Gastkommentare

Pannonischer Realsozialismus

05. Januar 2023 11:01 | Autor: Josef Stargl
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Die Entschuldungs- und Enteignungsgeldpolitik bewirkt eine gigantische Zwangsumverteilung (von Einkommen und von Vermögen) "von unten nach oben". Sie fördert die Macht von Politikern, die einen Austro-Realsozialismus realisieren wollen. Die Zwangsumverteilungssozialisten setzen auf Wählerbestechungsprogramme, um die Folgen der Geldpolitik "sozial gerecht zu korrigieren".

Die Erosion des Mittelstandes ist ein zentraler Bestandteil der politisch beabsichtigten Systemtransformation. Die Bürger/Unternehmer kommen in immer mehr Abhängigkeit von supranationalen Institutionen und vom Staat. Hochinflation und negative Realzinsen bewirken einen Verlust des Vertrauens in den Euro und fördern eine Flucht in Sachwerte.

Die Sozialisten (in allen Parteien) propagieren nun eine "Umverteilung von oben nach unten". Auch die pannonischen Realsozialisten ersehnen die Herstellung einer "sozialen Gerechtigkeit". Ihre politischen Zwangsumverteilungsmaßnahmen sind aber unsozial und ungerecht. Eine Instrumentalisierung (geld-)sozialistischer Politik für Sonderinteressen kennt offensichtlich keine Grenzen.

Der Entzug von und eine Verschiebung von Ressourcen weg von den Privateigentümern zum Staat und seinen Verwaltungseinheiten sowie eine Fehlleitung und Verschwendung von Ressourcen sind mit einer Wohlstandsvernichtung und mit einer immer größeren Abhängigkeit der Bürger von einem überschuldeten Vollkasko-Versorgungsstaat verbunden.

Inkompetente kompensationsvortäuschungskompetente, lernresistente und risikoblinde Moralisierer und Empörungskünstler verlangen "Opfer", Erbschafts- und Vermögenssteuern!

Die neofeudalen pannonischen Realsozialisten verwirklichen mit einer Novellierung des burgenländischen Raumplanungsgesetzes (!) eine Baulandmobilisierungsabgabe als regionale Vermögensbesteuerung, die ab 1.1.2022 von den betroffenen Bürgern zu zahlen ist – wobei die Festlegung 2023 erfolgen soll.

"Der Osten ist rot!" - "Ohne Partei bist du nichts!" - "Misch dich nicht ein!" - "Es lohnt sich, ein obrigkeitsgläubiger Untertan zu sein!"

Die pragmatisierten Antiwettbewerbsföderalisten praktizieren einen Vermögensbesteuerungswettbewerb. Schon in der Vergangenheit wurden die Kommassierung (in der Landwirtschaftspolitik) und die Flächenwidmung der Gemeinden als Instrumente der Zwangsumverteilung von Vermögen und der Schaffung von Bauland für Günstlinge (Parteisoldaten und Wohnbaugenossenschaften) eingesetzt.

Nach einer amtlichen Mitteilung der Abteilung 2 Landesplanung (vom November 2022 an alle Haushalte) soll nun eine Baulandmobilisierungsabgabe ("nach 5 Jahren ab erstmaliger Baulandwidmung") "ein spekulatives Horten von Bauland verhindern helfen", "der Gemeinde den Zugriff auf gewidmetes Bauland erleichtern" und ein "leistbares Bauland" (durch die obrigkeitliche Manipulation der Preise für Bauland?) ermöglichen.

Der Landesgesetzgeber will (in Kenntnis des Legalitätsprinzips und des rechtsstaatlichen Prinzips?) eine private Zukunfts- und Altersvorsorge mit Bauland als Spekulation bestrafen und den Spekulationen der Infrastrukturvereine der Gemeinden und der Wohnbaugenossenschaften dienen.

Kollektive dürfen spekulieren. Der einzelne Bürger darf nur mit behördlicher Genehmigung spekulieren. Die Ausweitung der realsozialistischen Günstlingsordnung führt zum Ende des Rechtsstaates und der Marktwirtschaft.

Die Enteignungspolitik der pannonischen Expropriateure und neofeudalen Jakobiner dient natürlich den Einnahmen der gütigen, fürsorglichen und bevormundenden Zwangsumverteiler im "Land" und in den Gemeinden.

Die Klassenkämpfer und Eliminatoren des bürgerlichen Mittelstandes haben eine (diskriminierende) unterschiedliche Höhe der Baulandmobilisierungsabgabe festgesetzt.

Der Prozentsatz der Abgabe (0,5%-2,5%) orientiert sich an der Größe des Baulandes.

Es gibt eine "Bestrafung" (ein Spekulationsverbot?) für ältere Personen (ohne jüngere Kinder und Enkelkinder). "Ein Grundstück im ortsüblichen Ausmaß (!), dessen Eigentümer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das für eigene Kinder oder Enkelkinder, welche das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, vorgesehen ist", ist von der Baulandmobilisierungsabgabe nicht betroffen. Es gibt kein "Spekulationsverbot" für jüngere Personen und deren Kinder.

Die selbsternannten Rechtsstaats-Experten setzen damit eine regional unterschiedliche Vermögensbesteuerung von Bauland in Österreich um.

Zur Erinnerung: Es gibt im Bundesstaat Österreich bereits mehrere Arten vermögensbezogener Steuern (z.B.: Grundsteuer, Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Grunderwerbssteuer, Immobilienertragssteuer).

Gibt es im Burgenland schon Freunde des liberalen Rechtsstaates und der Marktwirtschaft, die in der Schweiz oder in Liechtenstein einen Asylantrag stellen wollen?

 

Josef Stargl ist AHS-Lehrer in Ruhe und ein Freund der Freiheit.

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