Der deutsche Verfassungsschutz ist vor Gericht mit der Behauptung gescheitert, dass die "Alternative für Deutschland" "gesichert rechtsextrem" sei. Dieses – vorläufige – Urteil hat große Bedeutung, auch weit über Deutschland hinaus. Diese ständige Behauptung des Verfassungsschutzes, eines weisungsgebundenen Geheimdienstes, war immer wieder als Begründung für die Brandmauer gegen die AfD herangezogen worden, aber auch für den Plan der österreichischen Regierung, um Steuergeld einen "Aktionsplan gegen den Rechtsextremismus" zu starten. Die Argumentationskette, warum der Verfassungsschutz das behauptet hat, hat sich aber als brüchig erwiesen. Dem Gerichtsurteil ist voll zuzustimmen. Die AfD und ihre Schwestern sind nicht rechtsextrem, sondern konservative Parteien mit einem kräftigen Schuss sozialdemokratischen Populismus – aber auch einem überaus gefährlichen und für die große Mehrheit inakzeptablem Politik-Element, welches jedoch in keiner Weise Thema der "Rechtsextremismus"-Kampagne gewesen ist. Und auch rechtlich ist die AfD jedenfalls noch nicht am trockenen Ufer.










