Meinungsfreiheit wird häufig mit Widerspruchsfreiheit verwechselt. Insbesondere der Straftatbestand der Politikerbeleidigung bewegt sich in einem gefährlichen Terrain. Während die einen den notwendigen Schutz demokratischer Institutionen vor Verrohung und Einschüchterung betonen, sehen die anderen staatliche Überempfindlichkeit










