Anwendung, da der ständige Wohnsitz außerhalb der Schweiz liegt.
    Trotzdem ist der Vergleich zu Österreich eklatant.

    Hinzuweisen ist auch noch auf die Alternative der "Versteuerung/Pauschalierung nach Aufwand", welche für nicht in der Schweiz Erwerbstätige aber mit Schweizer Wohnsitz (vorwiegend ausländische Millionäre) möglich ist. Dabei wird - in unterschiedlicher Höhe von den einzelnen Gemeinden - die Miete bzw. der Wert des Hauses als Berechnungsbasis herangezogen. Im Durchschnitt beträgt diese Steuer „nur“ CHF 100.000 pro Jahr. Über 4.000 Leute machen von diesem Vorrecht Gebrauch.

  1. Greg Rogers (kein Partner)
    17. September 2020 14:03

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  2. DAGOBERT66 (kein Partner)
    18. Januar 2018 12:34

    Für eine bessere Darstellung sollten alle Angaben auf ein Kalenderjahr hochgerechnet werden, so dass jeder erkennen kann, was er bei 60.000, 120000 und 180.000 Franken Einkommen als Unternehmer, Arbeitnehmer, Pensionär in Abhängigkeit von Familienstand und Kinder bezahlen muss.



  3. Sven H. (kein Partner)
    11. Dezember 2016 13:52

    Als Hinweis kann an dieser Stelle für deutsche Arbeitnehmer in der Schweiz, die dort ihren Wohnsitz haben, noch angemerkt werden, dass man darauf achten sollte, dass, auch wenn man nachweislich nicht in der Kirche ist, diese Steuer nicht belastet wird. Denn einige Kantone handhaben es nach meiner Erfahrung seit längerem so, dass diese Arbeitnehmer Kirchensteuer bezahlen und innerhalb der Quellensteuer es nicht direkt ersichtlich ist, dass sie sie zahlen!



  4. Nemo
    02. Februar 2014 15:08

    Habe folgenden Kommentar von einer in der Schweiz arbeitenden Person bekommen:

    "Danke für den Link. Ich habe ihn mal kurz überflogen. Im Grunde genommen stimmt es, dass man in der Schweiz weniger Steuern zahlt. Aber die Steuern differieren nicht nur von Kanton zu Kanton, sondern auch von Gemeinde zu Gemeinde. Eine Gemeinde mit niedrigen Steuern ist teuer zum Wohnen, da die Häuser teuer sind etc. Die Aussage, dass die Einkommenssteuer nichtexistent ist, ist sehr gewagt. Grob geschätzt zahlen wir ungefähr 12-15% Steuern. Da sind die Abgaben für die Vorsorge im übrigen nicht dabei.

    Die Krankenkasse sieht günstiger aus als in Deutschland (dort kenne ich die Preise). Das stimmt für eine Einzelperson, aber in der Schweiz zahlt jede Person, d.h. eine Familie mit Kindern zahlt viel mehr als in Deutschland, wo ein Verdiener die Krankenkasse für die ganze Familie stellt.

    Bei der Vorsorge hat der Autor die 3. Säule verschwiegen. Diese muss eigentlich auch bedient werden. Die normale Rente ist eher ein Gnadenbrot.

    Und es ist auf jeden Fall so, dass die Unterhaltskosten höher sind. Das betrifft nicht nur Dinge, die man im Ausland kaufen kann, sondern vor allem Dinge die man nur vor Ort kriegt (Telefonkosten, Öffentlicher Verkehr, Ausgehen, Museum, etc).

    Deshalb muss ich leider sagen, dass die Aussagen des Autors als alleinige Quelle mit Vorsicht zu geniessen sind"



    • Anton Karl
      02. Februar 2014 16:08

      S.g Nemo, Ich habe auch bei anderen Kommentatoren festgestellt, dass von verschiedenen Themen gesprochen wird und teilweise aneinander vorbeigeredet wird. Deshalb möchte ich nochmals kurz auf Ihre Punkte eingehen

      1) Die angegeben Lohnbeispiele sind aktuelle Lohnzettel von L- und B-Bewilligungsinhabern mit 1 Kind und verheiratet. Daran gibts nicht viel zu rütteln. Das sind aktuelle Lohnzettel von befreundeten Ausländern hier im Kanton Zürich. Die Krankenkasse wurde im Beitrag angesprochen, auch dass es bis zu x CHF Einkommen als Familie eine sogenannte Prämienvergünstigung für die Krankenkasse gibt, wurde im Kommentar angemerkt.

      2) die Beispiele beziehen sich auf den Kanton Zürich. Es ist nicht möglich in einem kurzen Beitrag die Steuerdifferenzen zwischen allen Kantonen und Gemeinden detailliert anzusprechen. Der Kanton Zürich hat faire Steuern ist aber kein Niedrigsteuerkanton wie Schwyz, Zug oder Nidwalden und kein "Hochsteuerkanton" wie Bern, welcher aber noch immer günstiger ist als Österreich. Die angegebenen Beispiele mit Quellensteuer sind die ungefähre durschnittliche Steuerbelastung für ein bestimmtes monatliches Einkommen auf Quellensteuerbasis für L- und B-Ausländer.

      3) Die Quellensteuer wurde für die Beispiele gewählt, weil es sich um aktuelle Lohnzettel von Ausländern mit L- und B-Bewilligung handelt und um einen Näherungswert zu erhalten für die gesamte Einkommenssteuerlast. Ich bitte Sie daher, folgenden Link zu studieren und zwar etwas weiter unten Quellensteuer-Monatstarife 2013". Bitte beachten Sie die Unterschiede "Alleinstehende", "Verheiratete" "Doppelverdiener" und innerhalb der Tarife die Unterschiede zwischen "mit / ohne Kirchensteuer" und welcher Unterhaltspflicht für wieviele Kinder.

      http://www.steueramt.zh.ch/internet/finanzdirektion/ksta/de/quellensteuer/auslaendische_arbeitnehmer.html

      4) die grosse Konfusion entsteht für Schweizer immer dann, wenn sie die kantonalen Quellensteuertarife für Ausländer ansehen und mit ihren eigenen Tarifen vergleichen. Dies entsteht daraus, dass die Quellensteuersätze natürlich niedriger sind, weil sie sich auf eine höhere Basis (ie Einkommen nach Sozialabgaben) beziehen. Der Schweizer zahlt seine Steuern auf einer niedrigeren Basis, ie "steuerbares Einkommen" (nach Sozialabgaben und Abzügen, die bis zu 10,000 oder 15,000 CHF pro Jahr sein können), und damit mit höheren Sätzen auf einer niedrigeren Basis. Weiters muss man immer zwischen einem Mischsatz (Quellensteuer) und einem Grenzsatz (Progression für Schweizer Veranlagungspflichtige) unterscheiden.

      Der Grund dafür ist, dass der Quellensteuerpflichtige bis zu eingem gewissen Einkommen nicht veranlagungspflichtig ist und die Quellensteuertarife gewisse Abzugsposten bereits in diesem Mischsatz beinhalten. Trotzdem ändert dies am Ergebnis in absoluten Frankenbeträgen auf Basis eines gewissen Bruttoeinkommens wenig. Ob ich einen höheren Prozentsatz auf "steuerbares Einkommen" als Schweizer zahle, oder einen niedrigeren Prozentsatz (Quellensteuer) auf die höhere Basis des Einkommens nach Sozialabgaben, ändert an der zu zahlenden Steuer wenig.
      j
      Am besten Ihre Kontaktperson schaut sich Ihre absolut zu bezahlende Einkommensteuer pro Jahr an und dividiert diese durch das sog. "Nettoeinkommen" am Lohnzettel, das ist das Einkommen nach Sozialabgaben inkl. BVG. DAnn wird sie erkennen, dass ihr Mischsteuersatz nicht weit weg von jenen Sätzen der Quellensteuer ist, natürlich sofern sie im Kanton Zürich lebt. Im Jura oder in Bern ist das etwas anders, dort ist das Leben aber auch billiger.

      5) Die 3. Säule ist eine zusätzlich freiwillige Vorsorge zur 2. Säule. Für mich persönlich war die 2. Säule immer so bedeutend, dass die 3. Säule niemals diese Relevanz hatte, das gebe ich zu. Trotzdem, das ist freiwillig und dasselbe Argument gilt für Österreich. Mit der ASVG Pension kommt man in einigen Jahren nicht mehr aus und viele sorgen sog gut geht freiwillig privat vor. Das sagt aber nichts über die totalen Lohnnebenkosten und die Steuerlast aus.

      6) natürlich sind die Mieten in der Schweiz nicht billig. Aber eine vernünftige Wohnung für eine Familie in Wien am freien Markt kostet genauso mittlerweile 1,500 Euro oder sogar mehr. Das Problem ist, dass der österreichische Mietmarkt, vorallem in Wien, massiv durch geförderte Mietwohnungen und Gemeindewohnungen verzerrt ist. Das wird sich aber die Stadt Wien nicht mehr lange leisten können, wie man an deren Verschuldungsniveau erkennen kann.

      7) Persönlich kann ich nur sagen, dass der öffentliche Verkehr, vorallem in Zürich, zum Besten zählt, was die Welt zu bieten hat. Und ein Jahresticket für den gesamten Kanton Zürich (IR, S-Bahnen, Strassenbahnen, Busse, Gondeln etc.) kostet 2,124 CHF. Beim besten Willen, das ist für diesen Service nicht zu viel. Man braucht im Kanton Zürich wohnen nicht wirklich ein Auto. Man kann argumentieren, dass Wien das Ticket für alle öffentlich fördert. Auch das stelle ich in Frage, wie lange sich eine schwer verschuldete Stadt wie Wien all das noch leisten können wird.

      Mit freundlichen Grüssen,

      Anton Karl



    • Anton Karl
      02. Februar 2014 16:23

      Sg Nemo, noch ein kurzer Nachtrag:

      Ich wohne seit 8 Jahren hier im Kanton Zürich, zusammen mit einer 5-köpfigen Familie. Ich habe sowohl Quellensteuer als B-Bewilligungsinhaber bezahlt als auch voll veranlagungspflichtig Einkommenssteuer als C-Bewilligungsinhaber (dem Schweizer gleichgestellt) bezahlt.

      Die Differenz zwischen Quellensteuer und voller Einkommensteuer war auf meinen Lohnzetteln / Steuererklägungen innerhalb des gleichen Kantons nicht sehr gross. Das ist eine empirisch belegbare Sache. Im Gegenteil, als C-Bewilligungsinhaber kommt man dann auch in den Genuss günstigerer Steuersätze, wenn man in sehr steuergünstigen Gemeinden wohnt (dafür sind die Mieten dort höher, ja - aber meist ist auch die Sozialstruktur dort besser).

      Wie oben beschrieben, der Schweizer muss vorsichtig sein, die niedrigen Quellensteuertarife nicht mit seinen Grenztarifen und Mischtarifen auf die niedrigere Basis des "steuerbaren Einkommens" zu verwechseln. Der SChweizer zahlt seine Steuer ja nicht auf den Lohn nach Sozialabgaben, sondern auf seinen Lohn nach Sozialabgaben UND Abzügen, welche doch ganz ordentlich sind. In diesen Genuss kommen die Quellensteuerzahler mit Einkommen unter 125,000 CHF brutto jährlich nicht.

      Mfg



    • Anton Karl
      02. Februar 2014 19:48

      Sg Nemo, Ich habe mir nun noch die Mühe gemacht, dieselbe Lohnabrechnung aus Beispiel 1 für einen Schweizer oder jemanden mit C-Bewilligung im Kanton Zürich darzustellen.

      LOHNZETTEL
      Monatslohn: 6.428,60 CHF

      Abzüge Prozent Absolut
      AHV-Beitrag 5,150 331,05
      ALV-Beitrag 1,100 70,70
      BVG-Beitrag 277,50
      = sogenannter "Nettolohn" vor Einkommenssteuer = 5,749.35 CHF x 12

      2) STEUERERKLÄRUNG ganz schnell auf einem Stück Papier

      Im folgenden erstelle ich gem. Wegleitung zur Steuererklärung des Kantons Zürich für 2013 eine "fiktive" Steuererklärung (ganz vereinfacht) für diese Person, verheiratet, Unterhaltspflicht für ein Kind, konfessionslos

      Jahresnetto (Lohn vor Einkommenssteuer in der Schweiz - sic!): 5,749.35 CHF x 12 = 68,992.20 CHF

      3) ABZÜGE

      Berufsauslagen:
      notwendige Abonnementkosten - ZVV Abo = 2,124 CHF
      Mehrkosten der Verpflegung bei ständiger auswärtiger Verpflegung = 3,200 CHF
      Übrige Berufsauslagen (3 % des Nettolohnes gm. Lohnausweis aber mind. CHF 2,000, max. CHF 4,000) = 3 % x 68,992.20 CHF = 2,069.77 CHF
      Weiterbildungs- und Umschulungskosten = 500 CHF
      Schuldzinsen = Annahme 1,000 CHF (auch die kann man in CH absetzen !)
      freiwillige Beiträge in Säule 3a bis max. CHF 6,739 = Annahme 1,500 CHF
      Versicherungsprämien, ie zB Krankenkasse 1 Erwachsener + Kind: 350 x 12 = CHF 4,200 CHF
      Es gibt noch unzählige weitere Abzüge in dieser Wegleitung - wir nehmen der Einfachheit halber nochmal 2,000 CHF an:

      Total Abzüge: 16,593.77 CHF

      Berechnung
      Steuerbares Einkommen:
      68,992.20 CHF Nettolohn gem. Lohnausweis (siehe oben 5,749.35 CHF x 12)
      - Abzüge 16,593.77 CHF
      = 52,398.43 CHF

      Bis zu diesem Zwischenschritt kann man schon erkennen, was dem üblichen Ausländer mit Quellensteuerpflicht an Abzugsmöglichkeiten entgeht.

      4) DIREKTE BUNDESSTEUER

      Und nun machen wir folgendes:
      Wir berechnen die direkte Bundessteuer (Verheirateten u. Elterntarif, 1 Kind)
      http://www.steueramt.zh.ch/internet/finanzdirektion/ksta/de/steuerberechnung/npers/direkte_bundessteuer.html
      ERGEBNIS: 0.485 % Mischsteuersatz, aber aufgrund des Kinderabzuges bleiben nur 3 CHF Steuerpflicht !

      5) KANTONS- und GEMEINDESTEUER (Kanton Zürich)

      Im nächsten Schritt berechnen wir die Kantons- und Gemeindesteuer und nehmen der Fairness eine Gemeinde mit durchschnittlicher Steuerbelastung im Kanton Zürich an, ie mit einem Steuerfuss von 100 % - so heisst das in der Schweiz

      Diese Gemeinde heisst Bachenbülach und kann in dieser Tabelle der Gemeindesteuerfüsse des Kantons Zürich gefunden werden
      http://www.statistik.zh.ch/internet/justiz_inneres/statistik/de/daten/themen/oeffentliche_finanzen/gemeindesteuern/steuerfuesse.html

      jetzt geben wir die Daten in den Rechner für Staats- und Gemeindesteuern im Kanton Zürich ein:
      Wir nehmen an: ledig, Verheirateten bzw. Elterntarif (den kriegen auch Ledige mit Unterhaltspflicht), kein Vermögen wg. des kleinen Einkommens, Gemeinde Bachenbülach mit 100 % Steuerfuss, Konfession "andere", also keine zB,

      6) ERGEBNIS: 2,978 % Mischsteuersatz, oder 1,557 CHF pro Jahr Einkommenssteuer.

      7) VERGLEICH mit dem QUELLENSTEUERTARIF für AUSLÄNDER
      Wenn wir die 1,557 CHF durch 12 dividieren, dann kommen wir auf exakt 129.75 CHF monatliche Einkommenssteuerblelastung in Bachenbülach im Kanton Zürich für eine Person mit einem Kind.

      Das ergibt beinahe auf den Rappen genau die monatliche Quellensteuerbelastung in meinem Beispiel 1 (ie 128 CHF)

      Ich hoffe ich konnte damit erläutern, was ich mit Mischsteuersatz (Quellensteuer) meine. Denn die Steuer für den Schweizer bezieht sich auf eine andere Basis (ie nach Abzügen)

      Ich bitte Sie, dieses Beispiel Ihrem Bekannten in der Schweiz zu zeigen. Steuer- und Abgabenrecht ist oft nicht sofort zugänglich, aber durchwegs logisch.

      CONCLUSIO:
      Eine Steuerlast von nicht einmal 3 % verdient für mich den Ausdruck "beinahe nicht existent", vorallem wenn man den gleichen Lohn mit Österreich vergleicht.

      VERGLEICH des gleichen Lohnes mit Österreich:

      Um Äpfel mit Äpfeln zu vergleichen, muss man in Österreich die Sechstelbegünstigung des 13. und 14. Gehaltes berücksichtigen. In den angeführten Beispielen habe ich das monatliche und nicht das jährliche Bruttogehalt angeführt, da es in der Schweiz steuerlich irrelevant ist, da es keine Sechstelbegünstigung gibt. Die angeführten Beispiele beziehen sich auf ein Jahresbrutto von "Monatsbrutto x 12". Man hätte das Jahresbrutto auch auf 13 Gehälter verteilen können, aber an der Steuerlast hätte das nichts geändert.

      Die Vergleichbarkeit mit Österreich funktioniert am leichtesten wenn man die in den Beispielen angeführten Monatsbruttogehälter x 12 multipliziert, diese in EURO umrechnet und dann in einen im Internet vorhandenen österreichischen Lohnsteuerrechner eingibt. Beispiel 1: 6,428.60 CHF x 12 = CHF 77,143.20 Jahresbrutto / 1.23 Wechselkurs = 62,718.05 EUR Jahresbrutto.

      Nun gehe ich zum österreichischen Gehaltsrechner: http://www.job.at/Brutto-Netto-Rechner In diesem Lohnrechner habe ich dann die 62,718.05 EUR brutto durch 14 geteilt = 4,479.86 EUR x 14. Nun haben die wir österreichische Vergleichsbasis.

      Dies ergibt auf Basis von 14 Gehältern mit Sechstelbegünstigung ein Jahresnetto von 38.147,84 EURO für einen Wiener. Der Gehaltsrechner rechnet zugleich auch die Gesamtkosten für den Arbeitgeber aus, welche in diesem Beispiel EUR 82.263,30 EUR sind. 82.263,30 / 38.147,84 =216 %. Ich habe hier keine Pendlerpauschale eingerechnet, aber da kann man sich ja herumspielen.

      Wenn man in diesem einfachen Beispiel erkennt, liegen in Österreich in diesem Fall die Kosten für den Arbeitgeber bei 216 % vom Arbeitnehmernetto.

      Im gleichen Beispiel oben für den Kanton Zürich liegt dieser Faktor bei 125 %. Ein Delta von sage und schreibe 91 %, welches durch die Verwaltung des Staates Österreich abgesaugt wird. Nun kann man noch über Sachen wie Krankenkasse, Selbstbehalte etc. diskutieren. Soll sich dieser Faktor dabei für das Beispiel des Wieners im Lohnrechner auf 190 % senken.

      Es bleibt trotzdem ein enormes Delta, welches nicht durch so viel bessere Leistungen des Staates Österreich erklärt werden. Es geht einem hier in der Schweiz nämlich ziemlich gut. Selbst Kindergeld erhält man je nach Kanton 200 (Zürich) bis 350 CHF (Zug) pro Kind in der Schweiz.

      Wie gesagt, bitte leiten Sie meine STeuerberechnung für Kanton Zürich, Schweizer oder C-Bewilligung für die Gemeinde Bachenbülach (= 100 % Steuerfuss, damit etwa durchschnittlich im Kanton Zürich) an Ihren Bekannte weiter.

      Wir konnten dadurch feststellen dass
      1) die Steuerlast (Mischsatz) für den Schweizer beinahe auf den Rappen genau der Quellensteuer entspricht
      2) ein 3 % Mischsteuersatz meiner Ansicht nach als läppisch im Vergleich zu Österreich bezeichnet werden kann, und zwar für ein Jahresbrutto von mehr als 60,000 Euro, wenn man es in EUR umrechnet mit FX Kurs 1.23.

      Mit besten Grüssen und ich hoffe, ich konnte dem Verständnis dienen.

      Anton Karl

      Gesamte Abzüge:

      Nettolohn an Arbeitnehmer: 5,621,35 CHF
      - See more at: http://www.andreas-unterberger.at/2014/01/was-man-in-der-schweiz-an-abgaben-zahlen-muss/#sthash.o9AtcX1g.dpuf



  5. Anton Karl
  6. Anton Karl
    02. Februar 2014 12:16

    ein kurzer Nachtrag noch: Dieses Dokument ist sehr lesenswert. Kurz, bündig und sehr augenöffnend. Mfg



    • Nemo
      02. Februar 2014 20:07

      @Anton Karl
      Vielen Dank für Ihre ausführlichen Kommentare und die Mühe, die Sie sich gemacht haben.



  7. Schnabeltierfresser (kein Partner)
    01. Februar 2014 17:42

    Die Ausländer im umliegenden Land Frankreich kennen aber schon eine Eigenverantwortung beim Abführen der Einkommenssteuer? Denen traut mal wohl aus anderen Gründen nicht.

    Was man ja immer wieder beim Thema vergisst: es ist eigentlich eine Frechheit, dass man die Arbeitgeber nötigt, auch noch die Steuerabrechnung ihrer Mitarbeiter auf eigene Kosten zu machen.



  8. Boris (kein Partner)
    31. Januar 2014 10:20

    Das Sozialsystem in Libyen unter Gaddafi
    Hier eine Liste der Sozialleistungen unter Gaddafi:

    1. Es gab keine Stromrechnung in Libyen. Strom war kostenlos für alle Bürger.

    2. Es gab keine Zinsen auf Kredite. Die staatlichen Banken vergaben Darlehen an alle Bürger zu null Prozent Zinsen per Gesetz.

    3. Ein Heim/Zuhause zu haben galt als ein Menschenrecht in Libyen.

    4. Alle Frischvermählten in Libyen erhielten 50.000 US-Dollar. Dieses Geld sollte den Menschen ermöglichen ihre erste Wohnung zu kaufen. Die Regierung wollte so zum Start einer Familie beitragen.

    5. Bildung und medizinische Behandlungen waren frei in Libyen. Bevor Gaddafi an die Macht kam konnten nur 25 Prozent der Libyer lesen. Heute liegt die Zahl bei 83 Prozent.

    6. Wollten Libyer in der Landwirtschaft Karriere machen, erhielten sie Ackerland, eine Bauernhaus, Geräte, Saatgut und Vieh als Schnellstart für ihre Farmen und das alles kostenlos.

    7. Wenn Libyer keine Ausbildung oder medizinische Einrichtungen finden konnten die sie benötigten, hatten sie die Möglichkeit mit der Hilfe staatliche Gelder ins Ausland zu gehen. Sie bekamen 2.300 USD im Monat für Unterkunft und Auto gezahlt.

    8. Wenn ein Libyer ein Auto kaufte, subventionierte die Regierung 50 Prozent des Preises.

    9. Der Preis für Benzin in Libyen war 0,14 $ (12 Rappen oder ca. 0,10 Euro) pro Liter.

    10. Wenn ein Libyer keine Arbeit bekam nach dem Studium, zahlte der Staat das durchschnittliche Gehalt des Berufs in dem er eine Arbeit suchte, bis eine fachlich adäquate Beschäftigung gefunden wurde..

    11. Libyen hat keine Auslandsschulden und ihre Reserven in Höhe von 150.000.000.000 $ sind jetzt weltweit eingefroren und wohl für immer verloren.

    12. Ein Teil jeden libyschen Öl-Verkaufs wurde direkt auf die Konten aller libyschen Bürger gutgeschrieben.

    13. Mütter die ein Kind gebaren erhielten 5.000 US-Dollar.

    14. 25 Prozent der Libyer haben einen Hochschulabschluss.
    weiter:
    http://www.balkanforum.info/f16/sozialsystem-libyen-gaddafi-228829/



    • Anonymus
      31. Januar 2014 16:55

      Es fehlt der Punkt 15:
      Alle übrigeen Staatseinnahmen (vorwiegend aus den Öl und Gasverkäufen) gehören dem Gaddafi-Clan.

      Aber Spaß beiseite:
      Ich hatte die Gelegenheit, vorzirka 30 Jahren an einem Krankenhausneubau in Libyen mitzuwirken. Nach der Übergabe der schlüsselfertigen Anlage war nach einigen Jahren das Gebäude samt Einrichtung in einem derart desolaten Zustand, dass es geschlossen werden musste.



  9. rumpelstilzchen (kein Partner)
    31. Januar 2014 09:46

    Vielleicht sollte man ergänzen, dass es in der Schweiz nur 12 Monatsgehälter/Jahr gibt und nicht wie in Österreich 14 oder in priveligierten Einrichtungen noch mehr; oder irre ich mich?



    • Gerhard Pascher
      31. Januar 2014 16:13

      Weihnachtsgeld in Form von Gradi (Gratifikation) oder Boni gibt es bei vielen Firmen, meist auf freiwilliger Basis - diese können ggfs. auch ausfallen, falls nicht extra im Dienstvertrag vereinbart. Aber Sie haben richtig erwähnt, dass beim Vergleich zu Österreich auch diese unterschiedlichen Einkommen berücksichtigt werden müssen.



    • Anton Karl
      01. Februar 2014 09:38

      Sie haben vollkommen recht. Um Äpfel mit Äpfeln zu vergleichen, muss man in Österreich die Sechstelbegünstigung des 13. und 14. Gehaltes berücksichtigen. In den angeführten Beispielen habe ich das monatliche und nicht das jährliche Bruttogehalt angeführt, da es in der Schweiz steuerlich irrelevant ist, da es keine Sechstelbegünstigung gibt. Die angeführten Beispiele beziehen sich auf ein Jahresbrutto von "Monatsbrutto x 12". Man hätte das Jahresbrutto auch auf 13 Gehälter verteilen können, aber an der Steuerlast hätte das nichts geändert. Die Vergleichbarkeit mit Österreich funktioniert am leichtesten wenn man die in den Beispielen angeführten Monatsbruttogehälter x 12 multipliziert, diese in EURO umrechnet und dann in einen im Internet vorhandenen österreichischen Lohnsteuerrechner eingibt.

      Beispiel 1: 6,428.60 CHF x 12 = CHF 74,983.20 Jahresbrutto / 1.23 Wechselkurs = 60,961.96 EUR Jahresbrutto.

      Nun gehe ich zum österreichischen Gehaltsrechner:
      http://www.job.at/Brutto-Netto-Rechner

      In diesem Lohnrechner habe ich dann die 60,961.96 brutto durch 14 geteilt = 4,354.44 EUR x 14. Nun haben die wir österreichische Vergleichsbasis.

      Dies ergibt auf Basis von 14 Gehältern mit Sechstelbegünstigung ein Jahresnetto von 37,255.16 EURO für einen Wiener.

      Der Gehaltsrechner rechnet zugleich auch die Gesamtkosten für den Arbeitgeber aus, welche in diesem Beispiel EUR 79,967 EUR sind.

      79,967 / 37,255.16 =215 %.

      Ich habe hier keine Pendlerpauschale eingerechnet, aber da kann man sich ja herumspielen. Wenn man in diesem einfachen Beispiel erkennt, liegen die Kosten für den Arbeitgeber bei 215 % vom Arbeitnehmernetto. Im gleichen Beispiel oben für den Kanton Zürich liegt dieser Faktor bei 125 %. Ein Delta von sage und schreibe 100 %, welches durch die Verwaltung des Staates Österreich abgesaugt wird. Nun kann man noch über Sachen wie Krankenkasse, Selbstbehalte etc. diskutieren. Soll sich dieser Faktor dabei für das Beispiel des Wieners im Lohnrechner auf 190 % senken. Es bleibt trotzdem ein enormes Delta, welches nicht durch so viel bessere Leistungen des Staates Österreich erklärt werden. Es geht einem hier in der Schweiz nämlich ziemlich gut. Selbst Kindergeld erhält man je nach Kanton 200 (Zürich) bis 350 CHF (Zug) pro Kind in der Schweiz.

      Mfg



  10. Helmut Oswald
    30. Januar 2014 18:38

    Ich habe acht Jahre in der Schweiz gelebt, Aufentahltsbewilligung C (also vollständige Inländergleichstellung, ohne politische Rechte und Pflichten = keine Wehrpflicht in der Schweiz, kein Wahlrecht in der Schweiz).

    Die Unterschiede zwischen den beiden Ländern könnten nicht größer sein.
    Dort ein schlanker Staat, der das Notwendigste bekommt und dem Bürger mit Respekt und auf gleicher Augenhöhe gegenübertritt, hier eine präpotente, überteuerte und von Korruption und Verschwendung gekennzeichnet, wie ein Krebsgeschwür wuchernde Bürokratie, überwölbt von einer unnahbaren Politikerkaste, die außer fremdes Geld zu verwirtschaften keinen Leistungs- und Erfolgsnachweis erbringt.

    Wüssten unsere Landsleute bescheid, wie es - ganz anders, naicht nur auch sondern besser gehen kann - würden sie empört die Finanzämter stürmen und ihnen den roten Hahn aufs Dach setzen. Übrigens, Armut in der Schweiz ist nicht das Gleiche wie Armut in Österreich. Wer den Staat verschuldet, geht dort in Konkurs und wird abgewählt - ja auch KAntone und Gebietskörperschaften gehen in der Schweiz in Konkurs und ihre Vermögenswerte werden so lange versteigert (öffentliche Bäder, Amtsgebäude, Grundstücke) bis die Schulden getilgt sind.

    Aber nur Geduld, das steht diesem roten Dreckssystem noch bevor. Ihr wollt von den Reichen und Besitzenden mehr Steuern ? Ausgezeichnet, wir fangen an bei der Besteuerung des ÖGB (außerordentlich vermögend) setzen fort über die diversen Kammern und zum Schluß kommen Parteien, Parteigänger (führende) dran und wenn das nicht reicht, dann werden wir eben die Mitglieder jener Parteien anspannen, die uns in den Abgrund geführt haben. Schließlich sind wir im Fallen erst vom zwanzigsten im zehnten Stockwerk angekommen - na und, ging doch bisher alles Bestens ? Oder ?



  11. Gerhard Pascher
    30. Januar 2014 17:30

    Wie scheinbar nur „nebensächlich“ angeführt wurde, fehlt bei den genannten Beispielen die obligatorische Krankenversicherung, wobei man sich die Versicherungsgesellschaft selbst aussuchen kann. Dazu muss aber auch bemerkt werden, dass es bei den Pflichtversicherungen für fast allen Leistungen einen Selbstbehalt gibt und auch vieles (z.B. fast alle Zahnbehandlungen) selbst bezahlt werden müssen. Oder man schließt zusätzliche Versicherungen ab.

    Außerdem wird in den genannten Beispielen die Quellensteuer aufgeführt, welche für alle Schweizer Staatsbürger sowie die „C-Ausländer“ NICHT zutrifft. Stattdessen gibt es die 3 Steuern (für Bund, Kanton und Gemeinde), welche zusammen zwischen 13 und 19 Prozent betragen. Die sog. Grenzgänger (z.B. Leute aus Vorarlberg, welche täglich zum Schweizer Arbeitsplatz pendeln) kommt aber die Quellensteuer zur Anwendung, da der ständige Wohnsitz außerhalb der Schweiz liegt.
    Trotzdem ist der Vergleich zu Österreich eklatant.

    Hinzuweisen ist auch noch auf die Alternative der "Versteuerung/Pauschalierung nach Aufwand", welche für nicht in der Schweiz Erwerbstätige aber mit Schweizer Wohnsitz (vorwiegend ausländische Millionäre) möglich ist. Dabei wird - in unterschiedlicher Höhe von den einzelnen Gemeinden - die Miete bzw. der Wert des Hauses als Berechnungsbasis herangezogen. Im Durchschnitt beträgt diese Steuer „nur“ CHF 100.000 pro Jahr. Über 4.000 Leute machen von diesem Vorrecht Gebrauch.



    • Anton Karl
      31. Januar 2014 14:20

      Sehr geehrter Herr Pascher,

      Das Gegenargument Krankenkasse wurde im Beitrag angeführt. Aber Sie haben recht, den Selbstbehalt hätte man noch anführen müssen. Je nach gewählter Prämienhöhe (etwa zwischen 180 CHF und 400 CHF) beläuft sich die "Franchise", also der Selbstbehalt auf 500 CHF bis 2,500 CHF jährlich. Wie beschrieben kommt das aber auf die gewählte Prämienhöhe an. Geringere Prämie = höherer Selbstbehalt und umgekehrt. Selbst wenn man aber den vollen Selbstbehalt in einem bestimmten Jahr ausnutzt erhöht das die Lohnnebenkosten bezogen auf das Arbeitnehmernetto je nach Höhe des Lohnes um 2 bis 5 %. Dann ist man immer noch meilenweit von den österreichischen Lohnnebenkosten entfernt.

      Die Quellensteuer wurde aufgrund der Einfachheit angeführt. Sie ist der Näherungssatz für die Einkommenssteuer und ist sehr nahe (ie "Proxy") am Einkommensteuersatz für Schweizer.

      Österreicher die in die Schweiz pendeln (sog. Grenzgänger) haben es meines Wissens nach seit einigen Jahren schwerer, das stimmt. Dies hängt aber meines Wissens nach (hatte viele Gespräche mit solchen Leuten) damit zusammen, dass der Staat Österreich vor einigen Jahren einseitig das sog. OECD Abkommen (DBA) gekündigt hat. Vor diesem Zeitpunkt waren Löhne, welche in der Schweiz erzielt wurden, endbesteuert. Dh man konnte in Vorarlberg wohnen, in der Schweiz arbeiten und günstig nach Schweizer Est Sätzen besteuert sein. Vermutlich war das aber jemandem ein Dorn im Auge. Österreich hat dieses Abkommen einseitig gekündigt. Der Schweizer Staat zieht aber nach wie vor die sehr niedrigen Quellensteuern von den Lohnzetteln dieser Grenzgänger ab. Der österreichische Staat fordert dann eine Veranlagung und Nachbesteuerung dieser Einkünfte, sogar eine Nachbesteuerung der 2. Säule, ie BVG Beiträge in die Pensionskasse, welche ja für Menschen mit Schweizer Wohnsitz steuerfrei sind. Es gilt also auch hier, dass Österreich alles tut, um das Pendeln in die Schweiz unattraktiv zu machen. Daher sehe ich immer mehr dieser "Pendler", die effektiv mit Sack und Pack über die Grenze ziehen.

      Zu Ihrem letzten Punkt der Pauschalbesteuerung: Mein Beitrag behandelt vorallem den arbeitenden und vermögensaufbauenden Mittelstand. Aber ja, diese Pauschalbesteuerung für Superreiche gibt es. Aber nicht in jedem Kanton. Vor kurzem hat das Stimmvolk im Kanton Zürich diese Pauschalbesteuerung für den Kanton Zürich abgeschafft. Interessanterweise sind gar nicht viele Superreiche aus dem Kanton weggezogen, da die Steuerbelastung an sich nach wie vor sehr attraktiv ist. Trotzdem gibt es diese Pauschalbesteuerung nach wie vor in einigen Kantonen (Schwyz, Nidwalden, Zug etc.). Das Argument für diese Regelung ist recht einleuchtend und auch durch empirsche Erfahrungen belegt. Diese Superreichen bauen meist Villen in Preisklassen jenseits von 20 Mio Franken, manche renovieren ganze Hotelpaläste um 300 Mio CHF, wie in Vitznau durch Herrn Pühringer geschehen, der ja Österreich verlassen hat. Diese Investitionsvoluminas und der dauerhafte Wohnort in diesen Gemeinden ergibt "Umwegrentabilitäten". Viele Bauunternehmer und Handwerker können zB an diesen Baustellen jahrelang gut verdienen.

      Mfg Anton Karl



    • Anton Karl
      31. Januar 2014 14:26

      Noch ein kurzer Nachtrag: Zahnspangen und über der Norm liegende kosmetische Zahnbehandlungen sind ja auch in Österreich teuer. Der Staat zahlt ja nur was notwendig ist, aber nicht unbedingt was gut ist. Das Plombieren und Bohren muss man in CH ohne Versicherung selbst bezahlen. Deshalb achtet der Schweizer gemeinhin sehr viel stärker auf Zahnpflege. Nach meinem Umzug aus UK in die Schweiz war einer meiner ersten Eindrücke, dass die Schweizer nach dem Mittagessen alle im Badezimmer des Büros standen um Zähne zu putzen. Eben aus diesem Grund. Bessere Ernährung, weniger Zucker, mehr Bewegung, weniger Gummibärchen und weniger Rauchen ist der Zahngesundheit zuträglich. Auch hier schlägt die Eigenverantwortung die Vollkaskomentalität. So ist die Schweiz. Mfg Anton Karl



    • Gerhard Pascher
      31. Januar 2014 16:48

      Anton Karl:
      Danke für Ihre ergänzenden Ausführungen. Wir sind beide einer Meinung, dass der Schweizer Staat den Bürgern mehr Eigenverantwortung überlässt und auch mit den Sozialleistungen sehr behutsam vorgeht. Je mehr ein einzelner Bürger Geld zur Verfügung hat, desto mehr kann er auch ausgeben. Auf diese einfache Formel gebracht, "dreht" sich der Geldkreislauf schneller um, sodass in Summe auch der Staat genug Geld für seine Verpflichtungen bekommt.

      In diesem Zusammenhang ist es auch interessant, die Höhe der Schweizer Mehrwertsteuer zu erwähnen:
      8 % Normalsatz (befristet bis Ende 2017, dann ev. wieder zurück auf 7,6%)
      2,5 % reduzierter Satz (Lebensmittel, Arzneimittel, Futtermittel, Samen, Druckerzeugnisse) - früher 2,4 %
      3,8 % Sondersatz für Hotelgewerbeleistungen (inkl. Frühstück) - früher 3,6 %

      Die Mehrwertsteuereinnahmen müssen nach einem bestimmten Schlüssel auch zweckgebunden für die AHV/IV (Pensions- und Invalidenversicherung) sowie Finanzierung von Eisenbahngroßprojekten (jetzt NEAT = Eisenbahn-Alpentransversale) verwendet werden. Die geringfügige Erhöhung von 2011 bis 2017 erfolgte nach einem Volksentscheid im Herbst 2009.

      Vom Schweizer Modell sind wir meilenweit entfernt. Es würde sich daher lohnen, wenn unsere gesamte Regierung zu einem Fortbildungskurs für einige Zeit in die Schweiz fährt. Natürlich haben auch dort die Sozialisten und Grünen oft "utopische" Pläne, werden aber von den anderen politischen Kräften rechtzeitig auf den Boden der Realität zurückgeholt.



    • Gerhard Pascher
      01. Februar 2014 08:50

      Anton Karl, noch etwas:
      Wie Sie aus meinen Ausführungen und aus anderen Berichten entnehmen können, liegt der Quellensteuersatz NICHT "sehr nahe" an der für die Schweizer Staatsbürger gültigen Einkommensteuer.



    • Anton Karl
      01. Februar 2014 09:20

      Sehr geehrter Herr Pascher, Anbei finden Sie die Website des Kantons Zürich mit den Quellensteuertarifen. Ich und alle meine Bekannten hier in der Schweiz, die Ausländer sind, wurden / bzw. werden nach diesen Tarifen besteuert. http://www.steueramt.zh.ch/internet/finanzdirektion/ksta/de/quellensteuer/auslaendische_arbeitnehmer.html . Wenn Sie runterscrollen finden Sie die Subsektion "Quellensteuer-Monatstarife" 2013. Bitte beachten Sie, dass es Unterschiede gibt auf jeder Seite nach Kirchensteuer (mit / ohne), Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder und überhaupt ob man das Dokument "Alleinstehend" oder "Verheiratet" öffnet.

      Diese Tarife gehen von einem monatlichen Einkommen aus, das 12 x pro Jahr bezogen wird. Dh man kann aber auch das Jahresbrutto durch 12 dividieren. Nach meinem Umstieg auf die C-Bewilligung vor etwa 2 1/2 Jahren musste ich mich selbst ohne Quellensteuer veranlagen. Meine Steuerlast ist aber auch heute in etwa genau so hoch wie die Quellensteuer war. Natürlich erkennt man in der Quellensteuer nicht die einzelnen Progressionsstufen, da diese ja bereits in diese Mischsatz eingerechnet sind. Zumindest in meinem Fall und im Fall vieler meiner Bekannten war die Quellensteuerbelastung sehr ähnlich jener, die sie jetzt als voll veranlagungspflichtige Steuerzahler mit C-Bewilligung haben.

      Ich hoffe Ihnen damit dienen zu können.

      Mfg Anton Karl



    • Gerhard Pascher
      01. Februar 2014 14:00

      S.g. Hr. Anton Karl,
      mir ist es nur darum gegangen, weil Sie in Ihren beiden Beispielen die Quellensteuer mit 2,24 bzw. 5,25 % genannt hatten. Später dann erwähnten Sie, dass dieser Steuersatz "sehr nahe" an die normalen Steuern der Schweizer Staatsbürger heranreicht.
      Wenn man aber weiß, dass die "direkte und progressive Bundessteuer" (Spitzensatz: 11,5% ab 830.000!) bei einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von angenommen CHF 100.000 allein schon 2,71 % ausmacht und zusätzlich die anfallenden Kantons- und Gemeindesteuern mindestens 12 bis maximal 17 Prozent betragen, dann sieht es doch etwas anders aus. Auch in Zürich werden diese Steuern eingehoben.

      Seien Sie glücklich, dass Sie nun eine Niederlassungsbewilligung C besitzen und trotzdem "nur" die Quellensteuer eingehoben wird. Vermutlich gehören Sie zu dem Personenkreis, welcher trotzdem laut Schweizer Steuerrecht nur quellensteuerpflichtig ist, wie: Künstler, Angehörige eines Transportunternehmens (Reederei, Flugges.), Sportler, Grenzgänger, Verwaltungsrat (Aerius?). Oder Sie haben einfach Glück gehabt.

      Ich bin - wie viele Leser hier - dankbar, dass Sie uns auf die trotzdem gravierenden Unterschiede der Einkommenssteuer in beiden Ländern hinweisen, aber Ihre spezielle Situation ist doch nicht ganz mit den meisten "gewöhnlichen" Schweizern vergleichbar.

      Beste Grüße
      Gerhard Pascher
      PS: ich habe Verwandte sowohl in der Innerschweiz wie auch als Grenzgänger in Vorarlberg, daher kenne ich mich bei diesem Thema etwas aus.



    • Anton Karl
      01. Februar 2014 14:33

      Lieber Herr Pascher, kein Problem. Ich glaube nur, wir beiden reden aneinander vorbei. Sie merken den Bundesteuersatz an, der bis 11,5 % beträgt ab 830,000 CHF. Vollkommen richtig. Bei höheren Einkommen beisst auch in der Schweiz die Progression. Ein Schweizer mit einem unterhaltspflichtigen Kind als verheirateter mit 6,428 brutto, nach Sozialabgaben mit 5,600 CHF steuerbarem Einkommen liefert eine ähnlich hohe Einkommenssteuer im Kanton Zürich ab wie der Quellensteuerpflichtige, nämlich fast nichts. Natürlich habe ich die C-Bewilligung, aber auch viele meiner Freunde. Es gibt mit C-Bewilligung noch ein paar zusätzliche Abzugsmöglichkeiten, aber bei einem Einkommen wie im Beispiel 1 beschrieben zahle ich mit 1 Kind als Verheirater nach Steuerabzügen nicht viel mehr als 2,000 CHF Steuern mit beispielsweise Wohnsitz in der Gemeinde Meilen. Meine Partnerin ist genau solch ein Fall. Sie hat jetzt die C-Bewilligung bekommen und war vorher quellensteuerpflichtig. Ihr Einkommen ist in etwa so hoch wie dieses Beispiel und sie zahlt jetzt inklusive Bundessteuer ähnlich hohe Steuern wie unter dem Quellensteuerregime.

      Keine Frage, es hängt sehr vom Wohnsitz ab und auch davon in welcher Gemeinde ich innerhalb des Kantons wohne. Stadt Zürich hat deutlich höhere Einkommenssteuern als viele Umlandgemeinden.

      Wir führen hier natürlich eine akademische Diskussion. Fakt ist, dass die Quote in CHF deutlich unter Österreich ist, wie Sie richtig anmerken. Gerne würde ich mit Ihnen diese Punkte am Telefon diskutieren. Schreiben Sie mir doch eine mail auf meine private e-mail anton.karl@yahoo.de, dann sende ich Ihnen meine mobil oder Sie mir Ihre. Dann können wir gerne noch diskutieren, sofern Sie Zeit dafür haben.

      Liebe Grüsse und hoffentlich ist das Wetter in Österreich schön.

      Gruss Anton Karl



    • Anton Karl
      01. Februar 2014 16:46

      Mir ist gerade klar geworden, wo hier das Missverständnis liegt. Das ist nämlich auch ein Missverständnis, dem viele Schweizer unterliegen, wenn Sie ihre Steuerstätze mit den Quellensteuersätzen für Ausländer vergleichen. Aus diesem Missverständnis entstehen daher manchmal Ressentiments.

      1) Wäre die Quellensteuer wirklich soviel attraktiver als die Veranlagung als Schweizer bzw. C-Bewilligungs-Inhaber, so würde niemals ein B-Bewilligungsinhaber um die C-Bewilligung ansuchen, weshalb sollte er denn?

      2) a) Der Grund für dieses Missverständnis liegt darin: Die Quellensteuer wird unmittelbar auf den Lohn nach Abzug der Sozialabgaben fällig
      b) die STeuer für den Schweizer bzw. für den C-Bewilligungsinhaber wird aber erst auf das "zu versteuernde" Einkommen fällig.

      Der Lohnzettel schaut ja bis zum Abzug der Quellensteuer für Ausländer wie Inländer gleich aus.
      Beim Ausländer wird dann die Quellensteuer abgezogen, mit den sehr geringen Sätzen, das ist richtig.
      Beim Inländer bzw. C-Bewilligungsinhaber werden dann aber noch eine Menge an Abzügen abgezogen. Beispiele gem. "Wegleitung zur Steuererklärung 2013 des Kantons Zürich"

      - Notwendige Fahrtkosten / Abonnementkosten des öffentlichen Verkehrs (zB 3,000 CHF pro Jahr)
      - auswärtige Verpflegung (3,200 CHF pro Jahr)
      - Berufsauslagen: 3 % des Nettolohnes (vor Steuer, nach Sozialabgaben), mindestens jedoch CHF 2,000, höchstens 4,000 CHF.
      - Weiterbildungs- und Umschlungskosten CHF 500
      - Schuldzinsen
      - Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen
      - Beiträge an die 3. Säule a)
      - Versicherungsprämien / Krankenkassenbeiträge etc. für Staatssteuer 5,200 pro Jahr (Verheiratete) für Bundessteuer 3,500 CHF pro Jahr (für Verheiratete)
      - Abzüge für Kinder und unterstützungsbedürftige Personen (Staatsteuer CHF 1,200, Bundessteuer CHF 700)

      etc etc etc..

      all das kann der Quellensteuerpflichtige eben nicht absetzen. Der auf den ersten Blick niedrigere Quellensteuersatz ergibt sich daraus, dass dieser eine ungefähre Anzahl an Absetzbeträgen einrechnet und dadurch eine niedrigere Progression und damit Durchschnittssteuersatz ergibt.

      Der Schweizer bzw. C-Bewilligungsinhaber kann das alles absetzen. Dadurch kommen in unserem Beispiel 1 gleich mal 10,000 CHF bis vielleicht 15,000 CHF an Absetzbeträgen zusammen, die das steuerbare Einkommen damit nochmals ordentlich reduzieren.

      Leider analysieren manche Schweizer in der Neiddebatte um Ausländer dies nicht korrekt. Sie vergleichen nämlich ihr steuerbares Einkommen nach Abzügen mit dem Einkommen des Ausländers vor Quellensteuer. Das ist falsch.

      Sobald der Quellensteuerpflichtige (L- oder B-Bewilligung) 125,000 CHF oder mehr verdient muss er sich sowieso veranlagen. Dann gilt die Quellensteuer nur als "Vorauszahlung" auf die tatsächliche Steuerlast.

      Darunter ergeben die Quellensteuersätze einen Näherungswert, der auch "fiktive" Absetzbeträge beinhaltet um einen ähnlichen Durchschnittssteuersatz zu erreichen.

      Wie oben angesprochen, sie könne mir gerne eine email senden und wir können telefonieren. Mfg Anton Karl



    • Gerhard Pascher
      01. Februar 2014 20:37

      Anton Karl:
      Danke für die neuerlichen Ergänzungen. Nun kommen wir in unseren Standpunkten schon etwas näher, denn auch die möglichen Absetzposten zur Steuerverringerung müssen bei einem Vergleich - welcher natürlich immer noch zu Gunsten der Schweiz ausfällt - berücksichtigt werden.
      Ich glaube nicht, dass eine Weiterführung dieser Diskussion nötig ist, außerdem würden sich da die anderen Leser nur mehr langweilen, den das Wichtigste wurde ohnehin schon gesagt.
      Viel Erfolg in meiner früheren zweiten Heimat wünscht Ihnen
      GOP
      PS: Die Schneedecke im Osten bzw. nördlich der Alpen ist minimal, alles konzentert sich derzeit auf Kärnten und Osttirol.



  12. La Rochefoucauld
    30. Januar 2014 16:09

    Wir sind in Österreich und es ist einfach nur noch zum Heulen.



  13. mischu
    30. Januar 2014 12:30

    Vielen Dank für diese wertvollen Informationen, die eindeutig beweisen, daß direkte Demokratie sich in allen Bereichen positiv auf ein Land und seine Bewohner auswirkt.
    Österreich ist leider weit entfernt davon!



  14. Brockhaus
    30. Januar 2014 11:36

    Danke für diesen interessanten, übersichtlichen und sehr verständlich aufbereiteten Beitrag.



  15. Siri
    30. Januar 2014 10:08

    danke für diesen Gastkommentar. Es ist immer gut auch über die eigenen Grenzen zu sehen und die Schweiz ist in vielerlei Hinsicht ein gutes Vorbild. Leider gehen wir momentan in Österreich in Richtung Kommunismus...



  16. oberösi
    30. Januar 2014 07:47

    Besten Dank für die äußerst erhellende (und deprimierende) Darstellung.
    Sie schreiben im Nachspann: Er ist parteilos, hegt aber Sympathie für...
    Ich kann nur sagen: ich bin sprachlos und hege Sympathien für, ja für wen?
    Für die AfD!
    Aber die gibts leider noch nicht bei uns. Und ich befürchte, mangels tatsächlich liberal-konservativer Tradition in Österreich wirds Ähnliches auch nicht so schnell geben. Zudem: Leute vom Schlag eines Lucke, eines Henkel sind hier weit und breit nicht in Sicht.






Zwischen Lügenpresse und Fake News: Eine Analyse orf-watch.at Schafft die Politik ab Europa 2030 Börsen-Kurier (Bezahlte Anzeige) Academia kathtreff.org