Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat mit einem Urteil über die ORF-Zwangsgebühren und dessen Begründung für den Scherz und zugleich das Ärgernis des Jahres gesorgt – und sich neuerlich als strammer Parteigänger von Rotgrün bestätigt. Für dieses seltsame Urteil haben (auch) Höchstrichter gestimmt, die einst getreu einem Verlangen Niederösterreichs auf Vorschlag der ÖVP in das Höchstgericht entsandt worden sind. Allerdings kommt – in ganz anderem Zusammenhang – der ORF auch selbst in seinen eigenen Bemühungen, sich lächerlich zu machen, dem VfGH diesbezüglich sehr nahe.