Die Konstruktion der "Korruptionsstaatsanwaltschaft" WKStA ist höchstwahrscheinlich grundrechts- wie verfassungswidrig. Darauf haben nun mehrere hochrangige Juristen in einem Hintergrundgespräch hingewiesen. Das ist diese Konstruktion spätestens seit dem Zeitpunkt geworden, da die Staatsanwälte durchgesetzt haben, als Teil der Justiz zu gelten, und seit die WKStA berüchtigt dafür geworden ist, jahrelange Verfahren zu führen, die nie mit Verurteilung durch einen unabhängigen Richter enden. Allerdings ist die Konstruktion bisher nie vom Verfassungsgerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kritisch überprüft worden.










