Gastkommentare

Das Anti-Kirchen-Urteil der Verfassungsrichter

04. August 2022 20:07 | Autor: Wilfried Grießer
25 Kommentare

In dichter Folge liefert der Verfassungsgerichtshof immer neue Belege einer linken Grundgesinnung: Hatte er eben erst kostenfreies Streaming von ORF-Programmen als verfassungswidrig erklärt (was wohl – ganz im Sinne des ORF – auf eine Ersetzung der GIS-Gebühr durch eine allgemeine Haushaltsabgabe hinauslaufen wird), geht es diesmal wieder gegen Religion und Kirchen: Nach der "Ehe für alle" und der Freigabe des assistierten Suizids stellt der VfGH in einem jüngst ergangenen Erkenntnis Religion schlechthin mit Kunst auf eine Ebene: Was der Religion erlaubt sei, müsse auch der Kunst erlaubt sein, oder, gleichbedeutend: Was die Kunst nicht darf, ist auch den Kirchen zu verbieten.

Was war geschehen? Im letzten Lockdown vom November 2021 war auch die gesamte Kulturszene erfasst und durfte insbesondere nicht vor Publikum auftreten. Einige Kunstschaffende haben sich dagegen an den VfGH gewandt und in einem entscheidenden Punkt Recht bekommen: Zwar sei es rechtens und im Sinne der Kontaktreduktion auch geboten gewesen, künstlerische Orte, an denen Menschen zusammenkommen, zu schließen, doch hätte ein solches Betretungsverbot auch für die Religionsausübung und also etwa für Kirchen gelten müssen. Diese waren in der entsprechenden Verordnung des Gesundheitsministers jedoch ausgenommen worden.

Diese Sonderstellung der Religion hatte der Verordnungsgeber auch begründet, nämlich durch die zentrale und höchstpersönliche Bedeutung gemeinschaftlicher Religionsausübung, die mithin ebenfalls ein Grundbedürfnis darstelle, sowie durch die Rechtsstellung und Autonomie der Kirchen und anderweitigen Religionsgemeinschaften, eigene Regeln zum Schutz vor Ansteckung erlassen zu können, wie dies in zurückliegenden Lockdowns ja auch stets geschehen war. Die Kirchen hatten ihre Kooperation und epidemiologische Verantwortung also bereits unter Beweis gestellt, sodass der Staat ihnen auch von daher Autonomie zubilligen durfte.

Der VfGH setzt sich mit diesen Argumenten jedoch in keinster Weise auseinander; nicht einmal auf die gesonderte Rechtsstellung der Religionsgemeinschaften geht er ein. Dabei ließen sich weitere Argumente beibringen, ohne "philosophische" Unterscheidungen von Kunst und Religion bemühen zu müssen:

  • Die Religionsgemeinschaften sind taxativ bekannte und überschaubare Ansprechpartner – "die Kunst" ist es nicht.
  • Die hohe Verantwortung gerade der Kirchen für den Infektionsschutz gründet sicherlich auch im höheren Durchschnittsalter der Kirchgeher.
  • Genau diese Gruppe wäre durch eine virtuelle Übertragung von Gottesdiensten via "Zoom" und ähnliche Medien nicht erreichbar gewesen – ganz im Gegensatz zur meist jungen "Kulturszene".

Angesichts seiner sonst oft gezeigten "Kreativität" hätte der VfGH (wenn ihn schon die vorgebrachten Argumente nicht interessieren sollten) getrost aktiv nach weiteren möglichen Argumenten für eine Ungleichbehandlung von Religion und Kunst suchen können, um dann Für und Wider gegeneinander abzuwägen. Hat er aber nicht. Bei der "Ehe für alle" (zufälligerweise knapp vor dem Regierungswechsel zu Türkis-Blau) war sein Engagement hingegen "von Amts wegen" erfolgt, also ohne dass irgendwer Argumente hierfür beibringen hätte müssen.

Für den VfGH reicht es, dass im Lockdown jedwede Zusammenkunft zum Zweck der Religionsausübung erlaubt war, während auf dem Sektor der Kunst jedwede solche Zusammenkunft verboten war, um "eine sachliche Rechtfertigung für eine derartige kategoriale Ungleichbehandlung nicht (...) erkennen" zu können. Das völlige Verbot hier und die völlige Erlaubnis dort ist für den VfGH das Einfallstor, alle weiteren Argumente nicht einmal im Ansatz prüfen zu müssen.

Dabei ist klar, dass die Abhaltung größerer Gottesdienste (unter den – den VfGH offenbar nicht interessierenden – autonomen geeigneten Schutzvorkehrungen der Kirchen) die Zulässigkeit auch kleinerer, epidemiologisch unbedenklicherer Zusammenkünfte nach sich zieht. Umgekehrt fragt man sich: Hätte der VfGH denn tatsächlich anders entschieden, wenn die Verordnung Theateraufführungen in großen Häusern mit Maske und Testpflicht erlaubt hätte, kaum kontrollierbare Kunst im kleinen Rahmen hingegen verboten gewesen wäre?

Der VfGH stellt natürlich nicht in Frage, dass Religionsausübung ein Grundbedürfnis sei, aber auch die Kunst gehöre "zu den Grundbedürfnissen einer zivilisierten Gesellschaft". In beiden Fällen komme bestimmten Grundrechtsausübungen gemeinsam mit oder vor anderen Menschen eine wesentliche Bedeutung zu, sodass Zusammenkünfte zu religiösen bzw. zu künstlerischen Zwecken laut VfGH nicht derart unterschiedlich geregelt sein dürfen. Diesen Unterschied macht der VfGH allerdings noch größer, denn wenn er in einer dramatisch anmutenden Sprache erklärt, dass "die Vermittlung künstlerischen Schaffens für andere Menschen gänzlich untersagt" gewesen sei, verschweigt er geflissentlich, wie viel auf diesem Sektor sehr wohl und auch erfolgreich im virtuellen Raum stattfinden konnte.

Kunstschaffen vor real daseiendem Publikum bzw. Kunstgenuss ist für den VfGH also nicht minder ein Grundbedürfnis wie das stille Gebet in einer Kirche, das ob der Möglichkeit, dort zufällig auf eine andere Person zu treffen, wohlgemerkt auch einem Einzelnen zu verwehren gewesen wäre. Und das, obwohl katholische Kirchen (anders als evangelische) als heilige Orte gelten, die nicht einfach durch Zoom & Co. ersetzt werden können!

Bevor sich Maßnahmengegner freuen, dass einmal mehr eine Corona-Bestimmung aufgehoben wurde, sei es nochmals betont: Der VfGH hat nicht Beschränkungen der Kunst für unzulässig erklärt, sondern er hat unter Berufung auf eine angebliche völlige Gleichheit von Religion und Kunst Beschränkungen auch der Religionsausübung gefordert!

Wenn es also je wieder einen Lockdown geben sollte, bleibt der Regierung nichts anderes übrig, als auch die Kirchen zu schließen. Oder aber mit den Kirchen gleich auch die gesamte Kunst- und Kulturszene offenzuhalten. Dies Letztere führte allerdings jeden Lockdown ad absurdum: Ein privates Feiern wäre dann kurzerhand "Tanzkunst", und wenn alle Stricke reißen, lädt man halt irgendeinen subalternen Künstler ein, um eine Zusammenkunft als Kunstevent deklarieren zu können.

Mit der Unzulässigkeit einer stark unterschiedlichen Regelung von Kunst und Religion ist das Tor geöffnet, hinkünftig auch kleinere Ungleichbehandlungen – und dies natürlich auch auf anderen Gebieten als Lockdowns! – als verfassungswidrig zu erklären. Man denke nur daran, dass der VfGH sich schon daran störte, neben "divers" nicht auch "inter" als eigene Geschlechtsbezeichnung vorzusehen – mit der Folge, dass auf zahlreichen Formularen seitdem zwischen sechs (!) Geschlechtsbezeichnungen gewählt werden muss.

Die viel weitergehende Frage ist, ob der VfGH, nachdem er die "Ehe für alle" durchgesetzt hat, nicht klammheimlich ein neues Projekt, nämlich gegen die Religion, in Angriff genommen hat, wofür eine Regelung, die nur wenige Wochen gegolten hat und längst Geschichte ist, als idealer Versuchsballon fungieren kann. Dieser Charakter eines Versuchsballons betrifft nicht nur die Signalwirkung nach außen, an den Gesetzgeber hinsichtlich künftiger Gesetze und Verordnungen sowie an die Gesellschaft im Allgemeinen, sondern ebensosehr die interne sukzessive Erweiterung der Judikatur.

So hatte der VfGH in der Vergangenheit die "eingetragene Partnerschaft" zum Anlass genommen, hieraus am Gesetzgeber vorbei und bloß unter Berufung auf seine eigene Judikatur ein umfassendes Adoptionsrecht sowie ein Recht auf Fortpflanzungsmedizin für homosexuelle Paare abzuleiten, mit der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare sozusagen als Schlussstein. Ebenso kann das jetzige Erkenntnis als Basis dienen, scheibchenweise auch andere vermeintliche Vorrechte der Religion (wobei hier aus einer linken Sicht vornehmlich an die christliche Religion gedacht sein dürfte) für verfassungswidrig zu erklären.

Warum nicht auch ein Feiertag der Oper, des Theaters, der bildenden Kunst, des Jazz usw.? Ist es nicht gleichheitswidrig, dass Mariä Empfängnis ein gesetzlicher Feiertag ist, ein beanspruchter Feiertag etwa des Todes von Falco aber wohl rechtlich verwehrt würde? Da bleibt am Ende nur, auch kirchliche Feiertage als gleichheitswidrig zu verbieten, sobald nur irgendeine als relevant erachtete Gruppe irgendetwas als "Feiertag" begeht und dann zum VfGH zieht.

Dr. Wilfried Grießer (geboren 1973 in Wien) ist Philosoph und Buchautor.

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  1. FranzAnton
    26. August 2022 07:48

    Na, das schau ich mir an, ob jemand es wagt, kirchliche Feiertage abzuschaffen!
    Im übrigen bin ich der Meinung, daß Direktdemokratie dem gesamten veröffentlichten Unsinns - Spuk rasch ein Ende setzen würde.
    Leider fehlt es am Engagement der Menschen pro Direktdemokratie; vermutliche Ursache: vorherrschendes politisches Desinteresse und Denkfaulheit .



  2. mirnichtegal
    21. August 2022 10:56

    Sicher beschränkt sich das Urteil des VfGH auf die christlichen Religionen. Von Moscheen und Gebetshäusern ist nicht die Rede, da soll auch gar keiner wissen wo die überall sind. Siehe die Aufregung wegen der Karte.



  3. Brigitte Kashofer
    • Hegelianer
      10. August 2022 13:59

      Aber den betrifft das Urteil genauso! Es geht nicht um Kirchen versus Kunst sondern um Religion versus Kunst.



  4. Wolfram Schrems
    05. August 2022 16:18

    Danke für diese profunde Analyse.

    Ganz abgesehen von den Details der betr. Gesetzgebung und Judikatur soll festgestellt werden:

    Die katholische Kirchenführung in Österreich hat sich im März 2020 zu Handlangern und Bütteln eines übergriffigen Systems gemacht, die legitimen Interessen der Gläubigen nicht geschützt und die Ehre Gottes nicht befördert. Die Bischöfe haben die sogar damals vorhandenen gesetzlichen Ausnahmen von C-Maßnahmen (Abstand, Maske) in der Religionsausübung NICHT genützt.
    Sicher war es damals schwierig, in der künstlich geschürten Panik diese erkennen zu können. Aber Alexander Tschugguel führte seine Rosenkranz-Gebetszüge letztlich unbehelligt durch die Wiener Innenstadt. Manche katholischen Gemeinden zelebrierten die hl. Messe - ganz legal, sogar nach damaliger Verordnung. Aber die Obrigkeit "stimmte freudig mit Ja" zum Lockdown im Dezember 2020, auch als schon nach dem ersten Schock klar geworden ist, daß es sich nicht um die Pest handelte.



    • Wolfram Schrems
      05. August 2022 16:20

      ... nämlich bei Corona.

      Die Anbiederung wird der Kirche aber nichts nützen. Aus irgendwelchen Gründen ist die Judikatur des VfGH massiv ideologisch links und antichristlich orientiert. Das wird immer weitergehen, solange hier nicht ein klares NEIN gesagt wird.



    • eupraxie
      05. August 2022 16:39

      Wenn die VfGH-Richter das Verhalten der Kirchenfürsten der letzten Zeit bewertet haben, ist die Gleichartigkeit mit einem Kino gar nicht so von der Hand zu weisen. Reine Spaßgesellschaft, es wird das getan, was in ist. Regenbogenfahnen hissen oder in Kirchenräumen auflegen, die Gott gewollte Verbindung von Mann und Frau auch anderen Verbindungen gleichsetzen, etc mehr. Den Verrat an den Trost Suchenden in der Corona Zeit haben Sie eh herausgearbeitet.
      Aber Ö ist nicht alleine - auch in der CH wurde ein Bibelzitat während während der Parade Homosexueller und selbstgewählter Geschlechter als nicht mehr zeitgemäß bewertet und daher eine Verurteilung ausgesprochen.

      Die Frage bleibt, ob es klug ist, sich mit einer Religion gegen den Staat zu verbünden, die selbst der Feind der eigenen Religion ist?



    • eupraxie
      05. August 2022 16:41

      Dieses klare Bekenntnis zu den Fundamenten ließ auch die VP vermissen, weil sie sich dadurch einen Vorteil erhoffte. Die Kirche wird mit diesen Führungspersonal auch weiter eindampfen.



    • Wolfram Schrems
      08. August 2022 11:14

      @eupraxie

      "Wenn die VfGH-Richter das Verhalten der Kirchenfürsten der letzten Zeit bewertet haben, ist die Gleichartigkeit mit einem Kino gar nicht so von der Hand zu weisen. Reine Spaßgesellschaft, es wird das getan, was in ist. Regenbogenfahnen hissen oder in Kirchenräumen auflegen, die Gott gewollte Verbindung von Mann und Frau auch anderen Verbindungen gleichsetzen, etc mehr."

      Stimmt leider, zumindest teilweise. Die Kirchenfürsten nehmen sich selbst nicht ernst und werden daher von vielen Zeitgenossen auch nicht mehr ernstgenommen.



  5. Willi
    05. August 2022 13:38

    Volle Zustimmung zum VfGH!
    Wenn man sieht, was die Kirche dieser Zeit macht, und wo sie überall wegschaut, weil sie schließlich nicht überall dabei sein kann, schon wegen Personalmangel, dann ist es tatsächlich eine Kunst, Menschen zu überreden, einem solchen Glauben zu folgen.

    Somit sind alle „Glaubensbrüder“ nach besonderen Ritualen ernannte Scharlatane. Und somit Steuerpflichtig und fallen nicht unter das Konkordat!



  6. Leodorn
    05. August 2022 10:43

    Vornehm oder diplomatisch verschweigt der exzellente Text, wie knieweich seinerzeit auch Kardinal Schönborn auf das durchgesetzte Dekret zur Ehe für alle reagierte.
    Auch Bischöfe kennen in unserer Zeit offenbar nur mehr Spaßbegriffe (von Ehe und verwandten).



  7. Stadtindianer
    05. August 2022 10:42

    Ich würde mir als Christ erwarten, dass Schönborn gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ergreift.
    Kirche als Gemeinschaft der Gläubigen. Und noch dazu als Beitragszahler, der das Ganze mitfinanziert. Daher ist der Besuch der Kirche oder der Messe nicht gleich zu sehen wie ein Theater oder ein Theaterstück. Zumindest die Abwehr von Gefahren für das gemeinsame Eigentum wäre zu berücksichtigen.
    Der VfGh ist zur christlichen Religion immer mehr als kritisch. Bei anderen Religionen aber sehr zurückhaltend.



    • Hegelianer
      05. August 2022 19:21

      @Stadtindianer: Fairerweise muss man sagen, dass das Erkenntnis z.B. Moscheen und islamische Gebetsräume genauso betrifft.



  8. eupraxie
    05. August 2022 09:23

    Wichtiger Artikel zu einem für die Gesellschaft fundamentalen Thema. Es wurde von den politischen Parteien nicht kommentiert, nur eben die Tatsache, dass wieder eine Regelung gekippt wurde. Sachlich kein Grund zur Freude. Da werden mehrere Geschlechter als zwei - gegen die klaren wissenschaftlichen Erkenntnisse der Zoologie und Biologie - anerkannt und somit als vorhanden klassifiziert aber die Ausübung des Glaubens wird auf eine Stufe mit dem Besuch eines Kinos gestellt. Die höhere Bedeutung der Religion/des Glaubens wird dadurch verneint. Unabhängig von der Bedeutung für das christliche fundierte Abendland - genannt Europa - könnte dies der Anstoß sein, um jedwede Vorrangstellung zu kippen. Das Schächten könnte die Nagelprobe sein (siehe sokrates9).
    Wenn ich nichts versäumt habe, blieb auch eine Reaktion der Kirchen aus!? Beschämend und bezeichnend. Das Kuschen hat sich nicht gelohnt, denn der neue Gesetzgeber ist der VfGH.



  9. Kyrios Doulos
    04. August 2022 21:34

    Unsere Höchstrichter sind nach sexistichen Quoten und nach parteipolitischen Gesichtspunkten ernannt, das will vom Putschpräsdenten VdB abwärts fast jeder Politiker in Ö. so haben, hofft doch jeder, daß "seine" Farbe auch mal drankommt.

    Ich achte unsere Höchstrichter schon lange nicht mehr. Sie machen es einem Lauen leicht, ihr willkürliches Spiel zu durchschauen. Sie investieren nicht einmal Fleiß in die Verscheleierung ihrer höchst unparteisichen Erkenntnisse.

    Sie arbeiten auch an der Einebnung der Glaubensfreiheit. Jedoch, das will ich hier auch anmerken:

    Die evang. und die r.k. Kiche schlagen sich seit Jahrzehnten auf die Seite unserer Herrscher und benehmen sich anbiedernd, devot, höchstgehorsam. Die Grund- und Freihietsrechte seit März 2020 etwa zu verteidigen, für die Freiheit der gottesdienstlichen Versammlungen der Gläubigen einzutreten und dafür zu kämpfen oder zu demonstrieren, ist ihnen nicht im Traum eingefallen.

    Schönborn hat sogar einen Polizeiseelsorger abgesetzt,



    • Kyrios Doulos
      04. August 2022 21:36

      Schönborn hat sogar einen Polizeiseelsorger eingesetzt, der sich kritisch gegenüber manchen coronapolitischen Entscheidungen ausgesprochen hat.

      Im Zweifel amtieren unsere Kirchen auf Seiten der Tyrannei anstaat auf Seiten der ihrer eigenen Hirten und Gläubigen.

      Schimpf und Schande daher über beide: den VfGH und die Kirchenleitungen in Österreich.



    • Kyrios Doulos
      04. August 2022 21:42

      Bitte um Entschuldigung: Schwerer sinnstörender Fehler: Schönborn hat nicht einen coronapoltikkritschen Priester eingesetzt, sondern natürlich ABGESETZT! Um dem Staat seine unbedingte Untertänigkeit zu erweisen.

      Erinnert mich (evang.) an anno nazimal und den Reichsbischof der Deutschen Christen, der die Bekennende Kirche Seite verfolgt hat.



    • Hegelianer
      04. August 2022 22:40

      @Kyrios Doulos: Bei Ihrem Passus "Sie investieren nicht einmal Fleiß in die Verscheleierung ihrer höchst unparteisichen Erkenntnisse" hätte es wohl ebenfalls heißen sollen: "ihrer höchst parteiischen Erkenntnisse" - ?



    • Kyrios Doulos
      05. August 2022 08:49

      @Hegelianer: :-)) Ja, danke für den Hinweis. Ich sollte, wenn zu müde, nicht mehr herumtippen am Laptop.



    • Willi
      05. August 2022 13:27

      Kyrios Doulos ich stimme Ihnen zu. Früher, also gaaanz früher mal, spendeten Priester Sterbenden Trost bei ihrem letzten Gang; auf dem Schlachtfeld, oder mitten unter Pestkranken, isoliert von der Außenwelt. Heute weigern sie sich, die Kirchen zu öffnen.

      Die Urchristen warben damit, dass ihr Gott keine Tempel benötige, um angerufen zu werden. Vielleicht sollte man sich daran erinnern; wenn man seinen Tribut, also Kirchensteuern abliefern muss.



    • Hegelianer
      05. August 2022 19:24

      @Willi: Das Argument, dass Gott keine Tempel benötige, um angerufen zu werden, kann man aber auch in der Linie des VfGH lesen - die Kirchen müssen nicht offen bleiben, man kann ja ohnehin auch zuhause beten ...



    • Willi
      05. August 2022 20:35

      Hegelianer, wenn der Staat mit der Kirche marschiert, ist doppelte Vorsicht geboten. Das ist in China und Russland ganz normal. Also im Kommunismus. Unser letzter Gottseibeiuns hat uns die Kirchensteuer gebracht, die geblieben ist, obwohl sein Tausendjähriges Reich unterging.
      Selbstverständlich hatte früher jedes Haus seinen Gotteswinkel. Aber bei den Sakramenten wird’s schon schwierig. Und zum Beichte abnehmen haben sie zu wenig befugte Priester für Hausbesuche. Vielleicht macht das dann der Blockwart??



  10. sokrates9
    04. August 2022 21:25

    Nachdem die Religion anscheinend ihren Sonderstus verliert kann man ja gleich das "Schächten" Tierquälerei par excellence verbieten!Da wird sicherlich wieder ein Eiertanz erfolgen!






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