Gastkommentare

Ist es Wiederbetätigung, wenn sich Corona-Demonstranten mit verfolgten Juden vergleichen?

27. Januar 2021 07:00 | Autor: Wilfried Grießer
17 Kommentare

Nachdem auch in Österreich einzelne Demonstranten gegen die Coronamaßnahmen der Bundesregierung einen "Judenstern" trugen, prüft der Verfassungsschutz, ob hierin ein "Sachverhalt nach dem Verbotsgesetz" vorliegt. Doch kann es tatsächlich eine, wie im Verbotsgesetz gefordert, "gröbliche Verharmlosung" des Holocausts darstellen, bloße Parallelen zu ziehen, ohne die historischen Verbrechen als solche in ihrem Umfang wie Bedeutungsgehalt zu mindern?

Zunächst einmal besteht kein Zweifel, dass die Ausgrenzung und Auslöschung der europäischen Juden etwas völlig Anderes ist als die vorübergehende Einschränkung von Freiheit im Zuge einer Pandemiebekämpfung. Kein Zweifel besteht aber auch darin, dass der Nationalsozialismus die letzte Diktatur auf österreichischem Boden war und dass es seit 1945 noch nie derart weitreichende Freiheitseinschränkungen gab, wie wir sie seit bald einem Jahr erleben. Hinzu kommt, dass auch unabhängig von Corona das Meinungsklima immer totalitärer wird, und dass sich das Juste Milieu von Politik und Massenmedien in seinem Kampf gegen "Hass" und "Hetze" seinerseits stets auf den Nationalsozialismus bezieht.

Da liegt es nur nahe, dass nicht wenige die ungeliebten Coronamaßnahmen mit jener NS-Diktatur konnotieren, die auch für das "offizielle" Österreich allenthalben zur Rechtfertigung immer neuer Einschränkungen der Meinungsfreiheit herhalten muss. Ein aufkommender neuer Totalitarismus, der sich unter Sebastian Kurz massiv beschleunigt hat, lässt nun einmal an den zuletzt aufgetretenen denken, und der Nationalsozialismus ist da wie dort der Bezugspunkt einer aktuellen politischen Agenda.

Auch hat jeder Vergleich eine Hinsicht, unter der Dinge verglichen werden. Was unter der einen Hinsicht skandalös erscheinen mag, ist unter einer anderen Hinsicht richtig. Niemand wird heute ermordet, aber die Idee, Personen aufgrund eines bestimmten Merkmals (fehlendes Testzertifikat, fehlende Impfbescheinigung) grundlegende Rechte zu verweigern, gab es tatsächlich zuletzt vor 1945 – ganz unabhängig davon, ob man diese Idee für verwerflich, für sinnvoll oder sogar für epidemiologisch notwendig hält. Auch der Linksextremismus ist nicht zimperlich, wenn er bisweilen die Einschränkung des Wahlrechts für Staatsbürger auf die rassistische Politik der NS-Zeit bezieht.

Ferner wäre zu fragen, ob sich Demonstranten, die sich einen "Judenstern" anheften, tatsächlich als "neue Juden" sehen, oder ob ihr Vorgehen nur – wenn auch überspitzt – vor einer Wiederholung überwunden geglaubter Zustände warnen will. Das Gespenst des Nationalsozialismus ist ja auch sonst immer sofort im Spiel, wenn irgendetwas auch nur in dessen Richtung geht. Sollte hier schon eine Strafbarkeit ansetzen, stellt sich ein schwerwiegendes Problem: Denn angenommen, ein System nähert sich tatsächlich dem Nationalsozialismus an, so wäre es nicht nur strafbar (was schlimm genug wäre), sondern sogar selbst schon "nationalsozialistisch", ebendies auch auszusprechen.

Doch kehren wir zu der Frage zurück, ob das Verbotsgesetz bei derlei Aktionen überhaupt ernsthaft in Reichweite ist: Wer sich einen gelben Stern an die Brust heftet oder "Impfen macht frei" an eine Hauswand schmiert, bestreitet weder Gaskammern noch Opferzahlen, noch hält er den Holocaust für eine unbedeutende Randnotiz, würde er doch diesfalls die intendierte Botschaft konterkarieren, bisherige und mögliche künftige Coronamaßnahmen für eine der Entrechtung der Juden vergleichbare Rechtsverletzung zu halten.

Auch gibt es Judikatur zum "Auschwitz-Paragraphen" 3h des Verbotsgesetzes, wonach es dem Täter geradezu um das Leugnen oder gröbliche Verharmlosen des Holocausts gehen müsse – was hier gewiss nicht der Fall ist. Andererseits reicht schon bedingter Vorsatz für eine Verurteilung, also dies, es ernsthaft für möglich gehalten zu haben, durch das Tragen eines "Judensterns" den NS-Völkermord zu verharmlosen. Wobei dann immer noch die Frage wäre, ob das bereits ein gröbliches Verharmlosen ist.

Nicht unrealistisch ist hingegen eine Verwaltungsstrafe nach einer Strafbestimmung des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (EGVG), die – sehr knapp und lapidar – das Verbreiten von nationalsozialistischem Gedankengut verbietet. Laut Judikatur fällt unter diese Bestimmung sonstiger "Unfug", dem es an einem spezifischen Vorsatz der NS-Wiederbetätigung ermangle.

Allerdings hätte diese Bestimmung wohl auch 2015 angewendet werden können, als der damalige SPÖ-Bundeskanzler in Anbetracht von Zügen, die einen Teil der in Budapest gestrandeten Flüchtlinge nicht ins ersehnte "Germany", sondern in das nahe Bicske brachten, bemerkte: "Flüchtlinge in Züge zu stecken in dem Glauben, sie würden ganz woanders hinfahren, weckt Erinnerungen an die dunkelste Zeit unseres Kontinents."

Diese Aussage Werner Faymanns wurde zwar kritisiert, doch vom Verbotsgesetz war damals nicht einmal ansatzweise die Rede. Daher sollte man auch 2021 die Finger davon lassen. Bestrebungen, das Verbotsgesetz auf als unpassend angesehene Vergleiche auszudehnen und Menschen hierfür als Verbrecher(!) zu verurteilen (das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen!), zeigte indes nur, wie bitter nötig ein Diskurs über dieses gefährlich unbestimmte Gesetz, mit dem die Staatsmacht offenbar nicht mehr maßvoll umgehen kann, wäre.

Ein solcher Missbrauch des Verbotsgesetzes liegt jedenfalls auf einer Linie mit monatelangen(!) Ermittlungen gegen einen FPÖ-Mandatar bloß deswegen, weil diesem ein Liederbuch geschenkt wurde, das er folglich besitzt und von dem er sich (angeblich) nicht ausreichend distanziert habe. Oder mit dem willkürlichen Verbot der Symbole der "Identitären". Und dass ineins mit Terrordelikten hinkünftig auch beim Verbotsgesetz sowie dem "Staatsfeinde-Paragraphen" § 246 StGB bedingte Haftentlassungen massiv erschwert und an elektronische Überwachung gebunden werden können, dürfte selbst eine interessierte Öffentlichkeit noch gar nicht mitbekommen haben. (In den Medien stand es nirgends zu lesen.)

Ich gebe der Einschätzung des Innenministers recht: Die Corona-Maßnahmen sind für viele bloß ein "Aufhänger", gegen das gesamte herrschende "System" zu opponieren (was aber in einer Demokratie übrigens zulässig sein muss!). Ungeachtet der epidemiologischen Fragwürdigkeit vieler artikulierter Anliegen erscheinen diese Demonstrationen als ein Ventil, weil an zu vielen Fronten der Schuh drückt und über zu vieles nicht mehr gesprochen werden darf. Doch die Regierung züchtet sich diese Totalopposition durch ihr immer harscheres, rechtsstaatsgefährdendes Vorgehen gegen "Rechts" schon selbst. Denn auch die aktuelle Novelle des Symbolegesetzes, Symbole von Vereinen ohne eine vorliegende Straftat kurzerhand zu verbieten, zählt zum wohl Einschneidendsten, Irritierendsten seit 1945.

Dr. Wilfried Grießer (geboren 1973 in Wien) ist Philosoph und Buchautor. Zur Problematik des NS-Verbotsgesetzes erschien 2012: Verurteilte Sprache, Frankfurt/Main.

Teilen:
  • email
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter

die besten Kommentare

  1. Ausgezeichneter Kommentatorpressburger
    6x Ausgezeichneter Kommentar
    27. Januar 2021 10:17

    Der "Fortschritt", so wie ihn dieses Regime versteht, geht unerbittlich voran.
    Es genügt der Rücblick. z.B auf Anfang 2020, niemand konnte sich vorstellen welche Zustände im Januar 2021 im Lande herrschen werden. Alles verboten, bis auf einige Ausnahmen, die gnädigst den Untertanen gewährt werden.
    Man darf Geschichte nicht von vorne nach hinten, versuchen zu erklären. Auch Anfang 1933, hat niemand damit gerechnet was in den nächsten Jahren geschehen wird.
    Heute wird diese Generation von den Historikern als Mitläufer, Befürworter der NS Diktatur bezeichnet. Nur weil sie sich nicht rechtzeitig distanziert, nicht in Opposition gegangen sind. Parallele zu aktuellen Situation.
    Das Regime hat alle Grundrechte für ungültig erklärt. Das Regime betreibt Rechtsbrechung, ohne das sich ein Widerstand regt.
    Wie wird unsere Generation ein mal von der Geschichte beurteilt werden ? Das einzig mögliche Urteil wird sein.
    Diese Generation war der Wegbereiter des Totalitarismus.

  2. Ausgezeichneter Kommentatorglockenblumen
    4x Ausgezeichneter Kommentar
    27. Januar 2021 09:54

    Ist es Wiederbetätigung, die derzeitige Regierung mit dem NS-Regime zu vergleichen?

    Ich weiß es nämlich wirklich nicht. Denn begonnen hat damals auch alles mit Rede-, Meinungs- und Ausgehverboten, Ausgrenzung und Benachteiligung bestimmter Gruppen und endete grauenerregend.

    Ich bete, daß sich sowas nicht wiederholt. Denn jeder Mensch ist frei geboren und jeder frei in seinen Gedanken und Ansichten.

    "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will.“
    (Jean-Jacques Rousseau)

  3. Ausgezeichneter KommentatorHarald
    2x Ausgezeichneter Kommentar
    30. Januar 2021 21:42

    Es ist alles mögliche bis hin zur Geschmacklosigkeit. Jedenfalls ist der Judenstern kein durch das Verbotsgesetz erfasstes Symbol. Es wäre ja auch völlig widersinnig, die Stigmatisierungszeichen der Opfer des Nationalsozialismus unter Strafe zu stellen. Nicht jede geschmacklose politische Aneignung, muss mit den Instrumenten des Strafrechts "bekämpft" werden. Dazu genügt der politische Diskurs.
    Die sog. "Nazikeule" ist heutzutage (über 70 Jahre danach) ohnehin irrational omnipräsent!

  4. Ausgezeichneter KommentatorZraxl
    2x Ausgezeichneter Kommentar
    29. Januar 2021 09:06

    "Kein Zweifel besteht aber auch darin, dass der Nationalsozialismus die letzte Diktatur auf österreichischem Boden war" ... soso ...

    Na gut, es ist eine Frage, wie man das Wort "letzte" interpretiert. Deutet man dieses Wort wertend, mag es wohl stimmen - zumindest seit dem Mittelalter. Interpretiert man es hingegen zeitlich, dann müsste man noch einmal darüber reden.

  5. Ausgezeichneter Kommentatorhellusier
    2x Ausgezeichneter Kommentar
    28. Januar 2021 11:40

    Klima-Gender- PC-Corona und noch mehr, sind politisch missbrauchte Wege in eine Linke Diktatur ,wie sie schon mehrmals
    die Welt erlebte!!
    Mit einer politisch kontrollierten Presse gelingt es den globalen
    Sozialisten alle Widerstände dagegen zu brechen und ihre Propaganda als Meinungsfreiheit den passiven Bürgern aufzuoktroyieren! Wer nicht bereit ist überall mit zutun , gerät dabei schnell ins kriminelle Eck und so in eine erzwungene Abhängigkeit
    und soziale Diskreditierung - wie einst in der DDR.

  6. Ausgezeichneter KommentatorSandokan
    1x Ausgezeichneter Kommentar
    29. Januar 2021 13:24

    Keine Ahnung.

    Ist es denn Wiederbetätigung wenn man die Ausweisung von (mitunter auch noch kriminellen oder extremistischen) Wohlfahrtsmigranten mit der Judenverfolgung vergleicht?

  7. Ausgezeichneter Kommentatorfewe
    1x Ausgezeichneter Kommentar
    01. Februar 2021 01:02

    Der Judenstern war ziemlich am Anfang. Da ohne Corona-Impfung der Zutritt, Reisefreiheit resp. Teilnahme stark eingeschränkt sein wird, ist das durchaus vergleichbar.

    Man sagt ja immer, dass man die Zeichen erkennen soll und "wehret den Anfängen". Das ist halt so ein Zeichen.

    Wie es sich noch steigert, das kann man heute nicht sagen. Es ist also mMn unzulässig den Vergleich mit dem Holocaust anzustellen, weil es diesen anfangs auch nicht gegeben hatte.

    Jedenfalls passieren heute Sachen, die uns in der Schule als Merkmale von Unrechtsstaaten erklärt worden sind. Beispielswesie Defacto-Berufsverbote für Dissidenten. Also Meinungsverbrechen gegen die Regierungslinie.

  1. fxs (kein Partner)
    03. Februar 2021 12:48

    Es sollte im Gegenzug auch geprüft werden, ob diese "Prüfung durch den Verfassungsschuz" nicht den Tatbestand des Amtsmissbrauchs durch beteiligte Beamte des Verfassungsschutzes erfüllt.



  2. fewe (kein Partner)
    01. Februar 2021 01:02

    Der Judenstern war ziemlich am Anfang. Da ohne Corona-Impfung der Zutritt, Reisefreiheit resp. Teilnahme stark eingeschränkt sein wird, ist das durchaus vergleichbar.

    Man sagt ja immer, dass man die Zeichen erkennen soll und "wehret den Anfängen". Das ist halt so ein Zeichen.

    Wie es sich noch steigert, das kann man heute nicht sagen. Es ist also mMn unzulässig den Vergleich mit dem Holocaust anzustellen, weil es diesen anfangs auch nicht gegeben hatte.

    Jedenfalls passieren heute Sachen, die uns in der Schule als Merkmale von Unrechtsstaaten erklärt worden sind. Beispielswesie Defacto-Berufsverbote für Dissidenten. Also Meinungsverbrechen gegen die Regierungslinie.



  3. Harald (kein Partner)
    30. Januar 2021 21:42

    Es ist alles mögliche bis hin zur Geschmacklosigkeit. Jedenfalls ist der Judenstern kein durch das Verbotsgesetz erfasstes Symbol. Es wäre ja auch völlig widersinnig, die Stigmatisierungszeichen der Opfer des Nationalsozialismus unter Strafe zu stellen. Nicht jede geschmacklose politische Aneignung, muss mit den Instrumenten des Strafrechts "bekämpft" werden. Dazu genügt der politische Diskurs.
    Die sog. "Nazikeule" ist heutzutage (über 70 Jahre danach) ohnehin irrational omnipräsent!



  4. Pennpatrik
    30. Januar 2021 18:31

    "und dass es seit 1945 noch nie derart weitreichende Freiheitseinschränkungen gab'

    Seit 1945?
    Gasthäuser, Hotels, Einzelhandel?
    Danke! Wusste nicht, dass das bei den Nationalsozialisten geschlossen war.



  5. Sandokan (kein Partner)
    29. Januar 2021 13:24

    Keine Ahnung.

    Ist es denn Wiederbetätigung wenn man die Ausweisung von (mitunter auch noch kriminellen oder extremistischen) Wohlfahrtsmigranten mit der Judenverfolgung vergleicht?



    • fewe (kein Partner)
      01. Februar 2021 01:09

      Die Juden waren ja Staatsbürger. Der Vergleich ist also ziemlich daneben.



  6. Zraxl (kein Partner)
    29. Januar 2021 09:06

    "Kein Zweifel besteht aber auch darin, dass der Nationalsozialismus die letzte Diktatur auf österreichischem Boden war" ... soso ...

    Na gut, es ist eine Frage, wie man das Wort "letzte" interpretiert. Deutet man dieses Wort wertend, mag es wohl stimmen - zumindest seit dem Mittelalter. Interpretiert man es hingegen zeitlich, dann müsste man noch einmal darüber reden.



  7. Politicus1
    28. Januar 2021 20:54

    "Das Gespenst des Nationalsozialismus ist ja auch sonst immer sofort im Spiel, wenn irgendetwas auch nur in dessen Richtung geht."
    Auf eine Richtung kommt es meistens den Schwingern der Nazikeule gar nicht an. Sie wird geschwungen, wenn eine Meinung nicht passt und man keine Gegenargumente hat. Die Nazikeule greift dann immer.



  8. hellusier
    28. Januar 2021 11:40

    Klima-Gender- PC-Corona und noch mehr, sind politisch missbrauchte Wege in eine Linke Diktatur ,wie sie schon mehrmals
    die Welt erlebte!!
    Mit einer politisch kontrollierten Presse gelingt es den globalen
    Sozialisten alle Widerstände dagegen zu brechen und ihre Propaganda als Meinungsfreiheit den passiven Bürgern aufzuoktroyieren! Wer nicht bereit ist überall mit zutun , gerät dabei schnell ins kriminelle Eck und so in eine erzwungene Abhängigkeit
    und soziale Diskreditierung - wie einst in der DDR.



  9. Hegelianer
    28. Januar 2021 09:35

    In einem "Standard"-Beitrag vor ein paar Tagen hieß es zwar, eine Anklage bloß wegen den Tragens eines "Judensterns" sei unwahrscheinlich, und so eine Handlung könne allenfalls in einer "Gesamtschau" (sprich: zusammen mit einschlägigeren Handlungen) Wiederbetätigung sein.

    ABER: Das Tragen des gelben Sterns bei einer Corona-Demo nunmehr (wie es in dem Artikel hieß) als konkreten Anfangsverdacht einer NS-Wiederbetätigung anzuzeigen, eröffnet die Möglichkeit a) für Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen sowie b) für künftige Demoverbote. (Eine spätere Demo wird dann untersagt, weil es bei einer früheren, vom gleichen Personenkreis angemeldeten Demo nebst Corona-Übertretungen sogar zu 5 Anzeigen wegen NS-Wiederbetätigung gekommen sei ...)



  10. Leodorn
    27. Januar 2021 16:00

    Ist das nicht ein arg verkorkster Gedanke des armen Rousseau? Der zweite Gedanke steht mit dem ersten in keinem Widerspruch. Aber beide Gedanken sind hohl und tönern.

    Vorausgesetzt, das Zitat ist korrekt: Wenn die Freiheit n i c h t bedeuten soll, daß ich tun kann, was ich will, ist mein Wille als unfreier definiert. Denn positiv formuliert ergibt sich: wenn ich tue, was ich will, sei mein Wille nicht frei und mit diesem mein Tun gleichfalls nicht. Welcher vernünftige Mensch wird sich dieses Urteil gefallen lassen?

    Aber der vermeintliche Gegensatz: wenn ich nicht tun muß, was ich nicht will, meint ebendies: tue nur, was du willst (und deine Freiheit ist formal Realität, Du bist und handelst wirklich frei.) Diese Willkür-Freiheit ist in der Tat die Voraussetzung von Vernunft-Freiheit, wie nicht nur Kant behauptet hat.

    Möglich aber daß das Zitat aus dem Französischen einer unglücklichen Übersetzung folgt.

    Außerdem: französische Denker hegen und pflegen die große Bonmot-Geste, oder auf gut österreichisch: die plaudern gern Dampf, wenn er mit dampfenden Worten daherkommt.
    LD



    • Zraxl (kein Partner)
      29. Januar 2021 09:28

      Mir ist dieses Zitat aus den gleichen Gründen ebenfalls aufgestoßen.



  11. pressburger
    27. Januar 2021 10:17

    Der "Fortschritt", so wie ihn dieses Regime versteht, geht unerbittlich voran.
    Es genügt der Rücblick. z.B auf Anfang 2020, niemand konnte sich vorstellen welche Zustände im Januar 2021 im Lande herrschen werden. Alles verboten, bis auf einige Ausnahmen, die gnädigst den Untertanen gewährt werden.
    Man darf Geschichte nicht von vorne nach hinten, versuchen zu erklären. Auch Anfang 1933, hat niemand damit gerechnet was in den nächsten Jahren geschehen wird.
    Heute wird diese Generation von den Historikern als Mitläufer, Befürworter der NS Diktatur bezeichnet. Nur weil sie sich nicht rechtzeitig distanziert, nicht in Opposition gegangen sind. Parallele zu aktuellen Situation.
    Das Regime hat alle Grundrechte für ungültig erklärt. Das Regime betreibt Rechtsbrechung, ohne das sich ein Widerstand regt.
    Wie wird unsere Generation ein mal von der Geschichte beurteilt werden ? Das einzig mögliche Urteil wird sein.
    Diese Generation war der Wegbereiter des Totalitarismus.



  12. glockenblumen
    27. Januar 2021 09:54

    Ist es Wiederbetätigung, die derzeitige Regierung mit dem NS-Regime zu vergleichen?

    Ich weiß es nämlich wirklich nicht. Denn begonnen hat damals auch alles mit Rede-, Meinungs- und Ausgehverboten, Ausgrenzung und Benachteiligung bestimmter Gruppen und endete grauenerregend.

    Ich bete, daß sich sowas nicht wiederholt. Denn jeder Mensch ist frei geboren und jeder frei in seinen Gedanken und Ansichten.

    "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will.“
    (Jean-Jacques Rousseau)



    • Leodorn
      27. Januar 2021 19:48

      "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will.“
      (Jean-Jacques Rousseau)

      Ist das nicht ein arg verkorkster Gedanke des armen Rousseau? Der zweite Gedanke steht mit dem ersten in keinem Widerspruch. Aber beide Gedanken sind hohl und tönern.
      Vorausgesetzt, das Zitat ist korrekt: Wenn die Freiheit n i c h t bedeuten soll, daß ich tun kann, was ich will, ist mein Wille als unfreier definiert. Denn positiv formuliert ergibt sich: wenn ich tue, was ich will, sei mein Wille nicht frei und mit diesem mein Tun gleichfalls nicht. Welcher vernünftige Mensch wird sich dieses Urteil gefallen lassen?
      Aber der vermeintli



    • elfenzauberin
      10. August 2021 17:19

      Wir sind leider gerade dabei, die Geschichte zu wiederholen.



    • elfenzauberin
      10. August 2021 17:20

      Hätte woanders hingehört






--> Zwischen Lügenpresse und Fake News: Eine Analyse Buch bei Amazon orf-watch.at Schafft die Politik ab Europa 2030 Börsen-Kurier (Bezahlte Anzeige) Academia kathtreff.org