Gastkommentare

Gesinnungsschnüffelei für die Justizministerin?

29. November 2021 00:59 | Autor: Georg Vetter
5 Kommentare

Justizministerin Alma Zadic ließ öffentlich verkünden, dass sie die Rechtschutzbeauftragte Gabriele Aicher zu einem Gespräch eingeladen habe. Aicher hatte sich in einer Rechtsanwaltskanzlei beraten lassen, die auch Beschuldigte in Strafverfahren vertritt. Unter diesen Beschuldigten sollen sich auch ÖVP-Mitglieder befinden. Auch die Opposition regierte erbost, verdächtigte sie der Befangenheit, witterte einen Skandal und forderte den Rücktritt der Rechtsschutzbeauftragten.

Die Justizministerin reagierte in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA mit folgenden Worten: "Die Unabhängigkeit der Justiz muss zu jedem Zeitpunkt gewahrt und auch nach außen hin sichtbar sein. Deshalb habe ich unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine umfassende Prüfung durch die Beamt:innen des Hauses angeordnet und die Rechtsschutzbeauftragte zu einem Gespräch ins Ministerium geladen."

Die Justizministerin sieht die Unabhängigkeit der Justiz offensichtlich in Gefahr, wenn Angehörige der Justiz rechtliche Beratung bei Anwälten in Anspruch nehmen, deren übrige Klienten parteipolitisch konnotiert und/oder im Verdacht des Gesetzesbruchs stehen. Wenn man den Gedanken weiterdenkt, müsste jeder Richter/Staatsanwalt/Rechtschutzbeauftragte, der einen Rechtsanwalt zu Rate zieht, sich zunächst ein Bild über dessen Klientenstruktur verschaffen. Da ein solches Ansinnen schon am anwaltlichen Verschwiegenheitsgebot scheitert, dürften Angehörige der Justiz bei solch strengen Maßstäben wohl überhaupt keine anwaltlichen Leistungen in Anspruch nehmen. Mögen diese Leute niemals in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, geschieden werden wollen oder einen Nachbarschaftsstreit gerichtlich ausfechten müssen.

Ich selbst käme als ehemaliger ÖVP-Nationalratsabgeordneter mit solchen Compliance-Regeln nie in den Genuss, Justizangehörige vertreten zu dürfen. Überdies war ich, wenn ich genau darüber nachdenke, schon für Angehörige aller im Nationalrat vertretenen Parteien anwaltlich tätig.

Dass die Justizministerin eine Angehörige der Justiz mit öffentlicher Begleitmusik zu einem Gespräch einlädt, ist etwas völlig Neues. Man stelle sich vor, ein Minister einer bürgerlichen Partei hätte jemals eine solche Einladung öffentlich ausgesprochen. Der Blätterwald wäre ob der Gefahren für die Unabhängigkeit der Justiz aus dem Rauschen kaum herauskommen. Auch vermisse ich den Protest der medienerprobten Standesvertretungen. Werden eines Tages auch Richter oder Staatsanwälte in das Palais Trautson vorgeladen, wenn sie nicht ins Konzept passen?

Ganz auszuschließen ist es nicht, dass die Ministerin das Anwaltsgeheimnis im Sinne der Transparenz in Zukunft aufweichen lassen wird, damit potentielle Klienten nicht in die Gefahr geraten, von einer Ministerin öffentlich eingeladen zu werden. Eine solche Gesinnungsschnüffelei nach dem parteipolitischen Hintergrund der Mandanten scheint zwar heute noch abwegig zu sein. Hinsichtlich der Geldwäsche ist ein erster Schritt in Richtung Bespitzelungspflicht der eigenen Klienten für Anwälte allerdings schon getan. Was hier im Rahmen politischer Spielchen passiert, riecht verdächtig nach einem Gleichsetzen der moralischen Standards und/oder der politischen Ansichten des Rechtsanwaltes mit jener seiner Klienten.

Man muss schon sehr einfach gestrickt sein, um so zu denken. Gerne lade ich die Justizministerin ein, mit mir über das Thema der politischen Ausspähung des eigenen Mandanten und die Beratungsmöglichkeit von Justizangehörigen ein Gespräch zu führen.

Georg Vetter ist Rechtsanwalt, Vorstandsmitglied des Hayek-Instituts und Präsident des Clubs Unabhängiger Liberaler. Bis November 2017 ist er in der ÖVP-Fraktion Abgeordneter im Nationalrat gewesen.

 

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  1. Stadtindianer
    30. November 2021 17:01

    Danke.
    Dass die Justizministerin ihre juristische Ausbildung ablegt und nur mehr parteipolitisch agiert, ist erschreckend.



  2. Politicus1
    29. November 2021 21:01

    Ö. wandelt sich immer mehr von einem RECHTSstaat zum LINKSstaat.



  3. Hegelianer
    29. November 2021 08:31

    Schon vor Jahren wurde es in der BRD von einem Gericht in einem Volksverhetzungs-Prozess als positiv (und möglicherweise sogar strafmindernd?) gewertet, dass ein Angeklagter den Anwalt gewechselt hatte und nunmehr keinen "einschlägigen" Anwalt aus der "rechten Szene" mehr hatte. Freie Anwaltswahl - quo vadis?



    • Hegelianer
      29. November 2021 08:35

      Nachtrag: Spätestens dann, wenn - wie in Ö im Fall Wolfgang Fröhlich versucht - ein Holocaustleugner in die Maßnahme gerät und nicht mehr Richter, sondern Psychiater entscheiden, ist ein Anwaltswechsel für die Prognoseabschätzung ein Argument. Und nachdem als Folge des islamistischen (!!) Terroranschlags vom Schwedenplatz bedingte Entlassung nach dem Verbotsgesetz von ebensolchen Prognosen abhängig gemacht werden, bröckelt wohl auch ohne § 21 StGB die freie Anwaltswahl.



  4. Peter Kurz
    29. November 2021 07:13

    Der linke Deep-State kennt werde Gesetze noch Regeln. Er kennt nur eines: Kampf gegen rechts.






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