Gastkommentare

Dieser „Asyl“-Fall zeigt die totale Zahnlosigkeit des Rechtsstaats

26. August 2021 23:56 | Autor: Karl Berger
15 Kommentare

Die Asylentscheidungen des Verfassungsgerichtshofe und des Bundesverwaltungsgerichts ist wieder einmal in den Hauptnachrichten angekommen. So reagierten die Gerichte sofort auf die Entwicklungen in Afghanistan, wie etwa der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der eine Abschiebung nach Afghanistan verhinderte, oder der VfGH, der die Aufhebung einer Schubhaft für einen Afghanen anordnete. Die Auswirkungen auf das Asylrecht in Bezug auf Afghanistan können ganz einfach zusammengefasst werden: JEDER. DER. KOMMT. WIRD. BLEIBEN.

Während 50.000 Taliban, mit Mopeds, alten Kalaschnikows und Schlapfen soeben ein 40 Millionen Land mit einer hochgerüsteten Armee von 300.000 Mann in ein paar Tagen ohne jeden Widerstand erobert haben, werden bald hunderttausend Asylfälle in europäischen Gerichten auftauchen von Menschen, die für den Westen gekämpft, übersetzt, spioniert, studiert haben und nun Schreckliches von den neuen Herrschern im Land zu gewärtigen haben. Wie Ebrahim Afsah in der NZZ zu dem nur für den Westen überraschend raschen Zusammenbruch nüchtern feststellt: "Der Unterschied zwischen der Weltsicht der Taliban und jener der gewöhnlichen Bevölkerung [ist] allenfalls graduell, keineswegs kategorisch." Sprich, es wird schwierig sein, Anhänger des westlichen Gesellschaftsmodells in Afghanistan zu finden. Was aber niemanden davon abhalten wird, dennoch in Europa um Asyl anzusuchen.

Der Fall W180 2244238-1/18E: Der Beschwerdeführer (BF) stellte im November 2017 einen Asylantrag, behauptete aus Libyen zu stammen und gab ein (im Urteil unkenntlich gemachtes) Geburtsdatum an. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), schenkte als erste Instanz den Angaben keinen Glauben. Ein in Auftrag gegebenes Altersgutachten ergab ein anderes Mindestalter. Weiters wurde eine Sprachanalyse durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass das Arabisch des BF mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine Herkunft aus Ägypten und nicht Libyen deutet.

Währenddessen war der BF schon nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) zu 2 Monaten bedingter Haft mit 3 Jahren Probezeit verurteilt worden. Es folgte eine weitere Verurteilung nach dem SMG sowie wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung mit einem Strafmaß von 6 Wochen.

Das BFA lehnte danach den Asylantrag ab, erkannte keinen subsidiären Schutzgrund, erteilte eine Rückkehrentscheidung und erkannte einer möglichen Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zu.

Wer nun glaubt, dass damit die gerichtsanhängige Geschichte des BF in Österreich langsam zu Ende geht und wir endlich zum vorliegenden Fall kommen – denn immerhin hat der BF sowohl sein Geburtsdatum als auch sein Heimatland erfunden und zudem schon 2 Gerichtsverurteilungen am Konto – der hat sich noch nicht ausreichend mit dem Asylwesen befasst: Wir befinden uns mit der Fallschilderung jetzt erst im Dezember 2018.

Zunächst folgen 2019 weitere Verurteilungen mit geringen Strafen und am 2. 9. 2019 ein Erkenntnis des BVwG (2. Instanz), in dem die Beschwerden des BF gegen den Bescheid des BFA abgelehnt wurden.

Die Behörden bemühten sich 2019 um ein Ausreisezertifikat: Die lybische Delegation lehnte die Ausstellung ab, da laut Konsul der BF nicht aus Libyen stamme, sondern aus Ägypten. Der nächste Versuch führte zu einer Ablehnung seitens Tunesiens und danach dehnten die Behörden ihre Bemühung auf Marokko und Algerien aus.

Es folgten weitere Verurteilungen zu 10 Monaten wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt im Juni, zu 8 Monaten im Oktober wegen Erpressung, und zu 9 Monaten im Dezember wegen Körperverletzung und tätlichem Angriff auf einen Staatsbeamten.

Diese Verurteilungen ergingen, als sich der BF bereits in Haft befand. Das ganze Jahr 2020 und den Jänner 2021 verbrachte er ebenfalls im Gefängnis.  Am 31. 1. 2021 endete der Gefängnisaufenthalt und der BF meldete sich wie aufgetragen bei einer Betreuungseinrichtung, die er aber am gleichen Tag wieder verließ und untertauchte.

Am 8. 3. wurde der BF zufällig bei einer Personenkontrolle aufgegriffen. Dem Gesetz entsprechend wurde das gelindeste Zwangsmittel über den BF verhängt und er hätte sich täglich bei der Polizei melden sollen, was er aber kein einziges Mal tat.

Am 20. 3. wurde der BF erneut bei einer Personenkontrolle aufgegriffen und dann am 21. 3. 2021 Schubhaft über ihn verhängt.

Es folgten 2 Hungerstreiks, die der BF selbst beendete, und zwei Verlegungen in eine Sicherheitszelle wegen Selbstgefährdung (einmal wegen einer verschluckten Rasierklinge).

Schubhaftprüfungen wurden monatlich mit dem Ergebnis durchgeführt, dass die Verlängerung der Schubhaft jeweils gerechtfertigt war, da der BF sich an keine Auflagen hielt, verschiedene Identitäten annahm, unterschiedliche Angaben machte etc.

Der Grund für die lange Schubhaft lag im fehlenden Ausreisezertifikat. Mittlerweile hatte auch Ägypten abgelehnt und es liefen nur noch Bemühungen in Algerien und Marokko.

Das BVwG hatte im nunmehrigen Fall zu entscheiden, ob eine Verlängerung der Schubhaft verhältnismäßig sei.

Die Entscheidung

Der Beschwerde gegen die Schubhaftverlängerung wird nicht stattgegeben und eine weitere Schubhaft ist somit möglich:

  • - Gegen den BF liegt eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung vor und das BFA bemüht sich aktiv um ein Heimreisezertifikat.
  • - Es besteht sowohl Flucht als auch Sicherungsbedarf, wie sich aus der Nichtbefolgung der Meldeauflagen und dem Verhalten in Schubhaft ergibt.
  • - Die Schubhaft ist verhältnismäßig, wie sich aus den aufgezählten Straftaten ergibt.

Erkenntnisse

Der vorliegende Fall zeigt wieder einmal den vollkommenen Verfall des Asylwesens in Österreich und darüber hinaus sicher auch in ganz Europa.

Geschaffen, um Menschen vor Verfolgungen zu schützen, ist das Asylsystem zusammengebrochen und nicht mehr imstande zwischen denen, die Asyl benötigen, und denen, die dieses fälschlich fordern, zu unterscheiden. Zunächst gibt es die Gruppe der nicht abschiebbaren, weil subsidiär Schutzberechtigen: das sind Menschen, die fälschlicherweise Asylgründe vorgaben, denen aber aus allerlei humanitären Abwägungen, kein Leben mehr außerhalb Österreichs zugemutet werden kann (auch wenn sie zuvor 30, 40 Jahre im Ausland lebten und sich nur 3, 4 Jahre von einem Verfahren zum andern hantelnd in Österreich aufhielten).

Dazu kommt, wie der vorliegende Fall zeigt, eine Gruppe von nicht abschiebbaren Menschen, die erfolgreich ihre Identität verschleiern. Die Gerichtsunterlagen legen eine Staatsbürgerschaft aus Ägypten nahe. Ägypten hat aber die Ausstellung eines Rückkehrzertifikates bereits verweigert und so werden die Bemühungen der Behörden auch in Bezug auf Marokko und Algerien scheitern. Spätestens aber nach 18 Monaten läuft auch die letzte Frist für die Schubhaft aus und es ist kein Szenario im Rahmen der derzeitigen Gesetze denkbar, in dem der BF, der seit seiner Ankunft reihenweise Straftaten beging und die Behörden anlog, dieses Land wirklich verlassen muss.

Insgesamt haben wir also wieder einen Fall, eines Asylwerbers, bei dem keine Instanz jemals irgendeinen Asylgrund finden konnte und der die österreichischen Gerichte in Dutzenden Verfahren beschäftigt. Die vorliegende Entscheidung – 8.700 Wörter lang – betrifft daraus nur einen Aspekt: eine Beschwerde gegen die Verlängerung der Schubhaft.

Der Fall zeigt deutlich die persönliche Tragik auf, die Asylentscheidungen immer enthalten. Zugleich wird die gesellschaftliche Brisanz der derzeitigen Asylpolitik deutlich und er enthält auch eine Portion Komik, zu welchen Turnübungen die Behörden hier verpflichtet werden.

Zuerst zur persönlichen Tragik: Rätseln kann man nur über die unglaubliche Sturheit, mit der sich der BF weigert, das Land zu verlassen. Die langen Gefängnisaufenthalte, die zahllosen verlorenen Verfahren sollten doch ausreichend signalisieren, dass der Aufenthalt in Österreich nicht gewünscht ist. Dennoch wählt der BF diesen Weg, anstatt einfach in die ihm selber ja bestens bekannte Heimat auszureisen. Welche Gründe kann es dafür geben:

  1. Er will. Ein Leben am Rand der Gesellschaft in Österreich wird besser bewertet als ein Leben im Heimatland, da das unterste Sicherungsnetz hier höher ist, als das, was der BF glaubt, selbst in der Heimat erreichen zu können.
  2. Er kann: Der BF weiß offenbar, dass er am längeren Ast sitzt, dass er nur durchhalten muss, da die Asylgesetze letztendlich zu seinen Gunsten arbeiten. Die Schubhaft ist mit 18 Monaten begrenzt. Die Verlängerung war nur möglich, weil noch Versuche der Behörden laufen, ein Heimreisezertifikat zu erlangen. Lehnen, wie zu erwarten, die verbliebenen 2 Länder ebenfalls ab, so ist der BF jedenfalls frei. In einigen (wenigen?) Jahren wird dann eben doch ein humanitärer Aufenthaltsgrund vorliegen, da der BF dann den Großteil seines Erwachsenenlebens in seiner neuen Heimat verbracht haben wird.

Vor allem der letzte Punkt ist interessant, sitzt doch überall sonst der Rechtsstaat am längeren Ast. Versuche, eine Einkommenssteuer oder sogar eine simple Parkstrafe nicht zu zahlen, werden allesamt scheitern. Schlussendlich kommt ein Exekutor, nimmt Auto und Fernseher mit oder aber es wird eine Haftstrafe verhängt. Versuche, Aufenthalt und die damit verbundene umfangreiche finanzielle Unterstützung dieses Staates bis ans Lebensende zu erzwingen, erweisen sich dagegen als äußerst viel versprechend. Der westliche Rechtsstaat ist mittlerweile so zahnlos, dass er paradoxerweise nur mehr Wirkung auf an sich gesetzestreue Bürger entfaltet, während er gegen Menschen, die sich außerhalb des Rechtsstaates setzen, wenig, bis keine Zwangsgewalt ausübt.

Genau darin besteht die gesellschaftliche Brisanz des Asylrechtes. Selbst in einem Punkt, in dem sogar parteienübergreifend Konsens besteht, nämlich Straftätern Asyl zu verweigern und sie abzuschieben, sieht man in der Praxis, dass dies nicht funktioniert. Entweder weil das Heimatland angeblich zu unwirtlich ist oder weil der Betroffene mit den zur Verfügung stehenden Mitteln gar nicht außer Landes gebracht werden kann.

Der vorliegende Fall zeigt somit, wie sehr das Asylsystem unkontrollierte Zuwanderung fördert, auf mögliche Gefährdung von Staatsbürger pfeift und wie Staatskassen und Gesundheitskassen mir nichts dir nichts zur Finanzierung herangezogen werden. Die einzige Leistung des BF lag darin, 2018 irgendwie nach Österreich zu kommen und das Zauberwort "Asyl" zu äußern. Trotz einer langen Reihe von Straftaten, der völligen Weigerung beim Asylverfahren konstruktiv mitzuwirken, nachgewiesener Lügen über fundamentale Tatsachen wie Alter oder Staatsbürgerschaft, ist diese Leistung ausreichend österreichische Behörden und Gerichte mit zahllosen Verfahren zu beschäftigen und nun bereits das 4. Jahr verköstigt zu werden.

Die unfreiwillige Komik liegt hier eindeutig in den Versuchen der Behörden, das Heimatland des BF zu finden und dieses dazu zu bringen, ein Heimreisezertifikat auszustellen. Es erinnert an ein Spiel mit einem Kleinkind, das sich unter den Tisch setzt und sich die Augen zuhält. Der Vater sucht redlich das ganze Zimmer nach dem Kind ab, das bei jedem Fehlversuch – "unterm Sofa ist er auch nicht" – immer lauter lacht. Der noch immer erfolglose Vater blickt sogar unter den Tisch: "Na woher ist er denn, der Beschwerdeführer? Von daher ist auch nicht!" und setzt seine Suche unbeirrt fort.

("Karl Berger" ist ein Pseudonym. Der Autor ist bei einer international aktiven Beratungsfirma tätig und muss daher um Anonymität bitten. Er betreibt unter https://asylwatchinoe.blogspot.com einen Internet-Blog, der sich auf die Analyse der Asylentscheidungen insbesondere des Verfassungsgerichtshofs spezialisiert hat.)

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  1. fxs (kein Partner)
    03. September 2021 18:08

    Österreich sollte sich hier ein Beispiel an Dänemark nehmen. Die Dänen, unter einer sozialdemokratischen Regierung, gehen sehr restriktiv bei Gewährung von Asyl vor. Wird ein Asylantrag abgelehnt, muss der Antragsteller ausreisen. Tut er das nicht, wird er bis zu seiner Ausreise in einem Internierungslager festgehalten, wo ihm laufend Flüge zu seiner Ausreise angeboten werden, Dänemark versucht solche Internierungslager ins Ausland zu verlagern.



  2. Brahim (kein Partner)
    30. August 2021 10:05

    Der Rechtsstaat wäre nicht zahnlos. Die Schuld liegt bei den Behörden, die unberechtigte Asylanträge nicht sofort zurückweisen, sondern erst zu prüfen beginnen.

    Kommt jemand ohne Ausweis und nicht aus einem "unmittelbar angrenzenden" Land (siehe Flüchtlingskonvention), gibt es keinen Asylanspruch. Daher sofortige Zurückschiebung über die nächste Grenze.

    Der "BF" ist im übrigen Angehöriger der Muslimbruderschaft, genießt daher weit reichenden politischen Schutz.



    • Brahim (kein Partner)
      30. August 2021 10:09

      Das Blog "asylwatchinoe.blogspot.com" hatte davor kein Impressum, jetzt auch keine Inhalte mehr. Reicht das für die Anonymität?



  3. Zraxl (kein Partner)
    29. August 2021 18:42

    Wie will man sich gegen eine korrupte Justiz wehren? Durch Rechtsmittel, über die die Justiz zu entscheiden hat?



  4. Sandokan (kein Partner)
    29. August 2021 17:50

    Der Rechtsstaat ist nicht zahnlos.

    Im Ggt. er wird von heimischen und internationalen Eliten gegen uns missbraucht.
    So wie auch die Demokratie selbst, die mittlerweile zur bloßen Inszenierung verkommen ist.
    Ein Schmierentheater das man aufführt um die Bürger ruhig zu halten.



  5. Torres (kein Partner)
    29. August 2021 17:14

    Zur Vermeidung derartiger Fälle gibt es nur eines: die Einreise strikt verweigern bzw. die sofortige Rückschiebung in das (Nachbar-)Land, aus dem er eingereist ist. Vom Himmel wird er ja nicht gefallen sein.



  6. Elch6646 (kein Partner)
    29. August 2021 15:39

    Die Hoffungen, daß eines er erwähnten Länder an der nordafrikanischen Küste, ( Marokko, Algerien, Tunesien etc.) den " Schutzsuchenden" aufnehmen würden, sind doch alle nur Illusion. Vielleicht ginge so etwas mit einem entsprechenden "Schmattes", das ist ein in den dortigen Gesellschaften ein gerne gesehenes und immer willkommenes Mittel um eine stockende Sache weiterzubringen. Nun abgesehen von solchen Überlegungen: Wieso kann der BF die Behörden derart hinhalten, wie kommt der - vor seiner Flucht aus Nordafrika dort höchstens am Esel reitend - auf die Ideen, wie man die österreichischen Behörden derart austricksen kann??j Daß hier gewisse NGO´s eifrig nachhelfen ist doch augenschenlich!



  7. Si Tacuissem
    27. August 2021 23:00

    In Deutschland musste der Verweigerer der GEZ-Gebühr (Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk), Herr Georg Thiel aus Borken, eine Haft von 181 Tagen absitzen, obwohl er weder ein Fernseh- noch ein Radio-Gerät besitzt, ...



  8. Si Tacuissem
    27. August 2021 22:49

    Herr Berger, haben Sie vielen Dank für diese "Drecksarbeit", deren Erkenntnisse hoffentlich viele Leser erreichen und zu einem fundamentalen Umdenken führen möge. Denn so kann es wahrlich nicht weiter gehen! Hier besteht massiver Reform-Bedarf! Man kann nur auf tüchtige, aufrichtige, weitsichtige und heitmatliebende Reformer hoffen!!!



  9. Postdirektor
    27. August 2021 22:16

    Nur Bett, Brot und Bad (in einem Massenquartier), sonst nichts für den „Eingereisten“. Er würde bald ein „Ausgereister“ sein.



  10. Karl Martell
    27. August 2021 18:45

    Seit dem Jahr 2015 wird ein Land gesucht, in dem ein „Ausreisezentrum“, „Abschiebelager“, „Zwischenlager“, etc. für straffällige oder nicht aufenthaltsberechtigte Migranten errichtet werden kann. In letzter Zeit hat Innenminister Nehammer intensiv danach gesucht. Bis jetzt hat sich noch kein Land gefunden, das uns diese unangenehme Notwendigkeit abnimmt. Es wird sich wahrscheinlich auch keines finden. Wenn wir so eine Örtlichkeit haben wollen, müssten wir uns schon selber die Mühe machen. Das wird nicht passieren, denn vor nichts haben Politiker mehr Angst, als vor dem heuchlerischen Zeigefinger der Mainstreammedien.
    Siehe die Empörung als Landesrat Waldhäusl problematische Migranten in Drasenhofen untergebracht hat.

    Ich würde gerne Homestories lesen, in der der Bundespräsident, Journalisten und Schauspieler der Kategorie A bis C Einblick geben über ihr Zusammenleben mit Migranten, denen sie Unterkunft gegeben haben.



  11. Hegelianer
    27. August 2021 12:53

    Wie immer sehr interessant und lesenswert. Was not tut, ist, Verträge mit Drittstaaten abzuschließen, die solche Personen aufnehmen, gleich, ob der Asylwerber irgendeinen Bezug zu diesem Land hat. Selbst wenn Ö solchen Ländern pro Abgeschobenem Einiges zahlen müsste, wäre dieses Geld angesichts der Signalwirkung auf Andere gut investiert.



  12. Isis42
    27. August 2021 10:02

    Gerade an diesem Beispiel erkennt man deutlich, wie unfähig so manche unserer handelnden Akteure sind. Ein möglicher Ausweg aus diesem Verfahrensdschungel wäre wohl eine stringentere Durchführung des Asylverfahrens.
    Wenn die zu befürchtende neue Migrantenwelle Europa überfällt, sollte man vernünftigerweise besser vorbereitet sein. 2015 sollte noch nicht aus den Köpfen verdrängt sein!



  13. elokrat
    27. August 2021 07:25

    Vielen Dank für ihren Bericht. ******
    Möglichkeiten zur Lösung derartiger Probleme, leider eher utopisch, da die derzeit herrschenden Politiker und die Justiz nicht dazu zu bewegen sind. Leider unterstützen (noch immer) viele Bürger dieses verlogene Verhalten.
    1. Errichtung einer eingegrenzten Wohneinheit in einem dünn besiedelten Gebiet und Überstellung derart krimineller Typen in dieses „Ausreisezentrum“. Dort bleiben sie bei eher kargen, aber Menschenwürdigen Bedingungen, bis ihnen ihr Heimatland einfällt und sie begreifen, dass es in ihrem Heimatland doch nicht so schlecht ist. Eine „begleitete“ Rückreise kann dann erfolgen. Das Heimatland hat dann keinen Grund eine Einreise eines Staatsbürgers abzulehnen.






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