Gastkommentare

Darf ein demokratischer Rechtsstaat alle Weltanschauungen tolerieren?

22. Februar 2021 07:00 | Autor: Elisabeth Deifel (Sr. Katharina)
27 Kommentare

Bis in die Neuzeit hinein wurden in Europa rechtliche und ethische Werte und Gebote in Gott fundiert, obwohl bereits Jesus zwischen Recht und Ethos unterschieden hatte – so in den Antithesen der Bergpredigt und in dem Satz "Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist". Jesus spricht in der Bergpredigt ausdrücklich die Gesinnung (das "Herz") an – staatliche Gesetze aber können, um sanktionsfähig zu sein, nur das Äußere einer Handlung betreffen. Versucht man Gesinnung zu erzwingen, landet man bei Inquisition und Folter.

Der große Philosoph Kant war an der Wende des 18. zum 19. Jahrhundert der erste, der erkannt hat, dass die religiöse Fundierung nicht mehr alle Menschen verpflichtet. Und er sah fast prophetisch voraus, dass sie künftig immer weniger Menschen verpflichten würde. Sollen rechtliche und ethische Regelungen ausnahmslos alle Menschen betreffen, brauchen sie eine andere Fundierung – eine, die für alle gilt, die aber doch offen auf eine religiöse Überhöhung hin bleibt.

Unverzichtbare Vorausset­zung für ein friedliches Zusammenleben von Menschen ist, dass sie nach solchen Gesetzen leben, die – bei aller historischen und kulturellen Verschiedenheit – dem einen Ziel dienen, das friedliche Zusammenleben von Menschen zu ermöglichen. Ob sie dies tun, wird nach dem "Rechtsgrundsatz" beurteilt: Meine äußere Freiheit endet dort, wo die des anderen beginnt.

Zur Durchsetzung der Gesetze und damit des Rechtszustands bedarf es der Institution Staat. Obwohl aber das Recht prinzipiell erzwingbar ist, können nicht alle Staatsbürger auch faktisch zur Rechtseinhaltung gezwungen werden – denn: Wer zwingt dann wen?

Diese Schwierigkeit der mangelnden Sanktionsfähigkeit des Rechts erhöht sich in der Sphäre des Völkerrechts: Denn es gibt keine überstaatliche Organisation, die mächtiger wäre als die Einzelstaaten. Dadurch besteht eine permanente Kriegsgefahr – der rechtlich nicht geregelte Zustand ist ja ein möglicher Kriegszustand, bei den heutigen Waffen keine beruhigende Aussicht.

Dieses Problem löst nur die Sittlichkeit oder Ethik, die vom Menschen ein allgemeingültiges Handeln, und zwar als Ganzheit von innerer Gesinnung und äußerer Tat, fordert. Kant formuliert diese Forderung in seinem Kategorischen Imperativ, einfacher ausgedrückt: Handle so, wie jeder Mensch an Deiner Stelle handeln müsste. Oder biblisch: "Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst". Oder: "Alles, was ihr von anderen erwartet, das tut auch ihnen."

Da Sittlichkeit immer die Einheit von innerer Gesinnung und äußerer Tat betrifft, kann sie nicht erzwungen werden – kein Mensch kann letztlich die innere Gesinnung eines anderen kennen. Zu dieser Haltung kann nicht gezwungen, sondern nur erzogen werden – die Rechtsebene ist also der Bereich der Politik, die sittliche Ebene die der Pädagogik.

Ein friedliches Zusammenleben von Menschen ist daher nur möglich, wenn zumindest die Rechtsebene – und damit das Respektieren der Freiheitsäußerungen der Anderen – eingehalten wird. Somit ist die Rechtsebene innen- und außenpolitisch die Untergrenze verantwortbarer Toleranz. Ohne einen solchen Maßstab würde Toleranz zu einem verschwommenen Gewährenlassen, das keineswegs zu einem friedlichen Zusammenleben führt.

Sehen wir auf die theoretische Lehre anderer Hochreligionen, können wir feststellen, dass dieser Grundsatz nur im Buddhismus, Judentum und Christentum uneingeschränkt vertreten wird, im Hinduismus und Islam aber bereits theoretisch Einschränkungen vorhanden sind, da dort Mensch-Sein anders definiert wird. Im Islam haben Nicht-Moslems und Frauen eine untergeordnete Rolle; im Hinduismus bringt das Kastenwesen starke Abstufungen mit sich, obwohl es ja auf dem Papier abgeschafft wurde. Auch bei atheistischen Weltanschauungen müssen wir differenzieren: Es gibt solche, die aus rein humanitären Überlegungen heraus Menschenrechte und Weltethos achten: Diese sind selbstverständlich zu tolerieren; Und es gibt solche, die das nicht tun, wie der Nationalsozialismus und der Marxismus.

Unsere Toleranz darf nur so weit gehen, als ein friedliches Zusammenleben der Menschen verschiedener Weltanschauungen nicht gestört ist. Das ist auch der Beurteilungsmaßstab, welche Parteien in einem Rechtsstaat geduldet werden dürfen – und da bräuchte es den Mut, das NS-Verbotsgesetz auf andere Parteien auszudehnen, auf den politischen Islam und auf den extremen Marxismus.

Sr. Katharina OP (Dr. Elisabeth Deifel, Philosophin und Theologin, em. Prof. der KPH, jetzt in der Erwachsenenbildung)

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  1. fewe (kein Partner)
    28. Februar 2021 11:28

    Wenn Meinungsfreiheit herrscht - für die es in Österreich als Ausnahme nur das Verbotsgesetz gibt - dann geht den Staat die Weltanschauung der Leute genau garnichts an.

    Derzeit haben wir die Situation, dass der Staat sich in alles einmischt. Es wurde die linke NSDAP als rechts umdefiniiert um alle Rechten wie Nazis verfolgen zu können, also schrittweise zunehmend stärker das Verbotsgesetz auf sie anzuwenden.

    Also irgendwie so wie in der Sowjetunion oder eben bei den Nazis. Es ist real nur eine politische Richtung erlaubt.

    Zumindest seit 2000 wird jede Regierung mit der FPÖ gesprengt oder zumindest drangsaliert. So stellt man sich Demokratie eigentlich nicht vor.



  2. andreas.sarkis (kein Partner)
    25. Februar 2021 17:57

    Diese theologische Verwirrung stolpert bereits im ersten Absatz. Elisabeth Deifel übersieht die keineswegs christliche Ideologie der katholischen Kirche, und verliert sich dann in "hohen" (und niederen?) Religionen. Den "politischen Islam" und den Marxismus dann als Parteien zu bezeichnen (statt als Ideologien) ist nur der abschließende Fehltritt.

    Deifel unterrichtet an der KPH? Fein. Diese hatte vor Jahren die IRPA, das Schulungsinstitut der Muslimbruderschaft, als Institut aufgenommen, die KPH bildet seither Lehrer des "politischen Islam" aus. Deifel Seite an Seite mit islamischen Extremisten...



  3. Zraxl (kein Partner)
    24. Februar 2021 08:28

    Der Hintergrund für den Satz "Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist" war, dass die Tempelsteuer ausschließlich mit dem Tyrischen Schekel bezahlt werden musste, auf dem der Gott Melkart - oder Baal - abgebildet war. Das war also ein direkter Fausschlag in das Gesicht des Rabbiners, der Jesus mit der Frage nach der Steuerpflicht eine Falle stellen wollte. Damit hat Jesus einmal mehr die unglaubliche Heuchelei der hohen Priesterschaft angeprangert, die er auch als "Otterngezücht" bezeichnet hat.



  4. Zraxl (kein Partner)
    24. Februar 2021 08:08

    Wenn das Kantsche Geschwurbel sogar von Katholischen Theologen als Weiterentwicklung der Christlichen Ethik gesehen wird, dann braucht einen der Zustand der Katholischen Kirche und jener der ehemals christlich orientierten Staaten nicht zu verwundern.

    Ohne religiöse Fundamentierung ist die Optimierung des persönlichen Nutzens rationales Handlungsgesetz. Da ist kein Platz mehr für Ethik. Der Staat beginnt als Vertrag zwischen Individuen zum beiderseitigen Nutzen - und endet als Diktat einer Funktionärsschicht. Demokratie ist lediglich ein Mittel zur Manipulation der Untertanen. Drei Wölfe und ein Schaf stimmen demokratisch ab, was es zum Abendessen geben soll. Das ist Demokratie.



    • Leodorn
      24. Februar 2021 10:35

      Der Kategorische Imperativ der Kantischen Moralphilosophie (auch Vernunftreligion) ist kein Programm zur Optimierung des persönlichen Nutzens.
      LD



    • Zraxl (kein Partner)
      24. Februar 2021 14:31

      Da haben Sie völlig Recht, Herr Dorn. Mit dem Kategorischen Imperativ gibt es nur zwei kleine Probleme: Er ist i) rational nicht begründbar und er ist ii) nach Belieben verbieg- und auslegbar. Der Vernunftreligion fehlt also irgendwie eine vernünftige Begründung.
      Ad i) Lies nach bei Max Stirner.
      Ad ii) Mit der Forderung nach Allgemeingültigkeit kann man die Rassengesetze der jüngeren Vergangenheit, die Kinderschänderei auf Pitcairn, oder auch Sklaverei durchaus begründen. Die unseligen Moraldebatten von Sterbehilfe, Abtreibung, Transgenderrechten, uswusf. gründen ja gerade in dieser Verbiegbarkeit. (Kant hätte sich sicher auch über das Binnen-I gefreut.)



    • Susanna (kein Partner)
      24. Februar 2021 17:11

      Harte Worte.
      Womit hat sich Kant diese Klassifizierung (Geschwurbel) verdient?



    • Zraxl (kein Partner)
      24. Februar 2021 19:06

      Klare Worte gegen eine unsaubere Idee - nicht Herabwürdigung einer Person.

      Eine Religion hat eine transzendente axiomatische Basis und somit ein festes Fundament für ein Wertesystem. Wer die religiösen Gesetze bricht, kommt in die Hölle, wird dort mit Pfeffer bestreut, lebendig gebraten und vom Teufel gefressen. Die religiösen Gesetze zu halten ist daher unhinterfragbar vernünftig.

      Wie soll ein Wertesystem gebaut werden, das nicht fundamentiert ist und das dennoch ohne Betrug und Heuchelei stabil bleibt? Appellieren an das "Gute im Menschen" reicht nicht. Das zeigen der Markt, die Praxis und die Spieltheorie. Soll ein Nash-Gleichgewicht als Basis für eine Ethik dienen? Viel Spass damit.



    • Susanna (kein Partner)
      24. Februar 2021 21:23

      Na ja, Pflicht als Notwendigkeit einer Handlung nicht aus Neigung, sondern aus Achtung für ein Gesetz (natürlich nicht ein Gesetz im Sinne der Rechtsordnung) ... Der freie Wille betätigt sich... am besten wie?
      Nun zitiere ich aus der Metaphysik der Sitten: "d.h. ich soll niemals anders verfahren, als so, dass ich auch wollen könne, meine Maxime solle ein allgemeines Gesetz werden."
      Ich meine, dass man irgendwie ohnehin fühlt, dass es wohl so sein müsse.
      Aber wer könnte das schöner in Worte kleiden als Kant?



    • Zraxl (kein Partner)
      25. Februar 2021 16:39

      Ja Frau Susanna, das sind genau die zwei Punkte die ich im obigen Posting adressiert habe.
      i) Warum soll ich ein Gesetz achten, das gegen meine Interessen ist?

      ii) Sie schreiben völlig richtig "dass man irgendwie ohnehin fühlt ...". Jetzt versuchen Sie einmal - nur als Gedankenexperiment- in eine andere Rolle zu schlüpfen und das Wertesystem jenes Charakters anzunehmen, den Sie möglichst echt spielen möchten:
      Eine Nazifrau, eine Antifaschistin, einen Moslemmann, eine Frauenrechtlerin. -- In jeder dieser Rollen können Sie den von Ihnen zitierten Satz von Kant "ohnehin irgendwie fühlen".



    • Susanna (kein Partner)
      25. Februar 2021 22:07

      Meine Antwort an Zraxl steht unten beim Pressburger-Text, man entschuldige bitte das Verrutschen.



  5. pressburger
    23. Februar 2021 10:21

    Ein mehr als problematischer Ansatz ist versuchen zu bestimmen welche Weltanschauungen ein demokratischer Rechtsstaat tolerieren darf, bzw. soll.
    Umkehrschluss, ist ein Staat noch ein demokratischer Rechtsstaat wenn er gewisse Meinungen, Weltanschauungen, verbietet ?
    Die, wahrscheinlich ungewollte Unschärfe, in der Argumentation ist der Begriff Weltanschauung. Eine Weltanschauung ist an und für sich nicht schädlich.
    Die Folgen, die Taten der Parteigänger einer Weltanschauung sind das eigentliche Problem. Islamismus ist als Weltanschauung nicht deswegen ein enormes, aktuelles Problem, weil er eine Weltanschauung ist, sondern weil die Anhänger des Islamismus, die Islamisten, nicht gezwungen werden sich an geltende Gesetze zu halten. Erschwerend kommt, die permanente Aushöhlung des Rechtstaates dazu, durch die Unterstützung des Islamismus, ausgehend von den Spitzen der Regierung.
    Jeder Islamist kann sich sein Allah Winkel in seiner Gemeindebau Wohnung aufstellen, und abwechselnd Mohammed und Kurz, anbeten. Der gleiche Islamist muss stande pede ausgewiesen wenn er sich weigert auf die Verfassung zu schwören, oder in der Öffentlichkeit behauptet der Koran steht über dem Gesetz, über der Verfassung.
    Jeder Islamist muss zwingend ausgewiesen werden, der seine Tochter Zwingt mit Kopftuch in die Schule zu gehen, oder der Tochter verbietet am Schwimmunterricht teilzunehmen.
    Toleranz im Sinne des First Amendment, Zero Toleranz, bei Verstössen gegen geltende Gesetze.



    • Zraxl (kein Partner)
      24. Februar 2021 08:51

      Herr Erdogan hat uns doch belehrt, dass es keinen Islamismus gibt, sondern nur einen Islam. Es gibt aber auch nicht einen "gemäßigten Islam" oder "radikalen Islam", sondern eben nur den einen Islam. Das werden Ihnen Schiiten und Sunniten einstimmig bestätigen, auch wenn sie einander spinnefeind sind, wie richtiger Islam auszusehen hat.

      Der Begriff der Toleranz ist in sich widersprüchlich und daher ungeeignet, um darauf irgendwas aufzubauen.

      Es stellt sich die Frage der Kompatibilität. Ein homogener islamischer Staat funktioniert ja - ein sozialistischer Staat funktioniert auch - auch ein katholischer oder evangelischer Staat funktioniert. Wenn man mischt setzt sich der Stärkere durch.



    • Susanna (kein Partner)
      25. Februar 2021 22:05

      Danke, Zraxl, für die Bereitschaft zur Diskussion... ich mag das gern, aber es ist aus der Mode gekommen.
      Vor einigen Jahren wurde etwa verlangt, dass Frauen nie bei ihren Ehemännern mitversichert sein dürfen, weil das die Tendenz zum Hausfrauendasein verstärkt. Ich will darauf nicht inhaltlich eingehen, sondern den Spieß umdrehen. Angenommen, jemand würden fordern, dass kinderlose Frauen eine zusätzliche Steuer zahlen sollten, damit Hausfrauen ein Gehalt bekämen... Seriöserweise kann man über beides sprechen, aber man wird lieber nicht zu viel verlangen, damit die Gegenpartei nicht auch zu viel verlangt! Der kategorische Imperativ ist doch eingebaut, ohne dass man ihn herbeiwünschen muss.



    • Zraxl (kein Partner)
      26. Februar 2021 06:57

      @Susanna. Sehr gutes Beispiel. Der Kategorische Imperativ ist für beide Forderungen - die ja in Wahrheit politische Handlungen sind - voll erfüllt. Eine Norm, die eine Handlung und gleichzeitig ihr Gegenteil rechtfertigt ist aber ein Widerspruch in sich.

      Welche der beiden Varianten Sie bevorzugen, kann also nicht aus dem Kategorischen Imperativ folgen, sondern gründet in Ihrem Wertesystem, das in Wahrheit eine andere Grundlage hat.

      Den Dank für die Diskussionsbereitschaft gebe ich Ihnen sehr gerne zurück.



  6. eupraxie
    23. Februar 2021 08:50

    Dem ersten Satz im letzten Absatz kann ich ohne Vorbehalte zustimmen. Weder Herleitung noch die anschließenden Sätze in diesem Absatz sind für mich nachvollziehbar bzw. lassen mich mit vielen Fragezeichen zurück. Wen/was meinen Sie mit Parteien, auf die Verbote ausgedehnt werden müssten? Für welche Partei gilt das NS-Verbotsgesetz bzw. für welche gilt es nicht?
    Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist – dieser Grundsatz würde der staatlichen Rechtsordnung den Vorrang vor der kirchlichen Weltordnung einräumen. Inwieweit dann das staatliche Recht von den religiösen Vorstellungen geprägt bis dominiert wird, hängt von der Geschichte des jeweiligen Gefüges/des Staates ab. Als Beispiele für mögliche Unterschiede seien Irland, Frankreich oder Österreich genannt. Die Einhaltung dieses staatlichen Rechts kann selbstverständlich von jedem verlangt werden und ein Staat, der als funktionierendes Wesen gelten will, muss auch diesen Anspruch haben, es gegenüber jedermann durchzusetzen. In jeder Reiseliteratur kann nachgelesen werden, dass selbstverständlich immer das Recht des Gastlandes gilt und Besucher sich auch nach den Gepflogenheiten im Voraus erkundigen. Dem steht natürlich gegenüber, dass der Gastgeber seinem Gast mit Höflichkeit und Verständnis und nicht mit der Annahme des absichtlichen Verstoßes gegen seine Gepflogenheiten entgegenkommt.
    Die gültige Genfer Konvention zum Asylwesen drückt genau das aus. Asylwerber und Asylberechtigte haben sich an die rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Asyl gewährenden Staates zu halten. Erst der zunehmend hervortretende Subtext, der aus einem Asylrecht ein Recht auf Migration macht, hat ein Verhalten hervorgebracht, das fordernd gegenüber dem Rechtssystem des um Unterstützung gebetenen Staates auftritt. Und hier beginnt dann die Auseinandersetzung zweier unterschiedlicher – um nicht zu sagen – konkurrierender Weltanschauungen. Wenn eine dieser Weltanschauungen ihre Überzeugungen auf eine Religion beruft und danach das Handeln ausrichtet und ausrichten darf, kommt es zum unauflösbaren Widerspruch. Dies wird umso dramatischer, wenn eine Religion überhaupt gleich dem Staat dar Recht abspricht, außerhalb des Religiösen Gesetze erlassen zu können.
    Meine Freiheit endet dort wo die des anderen beginnt ist nur in Teilbereichen hilfreich und anwendbar. Dieser Grundsatz müsste von allen Beteiligten akzeptiert werden und würde aber verlangen, dass das Vorrecht des staatlichen Rechts vor dem religiösen akzeptiert wird. Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist, bedeutet aber auch zusätzlich, dass die Vorgaben des Bildungssystems anerkannt werden. Und hier endet die Freiheit nicht bei der Freiheit des anderen, weil es die Freiheit nicht berührt, ob die Person A mitschwimmt oder auf Schikurs mitfährt. Schwieriger wird es beim Biologieunterricht und bei der Behandlung der Türkenkriege. Aber auch hier könnte man die Grenze der jeweils anderen Freiheit nicht schlagend werden lassen, wenn der Unterricht binnen differenziert wird.
    Ein Rechtssystem das sich selber mit einem Religionsvorbehalt fesselt und diesen Vorbehalt auch noch in das Fundament einbaut ist in sich gefangen wie in einem Labyrinth. Ähnlich wie Alexander mit einem Schwerthieb den Gordischen Knoten „löste“, müsste eine Bresche aus dem Labyrinth geschlagen werden – aber das sind dann nicht mehr die gleichen Mittel. „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“ der Bibel in der Interpretation nicht nur auf den Stamm sondern auf die ganze Welt und das weltliche „Alle Menschen werden Brüder“ sind bereits Ausdruck der Idee – no border, one world. Da passt es dann gut dazu, dass wir annehmen, unsere aktuellen erkannten oder entwickelten Werthaltungen als allgemein gültig allen aufoktroyieren zu müssen.
    Ein demokratischer Rechtsstaat muss die Einhaltung seiner Rechtsordnung in seinem Verantwortungsbereich mit allem ihm zu Gebote stehenden Mitteln durchsetzen – gegenüber jedermann. Er sollte aber auch das Vohandensein anderer Rechtsordnungen und anderer Werthaltungen in einem anderen Staat tolerieren.



  7. Hausfrau
    22. Februar 2021 13:26

    Wenn die Überschrift dieses wertvollen Artikels lauten würde:
    "Darf ein demokratischer Rechtsstaat im eigenen Land alle Weltanschauungen tolerieren?", dann wäre die Antwort ein striktes NEIN.

    Wenn aber der Islam und andere Philosophien in anderen Ländern praktiziert werden und uns nicht negativ beeinflussen würden, dann könnte es uns eigentich egal sein. Ist es aber doch nicht, denn erstens wohnen bei uns schon viele Leute mit anderer Weltanschauung und zweitens haben die Christen einen religiösen Auftrag, andere Menschen vom eigenen Glauben zu überzeugen - also zu missionieren.

    Übrigens gibt es im Koran auch eine Art Missionsbefehl, um die sog. Nichtgläubigen zum Islam zu gewinnen. Wenn dies nicht freiwillig geschieht, dann eben durch Strafsteuer oder mit Gewalt, wobei letztlich auch die physische Auslöschung im Koran empfohlen wird.

    In der großen Demokratie Indien möchten die extremen Hindus, das Land von Christen und Mohammedanern "befreien", dabei werden besonders solche mit hinduistischen Hintergrund zur Rückkehr mit Gewalt gezwungen, was oft auch tödlich ausgeht.

    Während im Islam die Frauen immer nur zweite Klasse mit weniger Rechte sind, so bestehen die Hindus - obwohl gesetzlich verboten - weiterhin am Kastenwesen, wo die Bevölkerung in fünf Klassen (4 Varnas + Unberührbare) eingeteilt wird. Da wird man "hineingeboren" und ein Aufstieg in eine höhere Kaste ist nur sehr selten bei außergewöhnlichen Leistungen möglich.



    • eupraxie
      22. Februar 2021 14:50

      ... und was kommt heraus, wenn man diesen Missionsauftrag - den übrigens alle großen Religionen und Philosophien für sich beanspruchen - der prüfenden Aussage unterzieht: Meine Freiheit endet dort, wo ich die Freiheit des anderen einschränke?



    • Neppomuck
      22. Februar 2021 16:04

      Es hieß im Buch der Bücher:
      "Gehet hin und lehret alle Völker usw."

      Da steht nix von "holet die anderen Völker in euer Land und lehret sie ....".
      Welche Hybris auch.
      Wo noch Sebastian Kurz vor ca. 6 Jahren meinte: „Der durchschnittliche Zuwanderer von heute ist gebildeter als der durchschnittliche Österreicher.“

      Überdies ist mir noch keine "Guter Mensch aus Samaria" aufgefallen, der unsereinen gesund gepflegt und auf eigene Kosten verpflegt hätte.
      Eher das Gegenteil.



    • Hausfrau
      22. Februar 2021 17:36

      Neppomuk:
      Vernünftige Theologen verstehen den Aufruf "Liebe Deinen Nächsten" wortwörtlich. Bürger aus beispielsweise Afghanistan und Somalia sind nicht unsere Nächsten.

      Der ehemalige Mercedesboss Zetsche freute sich 2015 über die gut ausgebildeten syrischen Techniker für seine Firma. Fünf Jahre später hat ihm derselbe Reporter seine damalige Aussage vorgespielt und gefragt, wieviel dieser Techniker nun bei Mercedes beschäftigt sind. Die Antwort war: NULL.
      Es mag schon sein, dass 2015 und danach gut ausgebildete Kriegsflüchtlinge in Traiskirchen aufgenommen wurden, aber diese sind so schnell wie möglich nach Kanada, USA oder Australien weitergereist. Bei uns blieb nur der .... .



    • Neppomuck
      22. Februar 2021 21:18

      Jesus Christus soll auf die Frage "wer, o Herr, ist mein Nächster?" geantwortet haben:
      Jeder, der deiner Hilfe bedarf".

      Ist auch bei uns geregelt:
      Unterlassung der Hilfeleistung, § 95, StGB.



    • Hausfrau
      23. Februar 2021 08:23

      @Neppomuck
      Die Nächstenliebe wird von Jesus mehrmals gefordert, aber "... jeder, der deiner Hilfe bedarf" steht so nicht in der Bibel, sondern ist nur eine Interpretation dieser Bibelzitate. Auch im Gleichnis vom guten Samariter werden als die "Nächsten" die vorbeikommenden Wanderer erwähnt.

      Alle Hilfesuchenden auf der Welt sowie vorsätzlich mit eigenem Verschulden in Not geratene Menschen können nicht als "Nächste" bezeichnet werden. Auch der § 95 unseres StGB zur verpflichtenden Hilfeleistung betrifft nur die in unmittelbarer nächster Nähe Anwesenden, wo sogar das "menschliche Ermessen" der Hilfemöglichkeiten eine Bedeutung hat.



  8. Hegelianer
    22. Februar 2021 12:55

    Frau Deibel kennt offenbar das NS-Verbotsgesetz nicht und hält dieses für ein präzise bestimmtes Gesetz mit klar umgrenztem Tatbild. Das Gegenteil ist leider der Fall, und drum soll es bitte keine weiteren Gesetze dieses Typs geben. Wenn jemand (schon erlebt) in der U-Bahn sitzt und leise Koransuren vor sich hinrezitiert, ist das vielleicht auch schon "Betätigung im Sinne des politischen Islams". Nein danke - genau das hat am Ende am allerwenigsten mit den westlichen Werten und den Menschenrechten zu tun!



  9. Karl Martell
  10. tampa
    22. Februar 2021 11:00

    Ethik und Moral werden gerne heute in den Mund genommen ,um
    doktrinäre Macht plausibel darzustellen ; die allgemein gültigen Menschenrechte und das Asylrecht wird zur Demontage eben dieser
    christlich -abendländischen Errungenschaft von den marxistisch
    atheistischen und islamistischen Sozietäten nur in einer Richtung
    - einbahnig medial propagiert! Mit diesen " Hebeln"versuchen sie
    eine globale Umverteilung und eine Kulturrevolution im Sinne der
    großen 4 M ( Marx,Mao,Mohammed,Merkel) in Tateinheit mit
    den kapitalen Global-Players zu erreichen!
    Dabei werden die 3. und 4. Welt-Bevölkerung mit ihrer Armut
    zur Speerspitze gegen den etablierten Westen in Stellung gebracht , um die demokratische Wohlfahrt mit ihrer traditionellen Kultur ein für allemal" abzuschaffen" !! Das nennt sich dann "Political Correctness"



  11. glockenblumen
    22. Februar 2021 07:44

    "Unsere Toleranz darf nur so weit gehen, als ein friedliches Zusammenleben der Menschen verschiedener Weltanschauungen nicht gestört ist. "

    Danke Sr. Katharina, damit ist alles gesagt!!

    Mut gibt es in der heutigen Politik nicht. Die ist getragen von Feigheit, Eigennutz und schwerem Verrat, alles getarnt als "politische Korrektheit" :-((






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