Bei der Kritik der UNO-Sonderberichterstatterin Khan geht es vorrangig um den von der Behörde verwendeten Begriff "Extremismus". Dieser besitze "keine rechtliche Definition, obwohl er die Grundlage für Einstufungen durch die Behörde bildet".
Bei der Kritik der UNO-Sonderberichterstatterin Khan geht es vorrangig um den von der Behörde verwendeten Begriff "Extremismus". Dieser besitze "keine rechtliche Definition, obwohl er die Grundlage für Einstufungen durch die Behörde bildet".