Trotz sichtbar einseitiger Sympathie der nicht gerade durch Neutralität auffallenden Linzer Richterin bringt ein Randaspekt des sogenannten Wöginger-Prozesses den "Kronzeugen" der WKStA, Thomas Schmid, in eine extrem heikle Situation. Denn Schmid muss jedenfalls seinen – bisher noch von keinem unabhängigen Richter beurteilten – Kronzeugenstatus verlieren, sobald ihm auch nur eine einzige nicht richtige oder vollständige Aussage nachgewiesen worden ist. Und das droht als Folge der Linzer Aussagen.










